Entweder die regierungstragenden Fraktionen oder die Regierung selbst hätten hier etwas einbringen können. Das Problem, dass wir dringend eine Novelle brauchen, ist doch nicht neu. Es gibt einiges, was bei der Landesregierung nicht in guten Händen ist, aber wenig, was in so schlechten Händen ist wie die Frauenpolitik. Es scheint ein unbedeutendes und unbeliebtes Anhängsel zu sein, das keiner Aufmerksamkeit bedarf.
Der Blick auf die Webseite des Sozialministeriums klärt uns auf: Frauen fallen unter „Familie & Soziales“, und es gibt eine Stabsstelle. Leider erfährt die geneigte Leserin nicht, ob und wie sie diese kontaktieren kann. Es gibt auch einen Newsletter, der – bei genauerer Betrachtung wird es klar – der Newsletter der Stadt Frankfurt ist. Auch die Veranstaltungen zu dem Thema werden von anderen organisiert. Aber es gibt doch tatsächlich einen Verweis auf den Internationalen Frauentag. Dieser steht uns wie jedes Jahr im nächsten Monat bevor. Allerdings handelt es sich bei dem Video um eines zum 100. Frauentag, der 1911 von Clara Zetkin eingeführt wurde. Das Video ist also schon vier Jahre alt. So wichtig scheint der Hessischen Landesregierung die Frauen- und Gleichstellungspolitik zu sein.
Er ist noch wach. – Aber immerhin verfügt das Land über ein Hessisches Gleichberechtigungsgesetz, das unter anderem festlegt, dass alle fünf Jahre über die Entwicklung des Frauenanteils unter den Beschäftigten des Landes berichtet werden soll. Das ist im Februar 2011 passiert und wäre damit erst nächstes Jahr fällig. Der Vierte Bericht zur Umsetzung des Gleichberechtigungsgesetzes bezieht sich allerdings auf die Daten aus den Jahren 2005 bis 2008. Das ist jetzt mehr als sechs Jahre her. Damit kann man heute nicht mehr arbeiten, wenn man denn ernsthaft arbeiten will. Der Sozialminister wollte alle drei Jahre einen Bericht erstellen. So steht es zumindest im letzten geschrieben.
Wenn wir uns die Novellierung anschauen, sehen wir: Es liegt nichts von dem vor, was seit Langem hätte vorliegen müssen. Wir haben das Drama vor eineinhalb Jahren hier erlebt. Um Haaresbreite hätten wir gar kein Gesetz mehr gehabt: Wenn die Linksfraktion nicht in letzter Minute noch einen Entwurf eingebracht hätte – das muss man hier der Ehrlichkeit halber sagen –, hätte die CDU es doch am liebsten unter den Tisch fallen lassen.
An der Stelle verstehe ich schon, dass die SPD die Geduld verliert und ihren Gesetzentwurf nochmals einbringt. Wer weiß, wie lange die Landesregierung noch braucht und ob
sie dann ein solches Mäuslein gebiert, wie es gerade in Berlin zum Thema Privatunternehmen und Aufsichtsräte geboren wird? Unter Umständen werden davon etwa 180 Frauen betroffen sein, die davon profitieren können. Das kann ja wohl nicht der große Wurf sein.
Aber auch das aktuelle hessische Gesetz taugt nicht viel. Da haben die GRÜNEN bereits im Wahlkampf eine Erkenntnis gehabt: Sie kritisieren mit uns gemeinsam, dass die bisherigen Frauenförderziele, die das Hessische Gleichberechtigungsgesetz vorsieht, so unverbindlich sind, dass man sie eigentlich nicht gebrauchen kann. Sie strebten für Führungspositionen im öffentlichen Dienst eine Frauenquote von 50 % an. Sanktionen und das Klagerecht für Frauenbeauftragte sollten ebenfalls im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz verankert werden.
Da sind wir einmal gespannt, wie die GRÜNEN mit dem jetzigen Gesetzentwurf der SPD umgehen werden und wie dann die Reform von Schwarz-Grün in einem eigenen Entwurf, wenn er denn kommt, aussieht. Allerdings sollten die Frauen und insbesondere die Frauenbeauftragten sich nicht zu viel Hoffnung machen. Schließlich haben die GRÜNEN in ihr Wahlprogramm geschrieben, dass durch eine aktive Frauenförderung sowie Anpassungen von Rahmenbedingungen und Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge auch in der freien Wirtschaft eine nachhaltige Gleichberechtigung realisiert werden soll. Das ist beim Vergabe- und Tariftreuegesetz gründlich misslungen.
Es steht doch tatsächlich eine Spiegelstrich-Formulierung darin, dass es dem öffentlichen Auftraggeber freisteht, von den Unternehmen die Förderung von Frauen zu fordern. So mager ist das Ergebnis, wenn man sich in einer Koalition so innig liebt. Anders wird es bei dem zu erwartenden Entwurf wohl auch nicht kommen.
Die Landesregierung selbst ist ein schlechtes Beispiel. Auch davon haben wir schon gehört. Von 22 Mitgliedern sind fünf Frauen. Das sind 22 %. Wie ist das mit dem Vorsatz im Koalitionsvertrag vereinbar, dass der öffentliche Dienst seiner Vorbildfunktion nachkommt? Ich sehe das nicht.
Ich möchte Ihren Blick aber auf die hessischen Frauenbeauftragten richten, um zu schauen, was diese von der hessischen Politik erwarten. Ihre erste Forderung, dass die hessische Frauen- und Gleichstellungspolitik wieder mehr Profil bekommen muss, ist im letzten Jahr enttäuscht worden. Weder ist die Frauenpolitik Teil einer Ministeriumsbezeichnung geworden, noch hat eine direkte Anbindung an die Staatskanzlei stattgefunden. Frauenpolitik ist ein Bestandteil des Ministeriums für Soziales und Integration. Besonders auffällig wird dies daran, dass sich die Frauenund Gleichstellungsministerinnen sowie -senatorinnen bundesweit treffen und in der Zeitung dann ein Gruppenbild mit einem hessischen Herrn erscheint.
Weiterhin fordern sie die konsequente Anwendung des Gender-Mainstreamings in allen Politikbereichen. Die Hälfte der Mitglieder der Landesregierung sollen Frauen sein. Sie fordern darüber hinaus die Überprüfung von Rahmenbedingungen und Gepflogenheiten parlamentarischer Arbeit auf kommunaler und Landesebene auf die berufliche Vereinbarkeit z. B. mit Familienaufgaben und einiges mehr.
Inwiefern hilft der Gesetzentwurf der SPD den Frauenbeauftragten in der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgabe? Sie bekommen die Möglichkeit, ihre Aufgabe wahrzunehmen, da sie durch Widerspruchs-, Sanktions- und Klagerecht mehr Rechte und Handlungsmöglichkeiten erhalten. Sie erhalten außerdem mehr personelle Kapazitäten für ihre Tätigkeit.
Wenn man Frauenförderung ernsthaft betreiben will, wird das natürlich Geld kosten. Daran werden wir sehr wahrscheinlich nicht vorbeikommen.
Es darf nicht passieren, dass wir, weil sie die Tätigkeit nicht mit ihrer Arbeitszeit und familiären Aufgaben vereinbaren können, keine Frauen mehr finden, die bereit sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Dies ist oft in den Hochschulen der Fall, da aufgrund der befristeten Beschäftigungen viele Neueinstellungen vorgenommen werden. Über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerade bei jungen Frauen brauchen wir nicht mehr zu diskutieren. Diese Beschäftigten sind ohne berufliche Perspektive und können somit auch schwerlich eine Lebensperspektive entwickeln. Da brauchen wir keine Demografie-Erörterungen und Klagen über den Geburtenmangel, sondern sichere Arbeitsplätze, von deren Gehalt man – und Frau – leben kann.
Es gibt – zunehmend auch im öffentlichen Dienst – viel Arbeit für Frauenbeauftragte, Personal- und Betriebsräte sowie Schwerbehindertenvertretungen. Ich will nur ein Beispiel erwähnen. Ich hoffe, dass alle, die heute hier für Chancengleichheit und Gleichstellung von Frauen sind, sich aktiv an der Kampagne zur Aufwertung sozialer Berufe beteiligen.
Ob Erzieherinnen, Sozialpädagoginnen, Heilerziehungspflegerinnen – gemeinsam ist ihnen, dass sie bei gleicher Ausbildung schlechter bezahlt werden als Berufstätige im technischen Sektor. Kein Wunder, dass so wenige Männer dort tätig sind. Die Einstellungsgehälter liegen bei knapp 2.300 € brutto, maximal bei 3.200 €. Da sehr viele Erzieherinnen meist ungewollt in Teilzeit arbeiten, ist ihr tatsächliches Einkommen jedoch deutlich geringer. Sie müssen häufig zwei Jobs annehmen, und ihnen droht Altersarmut.
Ich komme zum Ende. – Menschen mit sozialen Berufen leisten eine wichtige und gute Arbeit. Das muss entsprechend bezahlt werden. Auch das ist Vereinbarkeit von Arbeit und Familie. Auch das zählt zu Gleichberechtigung und Chancengleichheit für Frauen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute ein Gesetz, das wir in ähnlicher Form – nicht ganz wortidentisch – schon einmal debattiert haben. Nachdem ich mir das durchgelesen habe, kann ich sagen, ich habe in dem Gesetzentwurf vier Änderungen identifizieren können. Aus meiner Sicht muss das nicht zwingend dazu führen, dass sich unsere Position dazu verändert hat, die wir hierzu in der letzten Legislaturperiode hatten. Ich will gleich vorausschicken, dass das Thema an sich natürlich ein sehr wichtiges Thema ist. Ich glaube, dass es der Landesregierung, nachdem es eine Verlängerung gegeben hat, gut anstehen würde, jetzt einmal die Evaluation vorzulegen und sich hier intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen. Vielleicht dient der Gesetzentwurf der SPD dazu, dass dies jetzt passieren wird. Ich denke, da gibt es genug Dinge zu diskutieren.
Zum Gesetzentwurf selbst kann ich nur die Punkte wiederholen, die ich schon einmal vorgetragen habe. Das muss darauf abheben, dass wir in dem aktuellen Gesetz gut 20 Paragrafen haben und Sie jetzt annähernd 80 Paragrafen einführen. Das macht schon deutlich, welches Volumen dieses vorgeschlagene Gesetz haben würde.
Aber was ist eigentlich der Inhalt dieser Paragrafen? Die Frauenbeauftragte in Hessen würde, wenn das Gesetz tatsächlich in Kraft treten würde – wir wissen, dass es nicht passieren wird –, eine komplett neue Stellung bekommen. Es wäre eine deutlich stärkere Stellung mit sehr viel mehr Einfluss. Daher stellt sich die Frage: Wie passt sie dann eigentlich bei Fragen der Beteiligung oder der rechtlichen Stellung noch in das Gesamtgleichgewicht, das wir im öffentlichen Dienst haben? Es würde mich interessieren, wie das in den Verbänden diskutiert wird, ob es den Frauenbeauftragten in der Umsetzung ihrer Tätigkeit wirklich hilft oder ob es nicht einfach ein anderer Rahmen ist und ihre Arbeit dadurch andere Schwerpunkte bekommt. Von daher habe ich mir auch noch keine abschließende Meinung gebildet, ob ein Gesetz, das in diese Richtung geht, wirklich sinnstiftend ist. In dem Umfang und der Tiefe, wie das die SPD hier vorlegt, kann ich es sicherlich nicht unterstützen.
Warum kann ich das nicht unterstützen? Nicht einfach nur, weil sich die Anzahl der Paragrafen erhöht hat. Das wäre ein bisschen zu kurz.
(Günter Rudolph (SPD): Das wäre kein Sachgrund, das wäre ein bisschen einfach! – Präsident Norbert Kartmann übernimmt den Vorsitz.)
Es bleiben natürlich die Fragen: Inwieweit dehnen Sie in diesem Gesetzentwurf den Reglungsrahmen aus? Was versuchen Sie mit zu regeln? Alle Bereiche, privatwirtschaftliche Bereiche, kommunale Unternehmen, die Sie in den Regelungsbereich aufnehmen, haben natürlich zur Folge, dass dort eine enorme Bürokratie entstehen würde. Dort würden Kosten entstehen, die natürlich auch an den entsprechenden Gliederungen hängen bleiben würden. Es stellt sich die Frage: Wären wir als Land Hessen, wenn wir so ein Gesetz machen, nicht auch in der Verantwortung, die Kosten für all dies zu übernehmen? Ich glaube, es würde eine relativ große Bürokratie entstehen, die ich nicht für zielführend halte. Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn, mit so einem – ich kann noch gar keinen richtigen Ausdruck finden – gewaltigen Gesetz, mit so einer Regelungstiefe und so einem Umfang tatsächlich zu versuchen, der Gleichstellung
Wenn ich mir jetzt anschaue, was Sie zusätzlich geregelt haben, kann ich nicht sagen, dass Sie die Kritik, die beim ersten Einbringen des Gesetzentwurfs vorgebracht worden ist, in irgendeiner Form aufgenommen oder umgesetzt haben. Damit meine ich natürlich die Kritik der FDP-Fraktion, nicht diejenige, die Sie vielleicht woanders bekommen haben. Eigentlich haben Sie versucht, noch auszubauen, was ich gerade ein Stück weit kritisiert habe. Ich weiß nicht, ob man jedes Problem, jeden gesellschaftlichen Mangel, tatsächlich mit gesellschaftlichen Vorgaben lösen kann.
Ich glaube, da sind Sie auf jeden Fall auf dem falschen Weg. Eine Weiterentwicklung, eine Optimierung, eine Evaluation der aktuellen Gesetzeslage wäre der erste Schritt, den wir machen müssten. Würde das Gesetz der SPD tatsächlich Realität werden, hätten wir aber eine völlig neue Position und Stellung der Frauenbeauftragten, und ich weiß nicht, ob dies so zielführend wäre.
Ich bin darauf gespannt, was die GRÜNEN sagen werden. Ich habe noch einmal die alte Rede von Monne Lentz durchgelesen, was damals zu dem Gesetzentwurf geäußert wurde. Damals wurde er sehr positiv bewertet; sehen wir einmal, wie das jetzt gleich stattfinden wird. Unsere Einstellung zu dem Gesetzentwurf hat sich jedenfalls nicht geändert. – Vielen Dank.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Das mit der Gleichstellung regelt auch der Markt! – Florian Rentsch (FDP), zur LINKEN gewandt: Haben Sie ein Problem mit dem Markt?)
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Markt regelt nicht alles. Wohin das führen kann, kann man möglicherweise auch an der FDP-Fraktion sehen; Sie haben eine deutliche Unterrepräsentanz von Frauen. Aber zum Thema.
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz war bei seiner Verabschiedung 1993 das erste seiner Art in Deutschland. Es wurde damals in einer rot-grünen Koalition erarbeitet, und es war ein gutes Gesetz. Es war klar, es hatte einen richtigen Ansatz, einen eindeutigen und guten Aufbau. Mit der Zielrichtung der Frauenförderpläne war sozusagen
auch die Richtung klar; die Quote der weiblichen Beschäftigung sollte verbessert werden. Das wollte man über die Frauenförderpläne erreichen. Diese Frauenförderpläne waren damals, glaube ich, so etwas wie neue Instrumente der Personalentwicklung. Das war vielleicht in mancher Verwaltung auch das erste Mal, dass man Personalentwicklung betrieb und dazu gezwungen wurde, über dieses Instrument Personalentwicklung aufzubauen.
Dennoch haben es viele Männer als Bedrohung empfunden, und es gab Klagen. Das hessische Gesetz erwies sich damals als klug, als durchdacht. Es hielt den Klagen stand. Ich kann mich noch gut an diese Zeit erinnern; es war so die Zeit als ich anfing, mich auf politischer Ebene stärker für Frauenpolitik zu interessieren, wie wir damals um das Gesetz gerungen, wie wir diskutiert haben und dass es viele von uns gab, die sagten: In dem Gesetz muss mehr stehen, und es muss dafür gesorgt werden, dass Frauen immer eingestellt werden. – Am Ende waren wir froh, dass das Gesetz so war, wie es war, dass da nicht stand, die Frau müsse immer eingestellt werden, sondern „bei gleicher Eignung“ werden Frauen eingestellt. Genau das hat nämlich der richterlichen Überprüfung standgehalten. Das war der Grund, warum dieses Gesetz auch so erfolgreich war.
„Überprivilegierung“ ist an diesem Punkt ein Stichwort, diese dürfe nicht sein. Ich habe ein bisschen Sorge, dass mit diesem Ansatz, der in dem Gesetzentwurf, den die Kollegin Gnadl eben vorgestellt hat, jetzt verfolgt wird und der sozusagen die Überprivilegierung der Frauen einführt, das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird und eine unzulässige Überprivilegierung stattfindet, die das Gesetz dann ad absurdum führt.