Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Sie nehmen jedenfalls heute das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Anlass für Ihre Aktuelle Stunde. Ich fürchte allerdings, dass uns das in der Sache nicht viel weiter bringen wird; denn über alldem schweben nach wie vor die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie haben das eben in Ihrer Weise interpretiert. Diese Interpretation hält aber der Verfassungswirklichkeit wahrscheinlich nicht stand, wie Sie das glauben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Sie lassen nach unserer Auffassung keinen Spielraum für anlassunabhängige Sonderöffnungen an den bewussten Sonn- und Feiertagen zu, und ich will nochmals sehr genau sagen, was das Bundesverfassungsgericht sagt. Es hat deutlich gemacht, dass das in Art. 140 verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit so bedeutsam ist, dass es nicht ohne einen bestimmten Grund aufgehoben werden kann. Das ist für uns schon sehr zwingend und sehr bindend.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Ich will heute gerne auch noch einmal wiederholen, worin die Bedeutung liegt. Sie liegt im Schutz der Familie, sie liegt im Schutz der Religion, der Kirchen, sie liegt im Schutz der Vereine, des Sports, der Kultur, und sie liegt vor allem im Schutz der Freizeit, die in Zeiten immer stärker werdender Alltags- und Berufsbelastungen nötiger denn je ist. Das gilt gerade auch für viele betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Es gibt also aus der Sicht der SPD-Fraktion gleich mehrere Gründe, von einer solchen Änderung des Ladenöffnungsgesetzes die Finger zu lassen.

(Zuruf des Abg. Florian Rentsch (FDP))

Meine Damen und Herren, zum einen fühlen wir uns den betroffenen Menschen, den Vereinen, den Institutionen, die ich beschrieben habe, mit ihrem berechtigen Bedürfnis nach sonntäglicher Ruhe verpflichtet, und zum anderen halten wir eine Änderung des Gesetzes in Ihrem Sinne aus juristischen Gründen für äußerst bedenklich und daher mit Blick auf das Verfassungsgericht für nicht machbar.

Insgesamt scheint uns in der ganzen Angelegenheit auch der gesellschaftliche Konsens zu fehlen. Es gibt einen Teil, der es befürwortet, auch den Wegfall des Sonderereignisses, und es gibt einen sehr großen Teil, der nach wie vor sagt, dass das nicht in Ordnung wäre und dass man das nicht akzeptieren kann. Das heißt, wir haben zu wenig Ak

zeptanz, um das herbeizuführen, was Sie gerne möchten. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es für eine solche Änderung nach wie vor keine Basis gibt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Liebe Kollegen von der FDP, Herr Rentsch, ich will noch ein anderes Argument anführen – das sollten Sie sich noch einmal durch den Kopf gehen lassen –: Wir halten das für kein geeignetes Mittel, um den innerstädtischen Handel nachhaltig zu stützen. Da müssen sicherlich andere Dinge erfolgen, als ein Sonderereignis an vier Sonntagen wegfallen zu lassen. Das müssen wir dann auch an anderer Stelle debattieren.

Aber ich sage im Gegenteil auch: Die verkaufsoffenen Sonntage leben doch gerade davon, dass um sie herum ein attraktives Ereignis stattfindet, das die Leute dann in die Stadt lockt. Das heißt für uns im Umkehrschluss: Würde man dieses Ereignis entfallen lassen, würde man die Ladenöffnung an Sonntagen schlichtweg ihrer Attraktion berauben.

Ich weiß nicht, ob das im Sinne des Erfinders wäre; denn dann kann man in der Tat zu Hause bleiben, online bestellen und anschließend spazieren gehen – ich gehe gern auf den Fußballplatz, Kollege Günter Rudolph fährt dann gerne Fahrrad. Ich glaube nicht, dass das die Wirkung entfalten wird, die Sie sich dadurch erhoffen. Wir sollten also sehr aufpassen, dass man damit das Kind nicht mit dem Bade ausschüttet.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Überlegen Sie sich das alles noch einmal sehr gut. Es kann durchaus zu einem Rohrkrepierer werden. Wenn Sie sich einmal mit örtlichen Einzelhändlern oder auch mit Marketingchefs unterhalten, dann warnen diese gerade davor, diesen Tagen ihre Attraktivität zu nehmen. Überlegen Sie es sich gut. Mit uns ist es im Moment nicht zu machen, weil wir den Konsens in der Gesellschaft nicht sehen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der LIN- KEN)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kollege Schaus, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Rentsch, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 5. April 2016 zur Untersagung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag, dem 10. April, in Frankfurt konnte in Anbetracht der klaren Rechtslage, und zwar des Bundesverfassungsgerichts mit seiner Entscheidung vom 01.12.2009 und des Bundesverwaltungsgerichts mit seiner Entscheidung vom 11.11.2015, nichts und niemanden überraschen.

Danach ist die Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung unter anderem, dass ein auch ohne die Sonntagsöffnung stattfindendes Ereignis – in Frankfurt war es die Musikmesse – für alle Bereiche, in denen die Öffnung gestattet wird, prägend ist. Herr Rentsch, dass dies im Fall der Musikmesse in weiten Teilen Frankfurts und insbesondere in

den großen Einkaufszentren weitab vom Messegelände nicht der Fall ist, war von vornherein auch der Stadt Frankfurt bekannt.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Ja!)

Wenn die FDP nun die Einnahmeverluste der großen Einzelhandelsketten in den Vordergrund rückt, dann verkennt sie, dass allein der Frankfurter Ordnungsdezernent Markus Frank, der in Kenntnis der neuen Rechtslage diese Sonntagsöffnung weiter betrieben hat, für die entstandenen Kosten der Einzelhändler verantwortlich ist – nur er.

(Beifall bei der LINKEN)

Er war es, der die Allgemeinverfügung erst am 29. Januar 2016 erlassen hat – viel zu spät unter Berücksichtigung der Einspruchsfristen und der Gerichtsverfahren, die absehbar waren.

Der Dezernent Frank hat so auf Risiko gespielt und verloren. Herr Rentsch, er sollte der Adressat des Ärgers der Einzelhändler sein und nicht die Gewerkschaft ver.di und die Kirchen, die nichts anderes getan haben, als ein Verfassungsrecht zu verteidigen.

(Beifall bei der LINKEN)

In Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung heißt es nämlich:

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Eine ähnliche Regelung findet sich übrigens auch in Art. 31 der Hessischen Verfassung. Die Kriterien für die Zulassung von Sonntagsöffnungen auf der Grundlage von § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes sind durch zahlreiche Gerichtsentscheidungen klar definiert. Dies muss nun endlich in allen Städten und Gemeinden ernst genommen werden.

Nun fordern einige, wie auch die FDP, das Ladenöffnungsgesetz zu ändern und insbesondere den Anlassbezug herauszunehmen. Ich kann nur davor warnen, dies zu tun; denn der Inhalt des Sonn- und Feiertagsschutzes wird im Wesentlichen durch die Vorgaben des Grundgesetzes bestimmt. An diesen Vorgaben orientieren sich die maßgeblichen Entscheidungen der Gerichte. Eine landesgesetzliche Regelung darf diese Vorgaben nicht umgehen, meine Damen und Herren von der FDP.

(Florian Rentsch (FDP): Was ist denn mit den Ländern, wo das passiert? Was ist mit Rheinland-Pfalz und dem Saarland?)

Herr Rentsch, diese müssen nach dieser Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ihre Gesetze ändern. Nehmen Sie nicht hierauf Bezug, denn auch diese Gesetze sind nicht verfassungskonform.

Ein Gesetz, das auf einen Anlassbezug für Sonntagsöffnungen generell verzichtet, wäre eindeutig verfassungswidrig und würde vom Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit wieder einkassiert. Ich freue mich sehr, dass nun auch die hessischen Verwaltungsgerichte diese Grundsatzentscheidungen beachten und dass, wie am Dienstag in Frankfurt, die Sonntagsöffnung am 8. Mai in Weiterstadt vom Verwaltungsgericht in Darmstadt verboten wurde.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren, der nun durch Rechtsprechung gefestigte Sonntagsschutz dient insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Einzelhandel, deren Arbeitszeiten bereits derzeit an sechs Tagen in der Woche bis spät in die Abendstunden hinein verteilt sind. Eine Änderung der hessischen Gesetze halten wir als LINKE für nicht angebracht.

(Beifall bei der LINKEN und des Abg. Lothar Quanz (SPD))

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Bartelt, CDU-Fraktion.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die arbeitsfreien Sonn- und Feiertage sind Bestandteile unserer Kultur. Hierüber besteht auch ein ganz breiter Konsens in unserer Gesellschaft.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Bundesverfassungsgericht hat bei Prüfungen von Ladenöffnungsgesetzen einzelner Bundesländer den Gesetzgebern zwei ganz klare Vorgaben gemacht:

Erstens. Die Regel ist, die Geschäfte sind an Sonn- und Feiertagen geschlossen.

Zweitens. Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage sind die gesetzlich definierten Ausnahmen. Diese Ausnahmen können nicht betriebswirtschaftlich begründet werden. Es muss ein nachvollziehbarer Anlass – Sie können auch „Grund“ oder „Sonderereignis“ sagen – existieren, der darüber hinausgeht.

Wir haben nun kürzlich anlässlich eines Gesetzentwurfs der FDP, der sich noch im Geschäftsgang befindet, ausführlich über den Anlassbezug diskutiert. Dieser wird von der großen Mehrheit dieses Hauses weiterhin als zwingend angesehen. Auch die meisten Anzuhörenden, die Kirchen und die Mehrheit der kommunalen Familie, wollen das Hessische Ladenöffnungsgesetz an dieser Stelle nicht ändern. So trug der Hessische Landkreistag vor, dass eine Befragung der 21 Landkreise eindeutig zeigte, dass zum Schutz der Sonn- und Feiertage für einen verkaufsoffenen Sonntag weiterhin ein Sonderereignis erforderlich ist.

(Florian Rentsch (FDP): Was ist mit dem Städtetag und dem Städte- und Gemeindebund?)

Dazu komme ich gleich.

Der Städte- und Gemeindebund sowie der Städtetag haben beklagt, dass sie Unsicherheiten im Genehmigungsverfahren sehen. Sie haben aber nicht gesagt, dass sie den Anlassbezug wegfallen lassen möchten – ausdrücklich auf Nachfrage. Diese Unsicherheiten können wir den Genehmigungsbehörden der Kommunen allerdings nicht nehmen, weil gerade der Anlass örtlich bedingt ist. Also muss er eben auch örtlich geprüft und entschieden werden. Das bedarf etwas Mühe; wir wollen als Gesetzgeber eben kein Korsett vorschreiben.

Der Antragsteller der Aktuellen Stunde möchte nunmehr diese Diskussion über den Gesetzentwurf fortsetzen, weil in Frankfurt ein verkaufsoffener Sonntag anlässlich der

Musikmesse gerichtlich untersagt wurde. Ich schicke voraus, dass ich die Verärgerung der Einzelhändler über die kurzfristige Absage gut nachvollziehen kann. Es ist aber schon zu fragen, wie diese Situation denn nun entstanden ist.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Genau!)