Protokoll der Sitzung vom 28.05.2015

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Schulen in freier Trägerschaft erweitern unser bestehendes Schulsystem und sind oftmals Experimentierfeld und Schrittmacher neuer Bildungsideen. Sie nehmen zentrale Aufgaben der Gesellschaft unter Rechtsaufsicht des Staates – die ist natürlich unverzichtbar – wahr. Deshalb sollten sie nach Ansicht der Freien Demokraten nicht als Konkurrenz, sondern als Ergänzung bzw. Bereicherung unseres Schulwesens verstanden werden.

Eine Bereicherung ist es gerade deshalb, weil Ersatzschulen bzw. Schulen in freier Trägerschaft natürlich alternative pädagogische Konzepte anbieten. Es ist uns sehr wichtig, dass diese unsere Schullandschaft erweitern. Denn von der damit verbundenen pädagogischen Weiterentwicklung profitieren letztlich auch die öffentlichen Schulen.

Deshalb will ich das erwähnen: Wir haben derzeit 199 Ersatzschulen in Hessen mit einer steigenden Tendenz. In den letzten zehn Jahren gab es 72 Neugründungen und 22 Erweiterungen. Parallel dazu steigt die Zahl der Schüler entsprechend an.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Diese Entscheidung ist gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung in Hessen bedeutsam. Offenkundig suchen Eltern nach Ergänzungen oder auch nach Alternativen zum öffentlichen Schulsystem, wobei sie sich vorrangig an den pädagogischen Konzepten, aber auch an organisatorischen sowie strukturellen Faktoren wie z. B. der Betreuungssituation an echten Ganztagsschulen – über die haben wir hier schon länger diskutiert – orientieren.

Wie klischeebeladen das Thema Ersatzschulen noch immer diskutiert wird, zeigt bereits die Vorbemerkung der Fragesteller zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion. Dort heißt es:

Die Höhe der zu zahlenden Beträge muss so bemessen sein, dass sie nicht nur von „Besserverdienenden“ aufgebracht werden können.

Meine Damen und Herren, hier wird schon bei der Einleitung ins Thema eine Wertung vorgenommen, die die Schulen in eine bestimmte Richtung verortet bzw. den Schülerinnen und Schülern sowie deren Familien einen bestimmten Stempel aufdrücken soll. Herr Kollege Degen, Sie haben in Ihrer Rede nochmals deutlich gemacht, dass Sie von einem grundlegenden Misstrauen gegenüber den Schulen geprägt sind.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Unstrittig ist, dass im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung eindeutig festgelegt ist, dass die Genehmigung für Ersatzschulen zu versagen ist, wenn eine Sonderung nach Besitzverhältnissen gefördert wird. Dies gilt.

Auch nach Meinung der FDP sollen die Ersatzschulen allen Bürgern, ohne Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse, offenstehen. Das ist ein ganz klarer Grundsatz, den wir ebenso verfolgen, den aber – das will ich sehr deutlich betonen – auch die Träger der freien Schulen in Hessen absolut verinnerlicht haben.

Die unterschiedliche Bandbreite bei der Erhebung des Schulgeldes wird in der Beantwortung zum Fragenkomplex II – Schulgeld und Sonderungsverbot – deutlich. Diesbezüglich muss aber auch hinterfragt werden, welche Schlüsse sich überhaupt aus diesen Zahlen und Informationen direkt ziehen lassen, wenn beispielsweise darin enthaltene Betreuungskosten nicht gesondert ausgewiesen sind.

Es ist leicht erkennbar, dass die Beträge an den einzelnen Schulen mitunter stark variieren, die Schulen in unterschiedlicher Art und Weise selbst besondere Faktoren wie z. B. soziale Aspekte, Einkommensverhältnisse und Geschwisterregelungen berücksichtigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch zum Antrag der Koalition kommen. Gemäß § 171 Hessisches Schulgesetz üben die Staatlichen Schulämter die Rechts- und Fachaufsicht über die Ersatzschulen aus. Vor diesem Hintergrund ist es erstaunlich, dass die Koalition in Punkt 4 ihres Antrags die Notwendigkeit zu der Forderung sieht, dass die Schulämter die Ersatzschulen in einem regelmäßigen Turnus auffordern sollen – ich zitiere –:

zu berichten, ob sich in Bezug auf für die Einhaltung des Sonderungsverbots relevante Faktoren (Schul- geld usw.) Änderungen ergeben haben.

Sehr geehrte Damen und Herren, hierin sehen wir erstens einen Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Schulen, und zweitens wird wieder einmal ein Markenzeichen Ihrer

Politik sichtbar. Sie schaffen zusätzliche Bürokratie, statt die Ressourcen für inhaltliche Arbeit zu nutzen.

(Beifall bei der FDP – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das sagt der Vater des Landesschulamtes!)

Herr Kollege Wagner, ich darf Sie daran erinnern – hören Sie zu –: Die Rechts- und Fachaufsicht ist gesetzlich geregelt. Sie beinhaltet auch die Überprüfung aller Faktoren, die einer Genehmigung oder dem weiteren Betrieb einer Ersatzschule entgegenstehen können. Die Landesregierung hat in der Antwort auf Frage 16 in aller Klarheit darauf hingewiesen, dass die Schulen – auch das kann ich wörtlich zitieren –

im Genehmigungsbescheid des Staatlichen Schulamtes ausdrücklich darauf hingewiesen [werden], dass jede zukünftige Änderung des Schulgeldes … anzuzeigen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man sich das klarmacht, wird deutlich, warum dieser Punkt 4 in Ihrem Antrag steht. Wieder einmal wird es deutlich erkennbar, welcher Teil der Koalition sich in der Schulpolitik durchsetzt.

Herr Kollege Wagner, Sie warten schon darauf: Bereits im Jahr 2011 wurde das Thema in der Großen Anfrage der GRÜNEN mit dem Titel „Verbot der Benachteiligung nach den Besitzverhältnissen der Eltern an den Schulen in freier Trägerschaft“ diskutiert. Herr Kollege Wagner, Sie sahen das Problem – auch da kann ich Sie zitieren –:

Schulen, die mit extrem hohen Schulgeldern neu gegründet werden

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!)

und bei deren pädagogischem Konzept ganz große Fragezeichen angebracht sind,

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!)

ob hier wirklich das pädagogische Konzept im Vordergrund steht

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!)

oder ob hier im Vordergrund der Wunsch steht, dass man eben doch sondern und segregieren will.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ja!)

Weiter heißt es dann:

Diese Schulen und die Träger von den bewährten Trägern zu trennen und die bewährten Träger vor diesen Schulen in Schutz zu nehmen, sollte unser aller Auftrag sein. Deshalb müsste man sehr viel sauberer hinschauen...

(Demonstrativer Beifall des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Geist ist noch wach, aus dem das stammte, Herr Wagner. Und der findet sich in Punkt 4 dieses Antrags.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, nein, der ist immer wach! – Ge genruf des Abg. Florian Rentsch (FDP): Wach, aber verwirrt!)

Schon damals, als Sie noch kein schwarz-grünes, sondern ein schwarz-weißes Weltbild hatten, haben Sie die großen Träger wie Montessori, Waldorf, Kirchen und freie Alternativschulen deutlich und explizit aus Ihrer Kritik herausgenommen sowie auf die Bedeutungen dieser Schulen hingewiesen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was Sie machen, ist,

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Richtig!)

nach jederzeitiger Laune dahin zu verteilen, wo Sie das für richtig halten, wo das in Ihr Weltbild passt.

(Florian Rentsch (FDP): So ist es!)

Alles aber, was nicht dort hineinpasst, ist von Übel und wird entsprechend zur Seite geschoben.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Finanzierung der Ersatzschulen wurde in der letzten Legislaturperiode mit der Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes auf neue, gerechte sowie transparente Füße gestellt. Dazu war der runde Tisch zur Ersatzschulfinanzierung ein wichtiger und richtiger Weg, ein wichtiges Instrument. Dass dieser unser Weg der richtige Weg war, zeigt der Antrag der Koalition, die sich in Punkt 2 für unsere Leistung lobt. Das ist auch gut so. Ich finde es schön. Sie hätte einmal sagen können, wer das gemacht hat – aber gut, es ist ja egal. Das kann man von Ihnen nicht erwarten.

Im Interesse der Ersatzschulen kann ich nur sagen: Bleiben Sie auf unserem Weg, denn dann sind Sie auf einem guten Weg. Die Schulen werden Ihnen das danken. Aber die Schulen werden es Ihnen nicht danken, wenn Sie sie mit zusätzlicher Bürokratie und zusätzlichen Kontrollen überziehen. Lassen Sie die Schulen ihre Arbeit machen.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat Frau Abg. Wiesmann für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie auch mich mit dem Wesentlichen beginnen: Hessen kann stolz auf seine Schulvielfalt sein, zu der Schulen in freier Trägerschaft unverzichtbar gehören.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In Hessen ist die freie Schulwahl der Eltern im Rahmen der Eignung des Kindes nach Klasse 4 heute ein allseits akzeptiertes Gut. Vielfalt der Schulen und Wettbewerb zwischen den Schulen bringen bessere Qualität. Privatschulen bereichern das Schulwesen in vielfältiger Weise, und – das wurde schon oft gesagt, und das stammt ja auch aus der Antwort der Landesregierung, für die ich mich auch bedanken möchte – Privatschulen sind erfolgreich, Experimentierfeld und Schrittmacher neuer Bildungskonzepte und spornen damit wiederum öffentliche Schulen zu Innovationen und Neuentwicklungen an.

Deshalb ist ein Ja zur Vielfalt der Schulen für meine Fraktion immer auch ein Ja zur Vielfalt der Angebote verschiedener Träger – und deshalb eben auch zu Schulen in freier Trägerschaft.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Aus diesen guten Gründen, die natürlich auch hinter der Verfassungsgarantie für die Ersatzschulen und einer auskömmlichen Finanzierung durch die öffentliche Hand stehen, haben wir im Jahr 2013 – lieber Herr Greilich, das will ich hier ausdrücklich würdigen –, gemeinsam mit der FDP, also in der Vorgängerkoalition, die hessische Ersatzschulfinanzierung novelliert und eine nach einhelliger Meinung aller Experten und insbesondere auch der Beteiligten vorbildliche Finanzierungsgrundlage auf den Weg gebracht.