Protokoll der Sitzung vom 03.02.2016

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank, Kollege May. – Das Wort hat Herr Abg. Christoph Degen, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir nach den Perspektiven sozialliberaler Schulpolitik des Vormittags jetzt mit dem Beitrag des Kollegen May sehen, dass es durchaus auch Anknüpfungspunkte für eine rot-grüne Bildungspolitik in Hessen gibt.

Meine Damen und Herren, seit der ersten Lesung hat sich die Einschätzung der SPD-Fraktion in Bezug auf dieses Chancengleichheitsabbaugesetz in keiner Weise geändert. Ich will nochmals allen klarmachen, worum es hier geht: Die Änderung, welche die FDP bezweckt, ist keine Lappalie. Die FDP führt das Elternwahlrecht der Bildungsgänge zur Schlachtbank. Sie wollen die heilige Kuh der hessischen Elternschaft schlachten, meine Damen und Herren. Das wollen Sie.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie wollen das Recht der Schülerinnen und Schüler beschneiden, sich in einem frei gewählten Bildungsgang zu

beweisen. Das, meine Damen und Herren von den Freien Demokraten, ist Bevormundung und hat nichts mit Freiheit zu tun.

(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dieser Gesetzentwurf ist falsch, und einen sogenannten Numerus clausus für Gymnasien lehnen wir Sozialdemokraten ab. Wenn es aber in Frankfurt zum letzten Schuljahresbeginn Schwierigkeiten gab, weil es einen Mangel an Gymnasialplätzen gab, dann ist dies ein Versagen der schwarz-grünen Schulentwicklungsplanung in Frankfurt.

(Beifall bei der SPD)

Niemand anderes hat dafür Verantwortung zu tragen. Dafür jetzt aber die Rechte künftiger Schülergenerationen zu beschneiden ist grundfalsch.

Interessant ist aber auch, dass selbst das Stadtschulamt Frankfurt in der Anhörung den FDP-Entwurf abgelehnt hat. Noch interessanter ist, dass der örtliche CDU-Verband mit Kollegin Wiesmann an der Spitze genau das gefordert hat, was die FDP will.

(Günter Rudolph (SPD): Was?)

Denn in dem Neun-Punkte-Plan der CDU Frankfurt steht unter Punkt 9:

Kinder mit positiver Grundschulempfehlung erhalten Vorrang bei der Verteilung auf die verschiedenen Schulformen.

Also genau das, was die FDP jetzt aufgegriffen hat. Jetzt frage ich mich doch: Blickt noch irgendjemand durch, was die CDU eigentlich will,

(Günter Rudolph (SPD): Nein!)

vielleicht der Kollege Boddenberg? Es ist ein bisschen undurchschaubar, wo Sie stehen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist nicht so, dass es alternativlos wäre. Für das Frankfurter Problem hat die Arbeitsgemeinschaft der Direktorinnen und Direktoren an den beruflichen Schulen – Herr Greilich, ich glaube, die kennen Sie – einen sinnvolleren Vorschlag gemacht. In der Stellungnahme dieser Arbeitsgemeinschaft heißt es, regional verzahnte Bildungsketten oder Schulverbünde könnten gestärkt werden. Sie machten deutlich, dass auch der gymnasiale Bildungsgang einer Gesamtschule in Verbindung mit einem beruflichen Gymnasium – ich ergänze persönlich: vielleicht auch ein Oberstufengymnasium – zum Abitur führen könne.

Meine Damen und Herren, also gibt es durchaus Alternativen, die man einfach nur stärken muss.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Cárdenas hat schon deutlich gemacht, dass es Für und Wider für Wahlrecht gibt. Aber was mit uns Sozialdemokraten niemals zu machen sein wird, ist jede Initiative, die bezweckt, schon in der Grundschule festzulegen, welchen Bildungsgang ein Kind in der weiterführenden Schule zu besuchen hat. Das werden Sie mit uns nicht machen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Kinder bringen unterschiedliche Vorerfahrungen mit in die Schule,

und Kinder haben unterschiedliche Elternhäuser, die sie mehr oder weniger unterstützen können.

Allein die Grundannahme der FDP ist falsch. Sie gehen davon aus, dass die Grundschulempfehlung immer zutreffend sei. Das hat schon Frau Kollegin Cárdenas in Anlehnung an den Grundschulverband in der Anhörung gesagt. Ich will es noch einmal sagen; denn ich habe gelernt, der pädagogische Erfolg liegt in der Wiederholung. Der Grundschulverband Hessen sagt:

Ohne die Kompetenz der Grundschulkolleg(inn)en infrage stellen zu wollen, ist die nach § 77 Abs. 3 [Schulgesetz] von der Klassenkonferenz beschlossene Empfehlung für den gewählten Bildungsgang nur bedingt geeignet, Aussagen über den weiteren Schulerfolg zu treffen. Der frühe Zeitpunkt, zu dem diese Eignung ausgesprochen werden muss, erlaubt vielfach keine tragfähige Prognose.

Meine Damen und Herren, wer denn sonst soll es besser wissen als die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer im Land Hessen?

(Beifall bei der SPD)

Schleswig-Holstein hat diese Grundschulempfehlung übrigens aus gutem Grund durch einen Entwicklungsbericht ersetzt. Ich weiß nicht, vielleicht hat die FDP eine Glaskugel bei sich versteckt. Wenn Sie nicht wirklich wissen können, wie es mit einem Kind in der Sekundarstufe I weitergeht – ich glaube, das können Sie nicht –, dann macht eine solche verbindliche Empfehlung auch keinen Sinn.

Zudem baut der Numerus clausus für den Gymnasialbesuch unnötig Stress auf. In der 1., 2., 3. oder 4. Klasse wissen Eltern eben noch gar nicht, ob die Grundschulempfehlung nach ihrem Vorschlag beim Übergang in die Klasse 5 am Ende entscheidend sein wird oder nicht, weil da noch gar nicht klar ist, ob die Aufnahmekapazität, wie Sie es ausdrücken, überschritten sein wird. Das heißt, Eltern werden alles tun, um eine möglichst optimale Empfehlung für ihr Kind zu bekommen. Aber ob das immer zum Wohle des Kindes ist, wage ich zu bezweifeln.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, schließlich hat die Arbeitsgemeinschaft der Ausländerbeiräte Hessen den Wesenspunkt erkannt und es auf den Punkt gebracht, und das auch noch vor dem Hintergrund der aktuellen Situation der Seiteneinsteiger. Die agah sagt:

Vielmehr ist zu bedenken, dass ausländische Schülerinnen und Schüler, die im Zeitpunkt des Übergangs in die weiterführende Schule noch nicht ausreichend mit der deutschen Sprache vertraut sind, nicht „konkurrenzfähig“ in diesem Sinn sind. Es wäre fraglich, ob in diesen Fällen Chancengleichheit besteht.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen: Nein, Chancengleichheit besteht hier nicht. Wir Sozialdemokraten lehnen den Gesetzentwurf ab. Wir brauchen mehr Chancengleichheit in Hessen, nicht weniger. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Degen. – Das Wort hat Herr Kultusminister Prof. Lorz.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Frage der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in weiterführende Schulen markiert einen zentralen Moment in der Bildungsbiografie unserer Kinder. Deswegen beschäftigt sie die Eltern. Das ist nachvollziehbar. Deswegen muss sie auch die Politik beschäftigen. Wie sehr sie das tut, zeigt auch die Debatte hier.

Insofern war es gut, dass dieser Gesetzentwurf der FDP wieder für eine entsprechende Aufmerksamkeit gesorgt hat. Vor allem aber hat er uns über die Anhörung durchaus interessante Erkenntnisse vermittelt. Die wichtigste davon ist: Wenn mehr Schülerinnen und Schüler die Aufnahme in eine Schule begehren – wohlgemerkt: in eine ganz bestimmte Schule, nicht in einen Bildungsgang –, als die Kapazität das zulässt, dann ist das zunächst einmal ein schönes Kompliment für die Schule. Es ist natürlich frustrierend für die Eltern, deren Wunsch nicht erfüllt werden kann, weil einfach nicht mehr Schülerinnen und Schüler in die begehrte Schule passen. Aber es ist mit Sicherheit keine Lösung, indirekt die abgebende Grundschule darüber entscheiden zu lassen, welche ihrer Schüler diesen Wunsch erfüllt bekommen und wessen Wünsche frustriert werden.

Meine Damen und Herren, das ist auch nicht die Aufgabe der Grundschulempfehlung. Mit der Grundschulempfehlung sollen die Eltern eine umfassende Grundlage für die Entscheidung bekommen, die sie für die Bildung ihres Kindes zu treffen haben. Es ist eben eine Empfehlung, es ist eine Grundlage für ein Beratungsgespräch, für ein kooperatives Zusammenwirken von Elternhaus und Schule.

Wenn Sie dem jetzt eine rechtsverbindliche Wirkung dahin gehend zusprechen, dass das Urteil der Grundschule im Ergebnis darüber entscheidet, wer welche weiterführende Schule wählen darf, dann wird der Druck auf die Grundschule, möglichst die von den Eltern gewünschte und dann ja auch für die Schulwahl benötigte Empfehlung auszusprechen, noch viel größer. Damit schränkt sich die Möglichkeit zu konstruktiven Elterngesprächen umso mehr ein, und die Auseinandersetzung über die Eignung von Kindern und die Richtigkeit schulischer Entwicklungsprognosen wird nur nach vorne verlagert und in die Grundschulen hineingetragen. Das ist auch der Grund, warum die Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer das nicht wollen.

Meine Damen und Herren, ich glaube nicht, dass das der Weg ist, um mit Kapazitätsengpässen an besonders begehrten Schulen umzugehen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Einer der Verbände hat es in der Anhörung auf den Punkt gebracht. In einer Stellungnahme steht: Entweder überlassen wir den Eltern an diesem zentralen Punkt des Übergangs die Entscheidung über den weiteren Weg ihrer Kinder, oder wir nehmen sie ihnen ab. Jeder Versuch, dazwischen eine Art von Mittelweg zu finden, wie ihn auch der vorliegende Gesetzentwurf unternimmt, wird demgegenüber nicht funktionieren.

Meine Damen und Herren, in dieser Grundsatzfrage ist die Position der Landesregierung klar. Wir sind von dem verantwortungsvollen Zusammenwirken der Bildungspartner in Schule und Familie überzeugt.

Das bringt beispielsweise unser Bildungs- und Erziehungsplan für alle Kinder von 0 bis 10 Jahren zum Ausdruck.

Meine Damen und Herren von der FDP-Faktion, den haben Sie doch auch stets mitgetragen. Darin wird die Zusammenarbeit zwischen Grundschulen und Eltern beschworen. Da werden die Eltern explizit als kompetente Erziehungspartner definiert. Dann ist es nur eine logische Konsequenz, dass sie auch die Letztverantwortung für die Laufbahnentscheidung ihrer Kinder übernehmen müssen.

Meine Damen und Herren, wir können und müssen uns auf die Empfehlungen der Grundschulen verlassen. Denn hier wird mit hohem Verantwortungsbewusstsein und unter Betrachtung des gesamten Entwicklungsverlaufs eines Kindes eine Entscheidung getroffen – aber eine Entscheidung über eine Empfehlung. Die ist dann der Ausgangspunkt für die weitere pädagogische Arbeit, nämlich gemeinsam mit den Eltern den bisherigen Bildungsverlauf des Kindes in den Blick zu nehmen und, mit dem Kind im Mittelpunkt, eine umfassende Grundlage für die Entscheidung über seinen weiteren Bildungsweg zu gewinnen.

Meine Damen und Herren, das wollen wir stärken. Deswegen arbeiten wir im Kultusministerium an einer Neugestaltung des gesamten Beratungsprozesses für den Übergang von Klasse 4 nach Klasse 5. In diesen Beratungsprozess wollen wir nicht nur die Grundschulen, sondern gerade auch die weiterführenden Schulen und beruflichen Schulen einbeziehen. Denn es ist hier schon gesagt worden, dass die vielfältigen Bildungswege, die über das berufliche Schulsystem zum Erfolg führen, den wenigsten Eltern von Viertklässlern schon bewusst sind.

Ich glaube, in dieser Neugestaltung mit der Stärkung der Beratung, mit Handreichungen und Tipps für die Ausgestaltung der Beratung und einer möglichst umfassenden Gewährleistung dieses Beratungsprozesses, damit die Entscheidungsgrundlage der Eltern für die Wahl des weiteren Bildungswegs ihres Kindes komplett gewährleistet ist, liegt der Königsweg.