Protokoll der Sitzung vom 30.04.2015

(Florian Rentsch (FDP): Das hat doch nichts mit dem Lärmdeckel zu tun!)

Natürlich. Ich kann Ihnen einige klare Beschlüsse und Grundlagen, die wir in diesem Parlament beschlossen ha

ben, zeigen, in denen das steht. Das können wir vielleicht noch einmal bilateral durchgehen. Im Antilärmpakt sind die Lärmobergrenzen enthalten. Dazu stehen wir. Sie, die Kollegen von der FDP, haben das wohl vergessen. Sie wollen jetzt das Bild stellen, als ob das eine neue Erfindung wäre.

(Florian Rentsch (FDP): Ja, klar!)

Dann zeige ich Ihnen gerne den Beschluss vom Dezember 2007, in dem aufgrund eines Antrags der damaligen Koalitionsfraktionen CDU und FDP genau das beschlossen wurde und auch von der SPD mitgetragen wurde. Das war ein klarer Beschluss.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Herr Kollege Rentsch, das wollen Sie heute bestreiten. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren!

Sie machen neuerdings eines: All das, was Sie in den zurückliegenden 15 Jahren der Regierungsbeteiligung für gut und richtig gehalten haben – immerhin hat die FDP in diesen 15 Jahren in drei Legislaturperioden den Wirtschaftsminister gestellt, zweimal Herrn Posch und einmal Sie selbst, Herr Kollege Rentsch –, das scheinen Sie jetzt zu negieren. Das erhöht garantiert nicht Ihre Glaubwürdigkeit, wenn Sie in dieser Art und Weise vorgehen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zum Planfeststellungsbeschluss und zu der Frage der Rechtmäßigkeit der Einführung von Lärmobergrenzen. Sie kennen so gut wie ich das Gutachten des Öko-Instituts vom September 2014. Darin ist deutlich festgestellt worden, dass die Einführung von Lärmobergrenzen rechtlich möglich ist. Insofern ist es auch obsolet, dass Sie das infrage stellen.

Wir, die Koalitionspartner von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, haben im Dezember 2013 vereinbart, entsprechend der Empfehlung der Mediation eine Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt einzuführen. Das ist im Dezember 2013 erfolgt. Das ist also nicht neu. Ein Zusammenhang mit dem Terminal 3 ist deswegen völlig absurd.

Herr Kollege Rentsch, ich will eines deutlich machen, damit das klar ist. Selbstverständlich ist und bleibt es das Ziel der Landesregierung und auch der sie tragenden Fraktionen, dass der Flughafen Frankfurt als internationaler Großflughafen weiterhin erfolgreich bleibt und sich auch entsprechend weiterentwickelt. Das muss aber nicht heißen, dass wir nicht in Fragen der Fluglärmbegrenzung und -reduzierung weitere bedeutende Schritte tun, wie das jetzt mit den Lärmpausen geschehen ist und wie auch die Lärmobergrenze diese Möglichkeit bietet. Denn das ist auch Konsens aller Diskussionen der Vergangenheit. Der Erfolg von Fraport bemisst sich nicht nur in Zahlen. Wir sehen es in dieser Koalition als gemeinsame Aufgabe an, dass sich der Flughafen Frankfurt mit der Region und nicht gegen die Region entwickelt. Ziel ist, Vertrauen zu schaf

fen, dass dies bei ansteigendem Flugverkehr in Frankfurt nicht mit einem unbegrenzten Anwachsen der Lärmbelastung einhergeht.

Unser Ziel ist auch, dass am Standort Frankfurt möglichst leise Flugzeuge an- und abfliegen, und zwar auf möglichst lärmarme Art und Weise. Dafür sind die Lärmobergrenzen ein wichtiges Instrument. Sie ermöglichen eine weitere wachsende Entwicklung des Luftverkehrs, allerdings unter der Voraussetzung verbindlich festgelegter Lärmgrenzwerte.

Herr Kollege Rentsch, ich freue mich auf die Diskussion all dieser Maßnahmen. Sie werden auch sehen, dass die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens und gleichzeitig lärmarme Flugverfahren keinen Widerspruch darstellen und dass wir das auch in entsprechender Weise umsetzen werden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Abg. Kaufmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, so ist das halt. Herr Kollege Rentsch hat uns jetzt zum zweiten Mal bewiesen, wie frustriert und wütend er ist, dass er sein Amt nicht mehr ausüben kann. In diesem Amt hat er sich als selbst ernannten besten Wirtschaftsminister der Galaxie gesehen. Dabei kommt so etwas heraus, wie wir es wahrnehmen mussten.

(Zurufe von der FDP)

Er und sein kümmerlicher Rest der FDP haben aber ihren Ärger darüber offensichtlich beim Formulieren ihres Antrags mehr vor Augen gehabt als den Sachverhalt.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es zeugt schon von einer hohen Qualität im Aberwitz, wenn man, wie die FDP, als Titel eines Antrags die Aussage aufschreibt:

Schwarz-Grün bestraft Fraport für Terminal 3

Beim Betrachten des Antragstextes wird das Kopfschütteln noch ein bisschen heftiger, wenn man dort unter anderem liest, dass nach Erkenntnis der FDP der Zeitpunkt der Ausschusssitzung – es geht um die letzte Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusse am 16. April – als Grund für die Schädigungsabsicht der Koalition gegenüber dem Flughafen herhalten muss, obwohl in diese Ausschusssitzung ein Antrag hingeschoben wurde, der vorher von der SPD im Plenum eingebracht wurde,

(Zuruf von der FDP: Das hat damit nichts zu tun!)

dort nicht behandelt wurde und dann in den Ausschuss geschoben wurde. Das soll jetzt der Grund sein, warum die Koalition den Flughafen schädigen will. Verehrter Herr Kollege Rentsch, das ist an Absurdität nicht mehr zu toppen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Darüber hinaus ist dem Antrag der FDP zu entnehmen, dass sie sich beim Thema Flughafen für eine möglichst starke, ja ungehinderte Steigerung des Flugbetriebs und der damit verbundenen Lärmbelastung für die Bevölkerung mit Nachdruck einsetzt. Somit verabschiedet sie sich ganz explizit vom Mediationsergebnis und setzt ihre Aussage dazu komplett in Widerspruch.

Verstärkt wird dieser aus meiner Sicht flughafenpolitische Amoklauf der FDP durch den in der vergangenen Woche veröffentlichten Brief des Kollegen Rentsch und seines Amtsvorgängers, des engagierten Luftverkehrslobbyisten Dieter Posch, an den Bundesverkehrsminister, in welchem sie die Lärmpausenfrage stellen. Die Lärmpausen, die in der letzten Woche in den Probebetrieb übergegangen sind und die – –

(Florian Rentsch (FDP): Das ist falsch!)

Was ist falsch?

(Florian Rentsch (FDP): Wir fragen nach den rechtlichen Grundlagen!)

Sie stellen es infrage. Ihre Fragen sind nämlich sämtlich in diesem Papier, das längst veröffentlicht ist, beantwortet.

(Der Redner hält ein Druckwerk hoch.)

Wenn Sie jetzt so tun, als hätten Sie noch Fragen, dann müsste man das darauf zurückführen, dass Sie keinen Durchblick haben oder im Wesentlichen nur politisch provozieren wollen. Das können Sie sich aussuchen. Gelesen haben Sie es aber offensichtlich nicht.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Florian Rentsch (FDP): Dann können Sie sich ja entspannen, dann ist doch alles ganz einfach!)

Lesen Sie die Vereinbarung aller Beteiligten doch einmal nach. Da können Sie alles das wiederfinden, was Sie gefragt haben.

(Florian Rentsch (FDP): Ich hatte erst das Gefühl, Sie seien ein wenig aufgeregt in dieser Situation! Aber jetzt scheint es ja wieder zu gehen! – Heiterkeit bei der FDP – Gegenruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass von Aufregung keine Rede sein kann, sondern dass ich mich jederzeit in Debatten in allen Facetten gern über den Flughafen auseinandersetze, und das hier und heute genauso, selbst wenn der Anlass ein eher merkwürdiger ist, nämlich ein völlig obskurer Antrag der FDP, der uns diesen Tagesordnungspunkt beschert hat.

(Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Ich will jetzt aber noch einmal eine wesentliche Äußerung zum Thema Flughafen klar und deutlich wiederholen: Ja, verehrte Kolleginnen und Kollegen auch von der FDP, wir – d. h. die Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – setzen in unserer Politik im Alltag genau das um, was wir im Koalitionsvertrag gemeinsam vereinbart haben.

Warum diese Vorgehensweise, nämlich die Umsetzung des Vertrags, sich jetzt in den Augen der Opposition als verwunderlich oder überraschend darstellt, erschließt sich nun überhaupt nicht. Sie müssten sich doch mittlerweile daran gewöhnt haben, dass wir genau das tun, was wir im Koalitionsvertrag festgehalten haben. Sie haben sich ja sogar

schon mehrfach darüber beschwert, dass wir in Anträgen immer wieder Koalitionsvertragsinhalte vorlegen würden. Jetzt scheint es sich eher so darzustellen, dass dies dringend nötig ist, weil Sie jedes Mal verwundert sind, wenn wir das tun, was wir angekündigt haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Bauprojekt Terminal 3 ist als Teil des Planfeststellungsverfahrens zum Flughafenausbau beantragt und genehmigt worden und innerhalb der höchstrichterlichen Überprüfung auch unbeanstandet geblieben. Mit seinem – es ist schon von Kollegen Arnold genannt worden – erheblichen Investitionsvolumen bedeutet dies eines der größten Infrastrukturprojekte Deutschlands, die derzeit betrieben werden. Es ist damit natürlich auch eine erhebliche ökonomische Herausforderung und für uns als verantwortliche Anteilseigner auch eine entsprechende Problematik, mit der wir uns beschäftigen müssen und auch wollen.

Deswegen war die im Koalitionsvertrag vereinbarte Bedarfs- und Alternativenprüfung sinnvoll und geboten. Natürlich begrüßen wir es deshalb, dass die Landesregierung genau dies so umgesetzt hat. Aus den gutachterlichen Bewertungen sind wichtige Hinweise für die abschließende Entscheidungsfindung ergangen. Das kann niemand ernsthaft bestreiten.

Dass die Entscheidung eindeutig beim Unternehmen Fraport lag und liegt, war so seit dem Planfeststellungsbeschluss von 2007, übrigens, wie Sie sich gern erinnern mögen, in Übereinstimmung mit der breiten Mehrheit des damaligen Landtags von CDU, SPD und FDP. Das ist dann durch die Bestätigung vor Gericht – sowohl beim VGH in Kassel als auch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig – klar geworden.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Damit haben relevante Teile des Planfeststellungsbeschlusses Bestand. – Der Kollege Schäfer-Gümbel ergänzt, dass heute der VGH im noch hängenden Verfahren der Stadt Flörsheim ebenfalls die Klagen abgewiesen hat, sodass auch dieser Teilaspekt, zumindest in dem jeweiligen Verfahrensstand, rechtlich bestätigt ist. Insoweit gibt es weder für die Politik noch für die Aufsichtsbehörde einen Ansatz für eine vom Planfeststellungsbeschluss abweichende Vorgabe an den Vorhabenträger Fraport AG. Das ist schlicht eine Tatsache.