Protokoll der Sitzung vom 25.03.2015

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Lisa Gnadl (SPD))

Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Das Wort hat der Abg. René Rock, FDP, Seligenstadt.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben wirklich schon sehr oft über das Kinderförderungsgesetz und seine Auswirkungen diskutiert. Ich bin sehr froh, dass wir jetzt nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über das Wie diskutieren. Ich bin auch froh, dass die SPD jetzt in dieser Debatte angekommen ist, und ich begrüße es außerordentlich, dass Sie sich hier konstruktiv einbringen, anstatt in dieser absoluten Verweigerungshaltung zu verharren.

Ich glaube auch, dass es sinnvoll ist, sich damit auseinanderzusetzen, welche Verbesserungen möglich sind. Schließlich kann man gerade, was die Schule sowie die frühkindliche Bildung und Betreuung betrifft, nie stehen bleiben. Wir müssen uns immer Gedanken machen über diese Bereiche, in denen auch gesellschaftliche Entwicklungen eine Rolle spielen. Wir müssen dort immer weiterdenken und uns weiterentwickeln.

Der Herr Minister hat vor, im September den nächsten Kindergartengipfel zu veranstalten, um sich darüber klarzuwerden, welche Möglichkeiten es zur Weiterentwicklung des Kinderförderungsgesetzes gibt. Jetzt kann man sich auf den Standpunkt stellen, zu sagen: Das müssen wir abwarten. Wir müssen schauen, was die Akteure in diesem Bereich beitragen, die dort eingeladen sind. Es ergibt nämlich fast keinen Sinn mehr, sich zu treffen, wenn die allerwichtigsten Entscheidungen schon gefällt sind. – Das ist das eine Argument, das man ins Feld führen kann.

Das andere Argument ist, dass das Gesetz im September in Kraft tritt. Aber die eine oder andere Regelung kann man schon jetzt vornehmen, z. B. einen Förderbereich zu schaffen, der zwar mit einer Verpflichtung unterlegt ist, nämlich mit dem Betreuungsschlüssel, aber nicht mit der adäquaten

Finanzierung versehen ist. Diesen Bereich kann man sehr wohl jetzt schon regeln.

Wir haben in der damaligen Koalition intensiv darüber diskutiert. Natürlich ist uns klar, dass hier ein Systembruch vorhanden ist, dass in diesem Bereich keine zusätzliche Finanzierung gegeben ist. Damals lautete das Argument, dass es vielleicht nicht so viele sind, dass es nur eine Handvoll ist.

Aber aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung und auch aufgrund der Erkenntnisse, die wir in der Arbeit vor Ort gewinnen, sagen wir: Falls wir dort nicht eine adäquate Finanzierung zur Verfügung stellen, wird diese Betreuung, obwohl der Bedarf sehr wohl vorhanden ist, aus ökonomischen Gründen womöglich nicht angeboten.

Vor dem Hintergrund dieser Frage kann ich verstehen, warum die SPD diesen Gesetzentwurf einbringt.

(Beifall bei der SPD)

Aus dieser Überlegung heraus fällt es uns auch sehr schwer, uns zu diesem Gesetzentwurf zu verhalten; denn Sie wollen das eine oder andere hineingeschrieben haben – jetzt bei der Kleinkitaförderung –, von dem ich schon hören möchte, wie es in der Fläche gesehen wird. Ich glaube, da kann man noch keine adäquate Aussage treffen.

Darum wäre es klug gewesen, man hätte sich auf den Bereich beschränkt, von dem man ganz klar sagen kann, dass dort ein systemischer Bruch ist, auf den man reagieren muss. Es ist schon damals ganz klar als Mangel erkannt worden, aber es war einfach mit der Masse des Geldes, die wir hatten, nicht finanzierbar. Auch der Finanzminister war nach dem ganzen Widerstand, den wir zu diesem Gesetz in der Öffentlichkeit erfahren haben, nicht mehr bereit, nachzulegen. Von daher ist es sachlich angemessen, dort so zu reagieren. Ich glaube auch, der Gesetzgeber wird am Ende der Debatte an dieser Veränderung nicht vorbeikommen, wenn er die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zielgenau umsetzen möchte.

Darum werden wir uns bei dem Gesetzentwurf enthalten. Ich kann sehr gut verstehen, dass die SPD an dieser Stelle bereits vorgeprescht ist und diese wichtige Regelung einführen will. Da wir aber in anderen Bereichen noch ein bisschen Beratungsbedarf haben, nicht über das Ziel hinausschießen wollen und die Menschen, die zu unserem Gipfel kommen, am Ende dort nicht vorsprechen lassen wollen, obwohl wir unsere Entscheidung eigentlich schon gefasst haben, werden wir uns an dieser Stellen enthalten.

(Vizepräsidentin Ursula Hammann übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte aber noch einmal sowohl an das Plenum als auch an den Minister und die Regierungsfraktionen den Appell richten, an dieser Stelle in sich zu gehen. Das sind keine Riesensummen, weil es noch nicht so viele Angebote sind. Aber wenn Sie die Finanzierung dort nicht sicherstellen, dann wird es vielleicht oftmals einen Bedarf geben, dieser wird aber von den Kommunen nicht entsprechend abgebildet, weil dort mehr die Ökonomie eine Rolle spielt. Ich erlebe auch schon, dass die Grenzzeiten, die wir gesetzt haben, bei den Kommunen in gewisser Weise zu einer Standardisierung geführt haben, weil man einfach aus ökonomischer Sicht sagt: Ich will den maximalen Betrag auch bei einer minimalen Personalausstattung sicherstellen. – Mit dieser Grenzsetzung hat man eine gewisse Ausdehnung von Öffnungszeiten durch Standardisierung erreicht.

Es ist nicht zu unterschätzen, wie sich diese Grenze auswirken wird, wenn da nicht auch eine adäquate Finanzierung kommt. Das möchte ich noch einmal allen mitgeben.

Ich hatte mich vorhin kurz gemeldet. Es gibt bei mir eine gewisse Verärgerung – ich weiß nicht, ob der Minister dies noch teilt; er hat jetzt anders verhandelt, aber er hat es einmal geteilt –: Es ist klar, dass die Inklusion ein wichtiges Thema ist. Es gibt aber eine gesetzliche Zuständigkeit, und diese liegt nun mal auf Kreisebene. In der Debatte wurden aber – das ärgert mich noch immer – behinderte Kinder und deren Familien, die genügend Herausforderungen zu bewältigen haben, politisch instrumentalisiert, um das Land am Ende dazu zu bringen, für eine Aufgabe Geld bereitzustellen, wozu es aus meiner Sicht gesetzlich eigentlich nicht verpflichtet wäre.

Ich habe dann gesagt, diese Debatte müsse man weder ideologisch noch juristisch führen, aber ich hätte mir gewünscht, wenn das Land schon 10 Millionen € mehr in das System gibt, dass sich die Landkreise und das Land damals hätten so verständigen können, dass man, nicht nur „alte“ Standards festschreibt, Standards, die im Groben wirklich schon seit vielen Jahren festgeschrieben sind, sondern dass die Kommunen bereit gewesen wären, zu sagen: „In Ordnung, auch wir nehmen diese Verpflichtung in diesem Bereich so ernst, wie es das Land tut, indem es dann noch einmal etwas obendrauf gibt“, sodass man dann an den Qualitätsstandards wenigstens symbolisch etwas macht.

Das haben Sie jetzt in Ihren Gesetzentwurf aufgenommen. Es muss systematisiert werden, ob es auf diese Art und Weise eine optimale Systematisierung ist – ich glaube, es wird am Ende in diese Richtung gehen –, habe ich mich noch nicht festgelegt. Ich wollte hier noch einmal hinterlegen: Wir haben gesetzliche Aufgaben; diese sind zugeteilt. Diese müssen wir erfüllen. Dazu sehe ich uns in der vierten Zeitstaffel der Finanzierung auch in der Pflicht. Wir haben uns jetzt bereit erklärt, dieses schwierige Thema zwischen den Kommunen und dem Land auszuräumen. Als Sozialpolitiker bin ich einerseits zwar nicht zufrieden, andererseits bin ich es doch; denn die Menschen, die davon betroffen sind, die Familien, die behinderte Kinder haben, wollen einfach eine Sicherheit haben und sollen nicht länger Spielball verschiedener politischer Ebenen sein.

Deshalb ist dies für mich kein Thema, das man jetzt politisch auf die Spitze treiben sollte. Aber man sollte auch bei den Kommunalen Spitzenverbänden, bei dem einen oder anderen Landrat, egal, welcher Couleur, noch einmal hinterlegen, dass bei der Inklusion nicht nur das Land in der Verpflichtung ist, sondern dass auch die kommunale Ebene ihren Teil beitragen soll, dass man nicht nur in Sonntagsreden darüber redet, aber, wenn es ums Geld geht, nur die Verantwortung hin- und herschiebt. Das wollte ich hier zum Abschluss noch einmal sagen.

Wir werden uns bei dem Gesetzentwurf enthalten. Meine Appelle habe ich an Sie gerichtet. Wir werden den Prozess auch weiterhin konstruktiv begleiten. Ich glaube, dass das Kinderförderungsgesetz ab September in Hessen in der Feuertaufe steht. Dann werden wir noch einige Erkenntnisse mehr haben. Die Erkenntnis wird nicht lauten, dass die Qualität gesenkt wird. Die Erkenntnis wird am Ende auf jeden Fall lauten, da bin ich 110 % überzeugt, dass mehr Betreuerinnen und Betreuer in den Kindertagesstätten sein werden und dass die Qualität in Hessen insgesamt angehoben wird. Da werden sich noch einige umschauen. Da bin ich mir sehr sicher. Alles, was ich aus dem Bereich höre,

sind eher solche Klagen: Ich muss mehr Leute einstellen. – Ich habe kaum irgendwo gehört, dass Erzieherstellen abgebaut würden. Es wird im September in ganz Hessen losgehen. Wir werden es beobachten; da sind wir noch in der Pflicht; das werden wir tun. Ich hoffe, dass viele von den Befürchtungen, die damals geherrscht haben, ausgeräumt werden können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Staatsminister Grüttner. Bitte schön, Herr Staatsminister.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute nicht die erste Debatte über das Kinderförderungsgesetz. Deswegen will ich an der Stelle noch einmal sagen, dass es eine Besonderheit dieses Gesetzes ist, dass sich der Gesetzgeber verpflichtet hat, schon nach 16 Monaten der vollständigen Umsetzung des Gesetzes eine Evaluation vorzunehmen. Das hat es bisher noch bei keinem anderen Landesgesetz gegeben, dass der Gesetzgeber festgelegt hat, die Umsetzung solle zum 1. September 2015 beginnen, und am 31. Dezember 2016 solle eine Evaluation vorliegen. Deswegen hat es dies auch noch nicht gegeben, dass bereits ein Dreivierteljahr nach dem Inkrafttreten des Gesetzes mit Beteiligten und Betroffenen ein erster runder Tisch stattgefunden hat, wo, auch nach dem Lichten des Wahlkampfnebels, erste Erfahrungen ausgetauscht und eine erste Bilanz gezogen worden sind. Auch hat es die Vereinbarung noch nicht gegeben, nach einem Jahr einen zweiten runden Tisch zu machen, dass ein wissenschaftliches Institut beauftragt worden ist, frühzeitig, schon in der Übergangszeit, die Evaluation vorzunehmen, um Anhaltspunkte dahin gehend zu geben, was an Änderungsbedarfen möglich ist.

Ich schildere dies deshalb so ausführlich, weil damit eindeutig wird, dass das, was schon jetzt seit geraumer Zeit als Gesetzesentwurf im Geschäftsgang ist, schlicht und einfach zu früh ist. Diese Auffassung vertrete nicht nur ich, sondern diese vertreten die Verbände der freien Träger, d. h. die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen, die Kirchen, der Landesjugendhilfeausschuss, all diese teilen diese Auffassung, dass es schlicht und einfach verfrüht ist, diesen Gesetzentwurf einzubringen.

(Beifall bei der CDU)

All jene, die ich eben genannt habe, sagen: Wir machen uns die Übergangszeit, die uns eingeräumt wird, zunutze, um uns entsprechend vorzubereiten, und wir nehmen uns dieses Recht, um anschließend Neuregelungen und ihre Wirkungen beurteilen zu können; derzeit können wir das nicht.

Die Kommunalen Spitzenverbände legen hinsichtlich der vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen der erhöhten Landesförderung für Kinder mit Behinderungen dar, dass hierüber natürlich Gespräche mit dem Ministerium stattfinden, mit dem Ziel, gemeinsam eine gesetzliche Ausgestaltung zu entwickeln. In diesen, in der Zwischenzeit abgeschlossenen Gesprächen sind die Kommunalen Spitzenverbände von ihrem ursprünglichen Vorschlag, der wiederum

Eingang in den Gesetzentwurf der SPD gefunden hat, abgerückt, was letztendlich heißt: Sie sind Ihrer Zeit schon wieder hinterher.

(Beifall bei der CDU)

Das funktioniert nicht so einfach – unabhängig davon, ob sich die Spitzenverbände im Übrigen gegen den Vorschlag eines Gesetzentwurfs wehren, der die Rahmenbedingungen für Kinder mit Behinderungen überhaupt gesetzlich regeln soll, weil sie hier ihre Autonomie und autonome Bestimmung dieses Bereichs hervorheben. An dieser Stelle gebe ich Herrn Abg. Rock recht: Wenn die ihre Autonomie hervorheben, dann hätte ich auch erwartet, dass sie ihrer Verpflichtung, eine Fortschreibung der Rahmenvereinbarung Integration vorzunehmen, auch ohne Anreiz durch weiteres Geld nachgekommen wären. Dieser sind sie nicht nachgekommen. Die Fragestellung lautet: Bürdet sich das Land eine Leistung auf, für die es keine originäre gesetzliche Zuständigkeit hat, oder setzt es einen Anreiz, damit diejenigen, die Verantwortung tragen, im Interesse der Kinder mit Behinderungen und ihrer Familien zu einem Ergebnis kommen?

Für diesen Weg hat sich die Koalition entschieden: einen Anreiz zu setzen, aber die Verantwortlichkeit der Ausgestaltung den Kommunen vor Ort zu überlassen. Das ist der richtige Weg. Wir dürfen den Kommunen nicht die Verantwortung abnehmen, auch nicht mit noch so viel Landesgeld.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da, wo es die Kommunalen Spitzenverbände bereits derzeit für erforderlich halten, ob das die Bestimmung der vierten Förderkategorie, die Erweiterung der Kleinkitapauschale oder die Regelung eines zweiten Stichtages ist, halte ich es dennoch mit den freien Trägern, die die Änderungen erst im Anschluss an die Evaluation befürworten. Auch die Diskussion mit den Kommunalen Spitzenverbänden zeigt: Es fehlen schlicht und einfach die notwendigen Erkenntnisse.

Deswegen sehe ich mich in den bisher geführten Gesprächen darin bestätigt, dass die Landesregierung den richtigen Weg einer möglichen Weiterentwicklung des Hessischen Kinderförderungsgesetzes eingeschlagen hat. Die fundierte Bewertung der Wirkungen des Hessischen Kinderförderungsgesetzes wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation erarbeitet werden. Die Diskussion wird durch einen Fachbeirat begleitet werden. Dort, wo sich Änderungsbedarf zeigt, wird diese Koalition dem entsprechend Rechnung tragen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Grüttner. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Dann lasse ich über diesen Gesetzentwurf der SPD-Fraktion abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Stimme geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer

enthält sich? – Die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Lesung abgelehnt worden.

Wir sind am Ende unseres Vormittagprogramms. Ich unterbreche die Sitzung. Wir gehen in die Mittagspause und sehen uns um 15:15 Uhr wieder.

(Unterbrechung von 13:12 bis 15:17 Uhr)

Meine Damen und Herren, die Mittagspause ist zu Ende, der Ernst geht weiter. Wir setzen die Sitzung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 34 auf:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bündnis Ausbildung Hessen – sichert Chancengleichheit, Wohlstand und Fachkräfte in Hessen – Drucks. 19/1744 –

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Als Erster hat sich Herr Kollege Bocklet zu Wort gemeldet, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Die Arbeiterpartei scheint noch nicht anwesend zu sein. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 3. März 2015 war ein guter Tag für Hessen. An dem Tag wurde das Bündnis für Ausbildung abgeschlossen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Dieses Bündnis verfolgt mit einem Bündel von Maßnahmen mindestens vier hervorragende Schwerpunkte: Erstens. Jedem Jugendlichen in Hessen, der es möchte, soll eine duale Ausbildungsstelle angeboten werden. Zweitens. Die Attraktivität der dualen Ausbildung soll steigen, damit wieder mehr Jugendliche eine duale Ausbildung absolvieren können. Drittens. Die Durchführung einer Berufs- und Studienorientierung wird verbindlich geregelt. Viertens. Das Unterstützungsangebot wird ausgebaut. – Ich finde, das ist ein gutes Zeichen für Hessen, meine sehr verehrten Damen und Herren.