Protokoll der Sitzung vom 12.03.2014

Das folgt aus meinem Rollenverständnis. Anlässlich meiner dritten Wahl habe ich mich zur Bedeutung der Zahl Drei in der hessischen Politik geäußert, heute ist die Zahl Vier dran. Beim Fußball ist hier die Nummer des Innenverteidigers bzw. Vorstoppers gemeint. Zentrale Aufgabe des Hessischen Datenschutzbeauftragten ist es, Verfassungsverstöße gegen den Datenschutz schon im Vorfeld abzuwehren und zu verhindern, dass wir überhaupt zum Bundesverfassungsgericht kommen.

Dabei gibt es ein kleines Problem: In der Hessischen Verfassung bzw. im Grundgesetz steht der Datenschutz gar nicht drin. Aber das Bundesverfassungsgericht hat es in seiner Allmacht für sinnvoll und zu Recht für nötig gehalten, den Datenschutz aus den Grundrechten abzuleiten und ihn zwischen der allgemeinen Handlungsfreiheit und der Menschenwürde anzusiedeln. Die Konkretisierung und genaue Lokalisierung ist den Parlamenten überlassen, also Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich kann Ihnen da nur geringfügig Unterstützung anbieten. Ich maße es mir nicht an, Ihnen Ratschläge zu erteilen, obwohl ich das sehr häufig tue. Aber meine Aufgabe ist es, Sie über die Entwicklungen des Datenschutzes auf dem Laufenden zu halten. Dem dienen meine Tätigkeitsberichte, und diesen möchte ich nicht vorgreifen, zumal angesichts der vorgerückten Zeit.

Generell ist die vierte Wahl ein Anlass, vier Punkte anzusprechen, auf die ich kurz eingehen möchte. Ich hoffe, Ihnen nicht allzu viel von Ihrer Zeit zu stehlen. Praktisch als Trailer für meinen nächsten Tätigkeitsbericht, um Ihnen den Mund wässrig zu machen, sich diesen Tätigkeitsbericht anzuhören und zur Kenntnis zu nehmen: Generell möchte ich aus zeitlichen Gründen keine wörtlichen Zitate bringen. Die sprunghafte Entwicklung der Informationstechnologie stellt den Datenschutz vor extrem hohe Anforderungen. Das Arbeitspensum in meiner Behörde ist im

mens gewachsen. Wir haben z. B. allein 7.000 Eingaben im Jahr zu bearbeiten. Das hat dazu geführt, dass die Zusammenführung vom privaten und öffentlichen Bereich noch nicht in eine endgültige Konsolidierungsphase eingetreten ist. Wir müssen noch organisatorische Vorkehrungen treffen, um alles unter einem Dach unterzubringen. Ich hoffe da auf die Unterstützung des Haushaltsausschusses und des Finanzministers. Aber ich bin mir dessen gewiss, dass wir diese Unterstützung bekommen werden.

Das Arbeitspensum jedenfalls ist immens und von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bisher exzellent geleistet worden. In dieser Situation erklärte ich mich bereit, an Bord zu bleiben und nicht klammheimlich zu verschwinden. Das ist mir auch deswegen leichter gefallen, weil die Entwicklungen im Datenschutz positiver sind, als es medial zum Ausdruck gebracht wird.

Die „Ich habe nichts zu verbergen“-Mentalität klingt ab, sieht man von den Handyruhestörern im öffentlichen Personenverkehr ab, die informationelle Selbstbestimmung mit aufgedrängter Bereicherung verwechseln.

(Heiterkeit und Beifall)

Die Medienkompetenz der Kinder und Jugendlichen nimmt dementsprechend zu, nicht nur in Rheinland-Pfalz, auch in Hessen, ohne extreme Anstrengungen. Die Erziehungsberechtigten ziehen allmählich nach: Einige können SMS schreiben, manche können sie sogar versenden.

(Heiterkeit)

Generell muss jedoch daran gearbeitet werden, in der Bevölkerung das Bewusstsein von der Notwendigkeit und dem Nutzen eines sorgsamen Umgangs mit den eigenen Daten zu verbreitern.

Dieses Bewusstsein erlitt einen empfindlichen Rückschlag durch die Abhöraktivitäten ausländischer Nachrichtendienste, die Ohnmachtsgefühle auslösten. Dadurch gerieten andere Problembereiche des Datenschutzes in den Hintergrund, wie etwa die Unkontrollierbarkeit sozialer – besser gesagt: asozialer – Netzwerke und die zunehmende Bespitzelung privater Nachbarn mithilfe von Videokameras, Drohnen und dergleichen.

Zur Geheimdienstaffäre will ich mich nicht näher einlassen; das habe ich auch bisher nicht getan, allerdings mit zwei Ausnahmen: Ich ließ mich einmal im Juli 2013 bei einem Interview mit der „FAZ“ zu der Bemerkung hinreißen: „Ich weiß nicht mehr als die Bundeskanzlerin, also nichts.“

(Heiterkeit – Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Das war rein spekulativ. Ich wusste wirklich nicht, dass zu diesem Zeitpunkt die NSA tatsächlich insgeheim das Handy der Kanzlerin abhörte. Dass dies geheim war, liegt in der Natur der Sache; denn ein Geheimdienst wird erfahrungsgemäß geheim handeln, sonst würde es ja Transparenzagentur heißen.

(Heiterkeit und Beifall)

Zum anderen gab ich bei der IHK Frankfurt die Erklärung ab, ich würde künftig die sogenannte Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission in dem Sinn auslegen, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten in die USA nicht automatisch von einem angemessenen Schutzniveau ausgegangen werden könnte. Ich behalte mir vor, Daten

transfer in die Vereinigten Staaten die Genehmigung zu versagen, falls mir nicht ein adäquater Datenschutz nachgewiesen worden ist.

(Allgemeiner Beifall)

Zum Thema eine abschließende Bemerkung: Dass die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten zu Irritationen geführt haben, beruht vor allem auf der mangelnden Akzeptanz und Kenntnis des jeweiligen Datenschutzverständnisses. In den USA hält man ersichtlich das deutsche Datenschutzverständnis für völlig überzogen und unangemessen. Von den USA darf man jedoch erwarten, dass sie zumindest diejenigen Datenschutzvorkehrungen akzeptieren, die auf ihren Einfluss zurückgehen. In der amerikanischen Besatzungszeit haben wir uns als gelehrige Schüler in der Bändigung von Staatsgewalt erwiesen. Zumindest dafür können wir Respekt der Vereinigten Staaten verlangen.

„To respect“ ist ein Ausdruck, der nicht nur im Sprachgebrauch des Zusatzabkommens des NATO-Truppenstatuts auftaucht oder im Sprachgebrauch des früheren Bundeskanzlers Schröder, sondern eine Forderung, die den USA spätestens seit dem gleichnamigen Welthit von Aretha Franklin aus dem Jahr 1967 zum politischen Programmsatz geworden ist. Die Älteren von Ihnen kennen den Titel vielleicht noch: „R-E-S-P-E-C-T“ von Aretha Franklin. Die wirklichen Experten wissen, dass der Titel von Otis Redding stammt, der bekanntlich „Sitting on the dock of the bay“ sang. Da saß er und hat sich eingebildet, in einem sicheren Hafen zu sein – war er allerdings nicht.

(Heiterkeit und allgemeiner Beifall)

So viel zum Musikalischen. Otis Redding bringt mich zu Viviane Reding; es fehlt nur ein d.

(Heiterkeit)

Das ist bekanntlich die Justizkommissarin der Europäischen Union, die die Novellierung des europäischen Datenschutzrechts mit großem Einsatz verfolgt hat. Das Anliegen, das europäische Datenschutzrecht zu modernisieren und auf deutsches Niveau zu bringen, hat enthusiastische Zustimmung bei meinen Kollegen ausgelöst, Begeisterung, dass wir Exportartikel europäisch verkaufen könnten.

Allerdings gab es einen Kritiker. Das war leider Gottes ich. Meine Bedenken, dass die geplante Grundverordnung das deutsche Datenschutzniveau festschreibe, die Parlamente in den Mitgliedstaaten und das Bundesverfassungsgericht insoweit eliminiere und den Datenschutz letztlich nur zu einem Machtzuwachs der Kommission instrumentalisiere, stießen hierzulande auf offene Ohren. Von Hessen ging der Widerstand gegen die Grundverordnung in der geplanten Form aus, und es ist bisher gelungen, sie in der bestehenden Form zu verhindern. Ich hoffe, dass das weiterhin so der Fall sein wird.

(Allgemeiner Beifall)

Das trug uns Kritik ein. Dabei hat in Hessen niemand die Notwendigkeit einer Modernisierung des europäischen Datenschutzes bestritten. Hier in diesem Haus ist auch niemand Antieuropäer. Modernisierung des europäischen Datenschutzes ist geboten, aber auf die richtige Art und Weise, und dazu wollen wir unseren Beitrag leisten.

Um zu demonstrieren, dass wir europäisch orientiert sind, habe ich im Auftrag des Europarats in Kiew ein rechtsstaatliches Datenschutzrechtseminar abgehalten. Ich maße mir aber nicht an, mir einzubilden, dass das einen Einfluss

gehabt hat auf die spätere Entwicklung in der Ukraine. Aber jedenfalls haben wir uns schon rechtzeitig um diese Region bemüht.

Mit dem Präsidenten des Hessischen Landtags veranstaltete ich übrigens ein Wiesbadener Forum zum Thema Europa als datenschutzrechtliches Bollwerk. Das war, wohlgemerkt, vor Bekanntwerden des Nachrichtenskandals. Der Skandal wurde dann herangezogen, um die Notwendigkeit einer Europäisierung des Datenschutzes zu rechtfertigen. Dabei blieb die Tätigkeit des britischen Geheimdienstes völlig unberücksichtigt.

Für die Datensicherheit müssen zunächst einmal wir sorgen. Diese Haltung halte ich für sachgerecht und konsequent und weise die Kritik an dem Hessischen Landtag und an der hessischen Position zurück.

Viertens und letztens. Schmackhaft gemacht werden sollte die europäische Grundverordnung auch durch das dort geregelte Recht auf Vergessen. Gemeint ist das Recht, vergessen zu werden. Diese Fragestellung liegt dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. Es geht darum, dass ein Straftäter nach Verbüßung seiner Haftstrafe die Löschung aller in einem Onlinearchiv vorhandenen Daten, aus denen er identifiziert werden könnte, erreichen will, Stichwort: Resozialisierung.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Datenschutzbeauftragten gezielt um Stellungnahme gebeten, ob und wie der Zugriff von Suchmaschinen auf solche Daten verhindert werden könnte. Die Antwort ist noch offen.

Ich muss Ihnen offen sagen: Ich werde darauf nicht antworten. Mir ist die Fragestellung zu eng. Ich betrachte mich zwar als Vorstopper vor dem Bundesverfassungsgericht, gehe aber auch auf Fragen ein, die das Bundesverfassungsgericht nicht stellt oder nicht stellen will. Wer erwartet, dass ich mich pauschal gegen Onlinearchive ausspreche – Motto: das Internet vergisst nichts –, täuscht sich. Ich sehe auch hier den Datenschutz ambivalent. Es gibt meines Erachtens ein Recht, nicht vergessen zu werden. Jedenfalls die Opfer spektakulärer Gewaltverbrechen – Stichwort: NSU, Mauerschützen und dergleichen – haben einen Anspruch auf historische Wahrheit, und dazu gehört die Nennung von Ross und Reiter.

(Allgemeiner Beifall)

Danach wurde ich nicht gefragt. Ich werde aber weiterhin ungefragt zu Streitpunkten des Datenschutzes Äußerungen abgeben und Antworten geben, die ein Musterdatenschützer so nicht geben würde. Das wussten Sie. Sie haben mich trotzdem gewählt. Sie tragen damit Mitverantwortung für dieses Konzept des Datenschutzes. Um es marktschreierisch, einem Trailer entsprechend, zu formulieren: Hessischer Datenschutz bedeutet Datenschutz effektiv durch Augenmaß. Dafür stehe ich, dafür werbe ich, dafür bitte ich um Ihre Unterstützung, und dafür bedanke ich mich bereits im Vorfeld. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Allgemeiner lebhafter Beifall)

Herr Prof. Ronellenfitsch, herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Noch einmal alles Gute, Glück auf und Gottes Segen für Ihre Arbeit.

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Die Plenarsitzung beginnt wieder um 15 Uhr am gleichen Ort. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung von 12:59 bis 15:01 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte nehmen Sie Platz. Ich hebe die Sitzungsunterbrechung auf und rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend wohnortnahe Betreuung für werdende Mütter – Drucks.

19/137 –

verbunden mit Tagesordnungspunkt 48:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend hohes Engagement von Hebammen und Geburtshelfern würdigen – Drucks. 19/186 –

Verabredete Redezeit: zehn Minuten. Als Erste hat Kollegin Schott von der Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zehn Minuten, um über die Situation von Hebammen in diesem Land und über Geburten zu reden, sind ein unmögliches Unterfangen. Eigentlich bräuchten wir dafür einen Nachmittag Zeit, um uns in Ruhe auszutauschen, wie wir mit diesem Problem, das sich darstellt, umgehen können; denn es ist ein ernsthaftes Problem. Es ist das Problem, das sich daraus ergibt, dass man Dinge dem Markt überlässt.

Der Markt regelt es dann. Und hier zeigt uns der Markt, wie er es regelt, indem die Versicherer beschließen: Das Risiko ist uns zu hoch; wir versichern nicht mehr. – Ich sehe, dass die Marktregelung hier nicht funktioniert.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir haben das Problem, dass man in diesem Land in der Zwischenzeit ungestraft auf Veranstaltungen von Krankenhäusern, Ärzten und anderen Gesundheitsberufen über die Rationierung von Gesundheitsleistungen reden darf – nicht über Rationalisierung, sondern über Rationierung –, ob denn jedem in jedem Fall alles noch zusteht. Das ist eben nicht mehr so.

Jetzt sind wir an einem Punkt angekommen, an dem es wirklich existenziell wird. Wir könnten, wenn ich zynisch wäre, sagen: Wir beraten hier einmal darüber, wann einem Menschen, der einen Herzinfarkt erleidet, noch Hilfe zusteht und ab wann nicht mehr. Mit 76, 77, 87 – das können wir hier oder an einem anderen Ort dieser Republik beliebig aushandeln. Aber wir sind an dem Punkt, wo es um das Auf-die-Welt-Kommen geht, um das Geborenwerden.