Insofern war es für die Strategen der Union, die wir auch lange kennenlernen durften, durchaus wichtig, dass das Thema abgeräumt werden muss. Bei dieser Vergleichszahlung geht es ihnen darum, dass das Thema weg muss.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen: Die große Frage ist, ob es zulässig ist, dafür Steuermittel einzusetzen.
Meine Damen und Herren, die Wahlkampffinanzierung der CDU ist nicht Sache des Landes Hessen, sondern Ihrer Parteikasse. Dann erstatten Sie auch gefälligst diese 50.000 € aus der Parteikasse, aus Ihrem Wahlkampffonds an das Land Hessen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte, die in Teilen sogar ein fast wörtlicher Aufguss der Debatte zum Untersuchungsausschussbericht aus dem Januar 2013 darstellt, in der sogar dieselben Redewendungen und dieselben Witze vorgetragen worden sind, ist wenig kreativ.
(Günter Rudolph (SPD): Das sind Zitate, das ist ein Unterschied! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Worum geht es? – Der ehemalige Vizepräsident der hessischen Bereitschaftspolizei, Wolfram Ritter, hat sich im Rechtsstreit auf Anregung des Gerichts mit dem Land Hessen auf einen Vergleich geeinigt. Hintergrund dieses Rechtsstreits war die Übertragung des Dienstpostens des Präsidenten der Bereitschaftspolizei im Jahr 2008, bei der ein anderer Bewerber zum Zuge kam.
In dem Vergleich stimmt das Land Hessen zu, dem ehemaligen Polizeivizepräsidenten ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter ausdrücklicher Aufrechterhaltung seiner bisherigen Rechtsauffassung einen einmaligen Betrag in Höhe von 50.000 € zu bezahlen. Herr Ritter erhält lediglich ein Drittel seiner ursprünglichen Schadenersatzforderung. Er hat zwei Drittel der Prozesskosten zu tragen. – So viel noch einmal zu den Fakten.
Vergleichsabschlüsse sind entgegen dem Eindruck, der hier vermittelt worden ist, nicht völlig ungewöhnlich für Gerichtsverhandlungen, meine Damen und Herren. Vergleichsabschlüsse sind z. B. in der Arbeitsgerichtsbarkeit ein oft gebrauchtes Mittel, um Rechtsstreitigkeiten gütlich beizulegen. Nichts anderes ist es auch in dem hier diskutierten Fall. Das Land Hessen hat sich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegen einen langwierigen Prozess entschieden. Diese Abwägung ist ein üblicher Vorgang, den wir zu leisten haben.
Das Gericht hat unter Berücksichtigung der Beweisfragen und des Umfangs des Mitverschuldens des Klägers einen Vergleich vorgeschlagen, der einen weiteren Prozess entbehrlich macht. Die Einzelheiten des hier in Rede stehenden Vorgangs sind in aller Ausführlichkeit in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss beleuchtet worden und für alle Interessierten im Abschlussbericht nachzulesen.
Herr Kollege Blechschmidt war es, der als Berichterstatter des Untersuchungsausschusses im Januar 2013 das Ergebnis für den Untersuchungsausschuss 18/2 wie folgt zusammengefasst hat:
Die mit dem Untersuchungsauftrag und in der Medienöffentlichkeit erhobenen Vorwürfe, Staatsminister Bouffier und die Hessische Landesregierung hätten rechtswidrig einen Parteifreund zum Präsidenten des hessischen Bereitschaftspolizeipräsidiums ernannt, haben sich als unzutreffend und haltlos erwiesen.
Ich will jetzt noch, nachdem der Antrag der LINKEN bei uns vorliegt, für das Protokoll festhalten: Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend zahlreiche Rechtsverstöße und materieller Schaden für das Land Hessen durch den damaligen und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier in der sogenannten „Polizeichefaffäre“, Drucks. 19/2293. – Die Dringlichkeit ist bereits bejaht worden. Dann kann dieser Antrag im Anschluss abgestimmt werden.
Ich will auch noch für das Protokoll festhalten, dass der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend jüngste Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, Drucks. 19/2294, eingegangen ist. – Die Dringlichkeit wird auch hier bejaht. Dieser Dringliche Entschließungsantrag wird Tagesordnungspunkt 90 und kann mit den Tagesordnungspunkten 35 und 87 aufgerufen werden.
Herr Präsident, genau so ist es. Auch wir beantragen zum Tagesordnungspunkt 89 namentliche Abstimmung.
Dann kommen wir jetzt zu der namentlichen Abstimmung zu dem Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Tagesordnungspunkt 88. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt. 104 Stimmen wurden abgegeben. Mit Ja haben 41 abgestimmt, mit Nein 63. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag der SPD abgelehnt.
Es geht weiter: Abstimmung über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/2293 in namentlicher Abstimmung.
Das war es. Möchte noch jemand seine Stimme abgeben? – Das ist nicht der Fall. Ich bitte, auszuzählen.
Weil eben die Frage aufkam: Herr Landtagspräsident Kartmann ist heute bis etwa 16 Uhr entschuldigt. Er nimmt an der Beisetzung des Präsidenten des Landtags des Saarlandes teil. Darauf wurde schon am Dienstag hingewiesen.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt. Wie zuvor wurden 104 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 41 abgestimmt, mit Nein 63. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen das Ergebnis bekannt gegeben. Zweifelt irgendjemand am Ergebnis?