Für uns – das möchte ich hier noch einmal deutlich machen – ist der Schritt in Richtung Gebührenfreiheit ein guter und richtiger. Aber es ist nur eines von drei Themen, die wir bearbeiten müssen. Ich weiß, bei dem Thema der
Zurverfügungstellung von Plätzen ist die Landesregierung, aber auch ganz Hessen, einen richtig weiten Schritt vorangekommen. Wir sind längst nicht am Ende dieses Weges. Wir müssen noch mehr machen. Wir wissen, es gibt Engpässe bei der Frage, wie viele Erzieher zur Verfügung stehen, und es gibt weitere Probleme, die wir in diesem Bereich noch haben. Aber wir sind auf einem guten Weg, und diesen müssen wir weitergehen.
Es gibt einen zweiten Bereich, der uns ganz wichtig ist. Das ist die Qualität, die wir in den Einrichtungen in Hessen haben. Auch dazu muss in dieser Legislaturperiode eine Initiative kommen. Ich glaube, wir können es uns in Hessen nicht leisten, fünf Jahre lang in diesem Bereich nichts getan zu haben. Das wäre ein großes Versäumnis, und wir würden uns an unseren Familien in Hessen, an den jungen Menschen vergehen, wenn wir dieses Gebiet nicht bearbeiten würden.
Ich frage mich manchmal, wie es in Hessen weitergeht; die zweieinhalb Jahre dieser Legislaturperiode sind ja schnell rum. Wenn ich mir ansehe, wie die Kolleginnen und Kollegen der SPD auf der einen Seite und die Kolleginnen und Kollegen der CDU und der GRÜNEN auf der anderen argumentieren, dann stelle ich fest: Das könnte in diesem Land wirklich einmal ein sozialliberales Projekt sein. Es könnte ein Projekt sein, bei dem sich FDP und SPD wirklich einig werden, weil frühkindliche Bildung und Chancengerechtigkeit für uns gewichtige Themen sind. Wie ich sehe, sind sie es auch für die SPD.
Wir haben noch ein kleines Problem. Herr Merz muss bei der Frage der kindbezogenen Förderung noch über einen kleinen Schatten springen.
(Heiterkeit bei der SPD – Michael Boddenberg (CDU): Die kleinen Stolpersteine werden Sie auch noch ausräumen können!)
Ich möchte Ihnen hierzu auch ein Beispiel geben. Eine der größeren Städte in unserem Land – ich weiß, Frau Faeser ist dort gewesen –, die Stadt Rodgau, hat eine sozialliberale Koalition.
Dort ist ein FDP-Dezernent zuständig, und es ist eine der wenigen Städte in unserem Land, die die Kindergartengebühren abgeschafft hat.
Das zeigt aus meiner Sicht sehr klar: Wenn es ein Thema gibt, bei dem SPD und FDP, so habe ich den Eindruck, zueinanderfinden können, dann ist es sicherlich ein solches. Darum werden wir diesen Gesetzentwurf konstruktiv begleiten. Wir werden die Anhörung abwarten und am Ende über unser Abstimmungsverhalten entscheiden. Ich glaube aber, wenn wir die Grundprämisse einsehen, dass die Betreuung keine Kostenfrage ist, sondern eine Investition in soziale Gerechtigkeit, Chancengerechtigkeit und in die Zu
Es wäre mein Wunsch, dass der Hessische Landtag begreift: Eine große Aufgabe, die vor uns liegt, ist die frühkindliche Bildung. Diese große Aufgabe müssen wir in großer Mehrheit schultern. Wir sind dazu bereit. Wir freuen uns, wenn wir dazu Partner finden. Die SPD ist auf einem guten Weg, wir werden das positiv begleiten.
(Heiterkeit und Beifall bei der FDP und der SPD – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Was für ein Frechdachs!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kollege Bocklet, als Erstes würde ich Sie doch dringend darum bitten, im Zusammenhang mit den Gebühren und der Betreuung unserer Kinder aufzuhören, von Freibier zu reden. Das ist dem Thema wirklich widerwärtig unangemessen.
An der Stelle waren Sie in den vergangenen Jahren auch schon deutlich ernsthafter, als es darum ging, wie wir die Kinderbetreuung besser organisieren.
Wir haben uns gestern mit dem weiter gehenden und grundsätzlichen Vorschlag unserer Fraktion beschäftigt, heute haben wir die kleinere SPD-Lösung. Ein Jahr mehr Befreiung von den Beiträgen ist ja schon ein bisschen was. Es wird manche Haushalte ein Jahr lang von einer monatlichen Verbindlichkeit in Höhe von meist 100 € und mehr entlasten, wenn sie auch für die restlichen Stunden, die ihr Kind in der Kita verbringt, trotzdem zahlen müssen, und wenn auch für die jüngeren Geschwisterkinder weiter gezahlt werden muss.
Vielen Kommunen wird allerdings die jährliche Zuwendung durch das Land in Höhe von 1.200 € nicht ausreichen – darüber sind wir uns einig –, auch wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Verwaltung, die für den Einzug der Elternbeiträge zuständig sind, durch dieses weitere Befreiungsjahr entlastet werden und die Gemeinde ihre Arbeitskraft anderweitig nutzen kann. Vielerorts liegt der Elternbeitrag bereits für eine fünfstündige Betreuung pro Tag bei 110 €, 120 € oder auch 140 € und mehr pro Monat. In diesen Fällen legt die Kommune drauf und kann sich eine Befreiung von den Elternbeiträgen unter Umständen gar nicht leisten, oder sie muss sie mit Verschlechterungen beim Personaleinsatz in den Kitas erkaufen. Was sagt die Kommunalaufsicht bei den defizitären kommunalen Haushalten dazu? Dürfen sie die Kitajahre beitragsfrei stellen? Welche Auflagen müssen sie dabei erfüllen? – Es wäre interessant, von der Regierungsbank etwas darüber zu erfahren.
Wenn der Antrag der SPD allerdings beschlossen würde, wäre es schon einmal ein richtiger Schritt in die richtige Richtung – ein Schritt in die Richtung von mehr Bildungsgerechtigkeit, sodass es keinen finanziellen Grund für Eltern mehr gibt, ihren Kindern die Möglichkeit des gemein
Das ist ein Schritt in die richtige Richtung einer Bildungsrepublik, die Bildung als wesentlichen Bestandteil des Lebens eines jeden Menschen ansieht und für alle kostenlos macht.
Die Abschaffung der Elternbeiträge ist allerdings in Deutschland nichts Besonderes mehr. In drei Bundesländern gibt es bereits eine weitgehende Gebührenfreiheit für die Eltern.
In Hamburg ist der fünfstündige Besuch einer Kindertageseinrichtung frei von Elternbeiträgen, darüber hinausgehende Zeiten werden mit einem niedrigen Satz angesetzt.
In Rheinland-Pfalz gilt die Beitragsfreiheit vom zweiten bis zum sechsten Lebensjahr. Die Refinanzierung der Kindertagesbetreuung durch das Land erfolgt über anteilige Personalkostenzuschüsse. Auch bei den Zuweisungen zum Ausgleich der Beitragsfreiheit werden tatsächliche Beiträge zugrunde gelegt und diese jährlich erhöht.
In Berlin soll die Beitragsfreiheit für unter Dreijährige ab August schrittweise eingeführt werden. Ab 2018 wäre dann der Besuch der Kita von Anfang bis Ende kostenlos. Die letzten drei Kitajahre sind jetzt schon kostenfrei.
Dass in diesem Land genügend Geld vorhanden ist, wissen wir alle. Es ist nur in den falschen Taschen. 10 % der Haushalte in Deutschland verfügten im Jahr 2013 über 52 % des Nettovermögens. Es ist die Aufgabe der Politik und der gewählten Regierungen, dafür zu sorgen, dass ein entsprechender Anteil dieses Geldes der Mehrheit der Bevölkerung und dem sozialen Ausgleich zur Verfügung gestellt wird.
Sie diskutieren das doch auch nicht bei dem Kindergeld. Da würden Sie doch auch nicht auf die Idee kommen, den einen Eltern zu sagen, sie hätten keinen Anspruch darauf. Sie diskutieren das auch nicht bei der Frage der Schule. Da sagen Sie doch auch nicht, wohlhabende Eltern müssten andere Beiträge bezahlen. Das ist genau derselbe Ansatz.
Wir sollten dafür sorgen, dass Kinder Chancengleichheit haben und dass Eltern, die entsprechend wohlhabend sind, Steuern entrichten. Dann wird es dadurch ausgeglichen, und zwar mehr als ausgeglichen.
Das ist an der Stelle zum Thema Vermögensteuer zu sagen. Es gibt noch andere Punkte in diesem Land, die hierbei anzuführen wären.
Es ist nur wenige Tage her, dass Frau von der Leyen verkündet hat, dass die Bundeswehr bis 2030 insgesamt 130 Milliarden € für den Kauf von neuen Waffen und für die Modernisierung von vorhandenem Gerät braucht. Das soll zusätzlich auf den Etat des Verteidigungshaushalts gepackt werden. Dieser beträgt in diesem Jahr bereits 34 Milliarden €. Das sind mehr als 10 % des gesamten Bundesetats und etwas mehr als 1 % des Bruttoinlandsprodukts. Die NATO besteht allerdings auf 2 %.
In dieser Kalkulation ist allerdings kein Gerät für neue Rüstungsprodukte und Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen. Wir wissen auch, dass in anderen Haushaltspositionen Rüstung drinsteckt, auch wenn es nicht darauf steht, beispielsweise im Forschungsetat.
Beim Wehretat gibt es kaum Probleme mit großzügigen Erhöhungen. Bei der Bildung sieht das schon ganz anders aus.
Wir haben bei beiden Gesetzentwürfen noch viel zu wenig über die Verbesserung der Qualität gesprochen. Da bin ich ganz bei Ihnen. Die Debatte darum, dass wir an der Qualität arbeiten müssen, teile ich komplett. Man muss einfach nur überlegen, in welchen Schritten man was tut. Man kann nicht alles auf einmal machen. Ich hätte es gerne auf einmal, Sie hätten es vielleicht auch gerne auf einmal, man muss aber dabei eine Reihenfolge vereinbaren. Wir müssen aber auch an der Qualität der Bildung arbeiten.
Beide Gesetzesinitiativen halten eigentlich nur den Status quo im Hinblick auf die Qualität. Beide Gesetzesinitiativen versuchen, die Diskussionen in den Kommunen um einen weiteren Personalabbau in der frühkindlichen Bildung zu stoppen. Sie haben zwar immer gesagt, dass Sie das nicht haben wollen; es ist aber aufgrund Ihrer Gesetzesgrundlage jetzt eingetreten. Das ist doch ein Teil des Ansatzes mit der Gebührenfreiheit und dem Ziel, irgendwann dorthin zu kommen, dass die Kommunen gänzlich befreit werden.
Wenn wir in die skandinavischen Länder schauen, stellen wir fest, sieht es ganz anders aus. Dort werden mehr Kinder mit einem viel besseren Personalschlüssel betreut. Deutschland schafft es kaum auf 0,5 % vom Bruttoinlandsprodukt, die für den Elementarbereich zur Verfügung gestellt werden. Knapp 0,5 % kommen noch lange nicht an die OECD-Empfehlung von 1 % heran. Dies sieht in den skandinavischen Ländern anders aus.
In Finnland sind es 1,1 %, in Norwegen 1,2 %, in Schweden und Island 1,6 % und in Dänemark 2 % des Bruttoinlandsproduktes, die für die Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen.
Wir müssen es doch einmal im Ganzen sehen. Die Frage ist doch: Wo will dieses Land insgesamt hin? Was für Möglichkeiten haben in der Folge die Länder, was gibt es für Möglichkeiten, und was ist die Vorgabe?