Ich kann mit großer Zufriedenheit feststellen, dass die Hochschulen diese Kernziele der schwarz-grünen Koalition mit großem Engagement übernommen haben. Ich kann feststellen, dass die Hochschulen etwas gemacht haben, was uns sehr wichtig war. Es wurden konkrete Meilensteine festgelegt, an denen deutlich wird, wie diese Ziele erreicht werden sollen und welche Zwischenschritte es gibt, damit diese Ziele erreicht werden können.
Um es etwas plastischer zu machen, wie solche Meilensteine und Ziele genau aussehen, möchte ich ins Detail gehen. Schauen wir uns die Fragestellung des faireren Umgangs mit dem Personal an. Uns war bereits beim Hochschulpakt sehr wichtig, dass die Hochschulen greifbare und ambitio
nierte Ziele für einen faireren Umgang mit dem Personal verankern. Wenn wir uns beispielsweise die Zielvereinbarung mit der Technischen Universität Darmstadt anschauen, sehen wir, dass dort ein Konzept zur systematischen Förderung der Postdocs erarbeitet wird. Das Projekt wird nun vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit 185.000 € jährlich gefördert.
Schauen wir nach Wiesbaden. Dort wird von der Hochschule RheinMain ein Kodex für dauernde Beschäftigungsverhältnisse unterhalb der Professur für alle Hochschulen für angewandte Wissenschaften erarbeitet. Ich finde, diese Beispiele zeigen sehr deutlich, dass die Forderungen des schwarz-grünen Koalitionsvertrags, die wir dann auch im Hochschulpakt verankert haben, mit Leben gefüllt werden. Das zeigt sehr deutlich, dass die Hochschulen mit uns zusammen konkrete Ziele erarbeitet haben, um die Arbeitsbedingungen für den akademischen Mittelbau und für das administrativ-technische Personal ein Stück weit zu verbessern. Ich bin sehr froh, dass wir das so zu verantworten haben.
Auch bei der Frauenförderung gibt es erhebliche Anstrengungen der Hochschulen zusammen mit der Landesregierung, die Unterrepräsentanz der Frauen insbesondere bei den Professuren zu vermindern.
Schauen wir uns hierfür beispielhaft die Zielvereinbarung mit der Justus-Liebig-Universität Gießen an. Hier wurden klare Zielzahlen vereinbart, und zwar nicht nur, was die Professuren angeht. Das wurde bis in jeden Fachbereich heruntergebrochen. Das gilt auch für die Habilitationen und die Promotionen. Denn um ausreichend Professorinnen zu haben, müssen erst einmal Nachwuchswissenschaftlerinnen ausgebildet werden.
Den Weg, wie man dahin kommt, haben die Hochschulen sehr verantwortungsvoll beschrieben. All das zeigt: Die Förderung der Frauen in der Wissenschaft wird von der schwarz-grünen Landesregierung mit Hochdruck betrieben.
Auch hinsichtlich der Steigerung der Absolventenquote, also dass weniger Studierende sich gezwungen sehen, das Studium abzubrechen, sind ehrgeizige Ziele vereinbart worden. Dazu gibt es an der Hochschule Fulda ein sehr ehrgeiziges Projekt, das mit 50.000 € jährlich gefördert wird.
Zum Schluss meiner Rede möchte ich noch ein Projekt an der Universität Marburg hervorheben. Dort wird der Einstieg in das Studium komplett neu gedacht. Dort sollen die Studierenden in einer intensiven grundlegenden Studieneingangsphase Disziplinen, deren Grenzen, aber auch die Querverbindungen überblicken lernen, um ihr Studium verantwortungsvoller und besser gestalten zu können. Dafür gibt es 2,7 Millionen €. Das zeigt: Die Verminderung der Studienabbrecherquote ist uns ein Herzensanliegen.
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss meiner Rede. – Die Zielvereinbarungen sind ein großer politischer Erfolg.
Ich sehe die politischen Ziele unserer Koalition hervorragend verwirklicht. Ich danke daher Wissenschaftsminister Boris Rhein für die Verhandlungsführung und den Hochschulen, dass sie mit großer Offenheit und Verantwortung mit diesem Auftrag der öffentlichen Hand umgegangen sind. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss gestehen: Mich erinnert diese Sitzung ein bisschen an die Veränderung meiner Fernsehgewohnheiten. Ich habe mir nämlich angewöhnt, nicht mehr live Fernsehen zu schauen, sondern ich schaue mir abgeschlossene Sendungen an, weil die Werbung zwischendurch relativ unerträglich ist. Dort treten durchaus gute Schauspieler wie Jan Josef Liefers in sie völlig unterfordernden Rollen auf.
Mit Verlaub: Das war wieder ein Werbeblock. Es ist der zweite hintereinander heute. Ich finde, dass wir uns im Parlament mehr als nur Werbeblocks leisten könnten.
Wie gesagt, ich bleibe bei dem Kompliment: Auch der Hauptdarsteller in dem Werbeblock kann eigentlich mehr, als er hier vorgetragen hat. Das ist also gar nicht persönlich kritisch gemeint.
Ich bedauere allerdings, dass die jetzige Justizministerin nicht im Saal ist. Denn das meiste, was in diesen Zielvereinbarungen festgeschrieben ist, wurde in den letzten fünf Jahren von der damaligen Landesregierung mit der damaligen Ministerin als Verstoß gegen die Autonomie bezeichnet. Die notwendigen Ausschussprotokolle könnte ich stundenlang heruntererzählen.
Ich empfinde es auf der einen Seite durchaus als Fortschritt, dass der größte Geldgeber bei den Studierendenzahlen und Ähnlichem versucht, sozusagen ein bisschen dafür zu sorgen, dass auch die Leistung beschrieben wird.
Auf der anderen Seite – und das ist das Spannende daran – gibt es dann wieder einen Überschuss an Steuerung. Ich frage mich, ob es eigentlich das Ziel ist, wenn die Steuerung bis auf die Ebene einer Projektstelle heruntergeht, wie z. B. bei der Diversityforschung in der Universität Frankfurt. Das ist eine Möglichkeit, mit dem Problem umzugehen; eine, die die Universität sicher auch mitmachen wird. Aber die Frage ist, ob Sie in dem Gleichgewicht zwischen Autonomie und staatlicher Steuerung in solchen Punkten – da könnte ich jetzt eine lange Latte aufzählen – nicht über das Ziel hinausschießen. Sie hängen sich zu stark in Einzelpunkte hinein, bei denen das Land eigentlich sagen
Das führt dann zu dem Grundstrukturproblem. Wer sich alle Zielvereinbarungen anschaut – der Aktenordner liegt auf meinem Platz, das ist ein dickes Bündel Papier –, wird feststellen, dass es zwar Steuerungsversuche in einzelne Forschungsbereiche hinein gibt; aber die Grundregel für Autonomie – die wir hier in diesem Landtag einmal diskutiert haben: dass das Land für einheitliche Rahmenbedingungen sorgt, in denen die Hochschulen Autonomie entwickeln können – wird gar nicht realisiert.
Ich greife einmal zwei Punkte heraus. Der erste Punkt ist die Beschäftigung auf befristeten Stellen. Da gibt es eine Hochschule – das ist die Universität Frankfurt –, an der gesagt wird, drei plus zwei Jahre Beschäftigung seien das Standardmodell. An der Technischen Universität Darmstadt dagegen heißt es, die befristeten Arbeitsverträge müssten mindestens zwölf Monate umfassen. Daran wird die sehr unterschiedliche Handhabung durch die Hochschulen deutlich.
Beispiel Tenure Track: Die Hochschule Frankfurt legt eine Quote von 25 % fest. In Darmstadt heißt es hingegen: Unsere Versuche, das Tenure Track auszuweiten, sollen verstärkt werden.
Genau in dem Gleichgewicht zwischen Einzelsteuerung und Rahmenbedingungen ist die Steuerung aus dem Ruder gelaufen. Viele Einzelfälle, die Rahmenbedingungen, die Arbeits- und Finanzbedingungen, die Vor- und Nachteile ausgleichen sollen, sind völlig unterschiedlich gestaltet, sodass genau das nicht funktioniert, was das Land leisten müsste.
An der Stelle sollte man einmal überlegen, ob es intelligent ist, Zielvereinbarungen abzuschließen, wenn man die Hochschulentwicklungsplanung aller Hochschulen mit ihrer regionalen sowie wirtschafts- und bildungspolitischen Bedeutung in der Landespolitik überhaupt noch nicht beendet hat. Stattdessen macht man jetzt die Einzelschritte zuerst und schiebt die Entwicklungsplanung hinterher. Das ist kein besonders kluges Konzept.
Der letzte Punkt in der Debatte „Autonomie versus Planung des Landes“ ist die Frage: Wer entscheidet eigentlich? Wir haben hier im Prinzip die Situation, dass eine Landesregierung das Privileg der Zielvereinbarungen ausnutzt, um Festlegungen über Legislaturperioden hinaus zu treffen. An der Stelle wäre nach meiner Einschätzung sowohl mit den Hochschulpakten als auch mit den Zielvereinbarungen sinnvollerweise das Parlament zu befassen. Denn damit werden Festlegungen im Landeshaushalt über Jahre hinweg getroffen, und der Landeshaushaltsgeber ist, mit Verlaub, das Parlament.
Herr Minister, allerletzte Bemerkung: Sie schulden uns noch die Antwort auf die Frage nach der Verpflichtungsermächtigung, mit der der Hochschulpakt im Landeshaushalt abgesichert ist; ich erinnere an die letzte Plenarsitzung. Alles in allem: Ja, es ist sozusagen zum ersten Mal wieder der Versuch gemacht worden, den Landesgesetzgeber wieder ein bisschen zur Geltung zu bringen. Aber das ist noch ein völlig unausgegorener Versuch, und da wird noch ein bisschen zu üben sein. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Wissenschaftsministerium hat mit den Hochschulen Zielvereinbarungen abgeschlossen. Diese regeln, wie der Hochschulpakt an den Hochschulen umgesetzt wird und wie die Mittel verteilt werden. Jetzt loben Sie sich wieder dafür, dass den Hochschulen so viel Geld zur Verfügung steht wie noch nie, wobei man aber sagen muss, dass das für alle Bundesländer gilt. Und außerdem gilt, dass wir so viele Studierende haben wie nie zuvor.
Ich will einmal grundsätzlich etwas zum Steuerungsinstrument der Zielvereinbarungen sagen. Ich habe oftmals den Eindruck: je knapper die Mittel, desto ausgefeilter und undurchsichtiger der Verteilungsmechanismus. Es geht hier um eine zunehmende Ökonomisierung, um den Umbau zur unternehmerischen Hochschule durch die Einführung von Managementinstrumenten, die sich vermeintlich in Unternehmen bewährt haben. Kennziffern sollen erhoben, Zielvereinbarungen abgeschlossen, ein Qualitätsmanagement eingeführt, Kundenbefragungen durchgeführt und Leistungsanreize geschaffen werden.
So werden Wettbewerb und Marktmechanismen simuliert, die es aber eigentlich gar nicht gibt. Denn Hochschulen werden immer noch größtenteils vom Land finanziert und können glücklicherweise im Wettbewerb nicht pleitegehen. Studierende sind keine Kunden, und Bildung und Wissenschaft sind keine Waren.
Die ungeprüfte Übernahme von Managementinstrumenten ist nicht nur eine Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre. Sie zieht auch ganz praktische Probleme nach sich. Immer neue Berichtspflichten führen zu mehr Bürokratisierung und Verwaltungsaufwand – auch die Verhandlungen über die Zielvereinbarungen.
Herr Minister, Ihre Vorgängerin hat bei den letzten Verhandlungen das Beratungsunternehmen PricewaterhouseCoopers eingeschaltet, das die Gespräche begleiten sollte. Das hat den Steuerzahler damals 185.000 € gekostet, die meiner Meinung nach an anderer Stelle besser eingesetzt worden wären. Mich würde interessieren, ob es auch diesmal wieder ein Beratungsunternehmen gab, das zurate gezogen wurde, oder ob das diesmal nicht der Fall war.
Das Problem bei betriebswirtschaftlichen Managementmethoden ist, dass diese vielleicht für die Fließbandproduktion geeignet sind, nicht aber für die Steuerung einer Hochschule. Wissenschaftliche Erkenntnisse lassen sich nicht planen und Lernfortschritte von Studierenden nicht steuern, nur weil es eine Vereinbarung darüber gibt.
Aber es muss schon sinnvoll und vor allem demokratisch geplant werden, nicht in Form dieser Fünfjahrespläne.
Leider – auch das ist ein Problem – sind für den Abschluss der Zielvereinbarungen mit dem Ministerium die Universitätspräsidien allein zuständig und nicht der Senat, in dem alle Statusgruppen vertreten sind.
Nun zu den Inhalten der Zielvereinbarungen. Herr Minister, um mit dem Positiven zu beginnen: Es gibt Anreize für die Hochschulen, Frauen zu Professorinnen zu berufen. Die CDU lehnt sonst Frauenquoten in Politik, Wirtschaft und bei sich selbst vehement ab. Vielleicht wären derartige Anreize auch in der Landesregierung ganz sinnvoll – angesichts der Tatsache, dass man Frauen in den Führungsetagen der Ministerin mit der Lupe suchen muss.