Trotzdem haben wir einen Weg gefunden, diesen Prozess gemeinschaftlich zu einem Abschluss zu bringen. Dafür bin ich allen, die daran mitgewirkt haben, sehr dankbar. Das war wahrscheinlich der aufwendigste politische Prozess, den ich das Vergnügen hatte in meinem politischen Leben bisher mitgestalten und mitorganisieren zu dürfen.
Ich danke allen für viel Verständnis, viel Geduld. Manche von Ihnen haben meinen Vortrag zum Kommunalen Finanzausgleich fünf-, sechs-, siebenmal anhören müssen und könnten ihn wahrscheinlich danach auswendig mitsprechen. Herzlichen Dank für Ihre Geduld, Zusammenarbeit und Unterstützung. Ich bin froh, dass wir an diesem Punkt angekommen sind. – Herzlichen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen, Drucks. 19/2272 zu Drucks. 19/2223 und Drucks.19/1853, in der uns jetzt vorliegenden Fassung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer
enthält sich der Stimme? – Ich stelle fest, dass dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der FDP und der LINKEN mehrheitlich angenommen worden ist. Er ist damit beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Ist ja gut, ist doch keiner mehr da!)
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert – Mittel für Qualitätsverbesserung in Kindertagesstätten einsetzen – Drucks. 19/2275 –
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend qualitativer und quantitativer Ausbau der Kindertagesstätten statt Betreuungsgeld – Drucks. 19/2297 –
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld – Drucks. 19/2299 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! And now something completely different, obwohl auch das Thema Betreuungsgeld einer der Dauerbrenner in den parlamentarischen Debatten ist. Auch diese Angelegenheit nähert sich einem Ende, aber man weiß noch nicht so genau, wie dieses Ende aussieht – zumindest in Hessen. Wir haben die Situation, dass am Dienstag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein heftiger Twitter-Sturm – na ja, nicht gerade Sturm, aber ziemlich viele Twitter-Meldungen zwischen GRÜNEN und anderen oder zwischen verschiedenen GRÜNEN hin- und hergingen. Ich habe gelesen, dass die familienpolitische Sprecherin der GRÜNEN darum gebeten hat, die Haltung der hessischen GRÜNEN oder der hessischen schwarz-grünen Landesregierung klarzustellen. Herr Kollege Wagner hat zurückgetwittert, man arbeite daran. Das Ergebnis dieses Arbeitens liegt in Form – –
„Wir arbeiten daran“, das klarzustellen. – Das Ergebnis dieser Klarstellungsbemühungen liegt uns jetzt in Form dieses Antrags vor. Ich muss sagen, das ist bei allen Bemühungen um Klarstellung wirklich eine beeindruckende Leistung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Einzige, was nach diesem Antrag klar ist, ist, dass Sie sich darüber einig sind, dass Sie sich nicht einig sind. Sie beantragen unter Punkt 1, dass der Hessische Landtag die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld zur
Kenntnis nimmt. Ich sage Ihnen: Wir nehmen diese Entscheidung nicht nur zur Kenntnis, wir nehmen sie mit Genugtuung zur Kenntnis, nicht nur, weil dadurch klargestellt ist, wer die Gesetzgebungskompetenz hat, sondern auch, weil damit das Betreuungsgeld, das familien-, frauen- und bildungspolitisch von Anfang an falsch war, das falsch ist und das falsch bleibt, hinfällig geworden ist.
Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben uns über die ganzen Jahre hinweg glauben machen wollen – das tun Sie offensichtlich immer noch –, es ginge in dieser Debatte über das Betreuungsgeld um Wahlfreiheit. Das ist eine der großen Mystifizierungen dieser Debatte, weil natürlich niemand, der gegen das Betreuungsgeld ist – und warum man das sein muss, dazu komme ich gleich –, das Wahlrecht von Familien infrage stellt. Niemand will Familien verpflichten, ihre Kinder in eine Betreuungseinrichtung zu geben, sondern sie stattdessen zu Hause zu betreuen. Niemand stellt dieses Wahlrecht infrage. Das habe ich an diesem Pult mehr als einmal gesagt.
Es ist auch blühender Unsinn – das will ich an dieser Stelle noch einmal nachholen, weil es in der Debatte nie so richtig zum Ausdruck kam; ich halte es weder für sachlich richtig noch für fair gegenüber denjenigen, die Kindertagesstätten betreiben –, in diesem Kontext von einer Verstaatlichung von Kindheit zu sprechen, wie ich das heute Morgen wieder von der stellvertretenden CDU-Bundesvorsitzenden Frau Klöckner gehört habe.
Wir haben eine Situation, dass der Staat überhaupt keine Kinderbetreuungseinrichtungen betreibt. Die Betreiber sind die Kommunen und zur überwiegenden Zahl eine breite Pluralität von freien Trägern in diesem Lande. Sie argumentieren hier so, als fände eine Verstaatlichung von Kindheit statt. Das tun Sie die ganze Zeit.
Herr Boddenberg, das tut Ihre Partei die ganze Zeit, und ich nehme mir die Gelegenheit und das Recht, das an diesem Pult einmal zu sagen und klarzustellen. Meine Damen und Herren, darum geht es nicht.
Es geht darum: Solange wir noch einen Platz in Kinderbetreuungseinrichtungen zu schaffen haben, solange es noch nicht genügend Ganztagsplätze gibt, solange wir uns über die Frage der Inklusion in Kindertagesstätten, über die wir gestern gesprochen haben, nach wie vor streiten müssen, solange wir uns darüber streiten müssen, ob wir gesetzliche Standards für die Inklusion von Kindern in Kindertagesstätten festlegen müssen, solange wir keine vernünftigen, flexiblen Öffnungszeiten haben, solange die Betreuungsstandards, die Betreuungsschlüssel in Deutschland nach wie vor hinter den europäischen, insbesondere den skandinavischen Standards herhinken, solange uns jede Qualitätsuntersuchung bescheinigt – letztens auch bestätigt in der Enquetekommission des Hessischen Landtags –, dass unsere Einrichtungen im internationalen Vergleich bestenfalls mittelmäßig sind, dass sie insbesondere im Bereich der Betreuung und der Fürsorge eher schlecht sind, solange das alles so ist, bleibt das Betreuungsgeld eine eklatant falsche politische Prioritätensetzung.
dass sie diese Mittel jetzt zur Verbesserung der Qualität in unseren Einrichtungen zur Verfügung stellt.
Und deswegen erwarten wir von der Landesregierung eine Klarstellung, wo die Reise in diesem Land hingeht,
ob der Seehofer-Weg gegangen wird oder ob hier ein hessischer Weg der Vernunft gegangen wird; und der kann nur heißen: Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen.
Meine Damen und Herren, das Publikum ist nicht verpflichtet, auch lautstärkemäßig quantitativ dem Redner zu antworten. Der Redner hat eine Freiheit, zu reden, wie er will, und das Publikum muss es ertragen und kann sich darüber freuen.
Sie können ja fortgesetzt versuchen, mich zu beleidigen, während ich hierhergehe, aber das prallt gewiss an mir ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eigentlich finde ich es ziemlich traurig, dass wir heute überhaupt über dieses Thema reden müssen. Denn eigentlich müsste völlig klar sein, dass Sie auf das hören, was Ihnen die Menschen im Land sagen. Gewerkschafter, Wissenschaftler, Arbeitgeber, Sozial- und Familienverbände,
alle sind unisono froh, dass das Betreuungsgeld weg ist. Alle haben schon unisono bei der Einführung des Betreuungsgeldes gesagt, es sei völlig falsch. Es ist trotzdem gemacht worden.