Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gratuliere unserem Präsidenten, dass er unsere Mikrofonanlage mit einem Machtwort wieder zum Laufen gebracht hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es war eigentlich ganz gut, dass uns die Technik eben wieder ein bisschen auf den Boden der Fakten und weniger der Emotionen zurückgeführt hat. Deshalb will ich Sie, Herr Schork, zunächst in ihrer Feststellung unterstützen, dass wir bisher und gerade auch in der vergangenen Woche – – Übrigens sollten wir unsere Arbeit nicht unter den Scheffel stellen. Das waren siebeneinhalb Stunden, die wir hier in diesem Raume gesessen haben. Wir hatten hier eine relativ sachliche, transparente und auch menschlich korrekte Anhörung.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie herzlich, dass Sie die Platte, die Sie eben zu Landrat Wilkes gesungen haben, einfach löschen.
Löschen Sie sie einfach. Ich finde – und mehr sage ich nicht dazu –, manchmal stimmt ja das Wort: Freund, Parteifreund usw.
Lieber Herr Schork, es wäre ja auch einfach gewesen, wenn Sie anstelle von Herrn Wilkes seinen Amtsnachfolger – übrigens auch CDU – als Punchingball Ihrer Fragen genommen hätten, denn Herr Engelhardt hat ausgesprochen deutlich fast dieselbe Position vertreten,
wie sie Herr Wilkes vertreten hat. Bleiben wir also doch bitte einfach auf dem Boden und gehen fair miteinander um. Löschen wir den Part Wilkes in unseren Köpfen.
Ich will Kollegin Goldbach in zwei Punkten erwidern. Beide waren schon am vergangenen Mittwoch Thema hier in diesem Raum. Auch da haben Sie schon versucht, zwischen den verschiedenen kommunalen Einnahmemöglichkeiten – ich will jetzt noch einen Oberbegriff wählen – zu differenzieren und uns vorzutragen, es sei doch klar, dass Gebühren immer kostendeckend sein müssten.
Noch nicht einmal der von Ihnen jetzt so verteidigte KFA macht das so – und zwar beim Thema Kindergärten.
Liebe Fachkollegin Goldbach, da muss man doch gar nicht, wie ich, mit einer Sozialdezernentin verheiratet sein, um zu wissen, dass der Gebührenhaushalt bei Kindergärten – und noch mehr bei Kitas – immer aus dem allgemeinen Säckel der Kommunen bezuschusst werden muss.
Sie provoziert mich aber, eine Frage an den nach mir noch sprechenden Dr. Thomas Schäfer, unseren Finanzminister, zu stellen: Unterstellen wir einmal, die Tarifparteien werden heute Abend so vernünftig sein und den Schlichtungsspruch annehmen. Unterstellen wir das bitte einmal. Wie stellt dann das Land Hessen in der Bedarfsberechnung für das Jahr 2016 sicher, dass die zusätzlichen Ausgaben der Kommunen vom Land ersetzt werden? – Das ist eine ganz konkrete Frage, die ich gerne gleich beantwortet haben würde.
Zweite Bemerkung. Frau Kollegin, Sie haben hier so stolz davon gesprochen, dass die schwarz-grüne Koalition die Grunderwerbsteuer auf fast den höchsten Satz in der Bundesrepublik Deutschland erhöht hat. Dass die GRÜNEN Steuererhöhungspartei sind, das haben sie schon immer gesagt, das ist überhaupt kein Widerspruch. Dass unsere Kollegen von der Union, mit denen wir hier zusammengearbeitet haben, sich jetzt auch dazu entwickeln, das ist nicht mein Problem. Eines aber ist Ihr Problem: Alle zusätzlichen Einnahmen, von denen Sie gesprochen haben, haben überhaupt nichts mit der neuen Systematik des KFA zu tun. Vielmehr ist das ausschließlich die Einnahme des Landes, und das wird nicht in den KFA eingerechnet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Kollegin Goldbach, wir berechnen nämlich nicht mehr die Verbundmasse mit 23 % – da hatte das noch einen Sinn –, sondern jetzt berechnen wir den Bedarf, und bei dieser Berechnung darf die Grunderwerbsteuer gar nicht vorkommen.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, jetzt möchte ich einen für die Liberalen, für die Freien Demokraten, entscheidenden Hinweis aus der letzten Anhörung geben.
Ja, Thomas Schäfer hat recht. Er bemüht sich, einen KFA vorzulegen, der mit der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs in Einklang ist. In den letzten Monaten vergisst er immer heftiger, zu erklären, dass es zu seinem Vorschlag auch noch Alternativen gibt, die ebenfalls staatsgerichtshofsfest sind. Liebe Kollegen aus der freidemokratischen Partei, ich muss es gestehen: Es war der Fraktionschef der LINKEN, Willi van Ooyen, der die zentrale Frage dazu gestellt hat.
Wir wissen, das Korridormodell geht jetzt von 50 bis 100: immer wieder diese Nivellierung, rauf auf 50, runter auf 100. Das hat die logische Folge, dass man hinterher bei den Zahlungen nie auf 100 kommen kann.
Willi van Ooyen stellte – ich glaube, es war dem Vertreter von PwC – die Frage: Sagen Sie einmal, sind die 50 bis 100 eigentlich heilig, oder kann man nicht z. B. auch von 70 bis 120 gehen?
Der Kollege von PwC schaute kurz auf seinen Auftraggeber, ob er das sagen darf, erinnerte sich aber daran, dass er einen Eid als Wirtschaftsprüfer geschworen hat und sagte: Ja, 70 bis 120 geht auch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist der Schlüssel für die Argumentation all derjenigen, die sagen: Es geht auch kommunalfreundlicher. Wenn man als untere Schwelle 70 nimmt und als obere 120, dann kann man auch beim Korridormodell z. B. bei den Pflichtleistungen auf 100 % kommen. Erklären Sie also bitte nicht mehr, es ginge nicht.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich will Ihnen deshalb sagen, dass wir in der Fraktion der Freien Demokraten am gestrigen Tage beschlossen haben, zur dritten Lesung solche Änderungsanträge vorzulegen. Wir fordern nicht auf – wie das Norbert Schmitt eben getan hat –, wir legen vor.
Der erste Punkt, den wir vorlegen werden, ist ein schöner Satz: Schafft doch einfach § 9 Abs. 1 Satz 4 ab. Für die Damen und Herren, die sich nicht immer mit diesem Thema beschäftigen, sei gesagt: Das ist Geld des Bundes. Dann ist auch ganz einfach geklärt, ob das Geld beim Land verbleiben darf oder nicht: Es muss an die Kommunen weitergereicht werden.
Wir wollen zweitens, dass die leistungsfeindliche Solidaritätsumlage gestrichen wird. Dabei erwarte ich Unterstützung von der Union. Die CDU ist doch – das sagen Sie jedenfalls immer – die Partei, die den Wettbewerb, insbesondere im Bereich der kleinen und mittelständischen Unternehmen, fördern will. Eine Solidaritätsumlage ist Gift für einen solchen Wettbewerb. Darüber hinaus ist diese Umlage – das ist meine persönliche Auffassung – mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen. Aber das klären wir später; hoffentlich brauchen wir es nicht zu tun.
Wir werden drittens beantragen, dass die rotierende Steuererhöhungsspirale, die nicht nur im KFA, sondern leider auch in den Erlassen der Kommunalaufsicht unter Peter Beuth enthalten ist, aus dem KFA herausgenommen wird.
Es war einem Vertreter des Steuerzahlerbundes, Herrn Papendick, vorbehalten, am Ende der Anhörung von diesem Pult aus zu sagen: Werte Mitglieder des Hessischen Landtags, bedenken Sie bitte, dass alles, was Sie in dem System machen, das Sie hier vorliegen haben, auf Kosten der Eigentümer von Häusern, der Mieter – das ist ja umlagefähig – und der kleinen Gewerbetreibenden geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wollen wir Liberale nicht. Deshalb werden wir Sie zur Abstimmung über diese Frage zwingen – das eine oder andere Mal möglicherweise sogar namentlich.