(Michael Boddenberg (CDU): Was reden Sie eigentlich? – Ulrich Caspar (CDU): Normalerweise braucht man gerichtliche Beschlüsse zum Betreten einer Wohnung!)
Hören Sie genau zu. – Das ist in den vergleichbaren Gesetzen anderer Bundesländer, etwa in Bayern, in BadenWürttemberg, in Berlin, in Hamburg und in der Verordnung von Nordrhein-Westfalen, selbstverständlich enthalten. Tun Sie also bitte nicht so, als gäbe es keine Zweckentfremdung.
Ich will Ihnen, was die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen angeht, an der Stelle nur vorhalten, was im Wohnungsmarktbericht der Stadt Frankfurt am Main auf Seite 38 steht:
Seitens der Stadt Frankfurt werden die Umwandlungen nicht nur positiv gesehen. Die von den Investoren durchgeführten vollständigen Modernisierungen (Luxussanierungen) führen auch zu Mieterverdrängungen und einer Segregation der Bevölkerung.
Genau darum geht es. Da hat Ihr Dezernent in Frankfurt durchaus recht, wenn er so etwas formuliert. Wir sagen: Dann lasst uns das auch auf der gesetzlichen Ebene angehen und die Kommunen – jetzt kommt es; es geht nicht nur um Frankfurt, sondern auch um die anderen Kommunen, die unter die Kappungsgrenzenverordnung fallen – ein Stückchen mehr anschieben, d. h. ein Stückchen mehr dazu verpflichten, in dieser Frage Satzungen zu entwickeln und zu erlassen.
Ich freue mich sehr auf die Anhörung. Ich finde, wir sollten auf jeden Fall Vertreter aus den Bundesländern, die hiermit Erfahrungen gemacht haben, einladen, z. B. Vertreter der Stadt München, die schon seit Jahren eine Satzung, wie wir sie vorsehen, haben und selbst sagen: Das ist wichtig, das ist ein Erfolgsmodell.
Mit anderen Worten: Ich finde, man muss eine sachbezogene Diskussion führen. In den Redebeiträgen ist hier einiges durcheinandergeschmissen worden. Aber in der Expertenanhörung können wir das alles nachholen. – Danke.
Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Gesetz gegen Leerstand und Zweckentfremdung von Wohnraum, Drucks. 19/3068, ist eingebracht worden und wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen.
An den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wird auch der Antrag der Fraktion der SPD betreffend Milieuschutzsatzung zur Erhaltung von Mietwohnungen, Drucks. 19/2551, unter Tagesordnungspunkt 23 überwiesen.
Große Anfrage der Abg. Löber, Faeser, Rudolph, Eckert, Franz, Gnadl, Hartmann, Holschuh (SPD) und Fraktion betreffend Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen (Aktenführungserlass – AfE) vom 14. Dezember 2012 – Drucks. 19/2027 zu Drucks. 19/1266 –
Die verabredete Redezeit beträgt zehn Minuten je Fraktion. Als Erster erteile ich Kollegin Löber, SPD-Fraktion, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Dienststellen des Landes Hessen ist die derzeitige Aktenführung mit Erlass vom 14. Dezember 2012 geregelt. Der Aktenführungserlass gibt Mindeststandards für die Aktenführung innerhalb der Landesverwaltung vor. Die grundlegende Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Führung von Akten ist damit gegeben.
Im Aktenführungserlass sind die Aktenmäßigkeit, die Vollständigkeit und die Nachvollziehbarkeit der Akten und Vorgänge sowie die wahrheitsgetreue Aktenführung geregelt. Stand und Entwicklung der Bearbeitung eines Geschäftsvorfalls müssen jederzeit aus der Akte bzw. aus dem Vorgang nachvollziehbar sein. Es sind also konsistente, vollständige, nachvollziehbare und revisionssichere, d. h. nicht nachträglich änderbare, Vorgänge zu führen.
Dies ist Teil unseres Rechtsstaats. Nicht vorhandene oder nicht ordnungsmäßig geführte Akten und Vorgänge sind rechtsstaatsfeindlich. Aufgrund des Aktenführungserlasses des Landes Hessen sollte das innerhalb der Landesverwaltung eigentlich nicht vorkommen. Ohne geordnete Aktenführung ist Gerichten, Aufsichtsbehörden, Rechnungshöfen und den Parlamenten selbst eine maßgebliche Prüfungsgrundlage entzogen.
Daher ist eine ordnungsgemäße Aktenführung im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG und die Kontrollfunktion des Verwaltungshandelns nach Art. 19 Abs. 4 GG unumgänglich. Nur eine geordnete Aktenführung ermöglicht einen rechtsstaatlichen Verwaltungsvollzug, eine Rechtskontrolle und eine Überprüfung.
Hierüber besteht sicherlich uneingeschränkte Einigkeit zwischen uns Parlamentariern und der Landesregierung.
Ich komme noch darauf. – Die Aktenführung in den Landesbehörden entspricht leider nicht immer den Vorschriften des Aktenführungserlasses. Oft fehlen in den Akten wesentliche Dokumente, Prüfungen können nicht ohne Schwierigkeiten durchgeführt werden, und Mitarbeiter in den Behörden haben unzureichendes Wissen über eine ordnungsgemäße Aktenführung. Die Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns ist nicht immer einwandfrei gegeben. Vorgänge werden oft nicht revisionssicher gespeichert.
Der eine oder andere von uns hat in seiner parlamentarischen Arbeit auch schon die Erfahrung machen müssen, dass Akten nicht immer ordnungsgemäß geführt werden. Dies sollte uns zu denken geben; dies kann von uns nicht hingenommen werden.
Dies stellt eine Gefährdung unseres Rechtsstaates dar und ist umso erschreckender, als bereits Anfang der Fünfzigerjahre eine Grundsatzregelung zur Führung von Akten eingeführt wurde. Diese Regelung wurde dann im Lauf der Jahre aufgrund der sich ändernden Anforderungen mehrfach angepasst.
Daher ist es sehr anerkennenswert, dass in der Großen Anfrage Schwierigkeiten und Probleme mit der Aktenführung in Dienststellen der Landesverwaltung eingeräumt werden und die Fragen sehr ehrlich beantwortet werden. Dafür herzlichen Dank.
Es ist lobenswert, dass Schulungen der Mitarbeiter über die Grundsätze und die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Aktenführung durchgeführt werden, Regelungen zur Aktenführung in Informationsveranstaltungen vorgestellt werden, E-Learning-Angebote vorbereitet werden und Systeme zur elektronischen Dokumentenverwaltung eingeführt werden. Es ist erfreulich, dass der Aktenführungserlass in den einzelnen Geschäftsbereichen der Ministerien durch weitere Regelungen aufgrund der jeweils vorliegenden Erfordernisse ergänzt wird.
Nun aber genug des Vorgeplänkels. Die Antworten auf die Große Anfrage sind vom 28. Mai 2015. Das Positionspapier der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder vom
Herbst letzten Jahre ist Ihnen, Herr Staatsminister Beuth, sicherlich bekannt. Gestatten Sie mir daher, weitere Fragestellungen zu formulieren. Herr Staatsminister, ich hoffe, Sie können meine folgenden Anmerkungen und Fragen hinreichend beantworten.
Welche Verbesserungen konnten seit der Beantwortung der Großen Anfrage erreicht werden? Welcher Verbesserungsbedarf besteht weiterhin?
Wann gibt es durchgängig eine ordnungsgemäße Aktenführung? Aus den Antworten auf die Große Anfrage geht hervor, dass derzeit eine Folgeprüfung des Hessischen Rechnungshofs im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport zum Thema Aktenführung läuft. Ich frage Sie nun, Herr Staatsminister: Welche Ergebnisse liegen Ihnen bereits vor?
Wie ist der aktuelle Verfahrensstand der Prüfung? Hat sich der Rechnungshof schon schriftlich geäußert? Ist mittlerweile für jeden Geschäftsbereich der Landesverwaltung ein elektronisches Dokumentenmanagementsystem verbindlich zugesagt? Wird dieses auch eingeführt und umfangreich verwendet? Da es eine Grundentscheidung zur Einführung der elektronischen Akte in der Hessischen Landesverwaltung gibt: Wie stehen Sie, Herr Staatsminister, zu einem Medienbruch zwischen Papierakte und elektronischer Akte? Wird auch in allen Ministerbüros und Büros der Staatssekretäre eine elektronische Akte geführt? Oder wird hier von den Verwaltungsmitarbeitern doppelte Aktenführung in elektronischer und in gedruckter Form gefordert?
Ich muss gerade einmal schauen, wer von Ihren Kollegen alles in der Versenkung verschwunden ist, Herr Beuth.
Ja, Sie sind da, und Frau Hinz ist auch da. – Müssen elektronisch geführte Akten für Minister ausgedruckt werden? Lassen Sie mich an einem Beispiel verdeutlichen, was ich meine.
und ob im Ministerbüro elektronische Akten geführt werden. Die Worte des Ministers waren ungefähr: Das haben wir abgeschafft.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Das Ministerbüro? – Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))
Also bedeutet dies doch doppelte Aktenführung für die Verwaltungsmitarbeiter – sehr schade aufgrund des unnötigen personellen Aufwands.