Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für diese Aktuelle Stunde, weil sie der Landesregierung die Gelegenheit gibt, ihre Ziele noch einmal zu verdeutlichen. Wir wollen bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit schnellem Internet haben, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dieses Ziel auch erreichen werden. Wir sind auf einem guten Weg. Das wurde auch auf dem Hessischen Breitbandgipfel in der letzten Woche bestätigt, der 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatte.
Wir hatten am Jahresende 2014 bei drei von vier hessischen Haushalten entweder die Möglichkeit, schnelles Internet zu nutzen, oder zumindest eine konkrete Versorgungsperspektive. „Versorgungsperspektive“ heißt nicht, dass eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben wird, sondern dass an dem Anschluss bereits gebaut wird.
Alle 21 Landkreise – noch einmal: alle 21 Landkreise – sind im Breitbandausbau aktiv. Das gibt es so nur in Hessen. Es ist auch angesprochen worden, dass die neue Koali
tion am Anfang der Legislaturperiode die Hessische Gemeindeordnung an diesem Punkt geändert und ausdrücklich gesagt hat, dass der Breitbandausbau keine privatwirtschaftliche Betätigung von Kommunen ist, sondern eine kommunale Aufgabe da, wo der Markt nicht funktioniert.
Es ist erwähnt worden: Man muss sich einmal die Topografie des Odenwalds betrachten und mit der anderer Landkreise vergleichen.
Überhaupt nichts gegen den Odenwald. Im Gegenteil, man kann dort stolz darauf sein, dass der Odenwaldkreis inzwischen der am besten versorgte Landkreis Deutschlands ist.
Seit Anfang des Jahres – eine Grußadresse auch an den Kollegen Norbert Schmitt – ist im Landkreis Bergstraße das IKbit-Netz mit zehn Kommunen im Betrieb. Das ist der Teil des Landkreises Bergstraße, der im Odenwald liegt. In neun Landkreisen befindet sich ein solches Netz im konkreten Ausbau. 2014 fanden Spatenstiche im Landkreis Darmstadt-Dieburg, im Lahn-Dill-Kreis und im Landkreis Limburg-Weilburg statt.
Ich will in diesem Zusammenhang sagen: Wir alle müssen uns anstrengen. Das Land, die Kommunen und die Unternehmen müssen sich gemeinsam anstrengen. Aber wenn es gut läuft, waren es die Landräte, und wenn es schlecht läuft, war es die Landesregierung. Diese Arbeitsteilung ist ein bisschen komisch.
Lieber Kollege Schmitt, es ist sehr gut gelaufen. Sie werden sehen, es wird noch viel besser laufen; denn ein Teil der guten Werte anderer Bundesländer beruht auch auf ihrer anderen Struktur. Im Ruhrgebiet hat man ziemlich schnell ziemlich viele Haushalte angeschlossen. Aber wenn man nach Ostwestfalen oder ins Sauerland geht, wird es schon schwieriger. Wir werden sehen, wie sich die Bundesländer in den nächsten Jahren im Vergleich entwickeln werden.
Seit Anfang 2015 wird das Breitband im Main-TaunusKreis ausgebaut. Ende 2016 wird der Ausbau abgeschlossen sein. Im Landkreis Marburg-Biedenkopf und im MainKinzig-Kreis wird der Ausbau in diesem Jahr fertig sein, und das Breitband wird in Betrieb gehen.
Auch der größte Brocken, den wir in Hessen haben, wird jetzt den Berg hinaufgerollt: das sogenannte NordhessenCluster mit den Landkreisen Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner, Schwalm-Eder, Hersfeld-Rotenburg und Kassel. Das ist eine vorbildliche Zusammenarbeit. Zudem ist das Nordhessen-Cluster eines der größten Breitbandausbauprojekte in Europa. Ein solches Projekt zu realisieren heißt wirklich, ein dickes Brett zu bohren.
In Nordhessen liegt die EU-Notifizierung vor. Die Bauausschreibung ist angelaufen. Ich bin froh, sagen zu können, dass die Landesregierung dazu mit einer Bürgschaftsentscheidung über 143,2 Millionen € beitragen konnte.
Deswegen haben wir das Darlehens- und Bürgschaftsprogramm letztes Jahr auf 350 Millionen € aufgestockt und seine Laufzeit um ein Jahr verlängert.
Es gab eine weitere gute Entwicklung, auf die wir lange gewartet haben: Die Grundzüge des Förderprogramms des Bundes liegen jetzt endlich vor. Staatssekretär Bomba hat die Grundzüge dieses Förderprogramms auf dem Breitbandgipfel vorgestellt. Ab August können die hessischen Kommunen Förderanträge stellen.
Außerdem – es ist angesprochen worden – ist letzte Woche die Versteigerung der Frequenzen der Digitalen Dividende II zu Ende gegangen. Auch Hessen wird von den Einnahmen profitieren. Wir rechnen mit rund 45 Millionen € zusätzlich, die wir überwiegend zur Kofinanzierung der Bundesförderung einsetzen wollen, damit es in diesen Bereichen schnell vorangeht.
Natürlich bedeutet das auch, dass wir uns Gedanken über die Frage machen, was man jenseits des Ziels einer flächendeckenden Versorgung mit 50 MBit/s machen kann; denn es ist klar: Wir wollen eine flächendeckende Versorgung; wir haben aber in bestimmten Bereichen auch größere Bedarfe, beispielsweise wenn in Kommunen Firmen angesiedelt sind, die Webshops betreiben, die einen größeren Breitbandbedarf haben.
Wir können uns z. B. das Projekt in Rüsselsheim anschauen, bei dem Glasfaserkabel bis in die Gebäude hinein verlegt werden. Aber es ist klar: Zuallererst wollen wir die Glasfaserkabel bis zum Kabelverzweiger verlegen lassen. In einem zweiten Schritt soll die bedarfsgerechte Weiterverlegung bis zu einem Gebäude erfolgen.
Letzter Punkt. Wir wollen die Chancen der Digitalisierung nutzen. Die bestehen eben nicht nur im Infrastrukturausbau. Es gibt auch die Sorge darüber, dass in der Digitalisierung Gefahren für bestehende Geschäftsmodelle liegen können. Ich will zu diesem Punkt ausdrücklich sagen: Es gibt bei jeder revolutionären Entwicklung – es ist eine revolutionäre Entwicklung, die wir erleben – Gewinner und Verlierer. Aber es war bisher immer so, dass jeder neue Schritt am Ende mehr Arbeitsplätze geschaffen hat, als wir sie zuvor hatten. Genau in diesem Sinne wollen wir die Chance der Digitalisierung nutzen.
Das wird noch viel Arbeit geben. Da werden wir noch viel vorstellen. Wir arbeiten an vielen Sachen. Manche von denen, die sagen, wir würden nicht arbeiten, werden sich wundern. Es wird ihnen ein bisschen so gehen wie in dem Märchen vom Hasen und vom Igel – wobei wir nur einen Igel haben, aber der ist ziemlich schnell. – Vielen Dank.
Herr Minister Al-Wazir, herzlichen Dank. – Damit ist die Aktuelle Stunde unter Tagesordnungspunkt 67 beendet.
Bevor wir fortfahren, will ich für das Protokoll festhalten, dass Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann ebenfalls bis 15 Uhr entschuldigt ist.
Antrag der Fraktion der FDP betreffend eine Aktuelle Stunde (Handeln statt Reden – Regierung Bouffier muss für klaren Regulierungsrahmen bei Sportwetten sorgen – Begrenzung auf 20 Anbieter ist eine Farce) – Drucks. 19/2098 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der erste Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über das Glücksspielwesen in Deutschland trat am 1. Juli 2012 in Kraft, nachdem es im Landtag eine engagierte Debatte, auch mit dem Kollegen Rudolph, gegeben hatte.
Was war? Dieser Staatsvertrag ist, wie es viele vorausgesehen haben, völlig verkorkst. Daran bestehen heute bei niemandem mehr Zweifel.
Ich will Sie mit einigen Zahlen und Fakten auf den neuesten Stand bringen. Um die Konzessionen – durch den Glückspielstaatsvertrag auf 20 beschränkt – haben sich rund 80 Anbieter beworben. Daher sind gegen die für September geplanten Erteilungen von Konzessionen 18 Eilverfahren anhängig, und es liegen 20 Klagen von unterlegenen Bewerbern vor.
Die Personal-, Sach- und Anwaltskosten haben wir beim hessischen Innenministerium abgefragt. Der Innenminister hat uns auf unseren letzten Berichtsantrag hin diese Auskünfte aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert. Zum Glück gibt es aber noch andere Bundesländer, die sich weniger sperrig verhalten als unsere Hessische Landesregierung.
So hat z. B. der Senat in der Bürgerschaft Hamburg entsprechende Anfragen der Liberalen beantwortet. Im Jahr 2012 sind 390.000 € draufgegangen, im Jahr 2013 dann schon 2,42 Millionen € und im Jahr 2014 nochmals annähernd 1 Million €. Das ist Geld, das neben den Einnahmeausfällen durch den verkorksten Staatsvertrag noch zusätzlich hineingebuttert wird.
Der Innenminister hat uns berichtet, dass es derzeit rund 100 illegale Internetseiten gibt, auf denen Sportwetten in Deutschland angeboten werden. 39 der Betreiber führten im Jahre 2014 ohne eine klare gesetzliche Regelung mehr oder weniger freiwillig – sie betreiben formal zwar eine illegale Tätigkeit, aber eigentlich nichts zu Versteuerndes – 226 Millionen € an Steuern ab. Die Wetteinsätze, die zu besteuern sind, werden auf zwischen 3,6 und 5,4 Milliar
den € jährlich allein in Deutschland geschätzt, und die Einnahmen aus diesen nicht erfassten Umsätzen fehlen uns in Deutschland.
Deswegen ist eine Änderung des Staatsvertrags dringend notwendig. Das ist an sich nichts Neues. Ich darf kurz daran erinnern: Wir haben am 26. Juni 2012 in der letzten Wahlperiode hier über diesen Staatsvertrag debattiert. Ich habe damals gesagt, es ist kein Geheimnis, dass wir als FDP eine weiter gehende Lösung als die jetzt vorliegende gewünscht hätten. Das ist allerdings an der insbesondere ideologisch begründeten Verweigerung von Hannelore Kraft und von Herrn Beck von der anderen Rheinseite gescheitert. Auch Herr Kretschmann gehörte zu den Uneinsichtigen.
Was wir dort feststellen, ist inkohärente grüne Politik, die uns letztlich beschränkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bis heute hat sich da nicht viel geändert. Sie müssen nur den Namen Beck durch Dreyer ersetzen, dann ist es unverändert so, wie es schon vor drei Jahren war.