Protokoll der Sitzung vom 13.03.2014

Zudem verwundert es uns, warum die SPD keine weiteren Fragen gestellt hat – wenn es denn überhaupt noch offene Fragen für die SPD gibt. Offensichtlich geht es der SPD hier um die politische Inszenierung eines Untersuchungsausschusses, und das ausgerechnet am dritten Jahrestag der Katastrophe in Japan.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD: Oh!)

Die Stilllegungsverfügung für das Kernkraftwerk in Biblis im März 2011 nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima wurde ausgefertigt, um dem Sicherheitsbedürfnis der Menschen Rechnung zu tragen. Das wurde auf Anweisung des Bundesumweltministeriums bundesweit einheitlich umgesetzt. Die zuständigen Gerichte haben diese Verfügung als formell und materiell fehlerhaft eingestuft.

Zur Aktenlage: Die Aktenlage zeigt, dass man sich viele Gedanken darüber gemacht hat, wie man die entsprechende Vorgabe des BMU vom 16.03.2011 umsetzt.

Wie immer bei Juristen gab es unterschiedliche Meinungen. Es gab unterschiedliche Auffassungen, und darüber haben wir schon ausreichend gesprochen.

(Günter Rudolph (SPD): Die waren ganz schön teuer!)

Wenn ich dann das Protokoll unserer Sondersitzung des Umweltausschusses vom 18.03.2011 lese, dann haben doch vor allem Sie von der SPD, aber auch wir alle, ein öffentliches Interesse an der schnellstmöglichen, sofortigen und unverzüglichen Stilllegung der Anlage in Biblis gehabt. Das werden Sie nicht bestreiten.

(Günter Rudolph (SPD): Aber rechtsstaatlich!)

Wir haben am 18.03.2011 im Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Landesregierung befragt. Frau Ministerin Puttrich hat ausführlich informiert; und Frau Ministerin Puttrich hat die von RWE später beklagte Verfügung wörtlich verlesen. Ich zitiere:

Von einer förmlichen Anhörung nach § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz konnte abgesehen werden, weil sie vorliegend nicht geboten erscheint.

Dies wurde nachweislich des Protokolls auch Ihnen, Herr Schmitt, vorgelesen.

(Günter Rudolph (SPD): Dann hat jetzt Herr Schmitt Schuld!)

Wir kennen die Sätze; ein Jurist im ersten Semester hätte das wissen müssen. Herr Schmitt, wenn Sie als Minister so arbeiten würden, wie Sie in diesem Ausschuss über vier Stunden lang gearbeitet haben, sind wir ganz froh, dass Sie nur Schattenminister geblieben sind.

(Timon Gremmels (SPD): Hätte das die Anhörung noch nachgeholt?)

Ich frage Sie, ob Ihr Verhalten in Anbetracht dessen, was wir vier Stunden lang diskutiert haben, so korrekt ist.

(Günter Rudolph (SPD): Wenn man von Verwaltungsrecht keine Ahnung hat!)

Ein paar Worte zur politischen Einordnung des Ganzen. Damals, im März 2011, ist 1 : 1 umgesetzt worden, was die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in diesem Land wollte. Es ist umgesetzt worden, was Sie als Opposition lautstark gefordert haben. Umgesetzt wurde, was der Bund vorgegeben hat; und es ist so umgesetzt worden, wie es auch in anderen Bundesländern umgesetzt worden ist.

(Günter Rudolph (SPD): Das stimmt doch nicht! Das ist glatt gelogen!)

Frau Puttrich hat größtmögliche Transparenz walten lassen. Sie hat den Ausschuss und das Parlament direkt und umfassend informiert. Sie hat die Verfügung sogar wörtlich vorgelesen. Herr Schmitt, was wollen wir mehr als Informationen? – Herr Schmitt und Herr Gremmels, in dieser vierstündigen Sitzung hat über die Anhörung niemand auch nur einen Satz verloren.

(Beifall bei der CDU – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Warum haben Sie die Anhörung nicht nachgeholt?)

Meine Damen, meine Herren, wir haben in Hessen viel Erfahrung mit Untersuchungsausschüssen, die von der SPD beantragt wurden. Wir haben diese negativen Erfahrungen, außer Spesen nichts gewesen. Das wird auch in diesem Ausschuss so sein. Dennoch werden wir uns in dieses Verfahren konstruktiv einbringen, und wir werden die Arbeit in diesem Ausschuss konstruktiv begleiten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Das kennen wir!)

Herr Kollege Rudolph, jetzt darf ich Sie fragen, ob Sie dem Redner „glatt gelogen“ zugerufen haben.

Dann darf ich Sie dafür zur Ordnung rufen.

(Timon Gremmels (SPD): Sie müssen nur einmal die Verfügungen der Länder lesen!)

Passen Sie auf: Ich bin inhaltlich nicht beteiligt, sondern es geht darum – wir werden das im Ältestenrat wieder bereden –, dass wir uns darauf verständigt haben, uns etwas zu disziplinieren. Also ist ein solcher Begriff im Zusammenhang mit einem Redner, dem man sagt, dass er „gelogen“ habe, schlichtweg einen Ordnungsruf wert. Ich kann

es nicht ändern. Das ist Konsens gewesen. Deswegen: Ruft es im Ältestenrat auf, und dann reden wir darüber.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Rudolph, zur Geschäftsordnung.

Herr Präsident, das ist nach meiner Wahrnehmung so nicht richtig, wie Sie das dargestellt haben. Es gibt bestimmte Begriffe, die wir nicht verwenden sollen, beispielsweise wenn man einen Kollegen als Lügner bezeichnet. Das ist korrekt. Das habe ich aber nicht getan. Das ist ein Unterschied, und darauf lege ich Wert. Ansonsten sollten wir das dann bitte in der nächsten Ältestenratssitzung klären, damit das so nicht unwidersprochen stehen bleiben kann.

(Beifall bei der SPD)

Das ist keine Geschäftsordnungsdebatte. Ich habe das zugelassen, weil er betroffen war. Selbstverständlich werden wir es im Ältestenrat besprechen; das ist natürlich ganz klar.

Meine Damen und Herren, ich habe als nächste Wortmeldung Herrn Kollegen Rock für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für mich ein bisschen überraschend, dass wir so schnell zu diesem Untersuchungsausschuss kommen. Es ist nicht überraschend, dass es zu einem Untersuchungsausschuss kommt. Es ist allerdings auch ein Stück weit der Recherche der SPD-Fraktion geschuldet, dass es mittlerweile einen Millionenschaden gibt, der diesen Untersuchungsausschuss aus unserer Sicht auch schon zu einem so frühen Zeitpunkt rechtfertigt.

Ich habe jetzt ein persönliches Problem, weil ich der Union etwas blauäugig versprochen habe, dass wir die ersten 100 Tage keinen Untersuchungsausschuss unterstützen würden. Ich versuche, das durch sachliche und engagierte Arbeit im Ausschuss wiedergutzumachen,

(Heiterkeit und Beifall bei der FDP, der SPD und der LINKEN – Zurufe von der SPD: Hört, hört!)

um an dieser Stelle Wiedergutmachung zu leisten.

(Manfred Pentz (CDU): Das wird schwierig!)

Nein, jetzt aber noch einmal zur Sache. Wir haben es ja erlebt, und wir haben das hier debattiert. Es war eine übersichtliche Anzahl an Unterlagen einsehbar, und diese haben einen gewissen Hinweis gegeben. Diese haben deutlich gemacht – das ist auch durch die Urteile klar geworden, die ergangen sind –, dass es zu großem Fehlverhalten gekommen ist und dass für das Land ein Schaden entstanden ist.

Nun ist es an der Zeit, dass wir überprüfen: Wie war die Verantwortung? Lag sie allein bei Frau Puttrich? Lag sie womöglich beim Staatssekretär oder noch an anderer Stelle? – Das ist jetzt zu erörtern. Ich will hier auch noch keine Stellungnahmen vorwegnehmen, wie es vielleicht schon andere gemacht haben, aber ich glaube, dass es an dieser

Stelle schon geboten ist, einen Untersuchungsausschuss zu unterstützen. Das werden wir als FDP-Fraktion auch tun. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Nächste Wortmeldung, Frau Kollegin Wissler für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Verwaltungsgerichtshof hat festgestellt, dass die Abschaltverfügung, die das Umweltministerium im Rahmen des dreimonatigen Atommoratoriums 2011 erlassen hat, rechtswidrig war. Das bedeutet, dass RWE jetzt Tür und Tor offenstehen, um das Land Hessen auf Schadenersatz in Millionenhöhe zu verklagen. Ich bin auch der Meinung: Das darf nicht ohne politische Konsequenzen bleiben.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Ich will noch einmal darauf hinweisen, dass die Opposition bereits 2011 kritisiert hat, dass das sogenannte Atommoratorium, das die Kanzlerin damals nach Fukushima verkündet hat, überhaupt keine rechtliche Grundlage hatte. Man konnte die Atomkraftwerke nicht einfach einmal für drei Monate stilllegen, um sie einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Frau Merkel ging es damals auch gar nicht um den Atomausstieg; es ging darum, irgendwie über die Landtagswahl in Baden-Württemberg zu kommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Deswegen hat man eine kurzfristige Lösung gefunden, die überhaupt nicht tragbar war. Man hätte die Atomkraftwerke rechtssicher stilllegen können. Das Klügste wäre gewesen, man hätte die Laufzeiten überhaupt nicht verlängert. Das ist ja erst wenige Monate vorher passiert.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Man hätte sie rechtssicher stilllegen können, und deswegen haben wir damals auf Bundesebene ein Abschaltgesetz gefordert. Das hätte man in dieser Situation in wenigen Tagen durch den Bundestag bringen können; und das wäre rechtssicher gewesen. Das wollte man damals nicht, und dann hat das hessische Umweltministerium die Lösung des Bundes, die gefunden wurde, auch noch stümperhaft umgesetzt.