Protokoll der Sitzung vom 23.07.2015

Dort haben wir gemeinsam mit den Kollegen von der SPD ein Minderheitenvotum abgegeben. Wir waren damals nicht in der Regierungsverantwortung. Wir als GRÜNE

lassen uns auch nicht in die Verantwortung für Vorgänge nehmen, an denen wir nicht beteiligt waren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gerhard Merz (SPD): Darauf kommen wir zurück!)

Die SPD weiß es vielleicht nicht mehr: Es war immer so, dass eine neue Landesregierung auch schwierige Vorgänge von alten Landesregierungen übernimmt. Wenn die SPD die Vorwürfe an uns GRÜNE, die gerade eben ausgesprochen wurden, ernst nehmen würde, dann hätte die hessische SPD nie mit der CDU über die Bildung einer Koalition reden dürfen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Günter Rudolph (SPD): Das ist ein billiges Argument!)

Ich würde empfehlen, in dieser Sache den politischen Klamauk wegzulassen.

(Günter Rudolph (SPD): Das sind Ihre Zitate, das ist alles aktenkundig!)

Ich habe Verständnis dafür, dass Sie es versuchen. Das ist Ihre Aufgabe.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist aktenkundig!)

Das ist die Aufgabe der Opposition. Ich weiß auch, dass Sie eine schlechte Woche gehabt haben.

(Lachen des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Wir sollten den politischen Klamauk weglassen. Herr Kollege Rudolph, ich stelle noch einmal fest, Sie wollten es ja hören: Mit diesem Vergleich findet eine Altlast aus der schwarz-gelben Regierungszeit einen Abschluss.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Jetzt sind auch noch die Gelben daran schuld!)

Wir GRÜNE hatten von Anfang an massive Kritik an dem Besetzungsverfahren und den getroffenen Entscheidungen.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Es ist richtig, dass das Land jetzt einem Vergleich zustimmen wird, um so hohe Kosten für das Land durch ein weiteres Gerichtsverfahren abzuwenden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Das Geld kommt aus dem Altlastenfonds!)

Herr Kollege Schmitt, richtig ist auch, gerade an Sie als Jurist: Ein Vergleich vor Gericht ist keine Verurteilung. Das sollten Sie auch einmal zur Kenntnis nehmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Herr Ritter und das Land Hessen haben eine Regelung von zwei Dritteln zu einem Drittel vor Gericht getroffen. Das Land zahlt ein Drittel der geforderten Summe, die Herr Ritter haben wollte. Herr Ritter bezahlt zwei Drittel der Prozesskosten.

Noch einmal: Ein Vergleich ist keine Verurteilung. Unsere Haltung können Sie im Bericht des Untersuchungsausschusses 18/2 nachlesen. Das ist die Faktenlage. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Vielen Dank, Kollege Frömmrich. – Das Wort hat Herr Abg. Greilich, FDP-Fraktion.

(Günter Rudolph (SPD): Herr Greilich, Sie sind schuld! Haben Sie es eben gehört?)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie erleben es selten, dass mir die Worte fehlen. Nach diesem Auftritt meines Vorredners ist das schon ein bisschen spannend. Das Einzige, was mir einfällt, ist: Wer jetzt noch Zweifel an den chamäleonhaften Fähigkeiten unserer grünen Kollegen hat, der hat mit Sicherheit eben nicht zugehört.

(Beifall bei der FDP und der SPD – Zuruf der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Frau Kollegin Dorn, im Gegensatz zu Ihnen brauche ich in der Sache meine Position und meine Einlassungen nicht zu ändern. Sie sind so geblieben, wie sie damals waren.

(Beifall bei der FDP)

Der SPD muss ich sagen: Ihre Einschätzung und Ihre Voraussetzungen schon in der Betitelung der Aktuellen Stunde und auch in der Diktion Ihres Antrags sind falsch. Sie gehen von falschen Voraussetzungen aus. Wir haben den Abschlussbericht vor zweieinhalb Jahren in diesem Haus diskutiert. Ich will in Erinnerung rufen, was der Berichterstatter damals aus dem Abschlussbericht zitiert hat. Die Zusammenfassung lautet:

Die mit dem Untersuchungsauftrag und in der Medienöffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, Staatsminister Bouffier und die Hessische Landesregierung hätten rechtswidrig einen Parteifreund zum Präsidenten des … Bereitschaftspolizeipräsidiums ernannt, haben sich als unzutreffend und haltlos erwiesen.

(Günter Rudolph (SPD): Es gab ein Minderheitenvotum!)

Es heißt weiter:

Dabei haben sich keine Zweifel ergeben, dass die Stelle in einem rechtmäßigen Verfahren mit dem am besten geeigneten Bewerber besetzt worden ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist die Quintessenz des Ausschusses nach langer und intensiver Arbeit gewesen.

(Günter Rudolph (SPD): Es gab ein Minderheitenvotum!)

Sie haben schon damals keine Gelegenheit ausgelassen, dieses Thema entsprechend hochzuziehen. Herr Kollege Rudolph, ich muss Ihren Redebeitrag von vorhin korrigieren. Am Ende der Beratungen hat auch die sozialdemokratische Fraktion nie mehr Zweifel daran geäußert, dass am Ende des Verfahrens der besser geeignete Bewerber ernannt worden ist. Daran gab es keinen Zweifel.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Zurufe von der SPD)

Das haben alle beteiligten Personen und Zeugen im Untersuchungsausschuss auch bestätigt. Trotzdem wundere ich mich über das Verhalten der Landesregierung. Warum

zahlt diese Landesregierung eine Vergleichssumme von 50.000 €, Steuergeld der hessischen Steuerzahler?

An dieser Stelle kann man leider etwas Juristerei nicht ersparen. Wenn man Schadenersatz abwenden will, muss es Schadenersatzforderungen geben. Schadenersatz setzt voraus, dass es einen sogenannten kausalen Schaden gibt. Das bedeutet, es müsste für den unterlegenen Bewerber aus den Fehlern, die damals unstreitig passiert sind, ein echter materieller Schaden entstanden sein. Das setzt voraus, dass man sich das sogenannte rechtmäßige Alternativverhalten anschaut.

Was wäre denn gewesen, wenn das Verfahren in jeder Hinsicht ordnungsgemäß und nicht so papierlos, wie das genannt wurde, durchgeführt worden wäre? – Herr Ritter wäre es nicht geworden. Das war genau das Ergebnis der damaligen Untersuchung.

(Günter Rudolph (SPD): Er sollte es nicht werden! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Er durfte es nicht werden!)

Da er es also nicht geworden wäre, weil er nicht der geeignete Bewerber war, hat er auch keinen Schaden.

(Beifall bei der FDP)

Wenn er keinen Schaden hat, gibt es keinen Anlass für eine Schadenersatzzahlung. Damit gibt es auch keinen Anlass für eine Vergleichszahlung.

(Zurufe der Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD) und Holger Bellino (CDU))

Herr Bellino, Ihre Erklärungen waren ein netter Versuch, von den eigentlichen Motiven abzulenken, die Sie bewegt haben. Vielleicht bringt es der Innenminister ein bisschen netter. Was ist denn los? – Normalerweise ist die Lästigkeit, sich mit einem solchen Verfahren auseinandersetzen zu müssen – das kann ich Ihnen mit meiner anwaltlichen Erfahrung sagen –, für die öffentliche Hand alles andere als ein Grund, sich auf Vergleichsverhandlungen einzulassen. Das gibt es üblicherweise nicht.

(Beifall bei der FDP)

Wenn man erlebt, mit welcher teilweise an Sturheit grenzenden Hartnäckigkeit sich die öffentliche Hand selbst bei kleinen Fällen wehrt, dann muss man sagen, es ist in solchen Fällen, in denen es um eine nicht unerhebliche Brisanz und eine erhebliche Summe geht, die verdammte Pflicht und Schuldigkeit der Landesregierung, dieses Verfahren auch durchzuziehen. Sie hätten für Klarheit sorgen müssen, dass es keinen Schadenersatzanspruch gibt.

Wenn man sich das vor Augen hält, bleibt eigentlich nur eine einzige Erklärung, warum man sich trotzdem entschieden hat, diese Lästigkeitsprämie zu zahlen. Die Landesregierung sucht damit den politischen Abschluss. Warum, hat uns Herr Rudolph vorgeführt. Die SPD würde auch in Zukunft keine Gelegenheit auslassen, dieses Thema hochzufahren. Wie wäre es denn gewesen, wenn sie sich nicht verglichen hätten? Wir hätten irgendwann im Herbst vielleicht eine mündliche Verhandlung gehabt. Dann hätte es Beweisaufnahmen gegeben, vielleicht über mehrere Termine, immer mit schöner Berichterstattung und anschließenden Aktuellen Stunden, beantragt von der SPD. Das, was sie mit Rechtsmitteln erlebt hätten, hätte sie zwanglos in den nächsten Landtagswahlkampf begleitet.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))