Protokoll der Sitzung vom 24.06.2015

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bundesratsinitiative zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare – Drucks. 19/2108 –

Es sind zehn Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende der FDP, Florian Rentsch. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte über das Thema Gleichberechtigung Homosexueller hat letztlich durch den Volksentscheid in Irland neue Fahrt aufgenommen. Schauen wir uns die Ergebnisse an: In diesem Land, in dem 85 % der Bevölkerung als gläubige Katholiken gelten, haben 62 % für diese Verfassungsänderung gestimmt. Das zeigt, dass dieses Thema es in jedem Fall wert ist, im Hessischen Landtag diskutiert zu werden, wenn es darum geht, dass wir bei der Gleichstellung endlich einen weiteren Schritt nach vorne machen müssen.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Thorsten Schäfer- Gümbel (SPD))

Verehrte Kollegen von den GRÜNEN, ich verweise auf die Positionierung des Vatikans, der zu diesem Thema gesagt hat: Das Ergebnis ist eine Niederlage für die Menschheit. – Wer solche Äußerungen macht, zeigt, wo er in Wahrheit steht. Wer sich dann ganz großartig auf den Vatikan berufen möchte, Herr Kollege Wagner, sollte gelegentlich wissen, welche Kronzeugen er in diesem Landtag anführt.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und der SPD – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Wenn man ohne ideologische Scheuklappen auf das Thema schaut und sich letztlich um die Frage kümmert, wie man die Gleichberechtigung homosexueller Paare voranbringen kann, dann muss man eben feststellen, dass sowohl in der Ehe zwischen Mann und Frau als auch in der eingetragenen Lebenspartnerschaft zwei Menschen füreinander einstehen wollen und gemeinsam füreinander Verantwortung übernehmen wollen. Das ist es, was dieses Instrument kennzeichnet, meine Damen und Herren: eine gemeinsame, gegenseitige Verantwortung.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese identischen Grundvoraussetzungen sollten in diesem Haus unzweifelhaft sein, und ebenso sollte man aus unserer Sicht, aus Sicht der Freien Demokraten, keinen Zweifel daran lassen, dass der Staat das Recht für diese Menschen – egal, ob sie homosexuell oder heterosexuell sind –, das Recht für diese Verantwortungsgemeinschaft nicht beschneiden darf. Ich glaube, das ist ein zentraler Punkt.

Deshalb folgt aus dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes in Art. 3 – wie das Verfassungsgericht in verschiedenen Entscheidungen betont hat – dieser Auftrag auch an den Gesetzgeber.

Ich will einmal das zitieren, was das Verfassungsgericht hier entschieden hat. Wenn man sich die Liste der Entscheidungen anschaut, kann man auch beim Verfassungsgericht eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung erkennen, die aus unserer Sicht den Gesetzgeber auffordert, hier auch weiter aktiv zu werden.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN)

Am 17. Juli 2002 hat das Verfassungsgericht geurteilt, dass der Schutz der Ehe nicht in Gefahr ist, wenn gleichgeschlechtliche Lebenspartner gleiche Rechte erhalten.

Am 7. Juli 2009 urteilte dasselbe höchste deutsche Gericht:

Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind...

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, ist auch im Bundestag und mit den Stimmen der Koalition das Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft neben der Ehe geschaffen worden.

Ich finde, heute stellt sich für uns die Frage, weshalb diese begiffliche Unterscheidung zwischen der eingetragenen Lebenspartnerschaft auf der einen Seite und der Ehe auf der anderen Seite – also zwischen diesen zwei Instituten – noch notwendig ist. Gegner der völligen Gleichstellung führen immer wieder an, dass die völlige Gleichstellung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaften ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes sei, der Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stellt.

Meine Damen und Herren, ich frage einmal hier in diesem Plenarsaal alle Kolleginnen und Kollegen: Wieso sollte die vollständige Gleichstellung durch die Öffnung des Begriffs der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partner die Institution der Ehe und Familie schwächen? – Diese Frage hätte ich gern einmal beantwortet.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn wir wieder das höchste deutsche Gericht bemühen – und das ist das Entscheidende –, hat es am 19. Februar 2013 in seinem Urteil zum Sukzessivadoptionsrecht festgestellt, dass auch gleichgeschlechtliche Lebenspartner mit Kindern eine Familie darstellen, die gemäß Art. 6 Abs. 1 der Verfassung unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Wörtlich führt das Verfassungsgericht aus:

Leben eingetragene Lebenspartner mit dem leiblichen oder angenommenen Kind eines Lebenspartners in sozial-familiärer Gemeinschaft, bilden sie mit diesem eine durch Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Familie im Sinne des Grundgesetzes.

Meine Damen und Herren, darin spricht das Bundesverfassungsgericht nicht von einer Schwächung des Instituts der Ehe – im Gegenteil. Wir sollten diese Grundsätze des Verfassungsgerichts als Gesetzgeber sehr ernst nehmen.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Bleibt die Frage nach der Institution Ehe. Auch dort gibt es eine lange verfassungsrechtliche Herleitung, die bis auf die

Weimarer Reichsverfassung zurückgeht. Natürlich muss man feststellen, dass sich die gesellschaftlichen Erlebnisse und Ergebnisse, das gemeinsame Zusammenleben seit der Weimarer Reichsverfassung in Deutschland geändert haben. Und das ist auch gut so, dass sich diese Änderung ergeben hat. Denn vieles von dem, was dort damals kodifiziert war, würde heute niemand mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren – egal ob Linkspartei oder CDU –, in diesem Landtag akzeptieren. Deshalb ist die Frage, wie man auch unser Grundgesetz an der Stelle heute interpretiert, eine andere als vor 60, 70 oder 80 Jahren.

Dieser Auftrag geht an uns. Niemand kann sich diesem Auftrag entziehen. Wenn es letztlich nur noch um die Begrifflichkeit geht und ansonsten eine Gleichstellung an vielen Stellen stattgefunden hat – ich will daran erinnern, dass CDU und FDP in der vergangenen Koalition gemeinsam dazu beigetragen haben, dass Diskriminierungen auf landesgesetzlicher Ebene endlich abgeschafft worden sind; übrigens auch mit Zustimmung vieler, auch der GRÜNEN und der Sozialdemokraten –, dann zeigt das eben, dass wir nur noch um Begrifflichkeiten streiten, dass die Realität ganz anders aussieht.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, dass es auch ein Stück Anerkennung nicht nur unseres Verfassungsgerichts ist, wenn es uns ins Stammbuch schreibt, dass man eben mittlerweile Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz nicht mehr so auslegt, wie man es bei der Weimarer Reichsverfassung möglicherweise getan hat. Wenn es darum geht, dass wir Anerkennung gegenüber denjenigen zollen, die als gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gemeinsam füreinander Verantwortung übernehmen wollen, dann ist das etwas, was der Staat aus unserer Sicht, aus Sicht der Freien Demokraten, nicht zu kritisieren hat, sondern er hat es zu unterstützen. Denn in dieser Gesellschaft Verantwortung füreinander zu übernehmen, ist etwas, was Anerkennung findet. Anerkennung dieser Gesellschaft – darum geht es.

Herr Kollege Wagner, Sie gestatten mir, dass ich bei diesem ernsten Thema auch daran erinnere – ich habe die Pressemitteilung dabei, die Sie an die Koalition und an die FDP gerichtet haben –, als es in der vergangenen Legislaturperiode um die Frage ging, gerade bei dem Abbau der Diskriminierung auf landesgesetzlicher Ebene aktiv zu werden, wie Sie uns hier als Freie Demokraten bezeichnet haben. Ich glaube, dass das damals kein guter Stil war, es so zu machen. Deshalb wiederhole ich es heute auch nicht.

(Beifall bei der FDP)

Aber ich will ganz klar sagen: Jeder muss sich in diesem Landtag an dem messen lassen, was er selbst als Messlatte angelegt hat, Herr Kollege Wagner.

(Beifall bei der FDP)

Unter dieser Messlatte laufen Sie „meilenweit unten durch“.

Was die GRÜNEN auf Bundesebene bei den eigenen GRÜNEN in Hessen kritisieren, das können wir nur unterstützen. Denn eines ist doch klar, meine Damen und Herren: Sie können doch nicht einen Dissens, den Sie teilweise auch im Koalitionsvertrag festgehalten haben, hier zur Grundlage Ihrer Positionierung machen. Denn worum geht es? – Ihre Enthaltung – ich werde das gleich noch einmal

erklären –, die es im Bundesrat überhaupt nicht gibt, ist ein faktisches Nein. Deshalb stellen sich die GRÜNEN in Hessen gegen Gleichstellung und unterstützen die Gleichstellung nicht mehr. Sie verlassen hier Ihre Linie.

(Michael Boddenberg (CDU): Das ist ganz neu!)

Sie verlassen Ihre eigene Messlatte. Meine Damen und Herren, dass das keine Akzeptanz finden kann, das ist doch völlig klar.

(Widerspruch des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Herr Kollege Boddenberg, ich will Ihnen das als Jurist gern sagen: Art. 52 Abs. 3 des Grundgesetzes sieht vor, dass es im Bundesrat bei Abstimmungen über Gesetze und Anträge immer um die absolute Anzahl der Jastimmen geht.

(Michael Boddenberg (CDU): Sie brauchen hier niemanden zu belehren!)

Deshalb gibt es im Bundesrat keine Enthaltung. Jedes Mal, wenn man nicht mitstimmt, stimmt man faktisch mit Nein. Das ist die Realität. Bauen Sie sich an dieser Stelle nicht so einen peinlichen Ausweg.

(Beifall bei der FDP – Michael Boddenberg (CDU): Wie kommen Sie denn dazu?)

Ich sage Ihnen das – Sie wissen das auch; Sie haben versucht, das anders zu kommunizieren; das läuft mit Ja teilweise auch anders nach dem Motto, man würde sich enthalten –: Nein, meine Damen und Herren, Sie enthalten sich nicht. Hessen stimmt mit Nein, und das heißt, die GRÜNEN lassen ihre Grundsatzposition an dieser Stelle im Stich. Und das ist gegen die Gleichstellung gerichtet und ist nicht für die Gleichstellung. Das kann unsererseits keine Akzeptanz finden.

(Beifall bei der FDP)

Ich sehe auch eine Bewegung bei der Union. Wenn ich Äußerungen von Herrn Spahn und anderen lese, die in dem Bereich sehr progressiv sind, sehr aktiv sind, die auch eine fortschrittliche gesellschaftspolitische Entwicklung übernehmen, die sich vor allen Dingen auch – wenn ich das hier noch einmal ganz klar lese – immer wieder auf das Bundesverfassungsgericht beziehen, dann kann man nur sagen: Ja, es ist richtig, die Realitäten auch der Rechtsprechung an dieser Stelle anzuerkennen.

Zum Abschluss, meine Damen und Herren: Wir werden ja heute von Ihnen wieder den gleichen peinlichen Auftritt erleben nach dem Motto: Sie lesen uns noch einmal vor, dass Sie nicht die gleiche Meinung haben.

(Günter Rudolph (SPD): Ja! – Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Meine Damen und Herren, uns interessiert es nicht, ob Sie die gleiche Meinung oder eine unterschiedliche Meinung haben. Uns interessiert, wie das Land Hessen von dieser Landesregierung im höchsten Verfassungsgremium, im Bundesrat, vertreten wird. Und nicht nur deshalb, weil der Bundesratspräsident, die höchste Position, die zurzeit die Bundesrepublik als föderaler Staat zu vergeben hat, hinter mir sitzt, sage ich: Hessen muss endlich wieder Flagge zeigen.

Wenn dieses Land durch Ihren Dissens lahmgelegt wird bei der Frage, wie wir in Berlin, im Bund, auftreten, dann ist das ein Schaden für das Land und kein Nutzen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Und darum geht es.