Protokoll der Sitzung vom 25.06.2015

Was wir dort feststellen, ist inkohärente grüne Politik, die uns letztlich beschränkt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bis heute hat sich da nicht viel geändert. Sie müssen nur den Namen Beck durch Dreyer ersetzen, dann ist es unverändert so, wie es schon vor drei Jahren war.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Alexander Bauer (CDU) – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Jeder hat gewusst, dass das nur ein Zwischenschritt sein konnte. Was ist jetzt also geschehen? Was hat die Hessische Landesregierung seit der letzten Landtagswahl unternommen? Das Ergebnis ist – jedenfalls wenn man es an Ergebnissen festmachen wollte – schlichtweg: nichts. Es gibt nach wie vor dieses unsägliche Glücksspielkollegium. Für diejenigen, die nicht so tief im Thema sind: Da entscheiden 16 Verwaltungsbeamte der 16 Länder über die Richtlinien der Glücksspielpolitik und letztlich auch über die Erteilung von Lizenzen. Die Verwaltungsgerichte in Wiesbaden und Frankfurt haben teilweise sehr deutliche Worte gefunden, als es um die Beschreibung dieses Küchenkabinetts ging, das Hinterzimmerpolitik betreibt, die eines Rechtsstaats schlichtweg unwürdig ist.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will jetzt nicht zitieren, was ich hier vorliegen habe: das Schreiben des Deutschen Olympischen Sportbundes zu dem Thema. Der Sportbeirat ist bekanntlich komplett zurückgetreten, weil er sich instrumentalisiert sieht, und die Politik bewegt sich nicht. Auch der hessische Innenminister – er ist heute durch die Innenministerkonferenz verhindert – hat in der „FAZ“ in einem durchaus zutreffenden Artikel beschrieben, dass das alles nicht in Ordnung ist und dass etwas passieren muss. Ich frage nur: Wo sind die Erfolge?

(Zurufe der Abg. Günter Rudolph (SPD) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Wir alle wissen, dass das Ganze auf der Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz, wo viele Sozialdemokraten mit vielen Christdemokraten und einem GRÜNEN zusammensitzen, entschieden, vorbereitet, ausgekungelt wird – um es ganz konkret zu sagen. Der Ministerpräsident widmet sich jetzt seinen Staatsaufgaben als Bundesratspräsident bei der Queen. Das ist gut und sinnvoll. Wir wollen auch, dass er das tut. Aber wenn er nicht gerade solche Amtsaufgaben wahrnimmt, muss er sich einmal um die Finanzen des Landes Hessen kümmern und dafür sorgen, dass bei den Ka

mingesprächen der Ministerpräsidentenkonferenz auch etwas herauskommt.

(Beifall bei der FDP)

Vielleicht sagt der Staatssekretär Koch etwas. Ich nehme an, dass Sie jetzt gleich reden werden. Deswegen zum guten Schluss meine Frage – gestern gab es wieder Kamingespräche bei der Innenministerkonferenz, auch über das Thema Sportwetten –: Was ist dabei herausgekommen? Geht es endlich einmal voran? Wie will die Landesregierung die Sache vorantreiben?

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Greilich. – Das Wort hat der Herr Abg. Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Greilich, es wundert mich schon ein bisschen, wie Sie hier vorne an das Mikrofon treten, zu diesem Themenkomplex Ausführungen machen und in dieser Art und Weise die Backen aufblasen können. Das ist schon erstaunlich, gerade bei diesem Regelungskomplex. Vielleicht sollte man Ihnen noch einmal die Hintergründe nennen. Ich weiß auch nicht, warum Sie dieses Thema immer wieder aufbringen. Eigentlich müssten Sie aus den verschiedenen Debatten, die wir hier, aber auch im Innenausschuss schon geführt haben, wissen, dass Ihre Karten dort nicht gut sind.

Wir haben im Jahr 2012 die Frage des Glücksspielstaatsvertrags hier eindringlich erörtert, und es gab von vielen Seiten umfangreiche Aussagen dazu, dass genau das, was in diesem Staatsvertrag geregelt ist, nicht kohärent ist, dass es zu Problemen führen wird und dass es überhaupt keinen sachlichen Grund für die Beschränkung auf 20 Konzessionen gibt. Wir haben das hier seinerzeit sogar bilateral mit der Regierung diskutiert. Staatsminister Wintermeyer hat seinerzeit auch gesagt, dass das alles ein Konstrukt ist, was dort zusammengestrickt worden ist, das nicht halten wird und das letztendlich bei der Administration zu großen Problemen führen wird. Dass wir dann auch noch die Karte ziehen, diese Geschäftsstelle ins eigene Haus zu holen – okay, geschenkt –, ist nicht besonders klug gewesen.

Herr Kollege Greilich, ich will Ihnen aber einmal sagen, wie das damals hier im Hessischen Landtag gelaufen ist, als wir über den Staatsvertrag abgestimmt haben: Sie, die FDP-Fraktion, haben diesem Staatsvertrag zugestimmt, GRÜNE und LINKE waren dagegen, die SPD hat sich enthalten. Sie stimmen einem Staatsvertrag zu, der dieses Problem erzeugt hat, stellen sich dann hier vorne hin und blasen die Backen dermaßen auf, dass einen diese Dreistigkeit schon wundert.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der LINKEN)

Also, in der Debatte war ganz eindeutig klar, dass wir auf ein Riesenproblem zusteuern und dass die 20 Konzessionen dieses Problem sind. Wenn Sie die Kleine Anfrage des Kollegen Rudolph aus dem Juli 2014 lesen, werden Sie sehen, dass der Innenminister dazu schon an verschiedenen

Stellen sagt, dass die Konzessionen die Probleme erzeugen, dass die Konzessionen auch die Gerichtsverfahren erzeugen werden, dass die Begrenzung auf 20 Konzessionen vollkommen problembehaftet ist und dass es dadurch langwierig und schwierig wird. Es ist in höchstem Maße ärgerlich, dass dieser Staatsvertrag verabschiedet worden ist, wir damit ein Problem erzeugt haben und dadurch auf Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe verzichten. In einer Zeit, in der wir uns alle darüber beklagen, dass die Staatshaushalte zu wenige Einnahmen zur Verfügung haben, machen wir einen Staatsvertrag, dem Sie zugestimmt haben, und verzichten damit auf Steuereinnahmen in Millionenhöhe. Es ist geradezu absurd.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Ich will einmal darauf hinweisen, in welcher Größenordnung wir uns befinden. Sie haben es, was die Sportwetten angeht, gerade selbst gesagt. Die Größenordnung sind Umsätze von 3 bis 6 Milliarden €. Da ist zwar eine Regelung getroffen worden; die Betreiber führen zum Teil Steuern ab, aber auch nicht die gesamte Summe, die sie abführen könnten.

Viel schlimmer – das haben Sie gar nicht angesprochen – sind die Regelungsbereiche, die im Staatsvertrag nicht erfasst wurden, z. B. der Internetcasino-Markt, der nicht erfasst wird, ein Markt von 17 Milliarden €. Da werden 17 Milliarden € im Internet verzockt und verspielt, aber der Staat ist mit keinem Cent an den Einnahmen beteiligt.

Es ist absurd, sich vor diesem Hintergrund darüber zu beklagen, dass der Staat ein Einnahmeproblem hat. Dass die Ministerpräsidenten sich in dieser Frage nicht einigen können, ist für mich vollkommen unverständlich. Unser Ministerpräsident und der Innenminister haben dieses Thema sowohl in der Ministerpräsidentenkonferenz als auch in der Innenministerkonferenz mehrfach angesprochen. Aber es gibt dort von manchen Ländern ein Beharrungsvermögen, das ich überhaupt nicht nachvollziehen kann. Meine Damen und Herren, sich auf der einen Seite darüber zu beklagen, dass der Staat zu wenig Geld hat, und auf der anderen Seite sehenden Auges auf Millionenbeträge an Steuereinnahmen zu verzichten, das ist absurd.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Deswegen will ich es hier einmal erwähnen – wir haben schon die Internetcasinos mit dem Marktwert von 17 Milliarden € angesprochen –: Toto-Lotto Hessen hat Umsätze in einer Größenordnung von 590 Millionen €. Was machen wir damit? Damit man das einmal sieht: Von diesen 590 Millionen € an Umsätzen werden über die Destinatäre, die dann auch den Profit davon haben, Gewinne ausgeschüttet: 20 Millionen € an den Landessportbund, an die außerschulische Jugend 6 Millionen €, an die Wohlfahrtsverbände 5 Millionen €, an karitative Institutionen und an die Denkmalpflege werden insgesamt über 122 Millionen € ausgegeben.

Wir schaffen es, den Markt so zu regulieren, dass der Staat davon Einnahmen hat und diese Einnahmen verausgaben kann. Nach dem Staatsvertrag findet ein Wettmarkt im Internet und ansonsten statt, an dem der Staat nicht teilnimmt und der nicht reguliert ist. Das ist absurd; das muss dringend geändert werden. Aber, Herr Kollege Greilich, hier die Backen aufzublasen, diesem Staatsvertrag aber selbst

zugestimmt zu haben, ist schon einigermaßen abenteuerlich.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Das Wort hat Herr Abg. Hermann Schaus, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Schon Ende 2011 wurde der Glücksspielstaatsvertrag letztmalig novelliert. Ein zentraler Punkt der damaligen Novellierung – Herr Kollege Greilich hat darauf ebenso hingewiesen wie Herr Kollege Frömmrich – waren die Konzessionen, und in der Tat hat es eine Begrenzung auf 20 Konzessionen gegeben. Hessen hat dafür zu sorgen, dass die Erteilung dieser Konzessionen bundesweit ordnungsgemäß durchgeführt wird.

Ich will an dieser Stelle auch darauf hinweisen, dass seinerzeit alle Bundesländer unterzeichneten – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, wo seinerzeit übrigens die CDU und die FDP die Landesregierung stellten und alle anderen unter Druck setzten, diesem Glücksspieländerungsstaatsvertrag nicht zuzustimmen. In Hessen unterschrieb also – das ist schon mitgeteilt worden – auch die FDP diesen Staatsvertrag, den sie jetzt kritisiert. Für mich ist daher unverständlich, wie die hessische FDP nun beinahe wortgleich die Kritik des Deutschen Sportwettenverbands aus dem April 2015 aufgreift und von einer „willkürlichen Begrenzung“ der Sportwettenlizenzen spricht. Herr Greilich, dem verkorksten Staatsvertrag – ich kann es nur noch einmal wiederholen – haben Sie 2012 im Hessischen Landtag zugestimmt. Da hat Herr Kollege Frömmrich völlig recht.

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Das ist zwar selten!)

An der eigentlichen Kritik und Problematik, die im Übrigen auch das Verwaltungsgericht in Wiesbaden mit seinem Urteil vom 5. Mai diesen Jahres äußerte, geht Ihre Aktuelle Stunde mit der Fokussierung auf die bloße Zahl der Konzessionen jedenfalls aus unserer Sicht meilenweit vorbei. Sehr wohl muss hingegen hinterfragt werden, wie die Änderungen am Glücksspielstaatsvertrag Ende 2011 eigentlich unter der Federführung des hessischen Innenministeriums umgesetzt wurden; und für einen Teil dieser Zeit der Umsetzung hatten Sie, die FDP, in Hessen die politische Verantwortung übernommen. Das ist also nicht erst seit heute anders.

Damals gab es in der Tat erhebliche Defizite. Die Ziele der damaligen Novellierung und mit ihr die Begrenzung der Konzessionen auf bundesweit 20 waren daran gebunden, die Spielsucht zu bekämpfen, Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten, das Glücksspielangebot in geordnete Bahnen zu lenken und die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sicherzustellen. Im Übrigen ging es natürlich auch darum, die Folge- sowie Begleitkriminalität illegalen Glücksspiels abzuwehren. All das sind gleichrangige Ziele, die erreicht werden sollen. Diese wurden, so das Verwaltungsgericht in Wiesbaden, im Rahmen der zweiten Stufe der Ausschreibung auf das Kriterium eines „wirtschaftlich günstigen Angebots“ reduziert. Das heißt, dass

es in der Tat so ist, dass bei der Ausschreibung und der Vorbereitung der Konzessionsvergabe in Hessen in den vergangenen Jahren handwerkliche Fehler gemacht wurden.

Nun haben wir es zugegebenermaßen mit einem umfangreichen und komplizierten Ausschreibungsverfahren zu tun, das ohne Beispiel ist. Dass aber nach rund fünf Jahren noch immer kein Ergebnis vorliegt, ist von der damaligen sowie von der jetzigen Landesregierung zu verantworten. Sie verantworten im Übrigen damit auch, dass bundesweit viele Millionen Euro zusätzlicher Steuereinnahmen fehlen. Das in Hessen für alle Bundesländer durchgeführte Ausschreibungsverfahren ist schlicht und ergreifend eine Katastrophe und war bisher nicht in der Lage, die genannten Ziele angemessen zu erreichen. So spricht das Verwaltungsgericht Wiesbaden in seiner Eilentscheidung von „ergebnisrelevanten Verfahrensfehlern“, die das gesamte Auswahlverfahren der zweiten Stufe betreffen würden.

Deshalb will ich zum Schluss an den hessischen Innenminister und die Landesregierung die Forderung erheben, sich jetzt nicht auf ein langwieriges Streitverfahren einzustellen, sondern im Lichte dieser Fehlentscheidungen, die getroffen wurden, unverzüglich ein neues, rechtskonformes Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Das wäre die bessere und schnellere Lösung.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schaus. – Das Wort hat Herr Kollege Bauer, CDU-Fraktion.

Hochverehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Problem, über das wir debattieren, ist schon älter. Es beginnt im Jahre 2008, als der Europäische Gerichtshof mit seiner Entscheidung das bis damals in Deutschland geltende Sportwettenmonopol für rechtswidrig erklärt hat. Dann ward an die Politik die Aufgabe gestellt, eine Regelung zu finden, die es auch privaten Unternehmen ermöglicht, Sportwetten anzubieten. Es kam dann zu der entsprechenden Vorgabe, dass man ein Glücksspielangebot gestalten möchte, das negative Aspekte ausschließt, also die Gefahren der Spielsucht und betrügerische Machenschaften der Anbieter in irgendeiner Form begrenzt.

Man kam zu der Überzeugung, dass man das über eine Konzession gestaltet. Es gab dann den entsprechenden Glücksspielstaatsvertrag, wo nach dem Willen der Bundesländer 20 Lizenzen zur Verfügung gestellt werden sollten und ebenso vielen Wettanbietern probeweise bis 2019 ein legales Geschäft ermöglicht werden sollte. Hessen kam dann die Aufgabe zu – wie sich herausstellte, war es bis jetzt eine unangenehme Aufgabe –, die Verteilung dieser Lizenzen zu übernehmen.

Angesichts eines auf 4 bis 8 Milliarden € geschätzten Marktes in Deutschland, von dem vor allem Unternehmen profitieren, die in Niedrigsteuerländern wie Malta und Gibraltar ihren Sitz haben, war es absehbar, dass diejenigen, die eben nicht zum Zuge kamen und keine Lizenz erhielten, klagen würden. Von daher kamen die Klagen der Anbieter nicht überraschend. So hat dann auch das Verwal

tungsgericht in Wiesbaden im Mai dieses Jahres die Lizenzvergabe durch das zuständige hessische Innenministerium mit einer nachvollziehbaren Begründung gestoppt.

Das ist die Vorgeschichte, und es wurde auch nie ein Hehl daraus gemacht, dass die Begrenzung der Konzessionen auf 20 von vielen Beteiligten für unzureichend erachtet worden ist.

(Günter Rudolph (SPD): Warum stimmen Sie dann dem Staatsvertrag zu?)

Das können Sie auch in den Antworten auf den Berichtsantrag der FDP vom Mai des Jahres 2014 und auf die Kleine Anfrage des Kollegen Rudolph nachlesen. Eigentlich dürfte kein einziger Anbieter, wenn das jetzt aufgrund fehlender Rechtsgrundlage rechtswidrig ist, auf dem Markt tätig sein. Das muss man auch einmal sagen. Tatsächlich besteht allerdings ein erheblicher Schwarzmarkt; und die Gefahr ist jetzt, dass der Sportwettenmarkt weiterhin unreguliert bleibt. Das ist sicherlich vielen Anbietern im Graubereich sehr willkommen. In Hessen ist das nicht willkommen; das ist nicht unser Wille, weil uns dadurch natürlich etliche Einnahmen entgehen.

Ministerpräsident Volker Bouffier hat seinen Amtskollegen schon im vergangenen Jahr seine Bedenken mitgeteilt und eine Abkehr von der Festlegung auf 20 Lizenzen angeregt. Auch Innenminister Peter Beuth hat die Abkehr von einer quantitativen Konzessionierung grundsätzlich für den richtigen Weg gehalten. Jeder Anbieter, der die geforderten Auflagen erfüllt, soll zum Zuge kommen. Es muss also eine qualitative Zulassung entstehen und keine quantitative. Das ist die Position der Landesregierung. Sie ist erwiesenermaßen auch vernünftig.

(Beifall bei der CDU)

Jetzt kommt die entscheidende Frage, warum es so lange dauert und wir zu keiner Lösung kommen. Es liegt nicht allein an Hessen. Für eine entsprechende Änderung des Glücksspielstaatsvertrags ist eine Zweidrittelmehrheit unter den Bundesländern erforderlich. Diese existiert derzeit leider nicht. Wir hoffen auf Einsicht und darauf, dass sich eine Mehrheit unter den Ländern finden wird. Ich denke, es ist Konsens in diesem Haus, dass die derzeit herrschenden Zustände nicht hinnehmbar sind, nicht zuletzt im Interesse des Spielerschutzes und der Suchtprävention und auch aufgrund der entgehenden Steuereinnahmen.

Für die CDU-Fraktion bleiben am Ende drei wesentliche Punkte bestehen. Wir begrüßen es, dass die Landesregierung die derzeitige quantitative Deckelung der Konzessionen im Sinne einer qualitativen Begrenzung der Konzessionen ersetzen möchte. Das unterstützen wir ausdrücklich.

Wir fordern auch, dass sich die Landesregierung darum bemüht, sich für wirksame Regelungen in der Suchtprävention im Glücksspiel einzusetzen, die auch Poker- und Casinoangebote im Internet beinhalten. Das war der zweite Punkt.

Drittens sind wir uns bewusst, das sollte die Debatte auch ein Stück weit beruhigen, dass nicht allein die Hessische Landesregierung diese Änderung herbeiführen kann, sondern dass dazu eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrages notwendig ist. Das ist derzeit nicht absehbar. Alle Beteiligten sind aufgerufen, an einer Lösung mitzuarbeiten. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.