Protokoll der Sitzung vom 16.12.2015

schen, sondern unsere gesamte Gesellschaft. Das ist der entscheidende Punkt. Deswegen sagen wir: Das müssen wir mitnehmen, da müssen wir Schwerpunkte setzen und letztendlich Empfehlungen geben.

Diese Schwerpunkte und Empfehlungen haben wir stetig weiterentwickelt und werden dies auch in Zukunft tun. Zu den entscheidenden Bausteinen, die ein gutes Miteinander der Generationen prägen, gehört – das sage ich an dieser Stelle sehr deutlich – auch das Ehrenamt. Verbindendes Element für eine funktionierende Gemeinschaft ist immer die Motivation, die eigene Hilfsbereitschaft anderen Menschen im unmittelbaren Wohnumfeld anzubieten – und bei Bedarf auch selbst auf die Unterstützung anderer zurückgreifen zu können. So werden Hilfesuchende zu Helfenden und umgekehrt. Dabei kann es durchaus sein, dass je nach Kompetenzen und körperlicher Verfassung einige Menschen zunächst vorwiegend zu den Helfenden, zu den aktiv Leistenden, gehören und erst nach geraumer Zeit oder in geringerem Umfang selbst von den angebotenen Diensten profitieren.

Viele ältere Menschen – das wurde im Modellprojekt „Aufbau von Senioren- und Generationenhilfen“ deutlich, das wir durchgeführt haben – wollen genau ihre Erfahrungen und Talente weitergeben: helfen und sich ehrenamtlich engagieren. Es ist gut, wenn wir als Land den Impuls setzen, damit sich solche generationenübergreifende Seniorenhilfen erst einmal etablieren und zusammenfinden. Wir haben Landkreise, in denen es ein teilweise unstrukturiertes Nebeneinander mit Doppelungen von Hilfen und zum Teil Lücken gegeben hat. Gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften haben wir versucht – und sind bei diesen Versuchen auch erfolgreich gewesen –, das zu strukturieren: die Entwicklung von Hilfestrukturen vor Ort. Denn die tragen dazu bei, dass man im Alter so lange wie möglich selbstständig in der vertrauten Umgebung leben kann. Solche Generationen- und Seniorenhilfen bieten Unterstützungen, die in der Vergangenheit tragfähige nachbarschaftliche Strukturen geleistet haben.

Der generationenübergreifende Ansatz wird deutlich. Diese Generationenhilfen sind häufig in Vereinsform organisiert. Wenn in einem solchen Verein der Schriftführer 21 Jahre alt ist, dann sieht man, dass das Thema schon gleichermaßen Jung und Alt interessiert.

Genau dem Gleichen dient auch die „Aktion Generation – lokale Familien stärken“. Natürlich lautet die spannende Frage: Ist es eine Aufgabe der Landespolitik, jeder Kommune eine Förderung zukommen zu lassen, damit sie eine solche Möglichkeit der Weiterentwicklung hat? – Wir wollen Anreize setzen.

Wir hatten eine ganze Reihe von spannenden Wettbewerbsbeiträgen. Die Preisverleihung fand erst vor wenigen Wochen statt. Aber im Wesentlichen wurden nicht die Kommunen ausgezeichnet, sondern die Initiativen, die sich vor Ort gegründet haben und die genau diesen Fokus haben, den wir mit diesem Wettbewerb meinen, nämlich: lokale Familien stärken. „Aktion Generation“ bedeutet in diesem Falle, die Chance zu nutzen, vor Ort Strukturen aufzubauen, damit eine gegenseitige Unterstützungsleistung überhaupt möglich ist.

Wir stoßen diesen Prozess im Sinne von Best Practice an. Wir bieten jedem an, sich diese Beispiele anzuschauen und auch nachzumachen. Dafür sind sie da, und dafür sind sie

ausgezeichnet worden. – Das ist wiederum besser, als alles im Gießkannenprinzip über das Land hinweg auszugießen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Egal, ob das den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention oder das Motto „Gemeinsam selbstbestimmt leben“ betrifft – wir haben an verschiedensten Stellen Maßnahmen zur Sozialraumgestaltung ergriffen. In der Hessischen Bauordnung wurden die Grundlagen für ein barrierefreies Lebensumfeld geschaffen, und auch der Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hessen sieht in den Grundsatzzielen die Förderung des barrierefreien Wohnraums vor.

Frau Kollegin Erfurth hat den Bewilligungsbescheid bereits angesprochen, den Herr Kollege Al-Wazir übergeben hat. Das ist aber nur ein Beispiel dafür, dass zwischen dem Land, den drei hessischen Verkehrsverbünden und der Deutschen Bahn eine Rahmenvereinbarung zur Modernisierung und zum stufenweisen Umbau von Bahnhöfen in Hessen geschlossen worden ist. Das Ziel ist, bis 2019 insgesamt 93 Bahnhöfe in Hessen zu modernisieren und stufenweise umzubauen. Das sind Investitionen in einem Gesamtvolumen von immerhin 258 Millionen €. Es kommt letztendlich nicht nur älteren Menschen, sondern auch Müttern mit Kinderwagen zugute, wenn solche Barrieren abgebaut werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Häufig wird nämlich vergessen, dass eine Barrierefreiheit nicht nur den älteren Menschen hilft, sondern auch für junge Familien auf den Weg gebracht wird.

(Marius Weiß (SPD): Auch für Väter!)

Herr Kollege Weiß, wir haben uns zusammen mit der Landesseniorenvertretung und dem Einzelhandel auf den Weg gemacht und Einzelhandelsgeschäfte in Hessen seniorengerecht ausgestattet, indem sich die Geschäftsbetreiber dazu verpflichtet haben, die Wege breiter zu machen, die Beschriftungen zu vergrößern, die Beleuchtung zu ändern. Wenn man anschließend hört, dass eine Mutter mit einem Kinderwagen durch diesen Laden gegangen ist und gesagt hat: „Das war für uns eine riesige Erleichterung“, dann weiß man, dass das nicht nur für die einen, sondern auch für die anderen wirkt. Deshalb sprechen wir davon, dass wir eine generationenübergreifende Politik betreiben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Genauso machen wir es im Bereich des Wohnens. Unter der Federführung von Frau Kollegin Hinz ist eine „Allianz für Wohnen in Hessen“ ins Leben gerufen worden. Natürlich werden auch hier wichtige Schritte für altersgerechtes und barrierefreies Wohnen weiter vorangetrieben.

Irgendwann ist natürlich die Frage nach unterschiedlichen Hilfebedarfen bei der Pflege zu stellen. Ich brauche jetzt nicht zu wiederholen, was gestern im Hinblick auf Fragen des Pflegemonitors, der Fachkräfte, der Finanzierung unserer Schulen gesagt worden ist. Aber eines ist klar: Mit der Selbstverpflichtung im Rahmen der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist einem Bedürfnis Rechnung getragen worden, das immer deutlicher artikuliert wird, nämlich der Wunsch von Berufstätigen, nicht nur bei der

Kinderbetreuung, sondern auch in Pflegesituationen eine entsprechende Hilfestellung zu bekommen.

Nach wie vor werden im Wesentlichen Frauen mit Pflegeleistungen, die im häuslichen Rahmen zu erbringen sind, betraut, oder sie nehmen sich dieser Aufgabe an. Wer sich vorstellt, dass im statistischen Durchschnitt in einem Zeitraum von 8,5 Jahren täglich 5,5 Stunden lang Pflegeleistungen erbracht werden, der weiß, welche Belastungen die Betroffenen auf sich nehmen. Es ist doch gut, dass wir – jenseits der Fragestellung eines Förderprogramms – den Weg beschritten haben, dass sich Unternehmen – vom kleinen Fünf-Mann-Betrieb über den Mittelständler bis hin zu großen Organisationseinheiten mit mehreren Tausend Mitarbeitern – bereit erklären, ihren Bediensteten zu helfen, wenn ein Pflegefall in deren Familien eintritt.

Die erforderlichen Hilfestellungen können sehr unterschiedlich sein. Deswegen wüsste ich nicht, wie ein flächendeckendes Programm zur Unterstützung des Mittelstandes in diesem Bereich aussehen sollte. Sollen wir jedem mittelständischen Betrieb 250 € im Monat geben, oder was stellen Sie sich vor? Das geht doch gar nicht. Es muss doch in die Organisation der Arbeit passen. Daher sind wir mit der genannten Charta den richtigen Weg gegangen.

Wir werden auch in Zukunft auf diesem Feld intensiv weiterarbeiten. Das ist keine Sache, die auch in der Seniorenpolitik zum Abschluss gekommen ist. Es gibt da noch eine ganze Reihe von Dingen zu tun. Aber wir sind auf einem guten Weg in eine Gesellschaft, die allen Generationen ein gutes Leben und ein gutes Miteinander ermöglicht. Die Hessische Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen werden auch in Zukunft ein verlässlicher Partner auf diesem Weg sein.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Es ist vorgeschlagen, die beiden Anträge, Drucks. 19/2897 und Drucks. 19/2901, an den Fachausschuss zu überweisen. – Kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:

Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016 (Haus- haltsgesetz 2016) – Drucks. 19/2922 zu Drucks. 19/2662 zu Drucks. 19/2307 –

Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 19/2936, Drucks. 19/2937, Drucks. 19/2938, Drucks. 19/2939, Drucks. 19/2940, Drucks. 19/2941, Drucks. 19/2942, Drucks. 19/2943, Drucks. 19/2944, Drucks. 19/2945 –

Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucks. 19/2952, Drucks. 19/2953, Drucks. 19/2954, Drucks. 19/2955, Drucks. 19/2956, Drucks. 19/2957, Drucks. 19/2958, Drucks. 19/2959 –

Änderungsanträge der Fraktion der FDP – Drucks. 19/2961, Drucks. 19/2962, Drucks. 19/2963, Drucks. 19/2964, Drucks. 19/2965, Drucks. 19/2966, Drucks. 19/2967, Drucks. 19/2968, Drucks. 19/2969, Drucks. 19/2970, Drucks. 19/2971, Drucks. 19/2972, Drucks. 19/2973, Drucks. 19/2974, Drucks. 19/2975, Drucks. 19/2976, Drucks. 19/2977, Drucks. 19/2978, Drucks. 19/2979 –

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE – Drucks. 19/2980, Drucks. 19/2981 –

Hinweis: Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucks. 19/ 2914, 19/2915 neu sowie Drucks. 19/2916 bis Drucks 19/2921, wurden zurückgezogen.

Mit aufgerufen werden Tagesordnungspunkt 58 und Tagesordnungspunkt 71:

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahr 2015 bis 2019 – Drucks. 19/2923 zu Drucks. 19/2408 –

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Aktionsplan zur Integration von Flüchtlingen und Einigung zu Flüchtlingspauschalen mit den hessischen Kommunen als richtige Antwort auf die aktuelle Herausforderung hoher Flüchtlingszahlen – Drucks. 19/2985 –

Zunächst bitte ich Herrn Abg. Decker um die Berichterstattung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlungen des Haushaltsausschusses vortragen.

Zunächst die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für das Haushaltsjahr 2016.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung mit folgender Änderung anzunehmen:

In § 1 werden die Wörter „Einnahme und Ausgabe auf 34 436 070 500 Euro“ durch die Wörter „Einnahme auf 34 751 502 300 Euro und Ausgabe auf 35 099 181 000 Euro“ ersetzt.

Darüber hinaus empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum, zu den Einzelplänen die in der Drucks. 19/2922 wiedergegebenen Beschlüsse zu fassen.

Nun trage ich Ihnen die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2015 bis 2019, Drucks. 19/2923, vor.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der LINKEN bei Stimmenthaltung der SPD und der FDP, den Finanzplan zur Kenntnis zu nehmen.

(Beifall)

Vielen Dank, Herr Berichterstatter.

Meine Damen und Herren, wir haben uns auf eine Redezeit von 20 Minuten je Fraktion vereinbart. Außerdem ist folgende Reihenfolge vereinbart: CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, FDP, die fraktionslose Kollegin – wenn sie möchte – und zum Schluss die Landesregierung.

Ich erteile zunächst dem Herrn Abg. Günter Schork für die CDU-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen!

(Norbert Schmitt (SPD): So weit ist alles richtig!)

Lassen Sie mich meine Rede zur dritten Lesung des Entwurfs für den Haushaltsplan 2016 mit einem Dank beginnen: mit einem Dank an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien, insbesondere im Finanzministerium, die bei diesen Haushaltsberatungen außergewöhnlich gefordert waren und es uns durch ihre Zuarbeit und ihr Mitwirken ermöglicht haben, heute die dritte Lesung durchzuführen. Ihnen allen ein herzliches Dankeschön.