und Vertreter der Kirchen gibt, die einfach nicht einsehen wollen – meine Damen und Herren von den LINKEN, die Sie so fleißig geklatscht haben –, dass es zu erheblichen Umsatzverlusten kommt, dass es zu einer Schwächung des innerstädtischen Einzelhandels kommt, dass damit am Ende auch ein Arbeitsplatzverlust einhergeht. Das beklatschen die LINKEN. Das ist bemerkenswert. Am Ende steht natürlich eine Schwächung des mittelständischen Einzelhandels insgesamt.
Meine Damen und Herren, der Einzelhandel steht vor großen Herausforderungen: dem Internet, den Geschäften auf der grünen Wiese, aber auch vor Verordnungen mit vielen Auflagen – z. B. der Energieeinsparverordnung und der Entsorgungsverordnung –, mit denen der Einzelhandel überzogen wird, die ihm das Leben schwer machen.
Wenn Sie mir nicht glauben wollen, dann lesen Sie doch in der Stellungnahme des Vereins Darmstadt Citymarketing nach, zu welchen Verwerfungen die Streichung verkaufsoffener Sonntage führt. Verkaufsoffene Sonntage sind ein Instrument, um ein Profil der Innenstädte zu bilden. Auch das können Sie nachlesen. Verkaufsoffene Sonntage sind dazu geeignet, die Akteure im innerstädtischen Einzelhandel, aber auch der Gastronomie und der Kommunalpolitik zusammenzuführen. Verkaufsoffene Sonntage sind also mehr als nur der Umstand, dass die Läden geöffnet sind. Auch für die Stadtteile sind sie eine Gelegenheit, den Fokus der Verbraucher auf manchmal vergessene Stadtteile zu lenken, um auch dort wieder mehr Kaufkraft zu generieren.
Auch wenn das DIE LINKE überhaupt nicht hören will: Gerade die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel nehmen diese zusätzlichen Gelegenheiten sehr gerne an.
Es gibt bei großen Warenhäusern Wartelisten von Mitarbeitern, die fragen: An welchem Sonntag kann ich arbeiten? – Wenn Sie mir das wieder einmal nicht glauben wollen, dann sollten Sie die Stellungnahme des Deutschen Frauenrings lesen. Dort heißt es ganz klar, dass verkaufsoffene Sonntage im Verbraucherinteresse sein können, solange es nicht – –
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wir sind überhaupt nicht aufgeregt! Wir haben die Stellungnahmen schon gelesen!)
Sie lesen lieber das, was Ihnen die Gewerkschaften aufschreiben. Sie könnten aber z. B. auch das durchlesen, was der Landesfrauenrat geschrieben hat. Ihre These, dass verkaufsoffene Sonntage frauenfeindlich seien, ist nach der Anhörung überhaupt nicht mehr zu halten.
Wenn die Rechtsgrundlage es so schwierig macht, dann nützt es am Ende nichts, dass die Landesregierung mit Programmen wie „Ab in die Mitte!“, „INGE“, „Business Improvement Districts“ oder „Aktive Kernbereiche“ viele Aktivitäten ins Leben rufen will, um die Entwicklung in den Innenstädten wieder anzukurbeln.
Jeder, der sagt, verkaufsoffene Sonntage funktionieren nicht, mag einmal hingehen. Die Abstimmung findet mit den Füßen statt. Die Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen diese Gelegenheit zum Einkaufen sehr, sehr gerne an. Bevor sie ins Internet gehen, gehen sie auch gerne wieder einmal zu ihrem Händler in der Innenstadt.
(Beifall bei der FDP – Hermann Schaus (DIE LIN- KE): Kennen Sie den Art. 140 des Grundgesetzes, Herr Lenders?)
Den kennen wir. – Die Kritik der Gewerkschaften und der Kirchen ist mir durchaus nicht fremd, Herr Schaus. Aber Sie müssen mir einmal erklären, an welcher Stelle das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sein soll. Für diese These haben Sie keinen Anhaltspunkt.
Dann wären ja sämtliche verkaufsoffenen Sonntage in Deutschland verfassungswidrig. Herr Schaus, das ist eine gewagte These. Die müssen Sie belegen.
„Nein!“ Das ist klar. – Das hat am Ende zu Rechtsunsicherheit geführt. Rechtssicherheit ist das, was wir mit unserem Gesetzentwurf wiederherstellen wollen. Das sagen auch Vertreter der kommunalen Familie.
Das haben in der Anhörung der Vertreter des Hessischen Städtetags und auch der Vertreter des Hessischen Städteund Gemeindebunds gesagt. Letzterer hat ausdrücklich noch einmal auf die schwierige Situation der Gemeinden im ländlichen Raum hingewiesen.
Die gehen so weit, zu sagen: Natürlich findet eine Wettbewerbsverzerrung statt, nämlich in dem Moment, in dem in einer Stadt, z. B. in Darmstadt, ein besonderer Fokus darauf gerichtet wird und das in einer anderen Stadt eben nicht erfolgt. – Es scheint so zu sein, dass in manchen Städten die Gewerkschaften etwas genauer hinschauen. Das mag etwas mit den Akteuren vor Ort zu tun haben.
Aber für Rechtssicherheit sorgt das eben nicht. Genau das wollen wir mit unserem Gesetzentwurf erreichen.
In der Diskussion im Ausschuss, aber auch im Plenum des Landtags wurde der Vorwurf geäußert, durch unseren Gesetzentwurf könnte es zu einer Inflation von verkaufsoffenen Sonntagen kommen.
Ich will klar sagen: Ein Blick in den Gesetzentwurf hilft an dieser Stelle. Kein Geschäft in Hessen dürfte mehr als viermal im Jahr sonntags öffnen. Daran ändert sich überhaupt nichts.
Das, was Sie skizziert haben, um unserem Gesetzentwurf nichts abgewinnen zu müssen, ist wohl eher die Ausfahrt für Helden. Die Industrie- und Handelskammer hat Ihnen klar gesagt: Die Möglichkeit, die Sie hier skizziert haben, nämlich dass es in Hessen flächendeckend zu einer Öffnung von Geschäften am Sonntag kommt, ist eher sehr theoretischer Natur. – Es gab unter den Anzuhörenden auch solche, die gesagt haben, dass dies ein Beitrag wäre, um mehr interkommunale Kooperation und Flexibilität zu schaffen, was den Kommunen ein Stück weit helfen würde, personelle Ressourcen einzusparen.
Ich habe diesen Vorwurf sehr ernst genommen; denn das ist erklärungsbedürftig. Das gebe ich gern zu. Das erschließt sich nicht beim ersten Lesen. Man muss schon einmal über das nachdenken, was die Freien Demokraten hier an Flexibilisierung vorschlagen.
Die Vertreter des Einzelhandels haben in Gesprächen ganz klar gesagt: Um Gottes willen, versuchen Sie irgendwie, mit den regierungstragenden Fraktionen einen Kompromiss hinzubekommen. Herr Lenders, wenn Ihnen das gelänge, wären wir Ihnen sehr dankbar; denn für uns ist es wirtschaftlich wahnsinnig wichtig, dass die Änderung, die Sie vorgeschlagen haben, tatsächlich umgesetzt wird.
Meine Damen und Herren, wir sind auf Sie zugegangen und haben gesagt: Lassen Sie uns einen Kompromiss finden. – Das ist bei Ihnen bisher nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Deswegen beantrage ich an dieser Stelle die dritte Lesung, sodass wir unter Umständen noch eine Änderung an dem Gesetzentwurf vornehmen können, um klarzustellen, dass es zu einer flächendeckenden Ausweitung von verkaufsoffenen Sonntagen nicht kommen kann.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Das glaube ich nicht! – Janine Wissler (DIE LINKE): Das ist so lächerlich!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt Dinge, die durch regelmäßige Wiederholungen nicht besser werden, und das gilt auch für zweite Gesetzeslesungen.
Es wird auch dann nicht besser, wenn zwischen der ersten und der zweiten Lesung nahezu exakt zwölf Monate liegen. Ich glaube, es fehlen noch 24 Stunden; zum letzten Mal haben wir in der Plenarsitzung am 18. Dezember 2014 darüber gesprochen. Insofern könnte man auch sagen, das ist ein kleines Ladenhütergesetz.
Herr Rentsch, schauen Sie nicht so ernst. Denken Sie an das chinesische Sprichwort: Wer nicht lächeln kann, sollte keinen Laden aufmachen.
Aber wir sind in vorweihnachtlicher Freude. Wir können das in aller Lockerheit machen und trotzdem sachlich dabei bleiben.
Ja, wir kommen noch dazu. – Da es etwas länger gedauert hat – aber das hing mit den Ausschussberatungen zusammen –, habe ich zwischendurch gedacht, Sie hätten den Entwurf aus dem Verkehr gezogen, weil Sie gemerkt haben, dass er keinen großen Anklang fand. Aber jetzt ist er wieder da, und jetzt handeln wir ihn auch ab.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen seitens der SPD-Fraktion schon damals unsere großen Bedenken deutlich gemacht; denn der Gesetzentwurf kommt ziemlich massiv daher, und es soll doch – aus unserer Sicht – beträchtliche Änderungen geben.
Kollege Lenders, was Sie eben vorgetragen haben, können wir hier nicht so ganz glauben. Das müssten Sie uns schon in schriftlicher Form auf den Tisch legen. Ich sage Ihnen: Wenn das 1 : 1 umgesetzt würde, würden wir damit – aufgrund des Ladenöffnungsgesetzes wäre das möglich – der Ausweitung der Sonntagsarbeit Tür und Tor öffnen. Sie wollten uns das damals nicht glauben. Aber in der Anhörung haben Sie sicherlich gemerkt, wie breit die Front der Ablehnung gegen eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes ist.