Herr Kollege Rudolph, bleiben Sie doch einfach einmal ganz entspannt. Ich weiß nicht, worüber Sie sich aufregen. Vielleicht liegt Ihr Problem ganz einfach darin, dass wir das umsetzen werden, was Sie hier gerade gefordert haben.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass wir wieder einmal über die Informationsfreiheit oder, genauer, über die Freiheit zum Informationszugang reden. Wir tun das in schöner Regelmäßigkeit. Wir versuchen hier in Hessen, Anschluss an die anderen Länder zu bekommen, damit auch hessische Bürgerinnen und Bürger an die Daten und Informationen kommen können, die die von ihnen bezahlte Verwaltung vorrätig hält.
Herr Rudolph hat darauf hingewiesen: Die CDU-geführte Landesregierung lehnt das mit schöner Regelmäßigkeit ab. Ich glaube, man muss auch nach dem Beitrag der Frau Goldbach gerade kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass das auch bei dem jetzigen Koalitionspartner nicht anders sein wird. Auch wieder Bezug nehmend auf meine Vorrednerin, sage ich, dass mit gutem Grund bezweifelt werden darf, ob das den GRÜNEN überhaupt noch wehtut.
Frau Goldbach, Sie haben gesagt, Sie würden daran arbeiten, Sie würden prüfen und dann hier schon einmal berichten. Das ist genau das Gegenteil von dem Handeln, das wir bräuchten. Sie haben die mehrfach sowohl von der SPDFraktion als auch von uns vorgelegten Gesetzentwürfe damit klassifiziert, dass Sie gesagt haben, da würde etwas vor die Füße geworfen. Das ist eine Unverschämtheit.
Auch der Hinweis, dass wir im Moment eine Atomisierung des Informationszugangsrechts haben – es gibt immer mal hier und dort ein bisschen –, oder der Hinweis auf den Entwurf des Umweltinformationsgesetzes macht es eher schlimmer. Das macht deutlich, dass wir endlich auch in Hessen ein Gesamtgesetz brauchen.
Worum geht es? – Im Kern geht es um Folgendes – ich zitiere auch einmal, und zwar etwas ganz Altes –: „Wissen ist Macht.“ Das bringt in Kürze auf den Punkt, worum es letztendlich in den Debatten rund um das Thema Informationsfreiheitsgesetz geht. War das früher in Zeiten der Aufklärung vornehmlich ein philosophisches Thema, müssen wir uns heute eher in rechtspolitischen Diskussionen damit beschäftigen.
Ich möchte Ihnen in Erinnerung rufen, dass nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes jedermann das Recht hat, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Das müssen wir endlich auch in Hessen umsetzen.
Meine Damen und Herren, Informationen bilden die Basis für jeden Meinungsbildungsprozess. Diese Meinungsbildung ist für uns als Demokratinnen und Demokraten von enormer Bedeutung. Dem Zugang zu staatlichen oder kommunalen Informationen kommt dabei eine besonders Bedeutung zu, sofern es sich um Informationen handelt, die sich auf politisches Handeln beziehen.
Ich finde es deshalb höchst beschämend – und ich bin da nicht alleine –, dass sich Hessen diesem Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger bis jetzt verweigert. Wir wollen die Kontrolle der Verwaltung durch die Öffentlichkeit, und deswegen wollen wir umfassende Transparenz herstellen, da sich anderenfalls die zu kontrollierende Verwaltung nach Belieben ihrer Kontrolle entziehen kann. Wir betonen die hohe Bedeutung der Meinungsfreiheit für unsere Demokratie, weil wir die Demokratie für so wichtig halten. Informationen sind die elementare Voraussetzung für eine effektive Ausübung der Meinungsfreiheit.
Meine Damen und Herren, Erfahrungen in Bund und Ländern haben längst erwiesen – und daran kann alles Prüfen, Berichten und Arbeiten nichts ändern –, dass das Recht auf Akteneinsicht für jedermann machbar, für die Verwaltung zumutbar und für die Weiterentwicklung der Demokratie unerlässlich ist.
Deshalb ist sonnenklar: Wo Informationsrechte für Bürgerinnen und Bürger fehlen, fehlt es schlicht am politischen Willen und am Mut, dies offen zuzugeben. Deswegen begrüßen wir wiederum die Diskussion darüber, wie wir auch in Hessen ein umfassendes Informationsrecht schaffen. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem 1. Januar 2006 ist das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes in Kraft. Gegenüber Bundesbehörden besitzen Bürgerinnen und Bürger einen Rechtsanspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat seinerzeit dieses Gesetz abgelehnt. Bestrebungen, ein entsprechendes Gesetz in Hessen zu erlassen, wurden von unserer Landtagsfraktion wiederholt abgelehnt. Ich denke, man darf durchaus noch einmal auf die Gründe eingehen. Wir haben hier auch grundsätzliche Bedenken.
Erstens. Auch ohne ein solches Gesetz bestehen in Hessen heute schon Akteneinsichtsrechte. Da wären das Datenschutz-, das Presse-, das Verwaltungsverfahrensgesetz oder beispielsweise auch das Umweltgesetzbuch. Diese Gesetze gewähren denen, die ein tatsächliches Interesse geltend machen können, einen entsprechenden Einblick in das Verwaltungshandeln. Für alle, die ein berechtigtes Interesse haben, besteht also schon heute die Möglichkeit des Zugangs zu Informationen. Für alle, die einfach einmal schauen wollen, was gemacht wird, gibt es diese Möglichkeit jedoch nicht. Die Behörden des Landes arbeiten auch jetzt schon nicht ohne Kontrolle.
Wir als Parlament besitzen umfangreiche Informationsrechte und üben damit auch eine parlamentarische Kontrolle aus. Die Arbeit in den Untersuchungsausschüssen führt uns das aktuell wieder deutlich vor Augen. Solche Rechte bestehen auch auf kommunaler Ebene.
Drittens. Ich möchte vor dem Hintergrund der Transparenz des Verwaltungshandelns auch an die vielen Pläne erinnern, die für die interessierte Öffentlichkeit jetzt schon ausliegen. Das sind z. B. Bewirtschaftungs- oder auch entsprechende Bebauungspläne. Auf kommunaler Ebene gibt es jetzt schon zahlreiche Informations- und Mitwirkungsmöglichkeiten.
Meine Damen und Herren, das, was uns von anderen Fraktionen unterscheidet, ist das Fehlen eines grundsätzlichen Misstrauens in die Arbeit unserer Behörden. Wir sind davon überzeugt, dass in hessischen Behörden nach bestem Wissen und Gewissen zuverlässig, gesetzestreu und redlich gearbeitet wird.
Die SPD selbst geht in ihrem Gesetzentwurf davon aus, dass die Kosten durch den erhöhten Arbeitsaufwand und die damit verbundenen Sach- und Personalkosten nicht bezifferbar sind.
Wir denken, der Aufwand könnte vielleicht höher sein als ein entsprechender Nutzen. Dann müssen wir uns auch über die Kosten Gedanken machen.
Meine Damen und Herren, wir behandeln dieses Thema im Hessischen Landtag ja nicht zum ersten Mal. In der Anhö
rung im September 2009 hatte sich ergeben, dass in den Bundesländern, in denen ein Informationsfreiheitsgesetz eingeführt wurde, die Nachfrage zumindest damals nicht allzu groß war. Das gibt schon zu denken, und wir können gerne einmal nachfragen, wie das heute aussieht. Wir müssen, wollen und werden auch die Erfahrungen der anderen Länder auswerten.
Ganz nebenbei: Damals hat es sich gezeigt, dass die Hauptnutzer in Brandenburg die NPD und in Hamburg die Scientologen waren, die sich entsprechende Einsichtsrechte verschafft haben.
Meine Damen und Herren, wir hoffen, wir sind uns einig, dass der Aufwand auch in einem vernünftigen Verhältnis zum Ertrag stehen muss
Auch wir als CDU wollen Offenheit und Transparenz in der Verwaltung. Das steht außer Frage. Aber ob dazu – ich zitiere wortwörtlich aus dem SPD-Gesetzentwurf – „ein allgemeines und umfassendes Recht auf Informationszugang“ nötig ist, muss auf der Grundlage der Erfahrungen anderer Bundesländer und des Bundes erst einmal überprüft werden. So haben wir es im Koalitionsvertrag vereinbart, und so machen wir es auch.
Meine Damen und Herren, wir müssen auch darauf achten, dass wir den Schutz von personenbezogenen Daten, von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen ebenso wie die schutzbedürftigen Interessen des Staates nicht aus dem Blick verlieren. Offenheit und Transparenz sind sicherlich wichtige Ziele der Verwaltung. Aber zugleich muss der Schutz von Daten, z. B. von Antragstellern an Behörden übermittelte persönliche Daten und Geschäftsgeheimnisse, sichergestellt sein. Wir werden Chancen und Risiken eines solchen Gesetzes genau abwägen und in der Anhörung auf den Prüfstand stellen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach den etwas vollmundigen Ankündigungen der Kollegin Goldbach hatte ich gedacht, dass hier etwas Bewegung im Spiel ist.
Das, was der Kollege Bauer vorgetragen hat, klingt in der Tat etwas anders. Die Vorbehalte in der Union sind offensichtlich noch genauso groß, wie das vor sechs Jahren der Fall war, als wir unsere Koalition gebildet haben.
Ich will Ihnen sehr deutlich sagen: Für die FDP ist das kein zentrales Thema. Denn wir haben – das habe ich in der letzten Legislaturperiode auch mehrfach vorgetragen –
zahlreiche Informationsrechte und -ansprüche aufgrund von verschiedenen bundes- und landesgesetzlichen Bestimmungen. Damit kann man leben.