Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Ich bin 2005 in den Hessischen Landtag eingezogen und halte seitdem immer wieder die gleiche Rede, dass nämlich die Eingliederungsleistungen der Bundesagentur für Arbeit, damals 350 Millionen €, heute 280 Millionen € jährlich, gerade in Hessen für die Förderung der Langzeitarbeitslosen nicht ausgeschöpft werden. Sie werden in uns GRÜNEN immer einen Anwalt dafür finden, dass die Langzeitarbeitslosen qualitativ hochwertig gefördert werden. Sie müssen eingegliedert, integriert und möglichst nachhaltig mit Fortbildungen oder Ausbildungen begleitet werden. Umgekehrt dürfen Sie sich aber nicht vor der Frage drücken, wie wir mit den Menschen umgehen, die gar nicht erst erscheinen, um sich helfen zu lassen. Diese Frage bleibt offen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Frau Schott, bei dem Vorwurf, wir bekämpften die Armen, bitte ich Sie um eine etwas differenziertere Darstellung der Realitäten. Wir haben 4,4 Millionen erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger. Davon sind 4 % von Sanktionen betroffen. Nur 0,1 % sind von Totalsanktionen betroffen. Das heißt, die Zuschüsse wurden komplett gestrichen.

Das sind die Zahlen einer Antwort auf eine Anfrage der GRÜNEN im Bundestag. Diese Zahlen sind ziemlich neu. Man darf also nicht das Bild skizzieren, wir würden die Armen verfolgen und bekämpfen. Es geht um die Philosophie, die der Sozialstaat für sich definiert: Wir helfen jedem Menschen, der in eine Notlage kommt. Wir wollen, dass er gefördert wird und selbstbestimmt aus dieser Notlage wieder herauskommt. Wir erwarten aber auch, und das schon seit Jahrzehnten, dass er daran mitwirkt. – Das ist doch das Minimum.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Es handelt sich also um 4 % der Sozialhilfeempfänger, die von Sanktionen betroffen sind. Von diesen 4 % sind 73 % nicht zu den Gesprächen gekommen. Reden wir über das

letzte Viertel. In der Tat, daran übe ich große Kritik, meine Bundestagsfraktion sieht das ähnlich: Wir dürfen keine Sanktionen über Menschen verhängen, die sich weigern, bestimmte Eingliederungspläne zu unterschreiben, weil sie damit nicht einverstanden sind. Meine Bundestagsfraktion hat zu Recht gesagt, für diese 25 % brauchen wir ein Sanktionsmoratorium. In vielen Jobcentern ist die Balance zwischen Fördern und Fordern noch nicht so, wie wir sie uns wünschen, dass man nämlich auf die Ausbildungen und Fortbildungen der Menschen eingeht. Wenn jemand sagt, das sei nicht das Passende, dann darf man ihn dafür nicht sanktionieren und bestrafen. In diesem Punkt fordern wir ein Sanktionsmoratorium. Aber insgesamt zu sagen: „Das ist alles ungerecht, unsozial, skandalös, ihr verfolgt die Armen“, das ist völlig am Ziel vorbeigeschossen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Die Zahlen sind vorhanden. Wir wollen uns gerne dieser Diskussion kritisch stellen, wir wollen sie aber auch konstruktiv führen und wollen auch von Ihnen Antworten hören. Wenn das Bundesverfassungsgericht tatsächlich sagt, Sanktionen dürfen nicht sein, weil es ein Existenzminimum gibt: Ein Existenzminimum bedeutet, darunter ist die Existenz gefährdet.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Genau!)

Das ist ja logisch. Wenn ich von diesem absolut unteren Boden etwas wegnehme, dann gefährde ich die Existenz des Menschen. Das ist eine Logik. Und wenn das Bundesverfassungsgericht sagt, wir dürfen nicht darunter gehen, dann sind wir hier alle aufgefordert, darüber nachzudenken, welche Konsequenzen wir daraus ziehen. Das haben wir als CDU und GRÜNE in diesen Antrag, den wir hier vorgelegt haben, auch hineingeschrieben. Wir warten das Urteil ab; das ist völlig richtig. Zweitens. Wenn es so sein sollte, dass Gotha bestätigt wird, dann müssen wir ernsthaft darüber nachdenken, wie wir in diesem System „Fördern und fordern“ diese Sanktionen neu diskutieren und neu ausrichten.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das geht doch!)

Genau darum geht es. Ich folge dem Herrn Decker, in diesem Punkt keine Schnellschüsse zu machen. Erstens ist es vom Bundesverfassungsgericht noch nicht bestätigt,

(Zuruf der Abg. Janine Wissler (DIE LINKE))

und zweitens bin ich trotzdem der Meinung, dass es bei der Mitwirkungspflicht bleiben muss und dass wir dann mit Augenmaß darüber reden müssen, wie wir dem Ziel dienen, dass der Mensch wieder in Arbeit kommt und wir das angemessen fördern. Darüber können wir auch gerne eine extra Aktuelle Stunde machen.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Aber doch nicht in Arbeit, wenn jemand unter dem Existenzminimum ist!)

Ich glaube, dass wir weit davon entfernt sind, dass die Jobcenter so aufgestellt sind, dass dort paradiesische Verhältnisse sind: extrem hohe Mitarbeiterfluktuation, die Eingliederungstitel werden nicht ausgeschöpft, die Maßnahmen sind oft nur kurzfristig, und das sogenannte Creaming, einfach nur schnell vermittelt, und dann kommen sie wieder mit dem Drehtüreffekt. Beim Fördern gibt es viele große Defizite. Da müssen wir weiter aktiv darauf drängen.

Aber ich entlasse DIE LINKE nicht aus dieser Frage: Wenn Sie Mitwirkungspflichten wollen, wenn jemand einen Leistungsbezug bekommt, dann muss es logischerweise auch ein Sanktionsmittel geben. Sollte das Bundesverfassungsgericht zu dem Urteil kommen, dass unser System, so wie es jetzt ist, rechtswidrig ist, dann sind wir alle aufgefordert, darüber neu nachzudenken. Und das ist in diesem Moment dann auch richtig. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Bocklet. – Das Wort hat Herr Abg. Dr. Ralf-Norbert Bartelt, CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Gesetz sagt, der Arbeitslose, der Arbeitslosengeld II bezieht, hat die Pflicht, alle Möglichkeiten zu ergreifen, diese Hilfsbedürftigkeit zu verringern oder zu beenden. Insbesondere muss er aktiv an der Wiedereingliederung in Arbeit mitwirken. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, muss er mit Sanktionen rechnen. Das Arbeitslosengeld kann gestaffelt gekürzt werden. Pflichtverletzungen in diesem Sinne sind die Nichteinhaltung der Melde- und Mitwirkungspflicht. Das heißt, der ALG-II-Bezieher muss sich beim Jobcenter melden und persönlich Termine zu Beratungsgesprächen wahrnehmen. Er muss gegebenenfalls zu medizinischen oder psychologischen Untersuchungen erscheinen. Die Weigerung der Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit oder Ausbildung und der Verstoß gegen eine Eingliederungsmaßnahme, das sind die im Gesetz festgelegten Pflichtverletzungen. Das ist seinerzeit auch so entschieden worden, mit der Mehrheit aller demokratischen Parteien.

Interessant ist die Analyse der Statistik der Sanktionszahlen. Die Gesamtzahl der Sanktionen in den letzten fünf Jahren zeigte einen Anstieg in den Jahren 2010 und 2011 und einen gleichbleibenden Stand von etwa einer Million Sanktionsfälle deutschlandweit in den Jahren 2012 bis 2014. Die Zahl der Verstöße gegen die Meldepflicht stieg in den letzten Jahren deutlich an. Es sind derzeit knapp 75 % der verhängten Sanktionen. Das heißt im Klartext: In drei Viertel der Leistungskürzungen besteht der Grund einzig und allein darin, dass der Leistungsbezieher einfach nicht zum Termin erschienen ist. Der Anteil der Sanktionen aufgrund der Weigerung, eine bestimmte Arbeit aufzunehmen, ist kontinuierlich gesunken. Derzeit sind es knapp 12 % der Sanktionstatbestände.

Wir finden es richtig, dass es diese Sanktionen gibt. Es ist die Grundlage des Förderns und Forderns. Hessen ist das Land der kommunalen Jobcenter, wo das Fördern auf das Ziel gerichtet und erfolgreich ist.

(Zuruf von der SPD: Da lachen ja die Hühner!)

Dieses Prinzip des Förderns und Forderns ist auch Grundlage dafür, dass Deutschland die Krisenjahre 2008 und 2009 schneller überwunden hat als andere Länder und dass es uns einfach besser geht als in anderen Ländern.

Der Etat der Bundesanstalt für Arbeit betrug im Jahre 2014 32,6 Milliarden €, davon 15,4 Milliarden € für passive Leistungen, also ALG-II-Geld, und 6 Milliarden € für

Eingliederungsmaßnahmen. Es ist nicht unverhältnismäßig, vom Leistungsbezieher das persönliche Erscheinen im Jobcenter zu verlangen, meine Damen und Herren.

Das Sozialgericht Gotha hat nun vor einem Monat den Beschluss gefasst, die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen dem Grunde nach vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen. Es soll geprüft werden, ob die Menschenwürde verletzt wird, wenn die Kürzung der Geldzahlung dazu führt, dass das Existenzminimum unterschritten wird.

Selbstverständlich werde ich einen Gerichtsbeschluss nicht kommentieren und ein laufendes Verfahren vor dem Verfassungsgericht nicht durch politische Aussagen begleiten. Sehr wohl kommentieren wir aber die politische Absicht, die hinter dem Antrag der LINKEN steht, ALG-II-Leistung ohne jegliche Verpflichtung des Leistungsbeziehers auszuzahlen.

Meine Damen und Herren, das wäre sicherlich den Menschen schwer zu vermitteln, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis sind, die in einer unteren Tarifgruppe eingestuft worden sind. Das würde auch zu einem Unverständnis bei Altersruhegeldempfängern führen, die im Berufsleben in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Und das würde auch die Empfindungen derjenigen verletzen, die eine Arbeit suchen, aber unverschuldet nichts finden und langzeitarbeitslos sind. Unsere Antwort ist nicht die bedingungslose Transferleistung auf Kosten der Beitragszahler, sondern der weitere Ausbau des Förderns und Forderns. Innerhalb des Sozialbudgets etwa, das diese Landesregierung einführt, werden erhebliche zusätzliche Mittel für die Arbeitsmarktförderung bereitgestellt.

Besonders werden wir uns um Arbeitsuchende mit multiplen Vermittlungshindernissen kümmern. Das wird den Menschen helfen. Wir machen uns natürlich auch Gedanken um jeden Einzelnen, der nicht zum persönlichen Gespräch im Jobcenter erschienen ist. Gründe, warum das so ist: Ist er vielleicht nicht in der Lage, seinen Tag so zu strukturieren, dass er den Termin wahrnehmen kann? Oder nimmt er an der Schattenwirtschaft teil? Wir werden uns überlegen, welche Lösungen es gibt. Uns interessiert schon, ob etwa die kommunalen Jobcenter erfolgreicher sind und ob es dort weniger Sanktionen gibt. Wir werden uns natürlich auch Gedanken machen, wie die Wiedereingliederung in Ausbildung und Arbeitsmarkt noch zielgerichteter gestaltet werden kann. Wir werden fragen, ob gegebenenfalls in diesen Einzelfällen ein aufsuchendes Beratungsgespräch angezeigt ist. Ich würde mich sehr dafür interessieren, wie Sie darauf reagieren würden. Vielleicht gibt das Bundesverfassungsgericht dann dem Gesetzgeber auch wertvolle Hinweise, wie Gesetzesänderungen aussehen könnten, damit wir hier noch erfolgreicher sein werden.

Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sehen wir gelassen entgegen. Den Antrag der Fraktion DIE LINKE werden wir ablehnen. Die Einordung der Zahlen wurde bereits ausreichend von Herrn Decker und Herrn Bocklet kommentiert. Aber auch wenn der Anteil der Sanktionen, gemessen an den Arbeitslosengeldempfängern, gering ist, werden wir uns um jeden Einzelnen kümmern und versuchen, hier Lösungen zu finden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Dr. Bartelt. – Das Wort hat der Abg. René Rock, FDP, Seligenstadt.

(Zuruf: Oho, mit besonderer Erwähnung!)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen von der LINKEN, ich bin schon ein bisschen überrascht gewesen, dass angesichts Ihres Redebeitrages der Landtag doch so ruhig geblieben ist. Ich muss schon sagen: Was Sie hier vorgetragen haben, hat mich ein Stück weit fassungslos gemacht.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Michael Bodden- berg (CDU))

Die Behauptung, wir würden in diesem Land nicht die Armut, sondern die Armen bekämpfen,

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Genau!)

ist eine unglaubliche Unverschämtheit.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die möchte ich auch hier wohl im Namen aller Fraktionen zurückweisen. Sie hat auch nichts mit den Realitäten in diesem Land zu tun.

(Beifall bei der FDP, der CDU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt kaum einen anderen Staat auf der Welt, der ein so ausgeprägtes Sozialsystem wie die Bundesrepublik Deutschland hat, das gewachsen ist, das auf ehrenamtliche Unterstützung zurückgreifen kann, das von einem großen Grundkonsens unserer Gesellschaft getragen wird. Das lassen wir uns von den LINKEN auch nicht kleinreden.

(Beifall bei der FDP und der CDU sowie bei Abge- ordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie sich die Verteilung der Mittel in unserem Land ansehen, dann erkennen Sie auch anhand der Fakten, dass es überhaupt nicht stimmt, was Sie behaupten: Wir geben fast 800 Milliarden € im Jahr für den Sozialstaat bzw. für die sozialen Sicherungssysteme aus. Wie ich bereits sagte, ist das ein Konsens in dieser Gesellschaft, an dem niemand rühren will. Das Einzige, was wir hier intensiv und, so glaube ich, auch mit Sachverstand diskutieren, ist, wie man dieses Geld vernünftig einsetzt, damit die Menschen auch etwas davon haben und damit es nicht an den wirklich Bedürftigen vorbeigeht. Diese Debatte ist aller Ehren wert. Was Sie aber hier behauptet haben, hat nichts mit der Realität in Deutschland zu tun.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Deshalb bin ich für die differenzierte Darstellung durch die meisten meiner Vorredner dankbar, die sich hier die Mühe gemacht haben, einmal ins Detail zu gehen.

Einfach zu behaupten, Sanktionen seien nicht angemessen, halte ich für einen unglaublichen Trugschluss, den Sie hier verbreiten. Es ist doch selbstverständlich, dass die Gesellschaft jemandem, der in Problemen steckt und der sich vielleicht nicht selbst über Wasser halten kann, die Hand reicht, ihn unterstützt und ihm Möglichkeiten eröffnet. Das ist doch selbstverständlich. Genauso selbstverständlich ist

es, wenn diese Gesellschaft von demjenigen verlangt, dass er sich bemüht, sich einsetzt und im Rahmen seiner Möglichkeiten mitwirkt. Das ist doch das Allermindeste, was man in diesem Land verlangen können muss.

(Beifall bei der FDP und der CDU sowie des Abg. Günter Rudolph (SPD))