Protokoll der Sitzung vom 26.11.2015

(Heike Hofmann (SPD): 89!)

oder 89 Stellen. Das ist aber nicht so. Nach dem Plan werden 39 Stellen eingespart. 46 Stellen werden im Bereich des Einzelplans 05 verschoben. Davon fließen zehn Stellen für die Deradikalisierung im Vollzug wieder zurück.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie schon kritisieren, dann bitte richtig. Ganz so schlimm, wie Sie die Welt einschätzen, ist sie nicht.

(Heike Hofmann (SPD): Es geht immer nur um Zahlen! Und es bleibt unter dem Strich ein Minus!)

Unter dem Strich bleibt ein Minus. Wir haben hier ein Stellenabbauprogramm verabredet. Wir haben die Schuldenbremse zusammen verabschiedet.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Nein!)

Die Schuldenbremse wurde in die Verfassung aufgenommen. Die Mehrheit der Bevölkerung hat der Schuldenbremse zugestimmt. Wir setzen das um.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Jugendstrafvollzugsgesetz, das wir auch auf der Tagesordnung haben, wurde überhaupt noch nicht erwähnt. Da gibt es keine Änderungen. Es gibt dazu eine Studie, die jegliche Vorurteile widerlegt. Bisher wurde immer behauptet, der Jugendstrafvollzug führe nicht zu einer Verbesserung der Erwerbsbiografie bzw. einer Biografie, die frei von Straftaten ist, sondern zu einer Verschlechterung.

Nach dieser Studie ist das Gegenteil der Fall. Es wird darin festgestellt, dass die Jugendlichen, die in den Vollzug kommen, vorher schon viele Jugendhilfemaßnahmen durchlaufen haben – leider erfolglos. Für viele ist dann der Vollzug noch einmal ein Stoppschild. Da der Erziehungsgedanke aber auch dort im Vordergrund steht, wird den Jugendlichen dort noch einmal Aufmerksamkeit zuteil, die sie sonst vielleicht nicht bekommen hätten. Wenn es gelingt, dass viele Jugendliche dann nicht mehr straffällig werden, ist das ein großer Erfolg, den man einmal erwähnen sollte.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ein Autor der Studie formuliert – wie ich meine, sehr schön –: „Viele glauben, der Vollzug macht alles schlechter und ist die Schule des Verbrechens.“ Dieses Vorurteil ist mit der Studie widerlegt worden – es ist ganz spannend.

Wir legen heute moderne Vollzugsgesetze vor, die sich der aktuellen Rechtsprechung anpassen und Erfahrungen aus der Praxis berücksichtigen. In der Anhörung kam auch

zum Ausdruck, dass gute Arbeit geleistet worden ist. Deshalb werden wir den Gesetzentwürfen in zweiter Lesung zustimmen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Holger Bellino (CDU): Wir auch!)

Das Wort hat Herr Kollege Rentsch. Er hat keinen Punkt angegeben, vielleicht wollte er den ganzen Tag reden. Herr Kollege, bitte nur einen Punkt.

Herr Präsident, vielen Dank für diese sympathische Einleitung meiner Rede. Ich hätte es auch akzeptiert, wenn Sie jemand anders aus der FDP-Fraktion aufgerufen hätten.

Meine Damen und Herren, der Strafvollzug ist ein wichtiges Thema. Kollege Bellino hat gerade mit mir gefachsimpelt, ob die Maßnahme des Hessischen Landtags eine Resozialisierungsmaßnahme für Herrn Kollegen Bellino ist. Ich weiß nicht, ob er sich dafür eignet. Auf jeden Fall hat Frau Kollegin Müller recht: Es gibt bei diesem Thema mit Sicherheit wichtige Ansätze für den Landesgesetzgeber. Die Verantwortung, die wir für die Organisation eines ordentlichen Strafvollzugs tragen, ist sehr hoch.

Bei diesem Thema geht es darum, dass für Menschen, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und die im Rahmen einer Freiheitsstrafe wieder auf den rechten Weg gebracht werden sollen, alle notwendigen Maßnahmen zur Verfügung stehen müssen, um das möglich zu machen.

Ich will nicht verhehlen, dass die Debatte im Hessischen Landtag in den letzten Jahren immer wieder von sehr unterschiedlichen Auffassungen geprägt war.

Beim Strafvollzug ist die Resozialisierung eines der zentralen Themen. Ich glaube, dass das, was die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf vorgelegt hat, und auch das Gleichgewicht, das sie zwischen Resozialisierung und Sicherheit anstrebt, richtig ist. Diese „dynamische Balance“ – so formuliert es die Regierung selbst – ist richtig, und es ist richtig, wie sie in diesem Gesetzentwurf ausgestaltet ist. Ich glaube, dass Kollege Poseck als OLG-Präsident recht hat, wenn er sagt, dass das zwei Seiten einer Medaille sind und dass wir eine in den letzten Jahren sehr ideologisch geführte Debatte ein bisschen zur Seite legen sollten. Die Praxis zeigt, dass wir deutlich weitergekommen sind.

(Beifall bei der FDP)

Kollege Wilken, ich will meine Verwunderung nicht verhehlen, dass das Thema Zuverlässigkeitsprüfung anstaltsfremder Personen für Sie ein solches Problem darstellt. Wir wissen aus der Erfahrung der letzten Jahre, dass beim Zugang anstaltsfremder Personen immer wieder Dinge in die Gefängnisse hineingeschmuggelt werden, die dort nichts verloren haben – egal, ob das Drogen, Waffen oder andere Dinge sind. Es ist doch unstreitig, dass wir an dieser Stelle Handlungsbedarf hatten und dass wir hier etwas machen mussten.

Man kann immer darüber diskutieren, ob das, was dort geregelt wird, richtig ist. Das jetzt aber ins Gesetz zu schreiben und nicht mehr auf dem Erlasswege zu regeln, ist der deutlich mutigere Schritt. – Das hätten wir uns übrigens

auch bei der Umweltministerin für die Jagdverordnung gewünscht.

Es ist also ein richtiger Schritt, das ins Gesetz zu schreiben. Trotzdem sage ich: Auch der Hessische Datenschutzbeauftragte hält diese Regelung für möglich und richtig. Insofern sind wir hier auf einem guten Weg. Ich will ausdrücklich sagen, dass wir das unterstützen, wie das hier neu geregelt wird.

(Beifall bei der FDP)

Wir glauben auch, dass das Ministerium mit diesem Gesetzentwurf bei der Bekämpfung extremistischer Bestrebungen den richtigen Weg einschlägt. Wir können immer darüber streiten: Ist das genug? Ist das nicht genug? – Das werden wir auch tun, denn das Gesetz ist kein statisches Instrument, sondern es muss weiterentwickelt werden. Das tun wir auch. Wir werden es uns anschauen. Die Gespräche des Unterausschusses Justizvollzug werden gerade bei diesem Thema weitergeführt werden, auch mit den Anstaltsbeiräten. Wir sind also hier auf einem richtigen Weg.

Sowohl die Erleichterung von Kontaktverboten wie auch die besonderen Sicherungsmaßnahmen sind richtige Schritte, um hier zu Verbesserungen zu kommen. Wir halten diese Änderungen für notwendig – nicht nur wegen der salafistischen Bestrebungen, auf die auch im Vollzug Einfluss zu nehmen ist, sondern es geht natürlich auch um Vereine wie „Sturm 18“, die im rechtsextremen Bereich aktiv sind und Netzwerke gründen. Da müssen wir dringend einen Riegel vorschieben, im wahrsten Sinne des Wortes. Ich glaube, die Expertenkommission NSU begrüßt diese Maßnahme nicht umsonst, und wir halten auch das für richtig, was der Gesetzentwurf hierzu regelt.

In der Anhörung gab es natürlich auch Kritik, da hat Frau Hofmann recht. Aber die grundsätzliche Zustimmung, die bei vielen Anzuhörenden vorhanden war, sollte dazu führen, dass der Hessische Landtag diesen Gesetzentwurf unterstützt. Wie gesagt, werden wir das Gesetz nicht als statisches Instrument begreifen, sondern es gemeinsam weiterentwickeln müssen. Aus diesen Gründen wird die FDPFraktion, wie schon im Ausschuss angekündigt, diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat für die Landesregierung Frau Ministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die zweite Lesung der Vollzugsgesetze – jetzt ist es endlich so weit, nach einer sehr langen Vorbereitung. Deswegen will ich mich zunächst ganz herzlich bei den Kollegen Abgeordneten bedanken, die diesen konstruktiven langen Weg mitgegangen sind: Hugo Klein, Karin Müller und auch Herr Rentsch. Sie haben im Ausschuss bei der Anhörung auch Vorschläge eingebracht.

Selten habe ich bei Gesetzentwürfen ein solches Verfahren gesehen, das in dieser Weise aufgelegt wurde. Warum ist das so? Die Vollzugsgesetze betreffen Gefangene und vor allem Bedienstete, Menschen denen die Freiheit entzogen ist. Deswegen ist es sinnvoll, eine ganz große Beteiligung

zu ermöglichen. Wir haben uns viel Zeit gelassen und schon im Vorfeld die Praxis beteiligt. Deshalb will ich an dieser Stelle auch ganz herzlich den Praktikern aus allen Vereinigungen, auch aus dem Vollzug, aus anderen Bundesländern danken, die bei der Anhörung anwesend waren. Sie haben dazu beigetragen, dass am Ende dieser Gesetzentwurf so auf den Weg gebracht werden konnte. Das ist ein Gesetzentwurf, der nicht am grünen Tisch, in der Theorie entwickelt worden ist, sondern in der Praxis. Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb gibt es anscheinend auch eine so breite Zustimmung bei denen, die angehört worden sind.

Frau Kollegin Hofmann, viele Anzuhörende, die Sie genannt haben, haben nichts an diesem Gesetzentwurf auszusetzen gehabt. Ich glaube, das spricht für sich.

(Zuruf der Abg. Heike Hofmann (SPD))

Die Resozialisierung haben wir ganz bewusst mit aufgenommen. Im Behandlungsvollzug sind viele Maßnahmen möglich. Frau Kollegin Hofmann, wir fangen mit den Behandlungsmaßnahmen nicht erst an, wenn dieser Gesetzentwurf jetzt beschlossen wird,

(Heike Hofmann (SPD): Das hat auch keiner behauptet!)

sondern das gibt es schon sehr viel länger, und das wissen Sie auch ganz genau von den Praktikern. Das heißt, alles, was ins Gesetz eingeflossen ist, machen wir schon. Hinzu kommen all die Deradikalisierungsprogramme, die wir jetzt auflegen – auch um religiös, extremistisch motivierte Straftäter im Vollzug davon abzubringen.

Ich würde mich freuen, wenn es eine breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf gibt, mit dem dann im Vollzug auch wirklich qualitätsvoll weitergearbeitet werden kann.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung hessischer Vollzugsgesetze, Drucks. 19/2578 zu Drucks. 19/2058. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, GRÜNE und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und DIE LINKE. Damit stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE angenommen und damit zum Gesetz erhoben worden ist.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bezüge der Mitglieder der Landesregierung – Drucks. 19/2579 zu Drucks. 19/2195 –

Dazu gibt es einen

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucks. 19/2680 –

Der Kollege Frömmrich ist Berichterstatter. Er hat das Wort.