Jürgen Frömmrich
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Zuerst zum Gesetzentwurf, Drucks. 19/ 6733. Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags anzunehmen.
Bericht zum Antrag, Drucks. 19/6734. Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ge
gen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Antrag abzulehnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich lege Ihnen heute im Auftrag des Untersuchungsausschusses 19/2 als Berichterstatter den Abschlussbericht vor. Er wurde am 15. Juni 2018 vom Ausschuss beschlossen. Die Teile Eins und Zwei des Berichts wurden mit den Stimmen der CDU, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN beschlossen. Teil Drei des Berichts wurde mit den Stimmen der CDU und der GRÜNEN beschlossen gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN bei Enthaltung der FDP. Vorgelegt werden außerdem Abweichende Berichte der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon oft gesagt worden, ich sage es noch einmal: Das ist kein Ausschuss wie jeder andere. Es gibt wenige Ereignisse in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, die unsere Gesellschaft so nachhaltig erschüttert haben wie diese schrecklichen Morde an unseren Mitbürgern. Das zeigt der Strafprozess vor dem OLG in München, der in den Medien als „Jahrhundertprozess“ bezeichnet wurde. Das zeigt aber auch folgende Zahl: Es gab und gibt im Bund und in den Ländern nicht weniger als 13 Untersuchungsausschüsse zum NSU-Komplex. Wenn ich Ihnen also heute den Abschlussbericht vorlege, ist klar: Wir werden morgen nicht zur Tagesordnung übergehen – im Gegenteil.
Rechtsextremismus und Rassismus, Wut, Hass und Verachtung auf alles, was anders ist, bleiben eine Gefahr für unsere Gesellschaft. Ihr zu begegnen verlangt unsere Wachsamkeit und unsere Entschlossenheit. Ich glaube, darüber sind wir uns in diesem Hause einig.
Deshalb ist das gemeinsame Vorwort aller Fraktionen des Hessischen Landtags, das wir dem Ausschussbericht vorangestellt haben, gleichzeitig eine Verpflichtung. Ich zitiere:
Wir bedauern, dass es den Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, einschließlich der hessischen Sicherheitsbehörden, nicht gelungen ist, die abscheulichen Taten der Rechtsterroristen zu verhindern. Wir entschuldigen uns für das Misstrauen und die Verdächtigungen, die die Angehörigen der Mordopfer erleiden mussten.
Mit einem der letzten Morde dieser schrecklichen rassistischen Mordserie hat sich der hessische Untersuchungsausschuss auseinandergesetzt, mit dem Mord an Halit Yozgat. Am 6. April 2006 wurde Halit Yozgat von widerwärtigen Rassisten und kaltblütigen Terroristen in seinem eigenen Internetcafé in Kassel erschossen. Wir sprechen Familie Yozgat, insbesondere den Eltern von Halit Yozgat, unser tiefes Mitgefühl aus.
Ich komme zum Abschlussbericht selbst. Er ist knapp 750 Seiten lang geworden. Hierzu kommen 450 Seiten abweichende Voten der Kollegen von der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der FDP-Fraktion. Hier und heute kann ich natürlich nur einige Stichpunkte aufgreifen. Ich beginne mit der Statistik.
Dem Ausschuss lagen 1.852 Akten vor. Es gab 67 Sitzungen des Untersuchungsausschusses und zusätzlich 16 Sitzungen der Obleute. Der Ausschuss hat 102 Zeugen und Sachverständige – einige von ihnen mehrfach – vernommen. Die Zahlen belegen das, was ich am Anfang gesagt habe: Das ist kein Ausschuss wie jeder andere. Keinem anderen hessischen Untersuchungsausschuss lagen mehr Akten vor. Keiner hatte eine größere Anzahl von Sitzungen. Keiner hat mehr Zeugen vernommen. Keiner hat länger gedauert.
Der Auftrag an den Untersuchungsausschuss war, umfassend aufzuklären, welche Fehler bei der Aufklärung der NSU-Morde in Hessen im Rahmen der Ermittlungsarbeiten und des Zusammenwirkens der Sicherheitsbehörden begangen wurden. Hierzu möchte ich drei Punkte besonders herausstellen: erstens das allgemeine Versagen der Sicherheitsbehörden, zweitens die Rolle von Andreas Temme, drittens die Sperrerklärung durch den damaligen Innenminister.
Zu Punkt 1. Das vom Untersuchungsausschuss des Bundes und denen anderer Bundesländer festgestellte Versagen der Sicherheitsbehörden trifft natürlich auch auf Hessen zu. In unserem Bericht heißt es dazu wörtlich:
Im Fall des NSU-Trios sind die Sicherheitsbehörden ihrer Verantwortung für den Schutz des Lebens unserer Bürger nicht gerecht geworden. Denn sie haben aus den vorhandenen Informationen nicht die richtigen Schlüsse gezogen. Die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wussten, dass Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe untergetaucht waren. Die Sicherheitsbehörden wussten, dass sie Rechtsextremisten waren. Die Sicherheitsbehörden wussten, dass sie gewalttätig waren. Die Sicherheitsbehörden haben diese Informationen aber falsch bewertet. Dieser Irrtum hat zehn Menschen das Leben gekostet. Und eine weit größere Zahl an Menschen hat für immer ihren Frieden verloren.
Wie ist es zu dieser Fehleinschätzung gekommen? Wie ist dies zu erklären? – Ein Mitarbeiter des Hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz hat es so ausgedrückt:
Denn wären es … nicht Rechtsextremisten gewesen, die untergetaucht waren, sondern Linksextremisten, so hätten „sofort die Alarmglocken geschrillt“. Wegen dieses Denkens in linksextremistischen Mustern sei der intellektuelle Brückenschlag zum Rechtsextremismus leider nicht vorgenommen worden.
Die Zeugin Rieband, seinerzeit Mitarbeiterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz und spätere Abteilungsleiterin im Hessischen Landesamt und Stellvertreterin des Präsidenten, bemerkte zu diesem Denken in linksextremistischen Mustern bündig:
Das ist zweifellos falsch, aber es ist so gewesen.
Dem kann der Untersuchungsausschuss nur hinzufügen: Das darf auf keinen Fall wieder passieren.
Ich komme zu Punkt 2, der Rolle des Verfassungsschutzmitarbeiters Andreas Temme.
Erstens. Die Staatsanwaltschaft Kassel, der Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt und das OLG München gehen nicht davon aus, dass Temme an der Mordserie be
teiligt war. Der Ausschuss hat keinen Anhaltspunkt dafür gefunden, dass diese Einschätzungen unrichtig wären. Auch der Deutsche Bundestag hat das so gesehen. Ich zitiere aus den gemeinsamen Bewertungen des Abschlussberichts des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages:
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat sich der kurz nach der Tat entstandene Verdacht der Beteiligung an der „Ceska“-Mordserie gegen den Mitarbeiter des LfV Hessen, Andreas Temme, nicht bestätigt.
Weiter heißt es dort:
Der Umstand, dass sich der Mitarbeiter des LfV Hessen Temme, der sich nach dem Ermittlungsergebnis der Polizei zum Tatzeitpunkt in dem Internetcafé befand, danach als Einziger nicht selbst als Zeuge gemeldet hatte, weckte den Verdacht, er könne an der Tat und an der ganzen Tatserie beteiligt sein. Diese Vermutung konnte aber schnell durch Ermittlungen zu einigen Alibis ausgeräumt werden, für die das LfV Hessen umfassende dienstliche Unterlagen zur Verfügung stellte.
Zweitens. Wir haben keinen konkreten Anhaltspunkt dafür gefunden, dass Temme oder ein anderer Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz im Vorhinein von den Morden gewusst hat. Es gibt auch keinen Anhaltspunkt dafür, dass irgendeine andere hessische Behörde vorher etwas wusste. Das hatte vor uns auch der Bundestag schon festgestellt. Ich darf an dieser Stelle noch einmal aus dem Bericht des ersten NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages zitieren:
Darüber hinaus haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass vor dem 4. November 2011 irgendeine Behörde Kenntnis gehabt hätte von der Verantwortung des NSU für die ihm nunmehr zur Last gelegten Taten.
Das schreibt der Deutsche Bundestag, und das deckt sich mit den Ergebnissen unseres Untersuchungsausschusses.
Drittens. Wir können nicht sicher sagen, ob Temme noch in dem Internetcafé war, als die Schüsse fielen, oder ob er das Internetcafé zu diesem Zeitpunkt schon verlassen hatte. Beides erscheint möglich. Das haben auch die Ermittlungsbehörden damals so gesehen. Der ermittelnde Staatsanwalt, Dr. Wied, hat gegenüber dem Ausschuss als Zeuge gesagt:
Ob er zur Tatzeit am Tatort war, kann ich nicht hundertprozentig sagen. Das ist gut möglich. Er könnte aber auch draußen gewesen sein.
Wir können also nicht mit Bestimmtheit sagen, wie es am Tattag genau war. Eine definitive Aussage lässt die Faktenlage einfach nicht zu. Um es noch einmal deutlich zu sagen: Wir sagen nicht, dass es so oder so gewesen sei, sondern wir sagen: Wir können nicht ausschließen, dass beide Varianten denkbar sind. – Das ist unbefriedigend. Viele Ausschussmitglieder hatten und haben Vermutungen, wie
es gewesen sein könnte. Für den Abschlussbericht ist aber entscheidend, was der Ausschuss beweisen konnte und was nicht.
Ich komme zu Punkt 3, zur Sperrerklärung durch den damaligen Innenminister und heutigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier. Der Vorwurf war, dass Bouffier die Ermittlungen dadurch behindert habe, dass er den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erteilung der Aussagegenehmigung für die von Temme geführten Zeugen abgelehnt habe. Dazu haben wir Folgendes festgestellt – ich zitiere aus dem Abschlussbericht –:
Bouffier hatte als damaliger Innenminister die Entscheidungsbefugnis über den von der Staatsanwaltschaft gestellten Antrag auf Erteilung der Aussagegenehmigungen. Aus seiner Sicht konnte die Staatsanwaltschaft nicht ausreichend begründen, was sie sich von einer förmlichen Vernehmung der von Temme geführten Quellen versprach. Er hatte eine Abwägungsentscheidung zwischen dem Quellenschutz und dem Erkenntnisinteresse der Ermittlungsbehörden zu treffen. Dabei wurde weder von der Staatsanwaltschaft noch vom die Entscheidung vorbereitenden Innenministerium eine Differenzierung zwischen den Quellen vorgenommen. Hierin sieht der Ausschuss einen Fehler. Wäre eine Differenzierung vorgenommen worden, wäre es wahrscheinlich zu einer Aussagegenehmigung für die rechte Quelle gekommen. Wie die Befragungen dieser Quelle durch den Ausschuss ergeben haben, hätte dies die Polizei in ihren Ermittlungen jedoch nicht weitergebracht …
Ich komme zum Schluss. Dazu gehört das Atmosphärische im Untersuchungsausschuss. Es ist davon gesprochen worden, dass im Ausschuss zu viel gestritten worden sei. Es war von parteipolitischem Gezänk die Rede sowie von Gräben zwischen Regierung und Opposition. Dazu sage ich Folgendes: Ja, das hat es gegeben, vor allem zu Beginn war dies so. Ich möchte hierzu auch selbstkritisch anmerken, dass wir manches in der Tat atmosphärisch hätten besser machen können. Umso mehr freue ich mich darüber, dass alle Fraktionen zum Ende der Ausschussarbeit konstruktiv und kollegial zusammengearbeitet haben. Alle Fraktionen haben den von mir im März vorgelegten Entwurf durchgesehen und Verbesserungsvorschläge gemacht. Diese Vorschläge haben wir gemeinsam diskutiert; in Teilen wurden sie auch in den Bericht übernommen. Sie sind damit Bestandteil des hier vorliegenden Abschlussberichts.
Auf der Zielgeraden haben wir es sogar geschafft, eine von allen Fraktionen gemeinsam getragene Präambel zu verabschieden – sozusagen einen interfraktionellen Grundkonsens. Das ist zwar weniger, als ich mir zuletzt gewünscht hatte. Es ist aber mehr, als ich zwischenzeitlich erwartet hatte. Deshalb freue ich mich darüber sehr. Für dieses Entgegenkommen, für dieses Aufeinander-Zugehen, für das kollegiale Miteinander, gerade in den letzten Monaten, danke ich den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses – vor allem den Obleuten aller Fraktionen, die zuletzt sehr intensiv und sehr konstruktiv zusammengearbeitet haben. Dafür herzlichen Dank.
Danken möchte ich auch dem Vorsitzenden des Ausschusses, dem Kollegen Honka, für seine sehr freundliche, offene und zugewandte Verhandlungsführung.
Danken möchte ich natürlich auch den wissenschaftlichen Referentinnen und Referenten für ihren unermüdlichen und äußerst wertvollen Einsatz. Ohne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ohne die Referentinnen und Referenten, das wissen wir alle, ist eine Arbeit in einem solch komplexen Themenbereich nicht möglich. Dafür herzlichen Dank an alle Mitarbeiter.
Dank sagen möchte ich schließlich dem Ausschusssekretariat für die zuverlässige und umsichtige Führung der Geschäfte. Ich habe gesehen, Frau Mengel sitzt auf der Tribüne. Nennen möchte ich auf jeden Fall Frau Schnier. Sie ist mit ihrer Unerschütterlichkeit immer ein Fels in der Brandung des Ausschusses gewesen. Unser Respekt gilt den Stenografen in diesem Ausschusses und der Arbeit, die da geleistet worden ist.
Ein besonderer Dank gilt aber den Eltern von Halit Yozgat, Ayse und Ismail Yozgat. Ich zitiere aus dem gemeinsamen Vorwort aller Fraktionen:
Wir bedanken uns bei Ayse und Ismail Yozgat, dass sie dem Ausschuss als Zeugen zur Verfügung gestanden und deutlich gemacht haben, dass es hier nicht um einen Fall geht, sondern menschliche Schicksale dahinter stehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme zum Ende und damit auch wieder zum Anfang. Das war kein Ausschuss wie jeder andere, deshalb darf die Diskussion mit dem heutigen Tag nicht beendet werden. Sie muss weitergehen; denn die Gefahr ist nicht gebannt.
In diesem Sinne stelle ich an den Schluss meiner heutigen Berichterstattung wieder das gemeinsame Vorwort aller Fraktionen:
Die Morde an zehn unserer Mitbürger haben uns alle verändert. Wir sind nachdenklicher geworden, aber auch entschlossener. Wir setzen uns dafür ein, dass für Intoleranz, Rassismus und Gewalt kein Platz in unserer Gesellschaft ist! Eine derartige von Hass geprägte Mordserie darf sich nicht wiederholen!
Das ist Auftrag und Verpflichtung zugleich. – Herzlichen Dank.
Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bei Enthaltung von SPD, LINKEN und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/6640 in zweiter Lesung anzunehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beschlussempfehlung und Bericht: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung in dritter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/6502 in zweiter Lesung anzunehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf unter Be
rücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/6501 in zweiter Lesung anzunehmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE bei Stimmenthaltung der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE bei Stimmenthaltung der Fraktion der SPD, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Es geht weiter mit Glücksspiel. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der SPD und DIE LINKE bei Enthaltung der Fraktion der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beschlussempfehlung: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Beschlussempfehlung: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der FDP bei Enthaltung von SPD und DIE LINKE, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/3815 in zweiter Lesung anzunehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Die Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 65:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE, den Gesetzentwurf in dritter Lesung abzulehnen.
Dann der Bericht zu dem Tagesordnungspunkt 66:
Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf in dritter Lesung anzunehmen.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Frau Präsidentin, die Beschlussempfehlung lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 19/2460 in dritter Lesung anzunehmen.
Herr Präsident! Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der LINKEN bei Enthaltung der FDP, den Gesetzentwurf in dritter Lesung anzunehmen.