Wir stellen allerdings auch fest, dass eine zunehmende Anzahl von Frauen lieber in entferntere, größere Kliniken geht, wodurch die Zahl der Geburten in den kleinen Geburtshilfen weiter ausgedünnt wird. Wenn aber eine kleine Geburtshilfe aufgibt, weil sich wenige Geburten wirtschaftlich nicht abbilden lassen und die notwendige Qualität nicht mehr gewährleistet werden kann, wie uns viele sagen, können und wollen wir das nicht verhindern, es sei denn, wir müssten die Sorge haben, dass die geburtshilfliche Qualität leidet. Aber hierfür haben wir keinerlei Hinweise.
Ich will ein Beispiel nennen, auf das in der letzten Zeit hingewiesen worden ist: die Geburtshilfe in Wolfhagen. Die Geburtshilfe in Wolfhagen ist ausschließlich durch Belegärzte vorgenommen worden, also nicht allein durch das Krankenhaus. Die Belegärzte selbst haben gesagt, sie wollten an der Stelle keine Geburtshilfe mehr durchführen. Das Krankenhaus hat erklärt, wirtschaftlich stelle sich das nicht mehr dar.
Wir, das hessische Gesundheitsministerium, haben das im Übrigen aus der Presse erfahren. Wenn sich der Kollege Spies hierhin stellt und den Sozialdezernenten des betreffenden Landkreises lobt, der sagt, dass er das sicherlich mit eigenen Mitteln aufrechterhält, frage ich mich, wo denn der Landrat als Mitglied des Aufsichtsrats der GNH, also der Gesundheit Nordhessen Holding, gewesen ist, die den Beschluss gefasst hat, diese Geburtshilfe zu schließen.
An dieser Stelle muss man auch nach der Verantwortung vor Ort fragen, wenn man die Vorgänge in einer solchen Diskussion darstellt.
Herr Gremmels, dann stellt sich schon die Frage, wie sich in dieser Situation die Mehrheitsverhältnisse in diesem Aufsichtsrat darstellen. Seien Sie also an der Stelle ruhig – auch wenn Sie sonst sehr laut reden können –; denn die Verantwortlichkeit, also wer dies macht, ist relativ klar. Deswegen will ich auch sagen, dass eine mangelnde Qualitätssicherung in Hessen uns gegenüber noch an keiner einzigen Stelle verdeutlicht worden ist. Es ist kein Fall bekannt geworden, in dem es nach der Schließung einer Geburtshilfe geburtshilfliche Probleme gegeben hat. Nicht ein einziger Fall ist uns bekannt.
Dass der Wegfall einer Geburtshilfe ein emotionales Problem ist und dass eine Frau, die in Wolfhagen wohnt, auch gern in Wolfhagen gebären will, ist völlig verständlich und nachvollziehbar. Aber dieses emotionale Problem darf nicht dazu führen, dass die Patientensicherheit in Zukunft infrage gestellt wird, wenn das nicht mehr gewährleistet werden kann. Patientensicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung haben in unserem Land immer noch Priorität. Das ist sehr deutlich.
Noch einmal: Wenn es um die rechtliche Situation von Hebammen bei einer Geburt geht, muss man unterscheiden. Angestellte Hebammen haben relativ wenige Risiken an dieser Stelle, weil die Haftpflichtfragen über das Krankenhaus abgedeckt sind. Hebammen, die freiberuflich tätig sind, haben ein massives Problem. Die Haftpflichtsummen sind von ca. 400 € im Jahr 2000 in der Zwischenzeit auf rund 4.500 € im Jahr gestiegen. Prognostiziert wird mit dem Wegfall der Nürnberger Versicherung zum 1. Juli nächsten Jahres ein Anstieg auf über 5.000 €. Das ist von den Hebammen nicht finanzierbar und nicht leistbar. Hier müssen wir ansetzen und nach Lösungsvorschlägen suchen. Diese Fragen sind aber nicht neu.
Der Antrag der LINKEN ist ein Reflex auf einen Bericht des Bundesgesundheitsministeriums am 19. Februar im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. In ihm wurde verdeutlicht, dass noch von Daniel Bahr eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die von Herrn Gröhe weitergeführt worden ist, und dass man mit den Hebammenverbänden einig war, die Ressortabstimmung der neuen Regierung in Berlin abzuwarten und erst dann weiterzugehen. Deswegen ist der interministerielle Arbeitsbericht auch noch nicht abgeschlossen.
Herr Dr. Spies hat völlig recht: An dieser Diskussion waren vier Hebammenverbände beteiligt, und deren Vertreter waren sich nicht einig – um das mit der Vorsicht zu artikulieren, die Herr Dr. Spies an dieser Stelle an den Tag gelegt hat. Deswegen ist es notwendig, dass wir jetzt zu einem Abschlussbericht kommen.
Was die Aktivitäten betrifft, muss man Folgendes berücksichtigen: Am kommenden Freitag wird im Bundesrat ein Antrag zur Abstimmung stehen, in dem sich alle Länder mit der Situation der Hebammen beschäftigen – ich bin der festen Überzeugung, es wird auch einen einstimmigen Beschluss im Bundesrat geben – und die Bundesregierung,
die die Lösungskompetenz hat, auffordern, an verschiedenen Stellen entsprechende Maßnahmen dahin gehend zu ergreifen, dass auch in Zukunft freiberufliche Hebammen die Versorgung in Deutschland insgesamt sicherstellen können.
Die Hebammenfrage ist ein Thema – schon angemeldet und mit Tagesordnung versehen – einer Sondergesundheitsministerkonferenz in Berlin im April dieses Jahres. Wir sind an allen Ecken und Enden daran, Lösungen zu suchen, auch unter Hinzunahme der Fragestellung: Inwiefern können wir unter staatlichem Einfluss stehende Versicherer mit verpflichten, in einer Gruppenversicherung Partner zu sein, um letztendlich einen vernünftigen Versicherungsschutz, der auch bezahlbar ist, anbieten zu können?
Wenn ich an dieser Stelle den Gemeindeunfallversicherungsverband in den Mund nehme, ist das eine Diskussion, die wir intensiv führen. Insofern brauchen wir diesen appellativen Antrag an dieser Stelle nicht, um tätig zu werden. Wir machen das. Wir machen das im Interesse von werdenden Müttern. Wir machen das im Interesse derjenigen, die den segensreichen Beruf der Hebamme erlernt haben, die ihn ausüben wollen und ihn ausüben sollen, ohne dass es eine entsprechende finanzielle Schwierigkeit gibt, die ihnen die Berufsausübung letztendlich unmöglich macht.
Insofern müssen wir schlicht und einfach sagen: Ja, das Thema ist wichtig. Es ist für unser Land wichtig, es ist für die Versorgungssicherheit wichtig. Aber wir sind dabei, Lösungen für die Probleme zu finden.
Vielen Dank, Herr Minister Grüttner. – Frau Kollegin Schott hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte sehr, Sie haben zwei Minuten.
Herr Minister, ich glaube nicht, dass Sie uns erklären müssen, warum wir einen Antrag stellen. Wir haben diesen Antrag gestellt, weil die Hebammen vor einer schwierigen Situation stehen, weil es Proteste im ganzen Land gegeben hat, auch in Frankfurt, und weil wir mit den Hebammen im Gespräch sind. Von daher haben wir den Hintergrund, diesen Antrag zu stellen.
Herr Minister, wenn Sie sich hierhin stellen und sagen, in Wolfhagen sei die Geburtshilfestation geschlossen worden, weil sie mit Belegärzten betrieben worden ist, die gesagt haben: „Wir machen das nicht mehr“, dann ist das doch nur die halbe Wahrheit. – Richtig ist, dass diese Belegärzte gesagt haben: Wir machen das unter diesen Bedingungen nicht mehr.
Wenn man vorher die Geburtshilfestation mit der Inneren zusammenlegt, dann hat man die Situation, dass man keine Kinderkrankenschwester mehr im Hause hat, weil es nämlich Krankenschwestern sind, die sonst Erwachsene pflegen. Man hat dann auf einmal fünf Neugeborene, aber keine Fachkraft mehr; und wenn sich Herr Sontheimer dann hinstellt und sagt, er habe keine Bewerbungen mehr von Kinderkrankenschwestern, er aber gleichzeitig Bewerbungen von jungen ausgebildeten Hebammen bekommt, die sehr wohl als Kinderkrankenschwestern eingestellt werden können, dann wird – ich will einmal versuchen, hier noch parlamentarisch zu bleiben – die Realität zumindest so gebogen, bis es Ihnen passt. Was man nämlich machen will, ist schlicht, zuzumachen, weil es einfach keinen Gewinn mehr abwirft. Wenn Krankenhäuser unter einen solchen Druck kommen, dass sie so arbeiten müssen wie in dieser Situation, dann geht es hier nicht mehr um eine vernünftige Gesundheitsversorgung, um vernünftige Entbindungsstationen und gute Situationen für Patientinnen und Patienten, sondern es geht nur noch um Wirtschaftlichkeit, und das darf nicht das Primat von Gesundheitspolitik sein.
Herr Staatsminister Grüttner, Sie wollen nicht erwidern? – Ich habe eine weitere Wortmeldung von Herrn Kollegen Dr. Spies. Bitte sehr, Sie haben fünf Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister, man versucht es immer wieder, mit Ihnen einmal friedlich und vernünftig wie Erwachsene über ein Problem zu reden, über das wir uns eigentlich einig sind, aber Sie schaffen es jedes Mal wieder, daraus so einen richtigen Krach zu machen.
Das ist dem Thema nicht angemessen, auch nicht im Zusammenhang mit Wolfhagen. Zu Ihrem Versuch, an dieser Stelle einen Konflikt aufzumachen, indem Sie sich offenkundig in ungenügender Sachkenntnis zu der Behauptung versteigen, der Landrat habe dem im Aufsichtsrat der Gesundheit Nordhessen Holding AG zugestimmt, denn dort sitzt er ja drin, sage ich Ihnen, Herr Staatsminister: Im Aufsichtsrat der Gesundheit Nordhessen Holding AG ist über die Frage der Schließung der Geburtshilfe in Wolfhagen nie abgestimmt worden, denn sonst wäre die Diskussion zu einem anderen Zeitpunkt auch anders gelaufen.
Herr Staatsminister, die Entscheidung über die Schließung der Geburtshilfe in Wolfhagen kommt daher, dass man sich auf der Geschäftsführungsebene ausschließlich an wirtschaftlichen Erwägungen orientiert, wie es der Zielrichtung Ihrer Regierung und der von Ihnen betriebenen Krankenhauspolitik insgesamt entspricht. Genau darin liegt das Problem.
Herr Staatsminister, das werden wir nachher beim Krankenhausgesetz noch einmal diskutieren, ob Sie willens
Jetzt kommen wir zu den Belegärzten. Ich höre mit Interesse, was Sie hier sagen, weil die Belegärzte vor Ort etwas anderes sagen. Sie wären durchaus bereit, weiterzumachen. Es habe keineswegs nur an ihnen gelegen, Herr Staatsminister, sondern an der Frage, wie die Gesamtstruktur vernünftig organisiert wird; und vorhin habe ich versucht, genau in diese Richtung zu argumentieren. Natürlich hat Herr Kollege Bartelt recht, wenn er vorhin in der Debatte darauf verwiesen hat – ich habe das ja bestätigt –, dass es eine Untergrenze gibt, unter der Geburtshilfe schwierig wird. Unter dem Gesichtspunkt, ob man das jemals feststellen könnte, ist nun auch Ihre Argumentation wirklich arg bemüht, ob irgendwo irgendwann und unter welchen Bedingungen irgendwelche schweren Fälle nachweisbar wären, sowie Ihr Hinweis darauf, dass es keinen nachgewiesenen Schaden wegen einer geschlossenen Geburtshilfestation gebe.
Aber, meine Damen und Herren, deshalb kommt es für die flächendeckende dezentrale Versorgung, und zwar nicht nur irgendeiner, sondern mit der Geburtshilfe, die betroffene Frauen wünschen, doch genau darauf an, eine intelligente Struktur zu schaffen und dabei solche Abteilungen wie in Wolfhagen zu erhalten, zu fördern und sie zu unterstützen, auszubauen. Würde man das, was man in Bezug auf die sanfte Geburtshilfe diskutiert, in Wolfhagen offensiv betreiben, dann hätte man auf einmal die Chance, daraus eine Geburtshilfe zu entwickeln, die größer ist als bisher. Dort kann nämlich eine intelligente Struktur eher ein Anziehungspunkt sein; und die Probleme erledigen sich dadurch.
Man müsste dort allerdings einmal unterstützend unter die Arme greifen; dann müsste man einmal bereit sein, einen landesweiten Gesamtplan zu haben, eine Struktur zu entwickeln, wie es gemacht werden soll. – Nein, Herr Staatsminister, ich hätte mich gern der Frage enthalten, ob das Land an dieser Stelle mehr hätte tun können, damit wir friedlich zusammenfinden. Aber wer sich wie Sie hinstellt und versucht, dem Landrat die Mitverantwortung unterzuschieben, der hat es nicht besser verdient. Herr Staatsminister, versuchen Sie doch einmal, sich Mühe zu geben und aus Ihrer Sicht zu fragen, wie wir in Hessen tatsächlich eine flächendeckende Geburtshilfe hinbekommen, und zwar in Ihrer Zuständigkeit. Legen Sie dazu Vorschläge vor. Dann können Sie sich auch beschweren, wenn es irgendwo nicht klappt.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Spies. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache.
Die vorliegenden Anträge, Drucks. 19/137 und Drucks. 19/186, werden, so ist es vereinbart, an den Ausschuss für Soziales und Integration überwiesen. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt abgehandelt.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hessen hat sehr gute Krankenhäuser. In 127 Kliniken mit 35.000 Betten führen engagierte Pflegekräfte und qualifizierte Mediziner stationäre Behandlungen durch.
Unter professioneller Leitung sind 72.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Ca. 6 Milliarden € werden im Jahr in hessischen Kliniken umgesetzt. Seit vier Jahrzehnten werden die laufenden Betriebskosten von den gesetzlichen Krankenkassen getragen, und die Investitionen in die Immobilien und Großgeräte werden von den Bundesländern getragen. Hessen hat seine Krankenhäuser im Bundesdurchschnitt immer gut finanziert, und dies gilt für alle Landesregierungen.
Dennoch besteht auch in Hessen ein Nachholbedarf an Investitionen. Stichwortartig die Gründe: weniger Betten bei mehr Behandlungsfällen, kürzere Verweildauer, Veränderung der Arbeitsabläufe, fachliche Schwerpunktsetzungen, schwerere Diagnosen im stationären Bereich, medizinischer Fortschritt und Wettbewerb der Kliniken.
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes ermöglicht jetzt den Ländern die Wahl, ob sie Investitionen in die Immobilien einzeln auf Antrag fördern oder eine Pauschale zur freien Verfügung stellen. Medizinische Geräte werden bereits heute über eine Pauschale durch die Länder finanziert. Wir entscheiden uns für eine Pauschalförderung, weil Entscheidungen vor Ort schneller und bedarfsgerechter getroffen werden können.