Genau das tun wir jetzt. Wir arbeiten zusammen mit der Landesregierung an einem zukunftsfähigen KFA.
Sie dagegen beklagen, dass mit dem Finanzausgleichsgesetz eine weitere Verschlechterung ab 2017 eintrete. – Also, das hätte ich dann doch gern noch einmal dezidiert von Ihnen vorgerechnet bekommen, denn in den letzten Jahren ist der KFA um mehr als 1 Milliarde € gewachsen. 2016 wird er die Rekordsumme – Herr Schork hat es schon erwähnt – von 4,37 Milliarden € erreichen. Das, was Sie da rechnen, hat mit Mathematik überhaupt nichts zu tun.
Das ist vielleicht Jonglage. Sie rechnen immer nur mit den 344 Millionen €. Ich empfehle Ihnen, erweitern Sie doch einmal das Rechnen bis in den Zahlenraum von Milliarden. Dann kommen Sie vielleicht hin.
Dieser Systemwechsel beinhaltet eine Änderung, die für die Kommunen Verlässlichkeit und Stabilität bietet – das ist ein ganz wesentlicher Punkt in dieser Reform –,
dass nämlich das Land Hessen den Kommunen immer den Bedarf finanzieren wird – egal, wie die Einnahmesituation des Landes ist.
In der Vergangenheit war es so, dass sich die konjunkturellen Einnahmeschwankungen auf Land und Kommunen ausgewirkt haben, was zu schwankenden Einnahmen geführt hat. In Zukunft werden die Kommunen immer eine gleichmäßige Finanzierung ihrer Bedarfe erhalten. Und das ist eine ganz wesentliche Verbesserung in diesem Gesetz.
ich kann es Ihnen nicht ersparen, noch einmal auf das Thema Einnahmeverantwortung zurückzukommen. Schauen wir doch einmal, was der Bund, in dem die SPD ja nachweislich mitregiert, so macht.
Sie hatten ja vor der Bundestagswahl gefordert, die staatlichen Einnahmen müssten erhöht werden, nämlich durch Steuererhöhungen. Ich glaube, bis zum Regierungswechsel 2017 können wir damit nicht mehr rechnen.
Herr van Ooyen, wir regieren leider in Berlin nicht mit, können also im Moment gar nicht für Steuererhöhungen sorgen.
Die Kommunen dagegen werden ihrer Einnahmeverantwortung gerecht. Wir haben in der Anhörung sogar gehört, dass eine Kommunalvertreterin, eine Bürgermeisterin, gesagt hat, es sei völlig richtig, die Nivellierungssätze anzuheben, und dabei sind wir nur beim tatsächlichen Durchschnittsniveau. Sie sagte aber darüber hinaus, sie könne sich vorstellen, sie sogar noch weiter zu erhöhen, denn es müsse mehr Geld ins System. Sie sei der Meinung, dass die Einnahmeverantwortung der Kommunen hier ganz klar greife und dass das ein richtiger Schritt wäre.
Und was macht das Land Hessen? – Auch das Land Hessen hat eine Einnahmeverantwortung. Wir haben die wahrgenommen. Wir haben nämlich schon zum August 2014 die Grunderwerbsteuer von 5 auf 6 Prozentpunkte erhöht.
Jetzt können wir auch einmal sagen, was dabei am Ende denn so herausgekommen ist. Wir können jetzt schon sagen, dass allein die Kommunen von dieser Erhöhung einen Anteil von 24 Millionen € erhalten haben.
Das ist doch ganz beachtlich, oder? Und die SPD – ich sage es noch einmal – wollte diese Einnahmeerhöhung nicht, die jetzt den Kommunen zugutekommt.
Letzter Punkt, die Bedarfsermittlung. – Sie kritisieren das, wie einige der Kommunalen Spitzenverbände auch.
Kommen wir einmal zu den statistischen Daten. Das ist ja einer der Hauptkritikpunkte. Rödl & Partner hatte ja vorgeschlagen, vielleicht die Benchmarks aus den vergleichenden Prüfungen heranzuziehen. Bei der Anhörung haben wir noch einmal bei dem Vertreter dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nachgefragt, ob dazu Zahlenmaterial vorliege. Er hat darauf wirklich gesagt: Da haben wir keine valide Datenbasis.
Also Schlussstrich drunter. Schlussfolgerung: Es gibt keine andere Datenbasis, die überhaupt verwendet werden kann. Deswegen ist es richtig, die statistischen Daten zu verwenden.
Im Übrigen hat der Staatsgerichtshof es in seinem Urteil ausdrücklich erlaubt, dass statistische Daten verwendet werden können.
Dann noch zum Korridorverfahren und zu Ihrem Vergleich von Äpfeln mit Birnen: Prof Dr. Kamann hat gesagt,
das Korridorverfahren basiere nicht auf der Annahme unwirtschaftlichen Verhaltens, sondern die wirtschaftlichen Ergebnisse der Kommunen würden die Lage des Korridors bestimmen. Da können Sie Ihr kommunalpolitisches Fallobst einfach liegen lassen.
Zum Schluss: Eine so intensive Zusammenarbeit, wie wir sie zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden, einzelnen kommunalen Vertretern, der Landesregierung und den Fraktionen, die es denn wollten, erlebt haben, ist einmalig und vorbildlich. Das hat eine tiefe und breite inhaltliche Debatte ermöglicht, wobei die Genossen unter „inhaltlicher Tiefe“ wohl etwas anderes verstehen. Das ist eben der Unterschied zwischen Tiefsee- und Brackwasser. – Ich danke Ihnen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Stehend demonstrativer Beifall bei der SPD – Die Rednerin verneigt sich im Parlamentsrund. – Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Ihr seid nur noch peinlich! – Ausfall der Mikrofonanlage – Zurufe von der CDU: Das Mikrofon ist ausgefallen! Es geht doch auch ohne, oder?)