Protokoll der Sitzung vom 25.06.2015

Berichterstatter ist Herr Abg. Bauer. Ich bitte um Berichterstattung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung aus dem Innenausschuss lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.

Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Sie haben sich auch zu Wort gemeldet. Dann haben Sie jetzt auch das Wort. Vereinbart ist eine Redezeit von fünf Minuten. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder werden durchaus wichtige Regelungen getroffen, etwa zur Legaldefinition des Verwaltungsaktes oder dazu, wie Behörden ihr Ermessen auszuüben haben und welche Folgen Verfahrens- oder Formfehler haben. Auch wie Planfeststellungsverfahren durchzuführen sind, und Fragen der öffentlich-rechtlichen Verträge werden hier geregelt.

(Vizepräsident Dr. Ulrich Wilken übernimmt den Vorsitz.)

Im Interesse der Einheitlichkeit besteht die Vereinbarung, dass Bundes- und Landesgesetze hier weitestgehend übereinstimmen, und gewöhnlich werden Änderungen im Bundesgesetz in den Ländergesetzen entsprechend nachvollzogen. Auch bei dieser Gesetzesnovellierung wollen wir Anpassungen vornehmen, um dem Prinzip der Einheit der Verwaltungsverfahrensgesetze Rechnung zu tragen. Konkret hat hier der Bundesgesetzgeber unter anderem Regelungen zur elektronischen Kommunikation erweitert, die Beteiligung der Öffentlichkeit bei Großvorhaben verbessert und auch Vorschriften bezüglich Planfeststellungsverfahren geändert.

Die Hessische Landesregierung möchte in dem vorliegenden Gesetzentwurf unter anderem und im Einzelnen Folgendes verändern: weitere Verfahren zur elektronischen Ersetzung der Schriftform zulassen, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor Eröffnung der eigentlichen Genehmigung zum Planfeststellungsverfahren ermöglichen, die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet aufnehmen, Vereinigungen wie z. B. Umweltschutzverbände verfahrensrechtlich gleichstellen, in Fällen von unwesentlichen Bedeutungen Plangenehmigungen statt Planfeststellungsbeschlüssen zulassen und bei Vorhaben ohne gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung auf Plangenehmigung und Planfeststellung verzichten.

Andere Regelungen, die der Bund getroffen hat, sollen allerdings nicht übernommen werden, da sich hier die abweichenden hessischen Regelungen in der Verwaltungspraxis durchaus bewährt haben.

Wir haben die vorliegenden Anhörungsunterlagen ausgewertet, und die Verfahrensbeteiligten waren weitestgehend mit dem Gesetzentwurf zufrieden. Wir sind es auch, und wir Christdemokraten werden diesem Gesetzentwurf auch zustimmen. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Danke, Herr Bauer. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Debatte beendet – wenn ich keine Wortmeldungen habe. – Doch. Für die SPD-Fraktion, Herr Rudolph.

(Günter Schork (CDU): Ein Satz: Alles ist gut!)

Herr Präsident, wir haben eben mehrfach Kurzinterventionen zugelassen, was gegen die Geschäftsordnung verstoßen hat – ein kleiner verfahrensleitender Hinweis.

(Zurufe von der LINKEN)

So viel musste dann schon gesagt werden.

Meine Damen und Herren! Die schriftliche Anhörung, die wir im Innenausschuss durchgeführt haben, hat in der Tat ergeben, die Überleitung von Bundes- in Landesrecht ist ziemlich unspektakulär. Hessen macht das etwas später als andere Länder, Rheinland-Pfalz und andere waren ein Jahr vorher – geschenkt.

Die Hinweise etwa des Städtetages, dass man gegen die frühzeitige Beteiligung, gegen die Bekanntmachung im Internet und dagegen, dass die Unterlagen digital zur Verfügung gestellt werden, Einwände hat, teilen wir nicht. Das ist so ein bisschen ein pawlowscher Reflex auf der kommunalen Ebene. Ich finde, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung kann eher hilfreich sein, gerade wenn es um Großprojekte geht und darum, Akzeptanz zu gewinnen. Wenn dafür Kosten entstehen, können die auch entsprechend umgelegt werden. Insofern ist das undramatisch und unspannend.

Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, was nicht geändert wird, was ich gut finde. Das ist der § 28 im Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz, dass man, wenn man in die Rechte von Beteiligten eingreift, eine Anhörung durchführt. Also, weil wir morgen die Vernehmung der Frau Puttrich in dem Biblis-Untersuchungsausschuss haben: Genau das war ja der Fall, wenn man einen belastenden Verwaltungsakt erlässt und keine Anhörung macht; das lernt man in der Verwaltungsfachhochschule in der dritten Stunde. Es ist gut, dass das im Verwaltungsverfahrensgesetz in Hessen nicht geändert ist, weil das ein elementarer Rechtsgrundsatz ist. Es ist auch zu begrüßen, wenn sich die Landesregierung immer und stetig an diese Rechtsgrundsätze hält, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD – Holger Bellino (CDU): Spart Geld! Gilt für alle anderen auch!)

Damit es jeder weiß: Morgen ist die Vernehmung von Frau Puttrich und Herrn Ministerpräsidenten Bouffier. – Nein, wissen Sie, alle anderen Bundesländer haben nicht so viele Untersuchungsausschüsse, und alle anderen Bundesländer haben keine Klage von RWE über 235 Millionen € an der Backe, wie das Land Hessen. Das ist einmalig, Herr Kollege Bellino, weil diese Landesregierung fahrlässig gehandelt hat.

(Beifall bei der SPD – Judith Lannert (CDU): Bleiben Sie mal bei der Wahrheit!)

Ach, wissen Sie, Frau Lannert, Herr Bellino, vielleicht sind Ihre Kenntnisse vom Verwaltungsverfahrensgesetz ja auch übersichtlich, um es freundlich und vorsichtig zu formulieren. Ich könnte auch sagen, Sie haben davon keine Ahnung.

(Günter Schork (CDU): Zur Sache!)

Meine Damen und Herren, ansonsten stimmt die SPDFraktion dem Gesetzentwurf zu.

(Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Rudolph. – Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Herr Schaus zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zugegebenermaßen handelt es sich beim Verwaltungsverfahrensgesetz eher um verwaltungsinterne technische Abläufe, die aber für die Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung sein können. Insbesondere wenn es um die Genehmigungen von Großprojekten, z. B. von einem Endlager für radioaktive Abfälle, von Stromtrassen oder Bahntrassen, geht, ist es natürlich wichtig, inwieweit die Öffentlichkeit einbezogen werden kann, Einwendungen erheben kann und dann auch Erörterungstermine vorgenommen werden können, um eine entsprechende Bürgerbeteiligung zu gewährleisten.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweifelsohne enthält das Gesetz Verbesserungen in der Angleichung mit dem Bundesrecht, aber es wird nicht alles 1 : 1 umgesetzt. Das war für unsere Fraktion auch der Anlass, weshalb wir als einzige Fraktion diesem Gesetzentwurf im Ausschuss nicht zugestimmt haben und auch nicht zustimmen werden, weil neben der schriftlichen Anhörung von Experten unser Antrag abgelehnt wurde, mit diesen Experten, die zu Teilen Widerspruch und Kritik an den Vorschriften geäußert haben, auch eine mündliche Erörterung durchzuführen, die normalerweise – so sage ich mal, und das sollte unter Demokratinnen und Demokraten selbstverständlich sein – eher obligatorischer Art ist, bevor man zu einer Entscheidung kommt. Das ist sozusagen der formale Grund für unsere Position.

Es gibt natürlich auch noch einen inhaltlichen Grund. Hier verweise ich insbesondere auf die Stellungnahme des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer, das in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen hat – und das hätten wir gerne mit denen diskutiert –, wie es sich auswirkt, wenn hier eine Abweichung von den bundesrechtlichen Vorschriften vorgenommen wird.

Herr Präsident, ich darf zitieren aus der Stellungnahme des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung in Speyer. Auf Seite 25 unter Ziffer 2 steht:

Dass im hessischen Verwaltungsverfahrensrecht anders als nach § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes weiterhin nicht alle von dem geplanten Vorhaben Betroffenen, sondern neben dem Vorhabenträger und den Behörden nur diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, am Erörterungstermin sollen teilnehmen können, führt ebenfalls nur zu einer Abwertung des Erörterungstermins im Vergleich mit dem Bundesrecht. Die zentrale Funktion des Erörterungstermins besteht darin, Transparenz zu schaffen und alle von dem Vorhaben berührten Interessen in einem öffentlichen Diskurs zu erörtern. Mit Blick auf diese Aufgabenstellung wirkt die genannte Beschränkung des Teilnehmerkreises dysfunktional.

Mit anderen Worten: Hier wird eine Einschränkung vorgenommen, die es im Bundesrecht aus unserer Sicht berechtigterweise nicht gibt und die durchaus von gravierender Bedeutung ist, wenn es um Bürgerbeteiligung bei solchen Großprojekten geht.

Das ist nur ein Punkt; ich könnte noch mehrere Punkte aufzählen, wo die Sachverständigen zu unterschiedlichen Bewertungen gekommen sind. Auch der Hessische Datenschutzbeauftragte hat, unter anderem was die Frage der

elektronischen Signierung angeht, Probleme mit dem System D-Mail angezeigt und auch auf seinen jüngsten Datenschutzbericht verwiesen, wo er das ausführlich behandelt.

Wir sind der Meinung, es wäre wert gewesen, darüber noch einmal zu diskutieren und mit den Experten zu beraten. Das haben Sie mit Ihrer Mehrheit nicht zugelassen. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke, Herr Schaus. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Frömmrich das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es hier mit einer sehr überschaubaren Regelung im Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz zu tun. Im Übrigen haben die Kolleginnen und Kollegen schon vorgetragen, dass außer der Linkspartei alle diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben werden.

Worum geht es hier? Ich will drei Bereiche noch einmal in Erinnerung rufen.

Das eine ist das E-Government-Verfahren, die Möglichkeit, die elektronische Schriftform zu wählen. Ich glaube, das ist heute Stand der Technik, dass man sozusagen nicht mehr mit Keilschrift seine Verfahren betreibt, sondern sie auch im elektronischen Verfahren macht, das machen wir im Übrigen alle. Daher glaube ich, dass das gut ist.

Wir wissen, dass es Probleme bei der elektronischen Signatur gegeben hat. Die Verfahren, die hierzu derzeit auf dem Markt sind, haben sich nicht so richtig durchgesetzt. Alternativformen zu finden, ist auch ein wichtiger Punkt. Im Übrigen trägt es ja auch zur Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger bei, wenn sie sich in elektronischer Form an Verwaltungen wenden können.

Ein zweiter Bereich, der nicht zu vernachlässigen ist, betrifft die Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier wird die Möglichkeit geschaffen, frühzeitig eine Bürger- bzw. eine Öffentlichkeitsbeteiligung herzustellen. Bevor die formalen Verfahren greifen, die gesetzlich sowieso vorgeschrieben sind, soll hier im Vorfeld informiert und die Öffentlichkeit beteiligt bzw. unterrichtet werden sowie Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden.

Das halte ich für einen richtigen Punkt. Wir haben es oft mit Großprojekten zu tun, bei denen genau das kritisiert wird, dass die Bürgerinnen und Bürger erst relativ spät darüber informiert werden, wenn die offiziellen Verfahren eingeleitet werden. Ich glaube, dass es eine gute Idee ist, im Vorfeld gerade auch solch großer Projekte eine Öffentlichkeitsbeteiligung herzustellen.

Ein weiterer Punkt betrifft die öffentlichen Bekanntmachungen im Internet. Hierzu gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, das will ich deutlich sagen. Viele Kommunen machen es mittlerweile, sie machen es auch, um Sparmaßnahmen im eigenen Haushalt durchzusetzen. Diese Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen im Internet abzubilden, ist eigentlich richtig.

Erst neulich haben wir – die Kolleginnen und Kollegen, die da waren, werden sich erinnern – eine Anhörung im

Hauptausschuss durchgeführt, die sich mit der Zukunft der Zeitungen und Printmedien in Hessen beschäftigt hat. Die Verleger haben genau das beklagt, dass eines ihrer Probleme darin bestehe, dass die öffentliche Hand dazu übergehe, immer mehr im Internet zu veröffentlichen, und immer weniger Anzeigen in ihren Zeitungen geschaltet werden. Diesem Argument muss man nicht folgen, aber man muss es deutlich zur Kenntnis nehmen, dass es von unterschiedlichen Seiten unterschiedlich gesehen wird. Ich glaube, dass es richtig ist, hier Verweise im Internet zu haben, damit man hier ganz anders recherchieren kann.

Im Grunde sehen Sie, dass es ein sehr unstrittiges Gesetz ist. Auch wenn der Kollege Rudolph seine Zustimmung hier sehr kritisch vorgetragen hat, glaube ich, werden wir mit Ausnahme der Linkspartei dieses Gesetz gemeinsam verabschieden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Danke, Herr Frömmrich. – Für die FDP-Fraktion hat sich Herr Greilich zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz ist schon von mehreren erläutert worden, ich will es nicht wiederholen.