Auch die Verkürzung der Jagdzeit des Fuchses wird im Moment heftig diskutiert. Die Schonzeit für die Aufzucht des Nachwuchses ist sowieso vorhanden. Dann kann man das auch in die Jagdverordnung schreiben. Die Jäger dürfen die Tiere während der Aufzucht sowieso nicht jagen. Was ist, bitte, das Problem, dies in die Jagdverordnung aufzunehmen?
Der Dachs hält Winterruhe und kann dann nicht bejagt werden. Auch das kann man in die Jagdverordnung hineinschreiben.
Diejenigen Wildarten, denen durch die neue Jagdverordnung eine ganzjährige Schonzeit eingeräumt werden soll, sind seit Längerem in nur sehr geringer Stückzahl in den hessischen Streckenlisten zu finden. Hierbei verweise ich beispielsweise auf knapp 90 erlegte Möwen, 130 erlegte Blesshühner und knapp 120 erlegte Mauswiesel. Das Thema Rote Liste hat die Abg. Hammann hier bereits aufgeführt.
Interessant ist doch: Wenn suggeriert wird, dass in anderen Ländern, in Ländern, wo die GRÜNEN mitregieren, wo die SPD mitregiert, wie z. B. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, das alles völlig anders sei, dann kann ich nur sagen: Legen Sie die Jagdverordnungen wirklich einmal nebeneinander, nicht nur das, was der Jagdverband jetzt veröffentlicht, sondern alle Teile. Da ist es so, dass der Waschbär, der Marderhund in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Niedersachsen eine Schonzeit hat. Ich wollte Sie einmal sehen, wenn wir eine Schonzeit für den Waschbären in Hessen einführen. Das machen wir wohlweislich nicht, weil die Situation bei uns eine andere ist.
In Baden-Württemberg gibt es für das Schwarzwild, für die Überläufer und Frischlinge, eine Schonzeit, in Hessen nicht. Ich habe hier ausdrücklich im Rahmen einer mündli
chen Frage darauf hingewiesen, dass das hier möglichst alles geschossen werden soll, wenn Sie sich richtig erinnern. Ich habe nichts dagegen, dass geschossen wird: die richtigen Tiere an der richtigen Stelle zu den richtigen Zeiten.
Das können wir aber, bitte schön, mit einer Jagdverordnung regeln, und zwar so, dass es Hessen angepasst ist und dass es den Tieren angepasst ist, für die wir die Aufgabe haben, sie laut Roter Liste zu schonen.
In Schleswig-Holstein darf das Rotwild nur kürzer bejagt werden. Die Nilgans hat in Rheinland-Pfalz eine Schonzeit, die sehr viel länger als in Hessen ist. Diese Diskussion wollen wir hier nicht führen. Ich glaube, dass es richtig ist, die Schonzeit in Hessen nicht zu verändern und zu verlängern.
Sie sehen: Das Ganze muss man wirklich sehr sachlich und fachlich differenziert betrachten. Lieber Herr Rentsch, man sollte das nicht laut und polemisch machen.
Deshalb richtet sich die Verordnung in keinster Weise gegen die Jägerinnen und Jäger in unserem Bundesland. Stattdessen findet das Engagement der Jäger auch durch die Landesregierung große Anerkennung. Wir wissen, dass auch durch die Jäger viele Hektar Biotopflächen angelegt werden, von denen nicht nur die Wildarten, sondern auch viele Vogelarten und Insekten profitieren.
Ich finde, dass solche Äußerungen, wie sie jetzt teilweise von Vertreterinnen und Vertretern der Verbände gemacht werden, nicht dazu dienen, die Partnerschaft zu fördern. Vielmehr dienen sie im Moment dazu, die beiden Bereiche auseinanderzudividieren. Ich werde meinen Teil dazu beitragen, dass die Verbände beieinanderbleiben können.
Die Jagdverordnung ist im Moment als guter Kompromiss in der Anhörung. Nach der Anhörung werden wir das alles zur Kenntnis nehmen und alles aufarbeiten. Ich glaube, ich werde dann eine sehr gute Jagdverordnung vorlegen, die für alle Beteiligten tatsächlich den Raum zum Leben und den Raum zum Jagen, aber auch den Raum für Biotope und Naturschutz lässt. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Frau Ministerin, ich will zunächst einmal feststellen, dass man, wenn man dieser Debatte folgt, ein bisschen den Eindruck hat, dass es zwischen den Rednern der Koalition, also zwischen dem Kollegen Arnold und der Kollegin Hammann, relativ große Unterschiede bei der
Jetzt ist das in einer Koalition nicht völlig unüblich. Vielmehr kann man unterschiedliche Positionen haben. Aber bei Ihnen hörte sich das ein bisschen anders an.
Ich will das jetzt nicht mit den Worten Walter Ulbrichts sagen. Aber eigentlich hat niemand vor, etwas zu verschärfen. Der Schwerpunkt der Rede der Kollegin Hammann war: Wir müssen endlich deutlich mehr für den Tierschutz tun, das reicht mir nicht aus. Dafür ist die Jagdverordnung genau der richtige Ort. – Das wollen wir einmal festhalten.
Frau Kollegin Hammann bezieht sich dann auf eine Studie, die vom NABU in Auftrag gegeben worden ist. Liebe Frau Hammann, das haben Sie übrigens zu erwähnen vergessen. Ich habe sie gerade einmal herausgesucht.
Da besteht doch kein Dissens, dass man viel für den Naturschutz und den Tierschutz machen möchte. Sie aber geben die Botschaft heraus, dass die Jäger in Hessen das nicht berücksichtigen würden. Das ist es, was mich an der ganzen Debatte so stört.
Frau Kollegin Hinz, natürlich weiß ich – vielleicht besser als der eine oder andere in diesem Haus –, welche Bedeutung Rechtsverordnungen haben. Ich kann Ihnen sagen, dass ich in meiner Zeit als Fraktionsvorsitzender in der Koalition dafür gekämpft habe, dass wir in den Gesetzen nicht so viele Ermächtigungen dafür schaffen, dass es Rechtsverordnungen gibt. Ich weiß, wovon ich da spreche. Denn häufig hat die Verwaltung das, was der Landtag beschlossen hat, auf dem Verordnungswege ausgehebelt.
Bei aller Liebe, da vertraue ich dem Hessischen Landtag und den Kollegen deutlich mehr als Ihnen und Ihrer Verwaltung. So ist es.
Insofern erzählen Sie uns hier nichts. Wir haben das seit Jahren erlebt. Wenn die GRÜNEN die Möglichkeit haben, mithilfe der Verwaltung Pflöcke einzuschlagen, machen sie es. Ich würde gerne den Kollegen der Union und den warmen Worten des Kollegen Arnold vertrauen. Die Realität sieht hinsichtlich dieser Frage doch völlig anders aus. Das wissen wir doch.
Frau Kollegin Hammann, ich mache Ihnen jetzt einmal ein Angebot. Denn es geht auch darum – das hat die Ministerin gerade eben quasi von uns erwartet –, dass die Mitglieder der GRÜNEN-Fraktion in den letzten Jahren immer ein Vorbild waren, wen es um sachliche Diskussionsbeiträge und darum ging, dieses Thema auf eine sachliche Ebene zu bringen und quasi auch mit der Bedeutung des Hessischen Landtags zu verbinden. Sie haben gesagt: Wir wollen noch einmal darüber reden.
Ich habe gerade eben mit den Kollegen der Sozialdemokraten gesprochen. Wir haben zugestimmt, dass unser Antrag und die Dringlichen Anträge heute nicht abgestimmt werden. Vielmehr sollen sie im Ausschuss behandelt werden.
Ich sage Ihnen – das ist meine Bitte oder mein Vorschlag an Sie –: Wir werden gemeinsam eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema beantragen.
Dann wird endlich Transparenz in dieses Thema kommen. Wir werden das dann öffentlich und nicht hinter verschlossenen Türen mit irgendwelchen Institutionen machen, die keine Öffentlichkeit haben wollen. Vielmehr werden wir das dann alle gemeinsam öffentlich im Hessischen Landtag machen. Dann wollen wir einmal schauen, welches Bild sich ergibt. Das war Ihr Vorschlag. Den nehmen wir gerne auf. – Herzlichen Dank.
Es ist vereinbart, den Antrag und die beiden Dringlichen Anträge unter den Tagesordnungspunkten 54, 76 und 78 dem Fachausschuss zu überweisen. Es erhebt sich kein Widerspruch? – Dann wird das so gemacht.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (DRÄndG) – Drucks. 19/2409 neu –
Die Redezeit beträgt 7,5 Minuten je Fraktion. Ich habe keine Wortmeldungen. – Der Minister fängt an. Wir machen es so.
Wir machen es so. Ganz ruhig bleiben. Beruhigt euch wieder nach euren Jagdgeschichten. – Der Minister hat das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch den im Rahmen der Föderalismusreform erfolgten Übergang der Gesetzgebungskompetenz beim Dienstrecht haben die Länder den Auftrag erhalten, das Dienstrecht ständig an die sich ändernden Rahmenbedingungen, an gewandelte gesellschaftliche Vorstellungen und auch an die Bedürfnisse ihrer Bediensteten anzupassen. Das ist ein Auftrag in einem sehr komplexen, dynamischen Rechtsbereich.