Aus diesen guten Gründen, die natürlich auch hinter der Verfassungsgarantie für die Ersatzschulen und einer auskömmlichen Finanzierung durch die öffentliche Hand stehen, haben wir im Jahr 2013 – lieber Herr Greilich, das will ich hier ausdrücklich würdigen –, gemeinsam mit der FDP, also in der Vorgängerkoalition, die hessische Ersatzschulfinanzierung novelliert und eine nach einhelliger Meinung aller Experten und insbesondere auch der Beteiligten vorbildliche Finanzierungsgrundlage auf den Weg gebracht.
Ich verzichte auf die Details, aber ich will auch würdigen, dass in unserer jetzigen Koalition für die auskömmliche Finanzierung der Privatschulen auf dieser neuen Grundlage die haushalterischen Voraussetzungen geschaffen wurden und weiter geschaffen werden.
Insofern gibt es nicht nur Dank an die FDP für die Partnerschaft in dieser Sache damals, sondern auch an die GRÜNEN-Fraktion für die Partnerschaft in dieser Sache jetzt und auf absehbare Zeit.
So weit, so gut. Nun haben Sie Ihre Große Anfrage wohlweislich nicht auf die Finanzierungsthematik ausgerichtet, sondern Sie haben ein paar andere Themen angesprochen, und dazu will ich auch Stellung nehmen.
Erstens: tatsächliche Situation und Entwicklung der Ersatzschulen in Hessen. Es ist schon angesprochen worden: Es sind rund 10 % der hessischen Schulen Ersatzschulen, und sie beschulen aktuell etwa 6 % der hessischen Schülerschaft. Während die Schülerzahlen in Hessen insgesamt zurückgehen, werden die Schüler an den Ersatzschulen mehr. Bis zum Jahr 2020 sollen es 7,5 % aller Schüler sein. Dieser Anteil ist überschaubar. Sogar in Frankfurt, wo es ein paar mehr davon gibt, stehen wir bei wenig mehr als 10 %.
Aber die Zahlen – sowohl der Schulen als auch der Schüler – wachsen. Dieses Wachstum deutet zum einen auf eine ungebrochene Beliebtheit dieser Schulen hin. Es ist ein moderater Anstieg, der uns aber zum anderen auch zu denken geben muss – als diejenigen, die für das öffentliche Schulwesen Verantwortung tragen. Es ist eben so: Individuelle Förderung, Leistungsorientierung, besondere Profile, Wertebezug, verbundene Betreuungsangebote – ein paar dieser Faktoren haben Sie angesprochen –: All dies sind Anziehungspunkte von Ersatzschulen.
Es sind andererseits Herausforderungen, denen sich auch das öffentliche Schulwesen stellen muss und sich auch stellt, wie die letzten 15 Jahre unter CDU-Ägide beweisen und auch die Ganztagsschuldebatte von gestern gezeigt hat. Es geht eben nicht nur darum, dass jedes Kind „irgendwie“ einen Schulabschluss bekommt, auch wenn das bei manchen schon viel ist. Für die Mehrzahl der Kinder geht es auch und besonders darum, dass sie zu einer möglichst weit reichenden Entfaltung ihrer Anlagen, zu einer möglichst weit reichenden Erschließung ihrer Potenziale kommen – um ihrer selbst willen, um ihrer Persönlichkeits
bildung willen, aber auch um der Wirkung willen, die das Ganze am Ende für das Gemeinwesen entfaltet. Die Vielfalt der Begabungen, Neigungen und Wünsche braucht ein breites Spektrum von Schulen und eben auch Ersatzschulen.
Das führt mich zu der Frage der regionalen Steuerung, die Sie bei diesem Themenkomplex angesprochen haben. Selbstverständlich kann die grundgesetzlich für jedermann verbriefte Freiheit, eine Privatschule zu errichten, nicht dort begrenzt werden, wo staatliche Stellen vielleicht meinen, es gebe Bedarf oder es gebe keinen Bedarf. Dennoch haben wir sehr verschiedene Gegebenheiten in Hessen, zum einen Ballungsräume, wo die Bevölkerung zunimmt und auch die Schülerzahlen zunehmen, zum anderen Regionen, wo beides rückläufig ist. Wir meinen, zumindest dort, wo die Schülerzahlen spürbar rückläufig sind, sollten Ersatzschulangebote Teil der örtlichen und teilweise auch der überregionalen Schulentwicklungsplanung sein.
Eines kann ich Ihnen an dieser Stelle mit Sicherheit sagen: Wer immer unser Schulsystem in seiner Angebotsbreite und Profilvielfalt beschneidet – ehrlich gesagt, das haben wir nicht vor, ich habe aber manchmal die linke Seite des Hauses ein bisschen im Verdacht, das tun zu wollen –, der stärkt den Zulauf zum Privatschulsektor. Umgekehrt gilt genauso: Mut zur Vielfalt und Verschiedenartigkeit im öffentlichen Schulwesen hält die Zahl derer überschaubar, die ihr Kind tatsächlich auf eine Privatschule schicken.
Zweitens: Schulgeld und Sonderungsverbot. Sie haben einige Zahlen erwähnt, Herr Degen. Ich will ein paar andere Zahlen dagegenstellen, denn Sie befürchten tatsächlich eine soziale Segregation zwischen öffentlicher und privater Schule. Ich glaube, dass die Antworten der Landesregierung dies nicht befürchten lassen. Zum einen sind die den Genehmigungsverfahren von Ersatzschulen zugrunde liegenden Kriterien, die hier explizit noch einmal erwähnt werden, aus unserer Sicht in Ordnung. Zum anderen zeigen aber auch die diversen Tabellen, die mitgeliefert wurden, dass beim Schulgeld kein signifikantes Problem vorliegt. Ich nenne ein paar Belege dafür. Knapp die Hälfte der Ersatzschulen in Hessen ermäßigen ihr Schulgeld um mindestens die Hälfte des durchschnittlichen Betrages, vergeben mehr als 10 % ihrer Plätze an Kinder, die gar kein Schulgeld zahlen, oder erheben überhaupt kein Schulgeld. Außerhalb spezialisierter beruflicher Schulen – da ist teilweise ein hohes Schulgeld zu zahlen – oder Internatsschulen, wo es naheliegt, dass hohe Kosten entstehen, überwiegen überschaubare Beträge. Eine zweite Tabelle zeigt, dass bei einem Viertel der knapp 200 Ersatzschulen eine soziale Staffelung des Schulgelds vorgesehen ist und viele andere Instrumente im Einsatz sind – z. B. Sozialfonds und individuell gewährte Ermäßigungen –, um tatsächlich niemanden vom Besuch der Schule auszuschließen.
Damit das so bleibt, ist es richtig, die Schulgeldpraxis konsequent nachzuhalten, Herr Greilich – ohne übertriebene Bürokratie, aber in einem regelmäßigen und einheitlichen Verfahren. Nichts anderes wird hier angeregt. Das ist kein Misstrauensbeweis, sondern die Vergewisserung, dass das System regulär und auch zukünftig funktioniert.
Ich komme noch ganz kurz zu meinem letzten Aspekt. Über die Absicherung und Qualifikation der Lehrkräfte an Ersatzschulen haben Sie, Herr Degen, in Ihren einführenden Bemerkungen gar nicht viel gesagt. Das ist auch berechtigt, denn hier gibt es keine großen Beanstandungen. Wir haben sowohl ein sehr zuverlässiges System, um die Qualifikation der Lehrkräfte sehr genau zu überprüfen und sicherzustellen, als auch ein kluges System, um ihre auskömmliche Versorgung und rechtliche Absicherung zu gewährleisten. Ich glaube, an dieser Stelle kann man Übereinstimmung feststellen.
Ich fasse zusammen. Ersatzschulen beleben unsere Schullandschaft und sichern ihre Vielfalt. Viele Eltern zeigen ein Interesse an Ersatzschulen; also sollen sie auch ein Angebot finden. Ersatzschulen geben Anregungen und Impulse, und sie sind, das ist ein weiterer Vorteil, für den Staat auch noch kostenlos; denn für die Schülerinnen und Schüler, die diese Schulen besuchen, muss an anderer Stelle kein staatliches Angebot unterhalten werden. Das Geld für diese Schulen ist deshalb wirklich gut angelegt. Wir haben ein attraktives Ersatzschulangebot. Je besser es ist, desto besser ist auch das öffentliche Schulwesen – und somit Schule in Hessen insgesamt. Das ist, um einen SPD-Politiker zu zitieren, auch gut so, und es soll so bleiben.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erst einmal auch von mir ein herzlicher Dank an die, die uns diese detailreiche und umfängliche Antwort zusammengestellt haben.
Im Jahr 2013 haben wir über die Ersatzschulen und insbesondere über das Sonderungsverbot schon einmal diskutiert. Ich habe mir meine Rede von damals nochmals durchgelesen und kann nur sagen: Ich könnte sie Wort für Wort heute wieder so halten.
Sie haben recht: Die Ersatzschulen sind grundgesetzlich geschützt. Ob ich das nun gut finde oder nicht, sei einmal dahingestellt. Es ist ebenfalls richtig: Die Schulen in freier Trägerschaft haben inhaltliche Impulse für die Schulen in staatlicher Trägerschaft gegeben und geben sie auch weiterhin. Nur sind die Schulen in staatlicher Trägerschaft in den meisten Fällen nicht in der Lage, diese Impulse tatsächlich aufzunehmen und umzusetzen. Genau darüber müssen wir reden, denn genau da liegt aus unserer Sicht das Problem, meine Damen und Herren.
Warum sind die Schulen in freier Trägerschaft, also die Privatschulen, in der Lage, pädagogische Konzepte relativ schnell und effektiv umzusetzen? Warum gibt es dort meistens kleine Klassen? Warum gibt es an vielen Privatschulen Doppelbesetzungen? Warum gönnen sie sich den Luxus, wünschenswerte pädagogische Konzepte, wie den Verzicht auf Noten bis zur 8. Klasse oder das Abschaffen des Sitzenbleibens, umzusetzen? Die Antwort lautet: weil sie es können, weil ihr pädagogisches Konzept nicht so eng ist wie in den staatlichen Schulen und weil dort überwie
gend die notwendigen Ressourcen vorhanden sind, um eventuelle Benachteiligungen bei Kindern und Jugendlichen durch individuelle Förderung auszugleichen. Viele gehen ja ganz bewusst auf Privatschulen, weil sie in staatlichen Schulen nicht reüssieren können.
Allerdings hat das seinen Preis, und zwar in verschiedenen Größenordnungen. Trotz immenser staatlicher Förderung durch Steuergelder – Sie, meine Damen und Herren von der CDU und den GRÜNEN, loben sich in Ihrem Antrag ja ausdrücklich dafür – in Höhe von 275,6 Millionen € im Jahre 2015 werden noch Schulgebühren erhoben, die zwischen knappen 2.000 € im Jahr bis hin zu beinahe 80.000 € im Jahr variieren.
Meine Damen und Herren, hier wird die soziale Selektion im Bildungswesen deutlich, und es wird deutlich, wie diese durch die Privatschulen verstärkt wird. Welcher Normalverdiener oder welche Normalverdienerin ist denn in der Lage, monatlich Hunderte von Euro für die Bildung des eigenen Kindes auszugeben? Oder gar für zwei oder drei Kinder?
Wenn schon so viele staatliche Gelder in diese Schulen fließen und sich trotzdem nur ein Bruchteil der Eltern erlauben kann, ihre Kindern dort auf die Schule zu schicken, dann läuft etwas falsch.
Denn wenn so viel Geld in die privaten Schulen fließt, darf das nur geschehen, wenn die öffentliche Seite nicht schlechtergestellt ist. Aber genau das ist der Fall. Die Kinder, deren Eltern es sich nicht leisten können, sie auf private Schulen zu schicken, lernen in großen Klassen, spielen auf maroden Schulhöfen und turnen in baufälligen Sporthallen – vielleicht nicht im Kreis Offenbach, aber sonst schon ziemlich weit verbreitet. Die wirklich guten pädagogischen Reformen in den Privatschulen sind bekannt, nur kommen sie bei den öffentlichen Schulen nicht an.
So, wie die soziale Schere immer weiter auseinanderklafft, wird auch hier eine immer größere Kluft entstehen, denn trotz sinkender Schülerzahlen insgesamt steigen die Anmeldezahlen an den Ersatzschulen weiterhin. Das wäre nicht der Fall, würde das öffentliche Schulsystem so mit Ressourcen ausgestattet, dass eine Flucht in die teuren Privatschulen gar nicht mehr notwendig ist.
Was ist nun mit dem Sonderungsverbot? Die Besitzverhältnisse der Eltern dürfen für die Wahl einer Schule nicht ausschlaggebend sein. Aber genau das ist der Fall. Es gibt Grundschulen, bei denen allein der Schulbesuch – ohne Mittagessen – bis zu 800 € monatlich kostet. Selbst das geringste in Wiesbaden an einer Privatschule erhobene Schulgeld – Privatschule Campus Klarenthal: monatlich „nur“ 360 € plus 100 € Essensgeld – kann ein Durchschnittsverdiener nicht einfach aus dem Ärmel schütteln. Hier wird gesondert, bewusst und unter dem wohlwollenden, zumindest aber tolerierenden Blick der Landesregierung.
Meine Damen und Herren, wir haben es schon gehört: Die GRÜNEN haben in der vergangenen Legislaturperiode eine Große Anfrage zu diesem Thema gestellt, und sie haben, wie wir damals, vehement eine regelmäßige Überprü
fung des Sonderungsverbots gefordert. Was präsentieren Sie nun? Einen nichtssagenden Antrag, dessen absoluter Höhepunkt die Bitte darstellt, die Ersatzschulen regelmäßig darüber berichten zu lassen, ob sie das Sonderungsverbot nach wie vor einhalten.
Aber auch unabhängig davon, dass wir offensichtlich ein grundlegend anderes Verständnis davon haben, ab wann von einer Aussonderung aufgrund von Besitzverhältnissen gesprochen werden kann – ein Schulgeld von 300 € ist nur von den wenigsten Familien oder gar von Alleinerziehenden zu stemmen; schon hier beginnt unserer Meinung nach die Aussonderung –, finde ich wirklich, Sie können sich solche fadenscheinigen Darstellungen im Sinne von „die Möglichkeit eines Berichts“ schenken. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, das wissen Sie doch: Über solche wachsweichen Forderungen haben Sie sich selbst jahrelang beschwert.
Das sehen wir also konträr zur FDP, deren Redner eben gesprochen hat. Wir denken, Vertrauen ist immer gut, aber Kontrolle ist oft besser.
Wer ernsthaft die Einhaltung des Sonderungsverbots fordert, führt regelmäßig Überprüfungen von außen durch, anstatt die Schulen nur um Berichte zu bitten. Das ist unserer Meinung nach lächerlich und ändert gar nichts daran, dass sich Kinder reicher Eltern über die Schulwahl Bildung aussuchen können, während Kinder von finanziell schwächer gestellten Eltern auf das angewiesen sind, was ihnen öffentlich zur Verfügung steht. Das ist nicht richtig, das war nie richtig, und auf dem Weg zu einem Schulfrieden ist das sicherlich eher ein Schritt zurück. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Klassenkampf findet heute offensichtlich bei allen Tagesordnungspunkten statt. Aber ein paar Dinge sollten klargestellt werden.
Frau Kollegin Cárdenas, wollen Sie tatsächlich allen Menschen in diesem Land alles vorschreiben? Die Attraktivität der Ersatzschulen wurde doch von der Kollegin Wiesmann eindrucksvoll beschrieben. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind auf eine Ersatzschule zu schicken – aus welchen Gründen auch immer –, muss man das in einem freien Land mit freien Bürgern zunächst einmal zur Kenntnis nehmen und begrüßen.
Wir stellen zudem fest – auch das hat Frau Kollegin Wiesmann eindrucksvoll unterstrichen –, dass Ersatzschulen das Schulwesen in Hessen insgesamt faktisch nicht belasten, sondern entlasten. In finanzieller Hinsicht ist das eine klare Geschichte. Auch das muss man Ihnen noch einmal zum
Des Weiteren müssen wir hier zu Protokoll geben, dass es gar nicht hilfreich ist, wenn wir ständig versuchen, ein Gegenüberstellen von Ersatzschulen und öffentlichen Schulen einzubauen. Die Ersatzschulen sind fantastisch mit Geld ausgestattet, und die öffentlichen Schulen haben so viel Geld wie nie zuvor. Nie zuvor hatten wir so viel Geld im Bildungswesen.