Protokoll der Sitzung vom 27.05.2015

Jetzt kommt die Bundesratsinitiative aus Hessen. Man hätte auch einen anderen Weg gehen können. Man hätte auch den Weg über das Parlament gehen können, um gemeinsam aus dem Parlament heraus politisch tätig zu werden, was übrigens auch zulässig wäre. Ich lasse jetzt einmal den formalrechtlichen Teil weg, dass nur die Landesregierung Bundesratsinitiativen einbringen kann, aber sonst sind Sie auch nicht so kleinlich. Wir hätten uns dieser Thematik gemeinsam stellen und fragen können: Was sind die Erkenntnisse und Ergebnisse der exzessiven Gewaltausbrüche im Zusammenhang mit den Blockupy-Demonstrationen in Frankfurt? Welche Konsequenzen müssen wir daraus ziehen? Diesen politischen Diskurs hätten wir uns gern auch im Hessischen Landtag respektive im Innenausschuss gewünscht.

Bei der Beratung des Einzelplans 03 im Dezember des letzten Jahres habe ich Sie, Herr Innenminister Beuth, gefragt: Wo sind die Initiativen? Das war Monate vor Blockupy, wo es um Tatbestände wie etwa Gewalt gegen Polizeibeamte oder Einsatzkräfte ging. Hierzu waren Ihre Antworten eher spärlich; zu dem Thema kam dann nichts.

Jetzt haben wir aber die Vorfälle in Frankfurt erlebt. Damit das einmal deutlich wird: Gewalt darf niemals ein Mittel der politischen Auseinandersetzung sein. Das muss auch eine Lehre aus der Geschichte sein. Gewalt ist kein Mittel politischer Akzeptanz oder politischer Auseinandersetzung. Man mag politische Thesen vertreten, wie man will. Diese mögen krud sein, sie mögen falsch sein, wer aber Gewalt als Mittel politischer Auseinandersetzung einsetzt, hat das Grundwesen der demokratischen Staats- und Rechtsordnung nicht verstanden. Das muss die klare Botschaft sein.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU)

Es kann auch nicht sein, dass es Menschen gibt, für die Gewalt eben gar keine Hemmschwelle mehr ist. Das haben wir im letzten Jahr erlebt, als ein Polizeibeamter, der mehrfach operiert wurde und dem es Gott sei Dank wieder besser geht, nach einem Fußballspiel in Wiesbaden malträtiert wurde, das man eher als harmlos eingeschätzt hatte. Das muss man sich auch einmal vorstellen; da gibt es schon unterschiedliche Kategorien. Dieser wurde schwer verletzt; und dann sagte der Übeltäter, er habe ja nicht gewusst, dass es ein Polizeibeamter gewesen sei. – Was ist das für eine verkommene Moral, wenn man zwischen einem Polizeibeamten und einem normalen Bürger unterscheidet?

Wir erwarten, dass Gewaltlosigkeit respektiert wird. Das ist ein Element des demokratischen Rechtsstaats, und wer dagegen verstößt, darf und muss die Härte des Rechtsstaats spüren. Auch das ist eine Position, die wir als Sozialdemokraten sehr deutlich vertreten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU)

Dann sind wir bei der Frage: Wie können wir einen besseren Schutz für Polizeibeamte und Rettungskräfte gewährleisten? Ich finde, da geht der Vorschlag der Regierung in seiner grundsätzlichen Ausrichtung in die richtige Richtung. Aber genauso bemerkenswert ist: Die Strafverschärfung kann ein Mittel sein, um zu verhindern, dass Gewalt gegen Rettungskräfte stattfindet. Deswegen sollte man das nicht so abfällig abtun, wie es der nicht mehr anwesende Generalsekretär der CDU versucht hat, zu machen. Natürlich stellt sich die Frage, ob die Ausgestaltung richtig ist, ob auch die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleibt; denn es ist übrigens auch ein Element des Rechtsstaats, dass die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel immer beachtet werden muss, und deswegen lohnt es sich, über die Ausgestaltung deutlich zu reden.

Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, eine hundertprozentige Garantie – das hat hier Gott sei Dank keiner gesagt –, dass es nicht zu Gewaltausbrüchen kommt, gibt es nicht. Das sollten wir so auch gar nicht erst darstellen, denn sonst wecken wir eine Erwartungshaltung, die wir objektiverweise nicht erfüllen können. Wir sagen klar und deutlich, insbesondere auch nach den Gewaltausbrüchen in Frankfurt: Der Rechtsstaat muss Flagge zeigen; und deswegen ist die Grundausrichtung richtig. Das will ich hier für die sozialdemokratische Fraktion sehr deutlich sagen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es stellt sich auch die Frage: Wie können wir die Rettungskräfte noch besser schützen? Vielleicht brauchen wir auch einen gesellschaftlichen Grundkonsens, dass Gewalt gegen diejenigen Personen, die uns schützen und unser Leben retten, eben nicht akzeptabel ist. Darauf müssen wir uns gemeinsam verständigen; das muss in einer demokratischen Gesellschaft ein Wertekanon sein. Dafür lohnt es sich auch gemeinsam einzutreten.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch dies will ich sagen, weil ich finde, dass dies zu einer differenzierten Betrachtungsweise gehört: Natürlich sind auch Polizeibeamte nicht fehlerfrei. Wenn es dort Fehlverhalten gibt, wie etwa augenscheinlich im Falle des Missbrauchs von Flüchtlingen bei der Bundespolizei in Hannover, dann muss das genauso konsequent geahndet werden, und dann darf es auch kein Wegschauen von Vorgesetzten geben; denn dann schadet das Fehlerverhalten Einzelner einem gesamten Berufsstand. Dann muss genauso deutlich Flagge gezeigt und gesagt werden: „Das geht nicht.“ Gewalt hat keine unterschiedlichen Formen; Gewalt darf niemals gegen Menschen eingesetzt werden – auch nicht von Personen, die dem Rechtsstaat verpflichtet sind.

(Beifall bei der SPD und der CDU sowie des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Neue Straftatbestände zu schaffen, ist das eine. Wie es sich auswirkt, wissen wir nicht. Das andere ist – das spielt auch in Ihrem Antrag eine Rolle, deswegen will ich das gern aufgreifen, denn Sie schreiben über „Wertschätzung“ –:

Zur Wertschätzung gehören, das ist übrigens eine Rückmeldung, die ich in den Gesprächen mit vielen Polizeibeamten und Gewerkschaftsvertretern erhalten habe, ordentliche Arbeitsbedingungen. Bundesweit klagen die Polizeibeamten über Millionen von Überstunden; allein in Hessen sind es 3,5 Millionen Überstunden. Bundesweit stellt die Gewerkschaft der Polizei fest, dass es in den letzten Jahren zu einem Personalabbau von weit über 15.000 Polizeibeamten gekommen ist. „Bundesweit“ heißt, wer das richtig verstanden hat, dass das jetzt keine parteipolitische Zuordnung war, sondern das betrifft dann alle möglichen Konstellationen. Zu einem vernünftigen Arbeitsfeld gehören übrigens auch Arbeitsbedingungen, die den Polizeibeamten die Ausübung ihres Jobs zu vernünftigen Bedingungen ermöglichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage in diesem Kontext aber genauso bewusst: Zur Wertschätzung gehört nicht nur der Schutz vor Gewalt, auch mit Rechtsandrohungen und Gesetzen, sondern dazu gehört auch, dass wir diejenigen, die ihr Leben für uns einsetzen, anständig behandeln und sie finanziell ordentlich entlohnen respektive besolden.

(Beifall bei der SPD und des Abg. Michael Bodden- berg (CDU) – Holger Bellino (CDU): Ach, ja, logisch!)

Ich finde es fast bemerkenswert, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU klatscht, da Herr Boddenberg schon länger im Geschäft ist. Damit aber auch klar ist, was wir und die Polizeibeamten meinen, und damit der Unterschied deutlich wird:

(Michael Boddenberg (CDU): Jetzt kommen wieder Wolkenkuckucksheime!)

Wir brauchen nicht nur hehre Worte. Nullrunden, eine 0,5-prozentige Erhöhung für die nächsten Jahre halten wir nicht nur rechtlich für äußerst problematisch, sondern echte Wertschätzung bedeutet auch, dass man Mitarbeiter im öffentlichen Dienst für gute und harte Arbeit ordentlich entlohnt. Das gilt gerade für Polizeibeamte.

(Beifall bei der SPD – Holger Bellino (CDU): Wir haben ihnen wiedergegeben, was Sie eingespart haben!)

Deswegen brauchen wir ein Gesamtpaket, um die richtigen Erkenntnisse zu ziehen.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Sie reden ja gar nicht mehr mit Polizeibeamten. Das ist genau Ihr Problem. Sie reden ja gar nicht mehr mit Polizeibeamten, mit normalen Menschen, die im Schichtdienst arbeiten und sagen: „Ich kann mir von der Wertschätzung in den Sonntagsreden nichts kaufen.“

(Beifall bei der SPD – Michael Boddenberg (CDU): Bis jetzt war Ihre Rede einigermaßen okay!)

Deswegen sage ich zum Schluss: Es wäre schön, wenn wir diese Initiative auch im Landtag hätten beraten können, denn dann hätten wir uns vertieft mit der Materie auseinandersetzen können. Vielleicht wäre es uns dann gelungen, zumindest eine gemeinsame Initiative von vier Fraktionen auf den Weg zu bringen, um die verschiedenen Facetten zu beleuchten. Denn eines ist klar: Ja, diejenigen, die für uns, für den Staat und die Bürgerinnen und Bürger, arbeiten, genießen einen besonderen Schutz. Dieser Verantwortung sollten wir gemeinsam gerecht werden. Sie, Herr Bellino,

sollten sich nicht nur einzelne Facetten ausgucken. Wertschätzung umfasst eben mehr und vieles, nicht nur Teilelemente. Reden Sie mit ganz normalen Polizeibeamtinnen und -beamten, dann können Sie noch einiges lernen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD – Holger Bellino (CDU): Das machen wir!)

Vielen Dank. – Es spricht Staatsminister Beuth.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich zunächst bei vier Fraktionen in diesem Hause bedanken, die uns wesentlich darin unterstützen, dass wir für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten und für die Rettungskräfte aus diesem Parlament heraus einen besonderen Schutz signalisieren wollen. Herr Kollege Rudolph hat gerade von einem gesellschaftlichen Grundkonsens gesprochen. Diese Debatte, die wir gerade miteinander geführt haben, wirbt genau für diesen Grundkonsens. Aus diesem Grund möchte ich mich bei Ihnen sehr herzlich dafür bedanken.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Rudolph, weil Sie am Ende Ihrer Rede das aufgegriffen haben, was Ihnen die Gewerkschaften zusammengerechnet haben, dass nämlich der Polizeivollzug bundesweit abgebaut worden ist – ich bin Ihnen dankbar dafür, dass Sie das hier vorgetragen haben –, will ich Ihnen zurufen: Hessen ist bei diesem Abbau nicht dabei. Wir haben 13.764 Polizeivollzugsbeamte. Wir hatten sie im letzten Jahr, wir haben sie dieses Jahr und werden sie im nächsten Jahr auch haben. Meine Damen und Herren, bei uns gibt es keinen Abbau bei der Polizei.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Wir hatten sie nicht 1999!)

Lassen Sie mich, weil wir hier von einem Grundkonsens bei vier Fraktionen reden, zumindest noch einmal auf die Bemerkung von Kollegen Wilken eingehen. Herr Kollege Wilken, da will ich meine Entrüstung zum Ausdruck bringen. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, haben Sie gerade eben formuliert, Polizeivollzugsbeamte wüssten, wo sie hinzutreten hätten. Sie haben damit unterstellt, dass Polizeibeamte sozusagen gezielt auf wen auch immer zugehen und diese Menschen gezielt malträtieren. Meine Damen und Herren, angesichts der Bilder von vor 70 Tagen, am 18. März, wo Polizeivollzugsbeamte in brennenden Autos noch von Leuten mit Molotowcocktails beschmissen worden sind, kann ich nur sagen: Das ist an Geschmacklosigkeit nicht zu überbieten, was Sie hier gerade vorgetragen haben.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie waren der Anmelder einer Veranstaltung in Frankfurt, bei der am Ende des Tages in der Bilanz 150 Polizeivollzugsbeamte und zwei Feuerwehrleute verletzt worden sind und 65 Fahrzeuge ausgebrannt sind. Sie haben eine Mitverantwortung für das Chaos, das sich am 18. März in Frankfurt abgespielt hat.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE))

Lassen Sie mich noch einen Punkt aus Ihrer Bemerkung aufgreifen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann halten Sie Angriffe auf Polizeibeamte für Bagatellen. Meine Damen und Herren, es gibt hier jemanden im Hessischen Landtag, der den Angriff auf einen Polizeibeamten für eine Bagatelle hält. Angriffe auf Polizeivollzugsbeamte, Angriffe auf diejenigen, die diesen Staat repräsentieren und demokratisch kontrolliert das Gewaltmonopol in den Händen haben, können in einem Rechtsstaat niemals eine Bagatelle darstellen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn es auch ein bisschen niedlich daherkommt, ich will es dem Kollegen Greilich gar nicht unterstellen, dass er es so gemeint hat, wenn er von Eierwürfen spricht. Es gibt auch Farbbeutelwürfe und Ähnliches. Völlig unabhängig von der abstrakten Gefährlichkeit – der Eierwurf ist am Ende auch für denjenigen gefährlich, der es abbekommt – will ich deutlich machen: Das ist eine gezielte Herabsetzung, eine gezielte Demütigung derjenigen, die unseren Staat repräsentieren. Meine Damen und Herren, das können wir niemals akzeptieren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es ist schon richtig gesagt worden, wer Polizeivollzugsbeamte angreift, greift unseren Rechtsstaat an. Das lassen wir uns nicht gefallen. Das wollen wir mit dem § 112 besonders sanktionieren.

Ja, es ist richtig, der 18. März war der Anlass dafür, dass wir diese Bundesratsinitiative eingereicht haben. Ich habe die Auswirkungen eben gerade schon geschildert. Eigentlich geht es weit darüber hinaus, das ist in den Schilderungen der Kolleginnen und Kollegen deutlich geworden. Es geht nicht um die Demonstrationslagen. 90 % der Angriffe auf unsere Polizeivollzugsbeamten fanden im Jahr 2014 im Streifendienst statt. Meine Damen und Herren, wir hatten 3.207 Angriffe, 800 Verletzungen und 1.700 Strafanzeigen von Polizeivollzugsbeamten.

(Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Dies findet nicht in Großdemonstrationslagen statt, sondern da, wo der Streifenbeamte unterwegs ist und für Recht und Ordnung sorgt, vielleicht hier auf dem Mauritiusplatz, in Sachsenhausen oder wo auch immer. Bei diesen Streifendiensten werden die Polizeibeamten hauptsächlich angegriffen. Das ist ein Punkt, bei dem wir sagen: Nein, das können wir als Rechtsstaat nicht akzeptieren.

Das passiert häufig in den Abendstunden, wenn Alkohol im Spiel ist, Imponiergehabe stattfindet und, und, und. Das sind alles Situationen, in denen Polizeivollzugsbeamte tätlichen Angriffen ausgesetzt sind, bei denen wir erklären wollen und müssen, dass wir das so nicht akzeptieren können. Das muss entsprechend bestraft werden.

Bisher haben wir keinen besonderen Schutz für unsere Polizeibeamten und unsere Rettungskräfte. Wir haben bisher in § 113 den Schutz der Vollstreckungshandlung. Wir schützen also die Durchsetzung des staatlichen Willens. Wir schützen aber nicht den einzelnen Polizeibeamten. Das ist das, was wir mit unserer Initiative bezwecken.

Meine Damen und Herren, im Jahre 2011 hat es schon ein paar Veränderungen im § 113 gegeben. Diese Änderungen, die auch im Bundestag und Bundesrat beschlossen worden sind, haben aber nicht zu einer Verbesserung der Situation geführt. Deswegen kommen wir dazu, mit dem neuen Straftatbestand, § 112, die tätlichen Angriffe auf die Polizeibeamten besonders zu sanktionieren. In der Debatte ist deutlich geworden, dass das erforderlich ist. § 112 ist geeignet und auch verhältnismäßig.

Herr Kollege Greilich, Sie haben natürlich völlig recht, die Verhältnismäßigkeit ist bei der Verurteilung und bei der Strafzumessung tatangemessen abzuwägen. Das ist doch überhaupt nicht die Frage. Insgesamt ist es das richtige Signal, das wir in die Gesellschaft hinaus senden, dass dieser Rechtsstaat nicht akzeptiert, wenn Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in ihrem Dienst oder im Zusammenhang mit ihrem Dienst angegriffen werden. Wir haben als Staat eine große Verantwortung, diesen Schutz sicherzustellen. Das tun wir unter anderem auch mit diesem Paragrafen.

(Beifall bei der CDU)

Wenn wir sagen, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben unseren besonderen Schutz verdient, dann ist es natürlich ein fatales Signal, dass eine Fraktion in diesem Landtag sich nicht hinter diesen Schutz stellt. Ein Teil dieses Hauses, ein Teil der ersten Gewalt in Hessen stellt sich nicht uneingeschränkt hinter den Schutz derjenigen, die unseren Rechtsstaat schützen. Das ist ein fatales Signal. Herr Kollege Wilken, ich finde, das, was Sie gerade eben vorgetragen haben, nährt die Zweifel daran, dass Sie für besondere herausragende Ämter, auch hier im Hause, geeignet sind.