Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Diese Frage wird mit einer Novellierung aufgenommen. Wir werden eigene Vorschläge machen. Ich wünsche mir, dass wir die genauso offen und kollegial wie diesen Gesetzentwurf heute diskutieren, dass wir gemeinsam zu Ergebnissen kommen. Denn eines ist klar: Das Geld, das wir dort in Strukturen stecken, geht zum Schluss den Versicherten und Patienten verloren.

Wir wollen gute Qualität. Wir wollen gute Strukturen. Wir wollen vor allen Dingen nicht, dass das, was die Versicherten in die Versicherung einzahlen, verschwendet wird. Deshalb werden wir bei der stationären Überversorgung dringend Hand anlegen und zu besseren Strukturen kommen müssen.

Es gibt schon Wege, auf die sich der Sozial- und Gesundheitsminister begeben hat, die ich für richtig halte. Ich glaube, dass er darin hohe Kompetenz hat, die er auch aufgrund seines kommunalen Wissens einbringen kann. Jetzt geht es darum, diesen Weg trotz der Diskussionen fortzusetzen, die wir mit Sicherheit vor Ort bekommen werden. Die werden nicht einfach werden. Das wissen wir alle, die im Rhein-Main-Gebiet, aber auch im ländlichen Raum zu Hause sind. Um sein Krankenhaus kämpft jeder, egal, wo er wohnt. Trotzdem kann uns das nicht von einer notwendigen Diskussion abhalten, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der FDP)

Deshalb ist mein Angebot seitens einer kleinen Oppositionsfraktion an Sie, an die großen Regierungsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass wir hierbei zusammenarbeiten. Hier gibt es Gott sei Dank keine Konsortialverträge, sondern hier geht es darum, den Weg, den wir gemeinsam als CDU und FDP eingeschlagen haben, fortzusetzen.

Ich finde es toll, dass die GRÜNEN dabei sind. Ich kann nur sagen: Chapeau. Das ist der richtige Weg, dass wir hier gemeinsam an einem Strang ziehen, diesmal auch in die gleiche Richtung. Vielleicht gelingt uns auch ein nächster Schritt gemeinsam. Das wäre nicht das Schlechteste für das Land, denn das sollte zum Schluss unser Interesse sein. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU sowie der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Vielen Dank, Herr Kollege Rentsch. – Für die Landesregierung hat Herr Staatsminister Grüttner das Wort. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute von den Fraktionen eingebrachten Gesetzentwurf, der den Landtag in der letzten Legislaturperiode

schon einmal beschäftigt hat, wird eines deutlich, was in der Konstanz auch ausgesprochen wichtig ist. Es geht darum, wie wir die Qualität der Patientenversorgung in unserem Land weiterentwickeln und weiter verbessern können.

Im Vordergrund stehen nicht die ökonomischen Rahmenbedingungen, sondern die Konzepte, wie Patienten bestens versorgt werden können und wie die Qualität weiterentwickelt werden kann. Das ist unser Ansatz auch im Hinblick auf den eingebrachten Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen.

Die Qualität der Patientenversorgung ist dann am besten, wenn sich Krankenhäuser in einer wirtschaftlich stabilen Situation befinden und sich auf ihre Aufgaben zur bestmöglichen Versorgung von Patienten konzentrieren können. Das ist der entscheidende Punkt.

(Beifall bei der CDU)

Genau dazu ist schon einmal angehört worden. Dieser Gesetzentwurf ist in der letzten Legislaturperiode eingebracht und einer Anhörung unterzogen worden. Der Kollege Dr. Bartelt hat aus den Anhörungsunterlagen entsprechend zitiert.

Erstaunlich ist nicht, dass die SPD erneut diesen Gesetzentwurf ablehnt, weil er natürlich mehr Freiheit und mehr Flexibilität für die Krankenhäuser gibt und dem immer mehr planwirtschaftlichen Ansatz der SPD entgegenläuft, die lieber bis in Detail alles steuern will, als Freiräume zu ermöglichen.

(Zurufe von der SPD)

Erstaunlich ist an dieser Stelle schon, dass die SPD in der letzten Legislaturperiode noch einen eigenen Gesetzentwurf für ein Krankenhausgesetz mit eingebracht hatte. Sie hätte den erneut einbringen können. Sie hätte sich allerdings dann mit der Situation auseinandersetzen müssen, dass in der auch zu diesem Gesetzentwurf stattgefundenen Anhörung kein gutes Blatt an diesem Gesetzentwurf geblieben, sondern allgemein alles abgelehnt worden ist.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Insofern bleibt die Kritik übrig, aber nicht die eigene Initiative der SPD.

(Gerhard Merz (SPD): Abwarten!)

Dann werden an diesem Punkt schlicht und einfach – –

(Gerhard Merz (SPD): Abwarten, Herr Minister!)

Herr Kollege Merz, ja, abwarten. Wir warten ab. Aber Sie haben den Zeitpunkt schon längst verpasst, um die Möglichkeit einer eigenen Darstellung zu finden.

(Gerhard Merz (SPD): Kein neuer Stil, Herr Minister!)

Deswegen will ich auf einige Punkte eingehen, die Herr Spies hier gesagt hat. Ja, wir haben in der Koalitionsvereinbarung auch in der Konsistenz der Diskussionen aus der letzten Legislaturperiode vereinbart, dass wir in Hessen einen Versorgungsatlas erarbeiten. Dieser Versorgungsatlas ist auch Grundlage für die zukünftige Krankenhausrahmenplanung und für das zukünftig zu evaluierende und weiterzuentwickelnde Krankenhausgesetz.

Das ist aber auch an einer anderen Stelle als die Frage von Investitionsförderungen zu sehen, weil wir natürlich Kran

kenhäuser in die Lage versetzen müssen, den Bedingungen, denen sie sich heute stellen, Rechnung tragen zu können.

Wenn Sie jetzt mit der Pauschalierung anfangen und sagen, damit würden jegliche Steuerungsmöglichkeiten außen vor gelassen, ist das schlicht und einfach falsch. Die Steuerungsmöglichkeiten laufen über das Krankenhausgesetz, über die Anerkennung im Hinblick auf den Versorgungsauftrag, die Refinanzierung der Kostenträger.

Wenn wir über Sinn und Zweck der Pauschalierung reden: Vor einigen Jahren gab es noch die Einzelförderung auch in der Medizintechnik. Da musste beispielsweise ein Krankenhaus, wenn es eine Röntgenanlage errichten wollte, im Wege der Einzelinvestitionsförderung beantragen, dass es diese Röntgenanlage errichten kann. Das kann sich doch heute kein Mensch mehr vorstellen. Genauso wird es auch in Zukunft der Fall sein, dass Krankenhäuser dann, wenn sie notwendige Investitionen in ihre Infrastruktur vornehmen – –

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Dr. Spies?

(Minister Stefan Grüttner: Selbstverständlich!)

Bitte sehr.

Herr Staatsminister, da Sie gerade auf die Frage der Großgeräteplanung verwiesen haben: Hätte denn die Hessische Landesregierung bzw. Ihr Haus die Einrichtung zweier Herzkatheterlabore im Abstand von 10 km im Landkreis Darmstadt-Dieburg genehmigt, wenn solche Einrichtungen genehmigungspflichtig gewesen wären, oder ist das nicht gerade ein Ergebnis der Tatsache, dass jeder macht, was er will?

Nein, Herr Kollege Spies. Das ist nicht Gegenstand, dass jeder macht, was er will, sondern es ist eine Frage der Qualität in der Patientenversorgung auf der einen Seite, und zum anderen – wenn Sie das vorgelegte Gesetz lesen – ist im Hinblick auf Investitionsentscheidungen ab einer gewissen Summe noch dem Grunde nach eine Einzelgenehmigung seitens des Landes notwendig, um schlicht und einfach solchen Entwicklungen vorbeugen zu können. Wir haben aus unseren Erfahrungen gelernt – eindeutig.

Trotzdem würden Sie doch heute nicht an irgendeiner Stelle im Bereich der Großgeräteplanung sagen, dass noch Einzelinvestitionen notwendig wären, sondern dass die Pauschalierung ihren Sinn und Zweck erfüllt hat. Ich sage Ihnen, das wird auch in den anderen Investitionsbereichen so sein.

Wir haben, weil Sie den Zeitraum angesprochen haben, ganz bewusst die baufachliche Prüfung – wie man so schön im Neudeutschen sagt – outgesourct. Die WIBank hat die baufachliche Prüfung vorgenommen. Die haben mit Akribie hinterfragt, an welchen Stellen Investitionen notwendig sind. Insofern war diese Zeit nicht verloren, sondern einer

intensiven Prüfung geschuldet. Auch bei einer Großinvestition wird eine solche Prüfung noch notwendig sein.

Das hat zu einem spannenden Effekt geführt, um das an einem Beispiel festzumachen. Vor vielen Jahren ist ein OPTrakt als Neubau von einem Krankenhaus in Frankfurt beantragt worden, der im Grunde genommen wahrscheinlich auch sinnvoll ist. Die WIBank hat gesagt: Aber auf der gegenüberliegenden Seite ist ein weiteres Krankenhaus, das in einer anderen Trägerschaft ist, das auch einen OP-Trakt braucht; vielleicht könnte man als Land doch den beiden Krankenhäusern aufgeben, diesen gemeinsam zu bauen und gemeinsam zu nutzen.

Das haben wir gemacht. Dann gab es keine entsprechende Einigung dieser beiden Krankenhäuser. Daraufhin haben sich vier Krankenhäuser in Frankfurt committet, um in Form einer Fusion oder eines Verbundes zusammenzukommen. Sie haben gesagt: „Wir brauchen diesen OPTrakt jetzt überhaupt nicht mehr, weil für uns vollkommen neue Planungen vorhanden sind“, und in der Zwischenzeit haben sie diese Fusion wieder auf Eis gelegt. Jetzt kommt das Krankenhaus zu mir und sagt: Wir brauchen einen neuen OP-Trakt.

Genau an einer solchen Stelle werden wir auch in Zukunft noch grundsätzliche Einflussnahmen haben, um solchen Unsinn zu verhindern. Aber wir müssen auf der anderen Seite natürlich Krankenhäusern schnell eine Planungssicherheit geben, um ihre Investitionsentscheidungen im Interesse der Sicherung der Patientenversorgung in einem Landkreis treffen zu können.

Herr Minister, die vereinbarte Redezeit der Fraktionen ist abgelaufen.

Vielen Dank. – Ich will noch zwei Punkte ansprechen, weil sie in dieser Debatte eine Rolle gespielt haben. Ich bin Herrn Kollegen Bocklet sehr dankbar, dass er noch einmal verdeutlicht hat, dass die Summe von 250 Millionen € per anno an Investitionsförderung für die hessischen Krankenhäuser keine Kleinigkeit ist, sondern dass wir als Land Hessen damit auch im bundesweiten Durchschnitt in der Spitze der Liga mitspielen und an dem Punkt unserer Verantwortung gerecht werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es geht bei der Auflage eines Sonderinvestitionsprogramms in Höhe von 120 Millionen € nicht um zehn mal 12 Millionen €. Da verwechseln Sie die Abfinanzierung dieses Programms mit der Bewilligung der Investitionen. Das nur als Beispiel: Wenn eine Investition in einer Größenordnung von 120 Millionen € notwendig wäre, könnte sie auch mit einem Schlag erfolgen. Damit werden Investitionsstaus aufgelöst. Die Abfinanzierung erfolgt in zehn gleichen Jahresraten. Insofern hat das mit den 12 Millionen € pro Jahr, was die Investitionshöhe anbelangt, überhaupt nichts zu tun.

Die einheitliche Pauschale wird 2016 kommen. Sie wird für Baumaßnahmen wie auch für die Medizintechnik gelten. Die Verteilung der Mittel wird leistungsbezogen erfolgen. Die für die Notfallversorgung erforderlichen allgemei

nen Krankenhäuser werden einen Zuschlag in Höhe von 15 % erhalten.

Die Mittel werden innerhalb der Verbünde gesammelt und konzentriert verwendet werden. Damit wird ein Anreiz zur Bildung von Verbundstrukturen gegeben. Das ist ganz im Sinne des hessischen Konzeptes zum Erhalt der Trägerschaft der Kommunen. Das soll durch ein entsprechendes Stiftungsmodell und ein Holdingmodell geschehen. Die Mittel sollen jährlich entsprechend der Kostensteigerung angepasst werden. Die in den letzten sechs Jahren erhaltenen einzelnen Fördermittel werden angerechnet werden.

Insgesamt ist es nach meiner Auffassung ein guter Gesetzentwurf, den die Regierungsfraktionen eingebracht haben. Er wird die Krankenhauslandschaft in Hessen entscheidend weiterentwickeln.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister Grüttner, vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit stelle ich fest, dass die erste Lesung erfolgt ist.

Der Gesetzentwurf wird zur weiteren Beratung dem Sozial- und integrationspolitischen Ausschuss überwiesen.