für den Straßenbau runtergefahren worden, sondern die Bauinvestitionen insgesamt, nämlich um 50 Millionen €. Ich weiß nicht, was daran nachhaltig sein soll. Ich habe immer gelernt und bin überzeugt davon, dass ich dies auch als Jurist richtig verstanden habe, dass Investitionen eine Gabe in die Zukunft sind, dass es für künftige Generationen etwas bringt. Und da sind Sie stolz darauf, dass Sie 50 Millionen € weniger investieren?
Ich hatte vorhin schon gesagt, dass ich mich nicht zu sehr in die Details, die wir noch alle diskutieren müssen, verlieren möchte. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es auch einige Gebiete gibt, wo wir meinen, dass Sie die Ausgabenseite ein bisschen zu niedrig angesetzt haben – neben der Möglichkeit einer erheblichen Einsparung durch eine Strukturreform der Verwaltung, die endlich begonnen werden muss.
Das ist erstens bei den Beamten der Fall. Herr Staatsminister, Sie müssen einem Liberalen nicht erklären – dafür waren wir auf der Regierungsbank auch viel zu lange Kollegen –, dass auch in diesem Personalbereich Einsparungen durchgeführt werden müssen. Aber diese müssen irgendwie intelligenter sein. Diese müssen auch irgendwie mit der Verfassung im Einklang sein. Es ist ja schön, dass Sie heute vorgetragen haben, dass Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Kenntnis genommen haben und auswerten. Herr Kollege Greilich hat, glaube ich, schon vor einem Jahr oder vor eineinhalb Jahren gesagt, dass so eine glatte Nullnummer einfach eine Nullnummer sei,
aber keine kreative Antwort auf die Frage, wie man mit der Besoldung unserer Mitarbeiter und damit natürlich mit der Motivation unserer Mitarbeiter umgeht.
Sie sagen auch, es würden 1.800 Stellen gestrichen. Ja, wo denn? Wie denn? Wann denn? Ich darf ankündigen, dass wir in wenigen Wochen eine Anfrage vorlegen werden, mit der wir einmal genau aufgelistet haben möchten: Wo, wie und wann denn? Denn das haben Sie schon einmal versprochen. 1.800 Stellen sind eine schöne Zahl; es ist aber anonymisiert.
Ja, das ist dann die nächste Frage: „Wer macht denn dann die Arbeit?“ Fällt die jetzt weg? Wie soll denn das funktionieren, wenn man dann noch eine Stunde weniger arbeiten lassen will?
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Weltbild der GRÜNEN, die das jetzt eingeführt haben, ist offensichtlich, dass die Beamten im öffentlichen Dienst im Lande Hessen sowieso viel zu wenig arbeiten; so kann man ihnen zwar scheinbar noch einmal eine Stunde als Freizeit dazugeben, aber die Arbeit wird trotzdem gemacht. Die Logik muss doch da sein, es müsste doch mehr Geld einbringen und nicht weniger; es kann also nicht funktionieren.
(Beifall bei der FDP – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nein, sie müssen weniger arbeiten!)
Ganz zum Schluss. Wir sind uns einig, dass dieser Haushaltsentwurf, so wie er heute eingebracht worden ist, diesen Hessischen Landtag niemals verlassen wird. Das ist
kein Vorwurf an die Landesregierung, sondern eine klare Analyse der jetzigen Situation, die mit Flüchtlingen zu tun hat. Missbrauchen Sie bitte nicht die Flüchtlingsdiskussion, um sie gegen die Frage der Generationengerechtigkeit, die wir in diesem Lande entschieden haben und die das Wort „Schuldenbremse“ trägt, auszuspielen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Deshalb ist es meine Hoffnung, dass wir die nächsten drei Monate dafür nutzen, beim Thema Flüchtlinge gemeinsam eine Lösung zu finden, damit diejenigen, die parteipolitische Süppchen kochen wollen – das sind sowohl die Linksals auch die Rechtsaußen –, keine Chance haben und wir künftig ein weltoffenes, gerechtes, aber auch sparsames Hessen haben werden. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Schork von der Fraktion der CDU. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man zum Abschluss der ersten Lesung des Haushalts 2016 sprechen darf, dann hat man einen Vorteil. Viele Dinge, die man ansprechen will, wurden schon ausgeführt, und man hat die Gelegenheit, auf das eine oder andere zu reagieren und dazu Stellung zu nehmen.
Die Ausführungen des Kollegen Hahn haben dazu geführt, dass ich einige Dinge, die ich ansprechen wollte, jetzt anders ansprechen muss und auch anders in die Haushaltsrede einsteige.
Es liegt mir weit fern, die Frage der Schuldenbremse mit der Frage der Unterbringung der Flüchtlinge in Zusammenhang zu bringen und damit ein falsches Bild zu stellen.
Damit bin ich auch sehr weit von dem, was der Kollege der LINKEN vorgetragen hat, entfernt. Aber die Schlussfolgerungen, die der Kollege Hahn in Bezug auf die Position des Ministerpräsidenten, des Finanzministers und auch der CDU gezogen hat, halte ich für nicht korrekt. Deswegen will ich dazu etwas sagen und sie aus meiner Sicht richtigstellen.
In der mittelfristigen Finanzplanung, Seite 35 – also im Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen, Drucks. 19/2408 –,
Klar ist freilich schon heute, dass das Land in den kommenden Jahren vor Herausforderungen steht, die sich angesichts begrenzter Konsolidierungs- und Gestaltungsspielräume im Landeshaushalt absehbar kaum bewältigen lassen werden.
Vor diesem Hintergrund kommt der Zusage des Bundes, einen dauerhaften und substanziellen Finanzierungsbeitrag zur Bewältigung der Flüchtlingsproblematik zu leisten, eine besondere Bedeutung zu. Ohne eine solche Beteiligung wird das Land den vorgesehenen Abbaupfad für die Nettokreditaufnahme nicht beibehalten können.
Was ist an diesem Satz falsch? Was ist an der Aussage falsch, wenn das Land, unabhängig von der Frage, ob der Bund sich beteiligen muss, tatsächlich im Worst-Case-Szenario, das auch in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt ist, in den Jahren 2017 und 2018 765 Millionen € mehr aufbringen muss, um der humanitären Aufgabe der Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber nachzukommen? – Dann stellt sich die Frage, wie wir dies finanzieren und wie wir es finanzieren können. Dann stellt sich genau die Frage, die der Finanzminister in der mittelfristigen Finanzplanung dargestellt hat.
Ich glaube, dass der Finanzminister – ich rede jetzt nur über das Thema Flüchtlinge und Asyl – damit ein klares Signal gesendet hat – der Ministerpräsident hat es gestern aufgegriffen –: Die Beteiligung des Bundes an dieser gesamtstaatlichen Aufgabe ist zwingend erforderlich und notwendig.
Das ist das Signal, das von dieser Debatte ausgehen soll. Aber es sollten nicht die Schuldenbremse und die Hessische Verfassung infrage gestellt werden. Wir müssen alles tun, damit wir den Spagat und die Herausforderungen, die vor uns liegen, gemeinsam bewältigen können. Das heißt, das Thema Flüchtlinge und Asylbewerber und alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen müssen gemeinschaftlich von Bund, Land und Kommunen gelöst werden, und gleichzeitig muss dem Verfassungsauftrag der Einhaltung der Schuldenbremse nachgekommen werden. Das ist die strategische Herausforderung der Politik in den nächsten Jahren.
Ein zweiter Punkt, weil Sie die Mehreinnahmen des Landes angesprochen haben. Es gehört zur Wahrheit auch dazu, dass von diesen Mehreinnahmen round about, ohne es jetzt auf Heller und Pfennig oder auf Euro und Cent zu bemessen, 50 % schon verteilt sind, ohne dass wir über die Konsolidierung nachdenken. Es gibt den Länderfinanzausgleich, er hat von 1,4 Milliarden € gesprochen. Wir reden über den Zuwachs beim Kommunalen Finanzausgleich, und, das sehen Sie im Haushalt 2016, die erhöhten Kosten,
die bereits in den Landeshaushalt eingestellt sind, können in der Größenordnung von 230 Millionen € auch nur durch den Einnahmezuwachs finanziert werden oder sind in dem Fall durch den Einnahmezuwachs finanziert.
Bei der Frage der Beteiligung des Bundes sind wir uns grundsätzlich alle einig. In dem Zusammenhang möchte ich zu der Frage Stellung nehmen, was wir als Land tun müssen und was wir schon im Haushalt veranschlagt haben. Herr Kollege Schmitt, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie ausdrücklich dargestellt haben, dass es ein Problem ist – das gilt auch für den Kollegen Hahn und den Kollegen Kaufmann –, dem wir uns gemeinschaftlich stellen müssen. Das sollten wir im Zuge der Haushaltsberatungen einvernehmlich regeln.
Das ist keine Selbstverständlichkeit. Deswegen will ich es hier ausdrücklich lobend und positiv erwähnen. Dazu gehört auch, weil es angesprochen wurde, dass wir zu dem stehen, was wir vereinbart haben. Damit bin ich bei dem Thema Pauschalen. Herr Kollege Kaufmann hat die Vereinbarung, die wir im Zusammenhang mit dem Kommunalen Finanzausgleich schriftlich fixiert haben, vorgelesen. Jetzt nehmen Sie mir mal bitte eines ab: Ich fühle mich dem verpflichtet,
Wir müssen versuchen, eine Lösung hinzubekommen. Sie wissen, das haben alle gesagt, dass es in diesem Bereich im Moment sehr intensive Gespräche gibt, um alle damit in Zusammenhang stehenden Fragen zu regeln und einer Lösung zuzuführen.
Ich bin mir sicher, dass man im Zuge der Haushaltsberatungen – ich sage es bewusst so offen – zu einer Lösung kommt und spätestens in der dritten Lesung für den Haushalt 2016 die entsprechenden Regelungen trifft und auch die finanziellen Mittel im Haushalt bereitstellt. Das ist eine klare Vereinbarung, und wir wollen das so umsetzen.
Bei allen anderen Punkten – auch das muss man vor dem Hintergrund der Diskussion sehen, die auf Bundesebene läuft; deswegen habe ich heute Morgen auch die Kurzintervention gemacht; es ist zum jetzigen Zeitpunkt eben noch nicht abschließend geregelt, wie hoch die Beteiligung des Bundes ausfällt – ist es gut und klug, wenn man die Verhandlungen, und nicht nur das Ergebnis, sondern auch die Einzelheiten eines solchen Programms, abwartet.
Es ist ein Unterschied, ob ich sage, so wie es jetzt in der Diskussion ist, es gibt den Festbetrag von 3 Milliarden € – wie auch immer verteilt, einmalig oder über mehrere Jahre kontinuierlich –, oder ob es z. B. zu einer Einigung kommt, dass der Bund eine Pauschale pro Flüchtling zahlt.
Das sind – das kann jeder nachvollziehen – völlig unterschiedliche Voraussetzungen. Deswegen bin ich auch froh und dankbar, dass bei diesem Punkt Konsens besteht und wir uns im Zuge der weiteren Haushaltsberatungen um eine Lösung für die endgültigen Regelungen für den Haushalt 2016 bemühen und es auch mit den entsprechend Haushaltsanträgen in den Haushalt einbringen.
In diesem Zusammenhang – weil es für mich dazu gehört – die Bemerkung: Neben der Erhöhung der Mittel, die wir in dem Haushalt 2016 in der Größenordnung von insgesamt 630 Millionen € veranschlagt haben, will ich darauf hin