Die Berechnung des Hessischen Städtetags hat ergeben, dass nach der Neuordnung des KFA den hessischen Kommunen ab 2018 im Vergleich zum alten Recht 1 Milliarde € fehlen werden. Die Konsequenz aus den Alsfeld-Urteil war nicht, dass die Kommunen mehr Geld bekommen, sondern die Konsequenz, die die Landesregierung aus diesem Urteil gezogen hat und mit dem Gesetzentwurf zur Neuordnung des KFA vorgelegt hat, ist im Ergebnis, dass ab dem Jahr 2018 die hessischen Kommunen rund 1 Milliarde € weniger haben als nach dem alten Gesetz. Meine Damen und Herren, diese Berechnung ist bis zum heutigen Tage unwidersprochen. Ich möchte von Ihnen endlich einmal hören, ob diese Berechnung richtig ist. Ist die Berechnung des Hessischen Städtetags richtig oder falsch?
Die Wut vieler Bürgermeister, Bürgermeisterinnen, Landräte und Landrätinnen ist absolut verständlich. Alle hatten nach dem Alsfeld-Urteil darauf gehofft, dass es eine Verbesserung ihrer Situation geben wird. Aber das Gegenteil ist der Fall. Dass die Landesregierung es fertigbringt, sich auf Kosten der Kommunen zu bereichern, ist und bleibt unterirdisch. Ich habe dafür keinen anderen Begriff.
Jetzt kam der Zwischenruf: „Wo leben Sie denn?“ – Ausgerechnet. Ich selbst habe seit über 25 Jahren ein kommunales Mandat. Wissen Sie, was die Bürgermeister, Landräte und Kommunalvertreter bei der Anhörung gesagt haben? Sie waren ja nicht dabei. – Sie haben gesagt: Alles, was hier vorgelegt worden ist, hat mit der Wirklichkeit in den Kommunen nichts zu tun. – Sie kennen anscheinend nicht die kommunale Not, sie kennen anscheinend nicht die kommunale Wirklichkeit. Das ist der zentrale Mangel Ihres Gesetzentwurfs.
Ob der Gesetzentwurf verfassungsgemäß ist, werden die Richter entscheiden. Zahlreiche Kommunen haben schon angekündigt, sie würden dagegen rechtlich vorgehen, weil sie enttäuscht und weil sie wütend sind. Ob dieser Gesetzentwurf rechtlich haltbar ist, ist fraglich. Dass er aber kommunalfeindlich ist, das ist sicher.
Das kommt auch bei dem Zwischenruf zum Ausdruck: Dieser CDU und übrigens vor allem diesen GRÜNEN fehlt es an Empathie für kommunale Belange.
Meine Damen und Herren, Ihnen fehlt es an Verständnis für die kommunale Not. Das ist der zentrale Ausgangspunkt. Sonst würden Sie einen anderen Gesetzentwurf vorlegen. Das ist der zentrale Unterschied zu der Haltung der Sozialdemokraten, dass wir mit Empathie an diese Frage herangehen. Es ist uns eben nicht wurscht, wie es den Kommunen geht, sondern wir wollen dafür sorgen, dass diese Kommunen endlich ihre Aufgaben erledigen können und damit einen wichtigen Beitrag zur sozialen Demokratie und auch zu der Demokratiegestaltung vor Ort leisten können. Das ist heute nicht mehr gewährleistet. Das ist aus der Anhörung auch noch einmal klar hervorgegangen.
Meine Damen und Herren, es gab viel Kritik an dem Korridormodell. Das ist auch berechtigt. Wissen Sie, wenn man Äpfel mit Erdbeeren vergleicht und die Apfelernte zum Maßstab für Erntekosten macht, muss das zum Erntenotstand führen. Das liegt völlig auf der Hand.
Deswegen: Geben Sie endlich den Kommunen die Mittel, damit diese ihre Pflichtaufgaben und auch ihre freiwilligen Leistungen erfüllen können. Übrigens ein Hinweis aus der Anhörung: Die freiwilligen Leistungen der hessischen Kommunen waren vor 25 Jahren bei 28 %. Sie sind mittlerweile unter 12 % abgesunken. Das hat ein Gutachter vorgetragen. Das macht doch deutlich, wie in den Kommunen seit 25 Jahren gespart worden ist, und das hat sich natürlich in den letzten Jahren noch massiv verschärft. Auch das war ein Ergebnis der Anhörung. Die freiwilligen Leistungen sind Schritt für Schritt nach unten gefahren worden. Es gibt kaum noch Spielräume, die die Kommunen vor Ort haben. Viele können mit ihren Mitteln noch nicht einmal die Pflichtaufgaben finanzieren.
Übrigens, das ist auch noch einmal in den Gutachten nachgewiesen worden: Ein nicht unerheblicher Anteil der hessischen Kommunen wird auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzentwurfs seine Pflichtaufgaben nicht durch eigene Mittel und vom Land zugewiesene Mittel erfüllen können. Die werden nie auf einen grünen Zweig kommen können. Das haben Sie mit Ihrem Gesetzentwurf jetzt auch wieder zu verantworten. Und das ist aus unserer Sicht falsch und ist auch verfassungsrechtlich bedenklich.
Sorgen Sie endlich dafür, dass die Mittel von Land und Kommunen in Symmetrie zueinander stehen. Es gibt nämlich keinen Vorrang der Landesstraßen vor Kommunalstraßen, und es gibt auch keinen Vorrang der Ausgaben auf Landesebene für die Sozialpolitik vor den Ausgaben, die auf der kommunalen Ebene für Sozialpolitik geleistet werden. Es gibt keinen Vorrang des Landes. Das muss ins Gleichgewicht gebracht werden. Das ist auch ein zentraler Mangel des Gesetzentwurfs, dass genau dies nicht vorgenommen worden ist. Ihre Geisteshaltung ist: zuerst das Land, dann die Kommunen. Das ist verfassungswidrig; das haben wir in der Hessischen Verfassung ausdrücklich anders geklärt. Den Kommunen müssen die angemessenen Mittel zur Verfügung gestellt werden, dass sie ihre Aufgaben leisten. Dann muss festgestellt werden, welche Symmetrie hier zwischen den Aufgaben und Ausgaben der Landes- und der kommunalen Seite herrscht, und das muss ins Gleichgewicht gebracht werden. Das ist ein zentraler Mangel des Gesetzentwurfs, dass diese Abwägung nicht stattgefunden hat.
Meine Damen und Herren, mit Ihrem Superantrag – das war jetzt ironisch gemeint, Vorsicht Ironie – sagen Sie, es sei alles besser geworden in Hessen.
Es ist aber nicht besser geworden. Wir haben es ja in unserem Antrag dargestellt. Ihre Politik hat dazu geführt, dass die hessischen Kommunen dazu gezwungen worden sind, Gebühren und Abgaben zu erhöhen. Im Vergleich 2010 zu 2014: Hessische Bürger müssen 370 Millionen € mehr aufbringen für Gebühren und Abgaben vor Ort. Gleichzeitig
wurden die Investitionen um 750 Millionen € gekürzt – um 750 Millionen € haben die hessischen Kommunen innerhalb von vier Jahren ihre Investitionen kürzen müssen. Es ist doch kein Wunder, wenn man sieht, wie die kommunalen Straßen zum Teil aussehen, wie die Schulen manchmal aussehen, dass Einrichtungen wie Schwimmbäder und Bibliotheken geschlossen werden müssen. Mehr blechen für weniger Leistung – das zwingt Schwarz-Grün den Bürgerinnen und Bürgern in Hessen auf.
Jawohl. – In einem Monat wollen Sie das Gesetz verabschieden. Sie müssen dabei aber unbedingt mindestens zwei Mängel korrigieren. Sie müssen die Frage der Bundesmittel klären. Es kann nicht sein, dass Bundesmittel, die dazu eingesetzt werden sollen, die kommunale Not zu verringern, nur die Last des Landes reduzieren. Das ist ein schwerer Mangel. Das muss unbedingt korrigiert werden.
Und Sie müssen die Kommunen angemessen an den Steuerzuwächsen des Landes beteiligen. Nur so bleibt den Kommunen eine Perspektive. Deswegen sagen wir: Korrigieren Sie in den zentralen Punkten den Gesetzentwurf. Sonst wird er keine Zustimmung wenigstens auf unserer Seite finden und weiterhin den Konflikt mit den Kommunen verschärfen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag, den die SPD einen Tag vor der mündlichen Anhörung eingebracht hat, und in weiten Teilen auch der Wortbeitrag des Kollegen Schmitt zeugen von dreierlei Dingen: Er ist geprägt von substanzloser Kritik.
Es werden keine eigenen Vorschläge gemacht, und Sie zeigen damit, dass Sie kein Interesse an einem sachlichen Diskurs haben.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Ihre Position ist geprägt von dem Gedanken, immer mehr Geld auszugeben, immer mehr zur Verfügung zu stellen, ohne darauf zu achten und zu fragen, woher das Geld kommt.
Wenn Sie die Anhörung angesprochen haben und sagen, das Verhältnis zwischen der Landesregierung und der Regierungskoalition und den Kommunalen Spitzenverbänden und den Kommunen sei völlig zerrüttet, dann wissen Sie sehr genau, dass das nicht stimmt.
Der zentrale Punkt, der von allen Anzuhörenden, egal welcher politischen Couleur in diesem Haus, bei der Anhörung deutlich gemacht wurde, war: Sie haben bei noch keinem Gesetzentwurf eine solch konstruktive, sachliche und von fairem Umgang geprägte Gesetzesberatung erlebt. Alle haben ausdrücklich die Tätigkeit und das Bemühen des Finanzministers gelobt, der überall war, um über dieses Thema zu sprechen. Das ist einhellig von allen vorgetragen worden.
Die Anhörung selbst war sehr sachlich und konstruktiv und eben von einem politischen Diskurs geprägt, dem sich die SPD nach wie vor entzieht.
Deswegen will ich, bevor ich zu der Anhörung selbst einige Dinge sage, eines tun: Ich möchte mich ausdrücklich bei allen Anzuhörenden, die am Mittwoch der letzten Woche in der siebenstündigen Anhörung waren, dafür bedanken, dass sie hier waren und mit uns sachlich und konstruktiv und in einem fairen Dialog die Positionen und die Meinungen ausgetauscht haben. Dafür allen ein herzliches Dankeschön.
Ich will bei einem anfangen. Herr Kollege Schmitt, das sage ich hier auch sehr deutlich, auch wenn es ein CDU-Kollege aus dem Kreis Bergstraße ist, der dort Landrat ist: Sich hierhin zu stellen, einen zehnminütigen Vortrag zu halten und dann von der Bildfläche zu verschwinden und sich nicht den kritischen Fragen der Abgeordneten zu stellen, das halte ich für einen nicht fairen Umgang. Und genau das ist passiert. Das ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung.
Sowohl der Kollege Wilkes als auch der Kollege Schimpf von der Bergstraße haben vor der Fragerunde der Abgeordneten diesen Raum verlassen. Das ist nicht in Ordnung.