Auch die tägliche Versorgung von Lebensmittelläden, die sich durch LEADER, z. B. durch Zusammenschlüsse von unten, wieder etabliert haben, ist im ländlichen Raum wichtig. LEADER gefällt mir auch deswegen so gut, weil es wirklich ein Programm ist, bei dem unterschiedliche Akteure in der Region zusammenkommen, sich überlegen, wo die Schwachpunkte und wo die Stärken sind und wie sie ihre Region entwickeln können und wollen. Das wird nicht von oben aufgepfropft, sondern das wächst von unten. Wir unterstützen das nur. Hier gibt es eine gute Zusammenarbeit. Wir konnten alle Regionen mit Förderbescheiden bedenken. Alle, die einen Antrag gestellt haben, können sich weiterentwickeln. Insofern ist LEADER hier ein Erfolgsmodell.
Meine Damen und Herren, leider kann ich hier nicht noch mehr Dinge ansprechen, die in diesem Entwicklungsplan enthalten sind. Aber ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Jahren den einen oder anderen Punkt daraus hier noch intensiv diskutieren können. Ich weiß, das Thema der Entwicklung des ländlichen Raums geht noch weit über diesen Plan hinaus. Auch da gibt es vielfältige Notwendigkeiten, über die wir uns noch Gedanken machen müssen; denn wenn wir die Attraktivität des ländlichen Raums erhalten wollen, sind damit immer die Fragen umfasst: Welche Kindertagesstätten gibt es dort? Wie ist die ärztliche Versorgung? Welche Möglichkeiten gibt es, aus der Region mit öffentlichen Verkehrsmitteln herauszukommen? – Das alles gehört auch dazu. Das aber kann man nicht alles in diesen Plan packen. Insofern ist dies e i n wichtiges Steuerungsinstrument, und alles andere ist ein Kranz darum herum, über den wir auch gerne weiter diskutieren können. – Herzlichen Dank.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann ist dieser Tagesordnungspunkt, der Setzpunkt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abgehandelt.
Erster Bericht des Petitionsausschusses betreffend bisherige Tätigkeit in der 19. Wahlperiode – Drucks. 19/1823 –
Wir haben eine fünfminütige Redezeit für die Fraktionen vereinbart, die Frau Vorsitzende hat zehn Minuten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf Ihnen heute den Petitionsbericht des Jahres 2014 aus der 19. Wahlperiode vortragen. Da er Ihnen allen schriftlich vorliegt und ich davon ausgehen kann, dass Sie ihn intensiv studiert haben, kann ich mich hier auf einige Zahlen, Fakten und Anmerkungen beschränken.
Im Berichtszeitraum 2014 wurden 1.094 neue Petitionen an den Petitionsausschuss gerichtet. Mit Überhängen aus dem alten Jahr konnten 1.215 Petitionen abschließend behandelt werden. Damit ist die Zahl der eingegangenen Petitionen im Vergleich zum Vorjahr konstant geblieben.
35 % der eingereichten Petitionen sind thematisch dem Ressort Hessisches Ministerium des Innern und für Sport zuzuordnen. Es wird Ihnen klar sein: Dieser Anteil ist so groß, weil die ausländerrechtlichen Petitionen darunter fallen. Der Bereich Justiz ist das am zweithäufigsten betroffene Sachgebiet. Hierunter fallen auch Eingaben von Gefangenen, die im Unterausschuss Justizvollzug behandelt werden. 11 % der Petitionen sind dem Bereich Soziales zuzurechnen. Hier geht es zumeist um Streitigkeiten bei der Gewährung von Sozialleistungen oder um Fragen des Schwerbehindertenrechts.
Auch die Zahl der abschließend behandelten Petitionen blieb mit 1.215 im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert. Die Zahl der noch nicht abschließend behandelten Petitionen aber konnte im Vergleich zum Vorjahr um ca. 25 % auf 376 Petitionen reduziert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, damit erreichte die Zahl der noch nicht erledigten Petitionen den niedrigsten Wert seit der Erfassung.
Das gibt mir jetzt die Gelegenheit, mich bei den Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses zu bedanken, die in einer tollen Zusammenarbeit und über Parteigrenzen hinweg immer versuchen, die bestmögliche Hilfe für die Petenten herauszufinden, herauszuarbeiten, und die manchmal auch unterhalb des Petitums der Berücksichtigung gute und fruchtbare Lösungen finden. Vielen Dank an Sie.
(Beifall der Abg. Astrid Wallmann (CDU) sowie bei Abgeordneten der SPD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN)
Im vergangenen Jahr konnten 68 Petitionen positiv erledigt werden. Das entspricht einem Anteil von 5,6 % der eingegangenen Petitionen. Weitere 78 Petitionen konnten mit teilweise positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Mit 54,4 % beträgt der Anteil der negativ beschiedenen Petitionen gut die Hälfte aller Petitionen.
Manchmal ist es eine Enttäuschung, wenn man nur diese Zahlen vor sich sieht, aber Sie wissen: Auch der Petitionsausschuss kann sich eben nicht über die Rechts- und Gesetzeslage hinwegsetzen – aber das ist oft Teil des Petitums.
Die Petitionen zum Aufenthaltsrecht bilden einen Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses auch im letzten Jahr. Die Zahl der Petitionen zum Aufenthaltsrecht umfasste im vergangenen Jahr knapp 23 % aller eingegangenen Petitionen. Im Jahr 2013 betrug dieser Wert knapp 20 %, im Jahr 2012 ungefähr 18 %. Sie sehen, diese gestiegenen Zahlen stehen natürlich im Zusammenhang mit den Flüchtlingen, die nach Europa kommen, vor allem aus den afrikanischen Ländern.
Im Vergleich mit den Gesamtflüchtlingszahlen haben wir bis jetzt relativ wenige Petitionen von syrischen Flüchtlingen. Das liegt aber auch daran, dass im Moment allen syrischen Flüchtlingen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wird und zudem ein Abschiebestopp in dieses Land besteht.
Ich sage Ihnen ehrlich: Ich gehe davon aus, dass sich – wenn man sich die Zerstörung dieses Landes ansieht – an diesem Status auch in der nächsten Zeit nichts ändern wird.
Es wird Sie nicht überraschen, dass ich für die Zukunft eine weitere Zunahme von Petitionen zum Aufenthaltsrecht erwarte. Denn die Flüchtlingszahlen steigen, und sicherlich wird ein Großteil der abgelehnten Asylbewerberinnen und -bewerber, die keine Anerkennung finden, letztendlich bei uns im Petitionsausschuss landen.
Meine Damen und Herren, der Ausschuss ist immer bemüht, die Öffentlichkeit über die Möglichkeiten und die Chancen aufzuklären, das Anliegen auch in einem Petitionsverfahren zu klären. Das tun die Abgeordneten mit Bürgersprechstunden, die wir viermal in Wiesbaden und einmal in Offenbach abgehalten haben. In dem letzten Berichtszeitraum wurde auch zum ersten Mal eine Sprechstunde in einem Behindertenwerk abgehalten, um auch Menschen mit Beeinträchtigungen über ihre Möglichkeiten aufzuklären, Petitionen einzureichen.
Natürlich hatte der Petitionsausschuss wie immer auch beim letzten Mal – und so wird es auch beim nächsten Mal wieder sein – einen Stand auf dem Hessentag. Wir machen auch immer ein Schulprojekt. Gerade heute war eine Klasse aus Hofgeismar da, die wir ein bisschen auf das Schulprojekt vorbereitet haben, das wir dieses Jahr in Hofgeismar machen. Wir wollen gerade auch die jungen Leute darüber informieren, dass auch sie ein Petitionsrecht haben. Denn es gibt keine Altersbeschränkung im Petitionsrecht, und die jungen Leute nehmen das wirklich sehr dankbar an.
Seit Oktober 2013 haben die Bürgerinnen und Bürger auch die Möglichkeit, eine Onlinepetition zu stellen, also über den technischen Weg eine Petition einzureichen. Diese Möglichkeit wird erstaunlich rege genutzt. Jede vierte Petition wurde uns im letzten Jahr online übermittelt.
Es gab im letzten Jahr auch ein Treffen der europäischen Bürgerbeauftragten und Petitionsausschussvorsitzenden in Cardiff. Da hat uns der Kollege Roth vertreten. Schwerpunkt dieser Tagung waren sozialpolitische Fragen wie etwa das Recht auf eine gute Gesundheits- und Sozialversor
gung oder auch die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Beim Thema Gesundheits- und Sozialversorgung wurde deutlich, dass die Unterschiede zwischen den Ländern oft nicht in der unzureichenden oder unterschiedlichen Rechtslage zu suchen sind, sondern auch da machen sich die Sparhaushalte vieler Länder bemerkbar. Es wurde sehr geklagt, dass die nötigen finanziellen Mittel in den Sozialhaushalten nicht mehr zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang gab es auch eine lebhafte Diskussion zur Umsetzung der schulischen Inklusion in den verschiedenen Ländern der Europäischen Union. Da gibt es einige Länder, die schon sehr weit in der Regelbeschulung sind; dies ist dort seit Jahren eine Selbstverständlichkeit. Andere Länder sind da sehr zurückhaltend. Aber es bestand auch Konsens, dass in dem Bereich der Regelbeschulung von behinderten Kindern die finanziellen Ressourcen das Ausschlaggebende sind. Beide Themen haben wir auch schon hier im Landtag erörtert.
Erwähnen möchte ich noch die Sitzung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse des Bundes und der Länder im letzten Jahr in Bremen. Da haben wir zwei Schwerpunkte besprochen, die ich auch hier noch einmal einbringen will.
Der eine Schwerpunkt war, dass es mittlerweile eine ganze Reihe von Petitionsplattformen in den sozialen Netzwerken gibt. Sie kennen das alle: Change.org, „open Petition“ usw. Da werben Menschen für ihr Anliegen und benennen das auch als Petition. Da unterschreiben teilweise Tausende von Leuten. Das Problem ist nur: Diese Plattformen haben eine mangelnde Transparenz. Den Leuten, die da unterschreiben, ist nicht klar, dass ihre Petition nicht automatisch ihren Weg in ein Parlament findet. Diejenigen, die diese Plattformen anbieten, machen das auch nicht genügend transparent, und dann wundern sich die Menschen, dass sie eine Petition unterschrieben haben, aber diese nirgends in den Parlamenten ankommt. Da gibt es noch eine ganze Menge Aufklärung zu betreiben.
Ein zweiter Schwerpunkt war der Umgang mit den Petitionen im Zusammenhang mit der Überstellung auf der Basis der Dublin-III-Verordnung und hier insbesondere die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Darüber haben wir in unserem Petitionsausschuss in der Vorprüfungskommission schon häufiger gesprochen. Die Dublin-III-Verordnung regelt – das wissen Sie –, welcher Staat für die Durchführung der Asylverfahren zuständig ist. Die Entscheidung darüber trifft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Rückführungen zur Durchführung der Asylverfahren in die dafür zuständigen Staaten führen in der Praxis recht häufig zu humanitären Problemen. Die Betroffenen haben vielfach nachvollziehbare Einwände gegen ihre Rückführung und wenden sich deshalb an die Petitionsausschüsse der Bundesländer. Aber die Länder dürfen diese Petitionen überhaupt nicht behandeln. Der Bund ist sowohl zuständig für die zielstaatsbezogenen Abschiebehindernisse als auch für die Hindernisse in den einzelnen Ländern selbst.
Das Problem ist, dass wir den Petenten sehr schwer vermitteln können, dass die Menschen, für die sie sich einsetzen, hier sind, aber wir im Petitionsausschuss sagen müssen: Wir haben hier keine Zuständigkeit. Die Menschen, die eine Petition einbringen, einen Petenten dabei unterstützen –
oft sind es auch Kirchen oder ehrenamtliche Helfer –, bekommen von uns dann die Antwort: Wir sind nicht zuständig. Unsere Ausländerbehörden können auch das innerstaatliche Abschiebehindernis nicht beurteilen, sondern das macht der Bund. – Das stellt uns vor mehrere Probleme, unter anderem das Problem der Vermittlung an die Petenten selbst, aber auch das Problem, dass wir dann in Hessen keinen Zugang zur Härtefallkommission haben. Zum Dritten, meine Damen und Herren, kommt es da wirklich sehr häufig zu humanitären Fragen, die wir vielleicht in Hessen hätten besser beurteilen können.
So weit der Petitionsbericht. Ich möchte mich ganz herzlich bedanken bei den Ministerien, die uns Stellungnahmen verfassen und auch im Austausch immer zur Verfügung stehen, wenn wir Nachfragen haben. Ich bedanke mich auch beim Petitionsreferat, denn jede Petition wird von ihm mitbearbeitet, und es steht der Berichterstatterin und dem Berichterstatter jedes Mal mit Rat und Tat zur Seite. Das hilft uns oft, eine Petition gut zu bearbeiten und die bestmögliche Lösung für die Petenten in Hessen zu finden. – Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU, der FDP und der LINKEN)
Sehr verehrte Frau Vorsitzende, vielen Dank. Ich möchte mich mit dem Dank des Hauses Ihrem Dank anschließen, aber auch den Mitgliedern des Ausschusses danken. Auf der Tribüne begrüße ich Frau Bachmann und Herrn Beck, die Vertreter des Referats. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit.
Bevor wir in die Aussprache eintreten, möchte ich ein Versäumnis nachholen. Ich habe bei Tagesordnungspunkt 31 vergessen, den Antrag Drucks. 19/1836 an den Umweltausschuss zu überweisen. – Dem widerspricht niemand. Damit ist der Antrag an den Umweltausschuss überwiesen. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Kollegin Öztürk für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich immer wieder, wenn wir den Petitionsbericht dem Hessischen Landtag vorstellen dürfen; denn der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss, der, wie immer wieder betont wird, parteiübergreifend an den sachlichen Feldern, Themen, Einzelfällen arbeitet, und das ist ein Ausschuss, in dem wir ausnahmsweise mit allen Ministerien kooperieren und alle Ministerien Stellungnahen an uns abliefern. Auch das Petitionsreferat ist sehr fleißig.
Daher möchte ich meine Rede damit beginnen, dem Petitionsreferat zu danken für die tatkräftige Unterstützung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verschiedenen Ministerien zu danken, den Ministerinnen und Ministern selbst zu danken, die dann auch immer dafür sorgen, dass wir fachlich sehr qualitative Beurteilungen bekommen, und natürlich den Mitgliedern des Petitionsausschusses, die sehr fleißig mit den Einzelfällen, die nicht immer sehr ein
fach sind, seit Jahren arbeiten und versuchen, einen Erfolg für diesen Landtag nach außen zu transportieren.
Meine Damen und Herren, es ist wichtig, dass wir einen Ausschuss haben, der für die Bürgerinnen und Bürger, für die Menschen in Hessen direkt zugänglich ist. Das ist der einzige Ausschuss – was ich auch gerne wiederhole –, bei dem jeder Hesse, egal welchen Alters oder welchen Aufenthaltsstatus, die Möglichkeit hat, sich an den Landtag zu wenden.
Die Zahlen hat meine Vorrednerin, Frau Ypsilanti, bereits genannt. Wenn wir im Jahr 2014 1.094 Eingaben hatten und 1.215 Eingaben abgeschlossen haben, zeigt das, dass wir wirklich versuchen, zügig zu arbeiten.
Schauen wir uns die Zahl der Petitionen an, die das Aufenthaltsrecht betrafen. Das waren 248 Petitionen, also 38 %. Das hört sich nach viel an. Ich habe mir die Mühe gemacht und mir angeschaut, wie viele Petitionen zu diesem Thema in den letzten Jahren im Innenministerium bearbeitet worden sind. Im Zeitraum 1999 bis 2000 waren es 820 Petitionen, also erheblich mehr. Im Zeitraum 2005/ 2006 waren es 695 Petitionen. Das heißt, wenn wir jetzt 248 ausländerrechtliche Fälle als Petitionen zu bearbeitet hatten, dann war das ein angenehmes Maß. Das war meiner Meinung nach sehr positiv.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sich die Regelungen, die im letzten Jahr auf der Bundesebene im Aufenthaltsrecht beschlossen worden sind, direkt auf die Arbeit im Petitionsausschuss ausgewirkt haben. Ich glaube, es gibt schon einen Grund, warum nicht sehr viele Petitionen von Syrern bei uns gelandet sind. Das hatte damit zu tun, dass die Aufnahmeprogramme sowohl des Bundes als auch der Länder gewirkt haben. Das zeigt: Wenn man legale Wege der Migration oder der Flucht organisiert, dann kann den Menschen schneller geholfen werden, und es müssen keine „Umwege“ über den Petitionsausschuss gegangen werden. Von daher gesehen, kann ich nur dazu ermuntern, in einer sehr schwierigen humanitären Situation Aufnahmeprogramme aufzulegen.