Zweitens. Der Brandenburger Landtag hat eine entsprechende Regelung in der Zwischenzeit abgelehnt. Im Parlament von Sachsen gibt es eine Diskussion über dieses Thema. Die Tendenz geht in der Diskussion dahin, dass es keine Regelung im Sinne dessen geben wird, was Sie von der FDP wollen, nämlich eine 10-H-Abstandsregelung. Kein anderes Bundesland hat sich bisher mit dieser Regelung beschäftigt, obwohl, wie Sie wissen, das Bundesgesetz schon etwa ein Jahr lang die Möglichkeit dazu bietet.
Herr Rock, wir wissen, dass die FDP ein erklärter Gegner des Ausbaus der Windenergie ist. Was Sie jetzt auffahren, ist ein ziemlich heftiges Geschütz gegen die Windenergie. Ich bin sehr sicher, dass Ihr Gesetzentwurf in diesem Hause sechs Stimmen bekommen wird – wenn Sie von der FDP alle da sind –, aber nicht mehr.
Ich kann für die CDU-Fraktion feststellen, dass wir an unserem Ziel, die Produktion von regenerativ erzeugtem Strom in Hessen in dieser Legislaturperiode auf rund 25 %
zu verdoppeln, festhalten. Ich kann auch festhalten, dass es auf dem Ausbaupfad, wie die Beantragungslage für Windenergieanlagen im Moment zeigt, gut vorangeht. Wir werden unsere Ziele erreichen. Ich kann außerdem festhalten, dass wir trotz der vielen Einsprüche, die nach der zweiten Offenlage der Regionalpläne in Nordhessen eingereicht worden sind, in absehbarer Zeit rechtsgültige Regionalpläne haben werden. Diese rechtsgültigen Regionalpläne werden in ausreichendem Umfang Windvorrangflächen ausweisen, damit wir unsere energiepolitischen Ziele erreichen.
Ich bin gespannt, wie die Anhörung, die Sie sicherlich beantragen werden, ausgeht. Wir werden weiterhin an der Linie in unserem Koalitionspapier festhalten: Ausbau der Windenergienutzung in Hessen, Verdoppelung der Stromproduktion aus Windkraftanlagen innerhalb von fünf Jahren, Ausweisung von 2 % der Landesfläche für Windenergieanlagen und Bau dieser Anlagen dort, wo es für die Menschen erträglich und für die Natur verträglich ist.
Kolleginnen und Kollegen, wenn der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion in Kraft träte, würde uns eine erneute Diskussion darüber drohen, ob die Vorgaben der Regionalplanung richtig sind. Auch Sie wissen: Wenn wir die Regionalplanung nicht wie vorgesehen durchführen, haben wir keinen gültigen Regionalplan, wahrscheinlich bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag nicht. Insoweit sage ich Ihnen zu Ihrer Problembeschreibung zu dem Gesetzentwurf, wo Sie behaupten, es werde, wenn wir diesen Gesetzentwurf nicht annehmen, einen unkontrollierten Zubau ohne Rücksicht auf die Abstände zu Wohnbebauungen geben: Derzeit haben wir Abstände von 600 m; wenn die Regionalpläne in Kraft sind, werden wir Abstände von 1.000 m haben. Das ist genug. In diesem Sinne werden wir Ihren Gesetzentwurf bearbeiten und, davon gehe ich aus, ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie oft haben wir uns in diesem Hause schon mit irgendwelchen merkwürdigen Vorschlägen der FDP befassen dürfen, müssen oder können, die kein anderes Ziel hatten, als die Energiewende möglichst zu torpedieren und den Bau von Windrädern in Hessen zu verhindern? Ich habe nicht mitgezählt, aber Ihre „Vorschläge“ ziehen sich durch die ganze Legislaturperiode.
Meine Damen und Herren, ich kann ja verstehen, dass die FDP nicht mehr auf der großen Bühne spielen kann und deshalb in den Ländern versucht, mit parlamentarischen Aktivitäten auf allen Ebenen einen Kampf gegen die Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien zu führen. Da kommt einem schon der Vergleich mit Don Quijote und seinem Kampf gegen Windmühlenflügel in den Sinn, verehrter Herr Kollege Rock.
Die Errichtung von Windkraftanlagen wollen Sie möglichst verhindern. Das haben Sie auch sehr deutlich gesagt. Man kann diese Position haben, aber Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass Sie damit völlig alleine stehen.
Zu glauben, dass Sie daraus großen politischen Gewinn ziehen, führt bei Ihnen zu freundlichem Grinsen. Das mag zwar sein, aber es führt in der Sache nicht weiter.
Wir haben neben den Kampfanträgen der FDP-Fraktion, über die ich gerade gesprochen habe, schon diverse Blockadeversuche gegen die Energiewende erlebt. Es ging los mit dem Vorwurf des Waldfrevels, verursacht durch Windkraftanlagen. Dieser Vorwurf klang auch heute wieder an.
Dann kam die Geschichte vom Vogelmord. Anschließend war die Bodenqualität das Hauptproblem. Vom Infraschall will ich gar nicht reden. Jetzt, sozusagen als Höhepunkt neuen liberalen Denkens, schreibt die FDP bei Crazy Horst ab und präsentiert uns als neue Abwehrwaffe gegen Windkraftanlagen die 10-H-Regel. Meine Damen und Herren, das Heimatland der verantwortungslosen Energiepolitik, in dem der von mir gerade beschriebene Häuptling sitzt und uns alle erfreut, ist wahrlich kein gutes Beispiel für von Ihnen beschworene Win-win-Situationen.
Ist Ihnen überhaupt klar, was die 10-H-Regelung bei dem gegenwärtigen technischen Zustand bedeutet? Sie bedeutet, dass man pro Windkraftanlage 12 km² von Bebauung freihalten oder, umgekehrt, eine Fläche von mindestens 12 km² haben muss, die frei ist von Bebauung. Das heißt, zwei Ortschaften müssen, über den Daumen gepeilt, mindestens 5 km auseinander liegen, um, neben den anderen Kriterien, den Bau eines Windrads zu ermöglichen.
Da freut er sich noch mehr, weil er denkt: Das ist meine Win-win-Situation. Damit habe ich die Windkraftanlagen endgültig verhindert. – Insofern ist die Frage nach dem Sinn dieser Aktivitäten fast schon beantwortet. Warum will aber ausgerechnet die FDP mit einem verbissenen Kampf gegen die energiepolitische Vernunft punkten? Herr Kollege Rock, wem wollen Sie eigentlich gefallen?
Quasi als Aufbruchsignal in die Moderne haben wir jüngst den ganz neuen Slogan der FDP „German Mut“ kennengelernt. Aber Ihr Feldzug gegen die Windkraftanlagen hat überhaupt nichts mit Mut zu tun; allerhöchstens ist die Angst vor Veränderungen ein Motiv.
Mehr Mut zu fordern, sich aber gleichzeitig komplett der Klientel des Gegenteils bedingungslos hinzugeben: Was soll das? Es sind doch vor allem die Ewiggestrigen und die skrupellosen Egoisten, also diejenigen, die ihr Wohlleben am liebsten auf Kosten anderer gestalten, die zum Sturm auf die Rotoren blasen. Ihnen ist es nur wichtig, dass der Strom aus der Steckdose kommt. Aber es ist ihnen völlig schnurz, wie er dort hineinkommt. Das scheint auch für die FDP zu gelten.
Meine Damen und Herren, wer ernst genommen werden will, sollte jedenfalls zu mehr in der Lage sein, als einen
Gesetzestext aus dem Freistaat einfach abzuschreiben und mit einem Jahr Zeitverzug in den Hessischen Landtag einzubringen. Dabei sind an den Stellen des Textes, die verändert worden sind, sogar noch Fehler oder Stilblüten hineingebracht worden.
Ich nenne einige wenige Beispiele; die Zeit ist immer knapp. Als Beispiel für meine Aussage weise ich auf eine Stelle hin, die bereits in der Problembeschreibung des Gesetzentwurfs steht. Dort heißt es, die Gesamthöhe einer Windkraftanlage sei entscheidend für den „Schutz der Menschen vor den Auswirkungen der Windkraft“.
Herr Kollege Rock, was immer die Auswirkungen der Windkraft sein mögen, der Mensch ist geschützt, wenn er sich außerhalb der einfachen Höhe einer Windkraftanlage befindet, falls diese spontan umfallen sollte.
Ansonsten muss der Mensch vor der Windkraft nicht besonders geschützt werden, zumindest sofern er zweckmäßige Kleidung trägt. Genau das wissen auch die Bayern. Deshalb haben sie in der Begründung ihres Gesetzes einen solchen Satz auch nicht formuliert.
Falsch oder zumindest rechtlich umstritten ist die Aussage in der Begründung, dass der Landesgesetzgeber nicht verpflichtet sei, die Privilegierung von Windkraftanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Wesentlichen aufrechtzuerhalten. Dazu haben wir von den Kollegen schon einiges gehört. Obwohl dies in Bayern ähnlich formuliert wurde, muss man die Aussage in Zweifel ziehen; denn die Ermächtigung der Länder, nach § 249 BauGB eigene Abstandsregelungen für Windkraftanlagen gesetzlich festzulegen, ist kein Freibrief für eine Verhinderungsplanung. Genau das aber bezwecken Sie.
Dass genau die Verhinderung das Ziel der FDP ist, ergibt sich aus dem dritten auffälligen Unterschied zwischen der bayerischen Originalfassung des Gesetzes und dem hessischen Plagiat. Das ist nämlich die Feststellung, dass mit der 10-H-Regelung nach wie vor ausreichend Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Man kann davon ausgehen, dass dies in Hessen mit der zwingenden Vorgabe, dass der Abstand von Windkraftanlagen zu jeglicher Bebauung mindestens das Zehnfache ihrer Höhe beträgt, nicht mehr der Fall wäre. Genau das ist das Ziel.
Meine Damen und Herren, dass Florian Rentsch seine Unterschrift unter den Ergebnissen des Energiegipfels und seine Unterschrift unter dem LEP jetzt am liebsten mit Tintentod wieder beseitigen möchte und dass die FDP die Energiewende jetzt mit Macht torpedieren will, können wir wohl nicht ändern. Kollegen von der FDP, dass Ihnen das nicht gelingen wird, können wir Ihnen heute hier versichern. Als Koalition werden wir sicherstellen, dass der Inhalt dieses Gesetzentwurfs nichts ins Gesetzblatt kommt.
Wie Sie sicher wissen, haben wir in unserem Koalitionsvertrag all dies eindeutig festgelegt. Der Kollege Stephan hat es bereits beschrieben. Der verbindlich vereinbarte Mindestabstand von 1.000 m wird so bleiben, und deswegen werden wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kampf der FDP gegen die Energiewende im Allgemeinen und gegen Windräder im Speziellen geht in die nächste Runde. Das ist natürlich der durchsichtige Versuch, die Hürden in Form von Mindestabständen so weit zu erhöhen, dass die Errichtung von Windkraftanlagen faktisch verunmöglicht wird.
Das sagen Sie auch klipp und klar. Sie wollen in Hessen keinen Ausbau von Windkraftanlagen; Sie wollen das verhindern. Darum geht es Ihnen. Dabei schieben Sie hier Argumente wie die gesellschaftliche Akzeptanz vor, die Sie jetzt für Ihre Politik neu entdeckt haben. Ich will Sie nur daran erinnern, dass Ihnen das völlig egal war, als es um die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken ging. Da waren in Deutschland Hunderttausende auf der Straße. Das hat Sie in Ihrer Zustimmung zu den Laufzeitverlängerungen überhaupt nicht erschüttert. Auch beim Thema Kohlekraft war Ihnen das immer herzlich egal.
Sie entdecken die Akzeptanz jetzt, weil Sie sie für Ihre Zwecke instrumentalisieren wollen. Es geht Ihnen mitnichten um die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern, sondern es geht Ihnen darum, die Energiewende zu torpedieren. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf genau so durchsichtig wie alle anderen parlamentarischen Initiativen, die die FDP dazu ergriffen hat.
Es ist einfach scheinheilig; darauf haben die Vorredner schon hingewiesen. In der ersten Reihe der FDP-Fraktion sitzt der Wirtschaftsminister a. D., der genau den Landesentwicklungsplan durchgesetzt hat, der jetzt in Kraft ist. Die heutige Fassung der Hessischen Bauordnung stammt aus dem damals von Ihnen geführten Wirtschaftsministerium. Wir haben ihr damals, aus anderen Gründen, nicht zugestimmt. Sie haben ihr zugestimmt. Es ist einfach scheinheilig, wenn Sie jetzt Opposition gegen die Politik machen, die Sie, als Sie an der Regierung waren, mit beschlossen haben.
Wenn es nur die FDP wäre, die hier einen Kampf gegen Windräder und die Energiewende führt, wäre das verkraftbar. Ich muss aber leider darauf hinweisen, dass die FDP Bündnispartner hat. Sie hat nämlich Bündnispartner in den Reihen der CDU-Fraktion.
Da haben wir z. B. Frau Müller-Klepper, über die wir einige Male geredet haben, die auf Anti-Windkraft-Demonstrationen geht. Wenn es darum geht, falsche Informationen zu verbreiten und Menschen zu ängstigen, darf natürlich Hans-Jürgen Irmer nicht fehlen.