Dann steht der Geschäftsordnungsantrag des Kollegen Bellino im Raum, die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 heute abzusetzen. – Herr Kollege Rudolph, bitte, noch zur Geschäftsordnung.
Wir halten diesen Antrag für eindeutig verfassungswidrig, weil er gegen die Bestimmungen des Staatsgerichtshofgesetzes verstößt. Darauf weise ich ausdrücklich nochmals vor der Abstimmung hin, damit jeder über die Rechtsfolgen weiß.
Ich habe auf die Fristen hingewiesen. Weder Vertreter der CDU noch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben etwas zu den Fristabläufen gesagt. Zu der Sollbestimmung mögen Juristen der CDU Herrn Bellino aufklären.
Herr Kollege Rudolph, ich will mich hier nicht verfassungswidrig verhalten. Das nehmen Sie mir bitte ab. Ich habe mich von der Landtagsverwaltung informieren lassen: Es ist geprüft, dass diese Punkte heute abgesetzt werden können.
Ich möchte den Kollegen Rudolph nur ganz kollegial darauf hinweisen, wenn er meint, wir hätten zu der Sollvorschrift keine Stellung genommen: Er möge im Protokoll nachlesen, was die Kollegin Dorn vor wenigen Minuten gerade gesagt hat.
Es ist beantragt, die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 von der Tagesordnung abzusetzen. Das ist ein Antrag gemäß der Geschäftsordnung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – SPD, LINKE und FDP.
Meine Damen und Herren, ich darf diese Plenarsitzung unterbrechen. Wir treffen uns in bekannter Runde am bekannten Ort, im Raum 103 A zur Besprechung im Ältestenrat.
Meine Damen und Herren, ich teile Ihnen mit, dass der Ältestenrat getagt hat. Die Tagesordnungspunkte 3, 4 und 5 werden von der Tagesordnung abgesetzt und werden auf
Weiterhin wurde vereinbart, dass die Tagesordnungspunkt 8, 9 und 10 noch vor der Mittagspause durchgezogen werden. Dazu gibt es keine Bedenken? – Dann machen wir das so.
Wahl der Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses nach § 9 Abs. 1 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB)
Nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches wählt der Landtag sechs in der Jugendhilfe erfahrene Personen als Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses. Nach § 8 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 6 Abs. 3 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches ist für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied vorzusehen.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, Drucks. 19/167 neu, liegt Ihnen vor. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Wie mit den Fraktionen abgesprochen, erfolgt die Wahl offen, wobei jede Abgeordnete und jeder Abgeordneter über eine Stimme verfügt. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/167 neu zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist einstimmig. Damit sind die in dem Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Landesjugendhilfeausschusses gewählt. – Herr Kollege Schaus.
Herr Präsident, Sie haben eben festgestellt, dass die Wahl einstimmig war. Das ist richtig. Für das Protokoll wäre es auch wichtig, festzuhalten, dass sich DIE LINKE der Stimme enthalten hat.
Dann halten wir das so fest: Wir haben einstimmig bei Enthaltung der LINKEN so beschlossen. Aber gewählt sind sie alle.
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für das Kuratorium der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung
Nach Nr. V der Satzung der Landeszentrale für politische Bildung vom 30. Juli 1973 wird für jede Legislaturperiode ein Kuratorium gebildet, dem neun Abgeordnete angehören. Die Mitglieder des Kuratoriums und ihre Stellvertreter werden vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
FDP, Drucks. 19/166, liegt Ihnen vor. – Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht. Die Wahl erfolgt offen, jeder Abgeordnete verfügt über eine Stimme. Widerspricht jemand der offenen Wahl? – Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/166 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig ohne Enthaltungen. Damit sind die in dem Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Kuratoriums der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung gewählt.
Nach § 21 Abs. 1 des Hessischen Datenschutzgesetzes schlägt die Landesregierung dem Hessischen Landtag den Datenschutzbeauftragten für die Dauer der 19. Wahlperiode vor. Eine Wiederwahl ist nach § 21 Abs. 4 des Datenschutzgesetzes zulässig.
Mit vorliegendem Wahlvorschlag Drucks. 19/133 nominiert die Landesregierung Herrn Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch zum Hessischen Datenschutzbeauftragten mit Wirkung für die Dauer der 19. Wahlperiode. Wenn sich kein Widerspruch erhebt, schlage ich vor, über diesen Wahlvorschlag durch Handzeichen abzustimmen. Wird der Wiederwahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/133 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe? – Enthaltung? – Auch das war einstimmig. Dann stelle ich fest, dass Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch mit Wirkung für die Dauer der 19. Wahlperiode zum Hessischen Datenschutzbeauftragten wiedergewählt worden ist.
(Allgemeiner Beifall – Der Vizepräsident und der Gewählte treten in die Mitte des Plenarsaals. – Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.)
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Ronellenfitsch, Sie sind soeben vom Hessischen Landtag einstimmig wiedergewählt worden. Nach § 21 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes verpflichte ich Sie vor dem Landtag, Ihr Amt gerecht zu verwalten und die Verfassung des Landes Hessen und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland getreulich zu wahren. Herzlichen Glückwunsch und alles Gute für Ihre zukünftige Arbeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für die durch meine Wiederwahl zum Ausdruck gebrachte Anerkennung der Leistung der Behörde des Hessischen Datenschutzbeauftragten – d. h. in erster Linie der Leistung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Danke auch für die konstante Unterstützung durch Landtagspräsident Kartmann und den Direktor beim Landtag von Unruh, die zeigt, dass unionsrechtlich „völlig unabhängig“ auf Hessisch nicht „völlig losgelöst“ heißt. Mir ist klar: Das Wahlergebnis verdanke ich einem Wahlmodus, der mir die Konkurrenz mit dem Datenschutz „Max Mustermann“ ersparte.
Ich hätte sonst keine Chance gehabt. Ein Musterdatenschützer war ich nicht, bin ich nicht und will ich auch nie sein. Ich sehe jedenfalls nicht alles durch die Brille des Datenschutzes. Der Datenschutz kann und soll gebotene wirtschaftliche, soziale, ökologische und technologische Entwicklungen nicht verhindern, aber er ist überall mit zu berücksichtigen und dies von Verfassungs wegen, und darauf werde ich weiterhin achten.
Das folgt aus meinem Rollenverständnis. Anlässlich meiner dritten Wahl habe ich mich zur Bedeutung der Zahl Drei in der hessischen Politik geäußert, heute ist die Zahl Vier dran. Beim Fußball ist hier die Nummer des Innenverteidigers bzw. Vorstoppers gemeint. Zentrale Aufgabe des Hessischen Datenschutzbeauftragten ist es, Verfassungsverstöße gegen den Datenschutz schon im Vorfeld abzuwehren und zu verhindern, dass wir überhaupt zum Bundesverfassungsgericht kommen.