Ich merke an Ihrer Unruhe, dass Sie ins Nachdenken kommen. Das ist ein guter Prozess, Herr Kollege Bellino.
Meine Damen und Herren, alle Fraktionen sind wiederholt von der Landtagsverwaltung auf die besonderen Formvorschriften und insbesondere Fristabläufe hingewiesen worden. Deswegen kann man nicht Fristen verschieben, wie sie einem gerade passen. – Das ist das eine.
Das andere: Ja, es gibt einen offiziellen Wahlvorschlag – das, was Sie hören, interessiert uns, mit Verlaub, nicht – der SPD. Weder die Kolleginnen und Kollegen der FDP noch die der LINKEN haben einen Wahlvorschlag eingereicht. Ob Ihnen das passt oder nicht, muss hier nebensächlich sein. Das hat auf die rechtliche Bewertung und Würdigung keinen Einfluss. An Ihren Spekulationen möchten wir uns nicht beteiligen. Deswegen: Ansprechpartner – das immerhin haben Sie erkannt – ist die SPD-Fraktion; denn sie ist für den Wahlvorschlag zuständig.
Also: Als Mitglied des Staatsgerichtshofs kann nach § 3 Abs. 1 „nur gewählt werden, wer das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat, zum Landtag wählbar ist …“ Das ist eine der Voraussetzungen, die man in dem Kontext prüfen muss. Auf diese Regel haben Sie hingewiesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn jemand nach dem Landtagswahlgesetz wählbar sein will, gilt für ihn, dass er „seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltage seinen Wohnsitz im Lande Hessen hat. Bei Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.“ Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Hessisches – –
Wenn Sie etwas sagen wollen, Herr Al-Wazir, gehen Sie ruhig nach vorne. Sie haben nachher sicherlich die Gelegenheit. Sie müssen mir nicht von der Seite irgendwas zurufen.
Herr Kollege Rudolph, ich darf Sie doch bitten, zur Geschäftsordnung zu sprechen, damit wir auch diesen Punkt freundschaftlich abhandeln können. Genauso gilt es, dass von der Regierungsbank nicht hineingerufen wird. Auch das ist im Verfahren klar. Wir wollen den Punkt geschäftsordnungsmäßig korrekt abhandeln.
Ich will ja die rechtlichen Erläuterungen für diejenigen, die sie nicht kennen, geben. – Gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 Hessisches Meldegesetz gilt: „Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Einwohnerin oder des Einwohners.“ Man kann weiter auf den Leitfaden „Durchführung der Landtagswahl“ verweisen. Wird die Hauptwohnung nach objektiven Kriterien bestimmt, ist in Zweifelsfällen die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Lebensmittelpunkt liegt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, um es anzusprechen: Wir bewegen uns in einem Bereich, in dem wir öffentlich über Personen diskutieren. Da muss man schon ein Stück weit vorsichtig sein.
Uns liegt eine entsprechende Erklärung vor, dass der Lebensmittelpunkt in Hessen ist. Das ist für uns maßgebend und entscheidend. Damit sind nach unserer rechtlichen Würdigung und Auffassung die Voraussetzungen für die Wahl zum Mitglied des Staatsgerichtshofes gegeben. Wir reden hier nicht über Konjunktive, was hätte sein können, sondern wir haben einen bestimmten Tatbestand zu würdigen und zu prüfen.
Weil mich der Landtagspräsident gestern angeschrieben hat – den Brief habe ich zwischen 16 und 16:30 Uhr bekommen –– ich habe ihm heute Morgen darauf geantwortet – und wir uns auch noch mal mit dem – –
Nein. Der Landtagspräsident hat mich angeschrieben und nicht Sie. Da bin ich nicht verpflichtet, Ihnen zu antworten, Herr Kollege Bellino. Es gibt eine gewisse Ordnung. So weit geht die Liebe dann doch noch nicht.
Deswegen habe ich ihm die Erklärung vorgetragen, dass der Lebensmittelpunkt eindeutig in einer hessischen Kommune liegt. Damit sind die Voraussetzungen gegeben.
Daher gibt es keinen sachlichen Grund, die Wahl heute zu verschieben, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir halten das in Anbetracht der anzuwendenden Fristen auch rechtlich für nicht möglich. Deswegen muss die Wahl zum Staatsgerichtshof heute durchgeführt werden. Der Wahltermin ist festgelegt. Da gelten die Bestimmungen des Staatsgerichtshofgesetzes.
Weil wieder von der Regierungsbank dazwischengerufen wurde: Der Lebensmittelpunkt ist in Marburg. Das ist, glaube ich, unstrittig eine schöne hessische Stadt.
Man sollte hier keine Spiele machen. Deswegen muss heute über den Wahlvorschlag abgestimmt werden. Dann entscheiden die Abgeordneten in geheimer Wahl, so wie es das Staatsgerichtshofgesetz vorsieht.
Meine Damen und Herren, ich darf Sie doch bitten, den Kollegen Rudolph zur Geschäftsordnung aussprechen zu lassen, damit wir vorankommen.
Deswegen muss die Wahl, wie vom Präsidenten in der Sitzung im Februar festgelegt, heute durchgeführt werden. Es geht auch um die Wahrung von Fristen. Da sind wir uns, glaube ich, einig. Wir können uns ja keine Formfehler, Fristverstöße wegen Terminabläufen erlauben. Juristen können Ihnen erklären, welche Bindung und Wirkung das hat. Das ist nicht, wie Sie vielleicht landläufig denken, irgendeine Vorschrift, sondern sie hat eine erhebliche rechtliche Wirkung und Bindung. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es gibt schlicht offene Fragen, die wir bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht klären können.
Es geht um die Wahl des Staatsgerichtshofs, des höchsten Gerichts in unserem Bundesland. Wir sind uns alle hier im Raum einig, dass diese Wahl zweifelsfrei korrekt ablaufen muss.
Da wir dies im Moment nicht mit Sicherheit garantieren können, halten wir eine Verschiebung dieser Wahl für sehr sinnvoll. Wir halten eine Verschiebung auch für möglich, weil es sich um eine Sollvorschrift handelt. Wir alle waren sehr bemüht darum, sie zum jetzigen Zeitpunkt abzuhalten. Aber es gibt diese Zweifel, die leider bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeräumt sind.
Für uns hat die korrekte Wahl die Priorität. Die Fragen sind offenkundig. Es ist eine andere Adresse angegeben. Daraus konnte man schließen, es ist der Hauptwohnsitz. Im Moment wissen wir es schlicht nicht.
Leider haben wir auch keine Wählbarkeitsbescheinigung. Die würde uns im Moment weiterhelfen. Auch sie liegt uns leider nicht vor.
Wir sagen keineswegs, dass die vorgeschlagene Person nicht ihren Hauptwohnsitz in Hessen hat. Wir wissen es nicht. Wir sagen nicht, es ist nicht so. Wir haben aber keine eindeutige Klarheit.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Aber von niemandem haben wir doch eine Wählbarkeitsbescheinigung! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Frau Wissler, es gibt da einen Unterschied: In all unseren Listen sind keine Adressen genannt, die nicht aus Hessen sind. Wir haben von den GRÜNEN und vonseiten der CDU nur hessische Wohnorte. Es gibt eine einzige Person, die ihre Adresse in Bayern hat. Das ist eine offenkundige Frage. Die muss man klären.
Es spricht nichts dagegen, die Wahl zu verschieben. Wir sollten dies tun. Wir sollten die Wahl zum Staatsgerichtshof, die uns allen sehr wichtig ist, korrekt durchführen. – Vielen herzlichen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung? – Das ist nicht der Fall. Gibt es irgendwelche Änderungswünsche zu Vorschlagslisten? – Auch das ist nicht der Fall.
Dann steht der Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Bellino im Raum, die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 heute abzusetzen. – Herr Kollege Rudolph, bitte, noch zur Geschäftsordnung.