Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Herr Kollege Greilich, es sind noch nicht alle Probleme bei den Feuerwehren gelöst. Aufgrund des demografischen Wandels stehen die Feuerwehren noch vor vielen Herausforderungen.

Sie haben einen Punkt angesprochen, den wir – wie ich finde, völlig zu Recht – aufnehmen müssen: die Frage, wie wir für die Zukunft Nachwuchsführungskräfte gewinnen und ausbilden können. Wir müssen nämlich zur Kenntnis nehmen, dass die Stehzeiten in den herausragenden Ämtern nicht mehr so lang sind. Früher hatten die Wehrführer, Stadtbrandinspektoren und Gemeindebrandinspektoren viel längere Dienstzeiten als heute. Heute sind es eher weniger Jahre als früher. Darauf müssen wir reagieren; damit müssen wir umgehen. Deswegen ist es eine wichtige Frage, die Sie angesprochen haben.

Ebenso müssen wir uns weiterhin sehr engagiert darum kümmern: Wie machen wir es mit der Nachwuchsgewinnung, und wie schaffen wir in unserer Gesellschaft ein Klima, das es den Feuerwehrleuten ermöglicht, ihre ehrenamtliche Arbeit noch besser wahrzunehmen – auch im Verhältnis zu ihren Arbeitgebern –, als es in der Vergangenheit vielleicht der Fall war?

Das sind nur drei Punkte. Es gibt viele weitere Aufgaben, die wir in den nächsten Jahren vor uns haben. Denen wollen wir uns stellen. Jetzt haben wir für Seniorinnen und Senioren einen Meilenstein gesetzt. Ich finde, es ist ein gutes Signal, dass der Hessische Landtag das einvernehmlich unterstützt. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Beuth. – Damit ist die Aktuelle Stunde unter Tagesordnungspunkt 54 behandelt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 55 auf:

Antrag der Fraktion der FDP betreffend eine Aktuelle Stunde (Verkaufsoffene Sonntage endlich zeitgemäß re- geln – Urteil des VGH zeigt Handlungsbedarf – Absage ist bedauerlich für die Stadt Frankfurt, teuer für den Einzelhandel und vor allen Dingen schade für die Besu- cher) – Drucks. 19/3299 –

Das Wort hat Florian Rentsch, Vorsitzender der FDP-Fraktion.

(Günter Rudolph (SPD): Mir ist es sonntags zu voll, wenn alle hingehen!)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schön, dass gerade während der von der FDP-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde so viele Besucher im Landtag sind.

(Günter Rudolph (SPD): Was? – Weitere Zurufe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Ich habe „Besucher“ gesagt, nicht „Mitglieder der SPDFraktion“. Das ist ein Unterschied. Es tut mir leid, da muss ich differenzieren.

(Heiterkeit und Beifall von der FPD – Zurufe von der SPD)

Es geht um die Briefe, die wir bekommen. Ich glaube, Herr Kollege Rudolph, das interessiert die Sozialdemokraten genauso wie die Christdemokraten und die anderen. Ich habe nicht nur den Brief des ehemaligen Oberbürgermeisters von Marburg, Herrn Vaupel, dabei, sondern auch die vom Hessischen Städtetag, vom Hessischen Städte- und Gemeindebund, vom Handelsverband und von der IHK-Familie. Ich möchte einen zitieren, der mir besonders nahesteht, nämlich den Wirtschaftsdezernenten der Stadt Frankfurt. Das ist der Kollege Frank,

(Günter Rudolph (SPD): Guter Mann!)

der nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, durch die der verkaufsoffene Sonntag in Frankfurt kurz vor Toresschluss gekippt wurde und 500.000 € verloren gingen, die allein für die Werbung für diesen Tag ausgegeben worden waren, uns, den Landtag, aufgefordert hat, endlich eine bestandskräftige, planungssichere rechtliche Regelung zu beschließen, damit die Unsicherheit für die Kommunen ein Ende hat.

(Beifall bei der FDP)

Ich will dem Kollegen Frank darin nicht widersprechen. Was ist passiert? Die Stadt Frankfurt wollte anlässlich der sogenannten Musikmesse einen verkaufsoffenen Sonntag veranstalten. Die Musikmesse ist in Frankfurt eine sehr besucherstarke Veranstaltung. Parallel dazu sollte also einer der vier verkaufsoffenen Sonntage stattfinden, die nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz möglich sind.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Möglich!)

Ja, Herr Kollege, genau so ist es.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Kein Muss!)

Nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz muss es erstens – so haben wir das damals gemacht – beim RegelAusnahme-Verhältnis bleiben. Die Regel ist, dass am Sonntag nicht geöffnet wird, und die Ausnahme besteht darin, dass an vier Sonntagen geöffnet werden kann. Zweitens darf die Veranstaltung, um die es geht, kein Nebeneffekt dieses Sonntags sein, sondern muss den Mittelpunkt darstellen.

Man kann lange darüber diskutieren – das ist ein breiter Korridor –, ob die Musikmesse in Frankfurt diesen Kriterien entspricht. Zum Schluss haben wieder einmal die Gerichte entschieden und erklärt: Nein, dieses Kriterium ist nicht erfüllt. Die Musikmesse ist nicht der Mittelpunkt, sondern nur ein Nebeneffekt dieses Sonntags.

Meine Damen und Herren, was ist die Konsequenz daraus? Die Konsequenz ist, dass viele Menschen, die sich auf den verkaufsoffenen Sonntag – einen von möglicherweise vieren in Frankfurt – gefreut hatten, enttäuscht wurden: die Bürgerinnen und Bürger, die den Tag gern genutzt hätten. Auf der anderen Seite – ich denke, das ist für uns, den Landtag, ein wichtiger Punkt – konnten viele Einzelhändler und Gewerbetreibende, die sich auf diesen Tag vorbereitet hatten, indem sie zusätzliches Personal – mit den üblichen Sonntagszuschlägen, Herr Kollege Schaus – geordert und eingestellt sowie Werbung gemacht und ein Konzept entwickelt hatten, an diesem Sonntag nicht öffnen, obwohl die Kosten alle angefallen sind. Wer dann sagt, der Hessische Landtag als Gesetzgeber habe keinen Handlungsbedarf, verkennt die aktuelle Situation massiv.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben die dritte Lesung unseres Gesetzentwurfs so lange hinausgezögert, weil wir sie nicht vor der Kommunalwahl durchführen wollten; denn wir versuchen bis zum heutigen Tage, Einigkeit unter den Fraktionen zu erzielen. Ich glaube, deswegen besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Er war vorher schon da; aber aus unserer Sicht ist er nach der VGH-Entscheidung gegenüber der Stadt Frankfurt sehr viel stärker geworden.

(Beifall bei der FDP)

Das, was wir wollen, ist relativ einfach. Wir wollen den Begriff „Sonderereignis“ streichen. Damit bleibt es dabei, dass nur an maximal vier Wochenenden ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden kann. Wir glauben, dass das ein sehr moderater Versuch ist, die Interessen von Verbrauchern, Einzelhändlern und denjenigen zu versöhnen, die den Sonntag komplett von Ereignissen frei halten wollen. Ich glaube, das ist der Korridor, in dem wir uns bewegen.

Ich glaube auch – das ist das Wichtige, das hat die Anhörung gezeigt –, dass unser Gesetzentwurf den verfassungsgerichtlichen Voraussetzungen entspricht. Das Verfassungsgericht hat zum Berliner Ladenöffnungsgesetz klare Vorgaben gemacht, an die wir von der hessischen FDP uns mit unserem Gesetzentwurf strikt gehalten haben. Es kommt hinzu, dass Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland eine ähnliche Regelung haben, die wir als Vorlage genommen haben.

Insofern führen wir heute keine Rechtsdebatte – das, was wir hier vorschlagen, geht –, sondern es ist die Frage, ob Sie das wollen. Deshalb will ich an diesem Punkt für uns klar feststellen: In Zeiten, in denen die Menschen immer mehr auf das Internet ausweichen, um Waren zu kaufen, kann man doch nicht ernsthaft darüber reden, ob wir es bei vier verkaufsoffenen Sonntagen mit dem Ende des Abendlandes zu tun haben.

(Beifall bei der FDP)

Es geht um vier Sonntage. Wenn Sie mit Einzelhändlern sprechen, merken Sie, es geht darum, dass diese Sonntage für das Jahresgeschäft und den Jahresabschluss eine sehr hohe Bedeutung haben und dass sie eine wichtige Werbefunktion für das einzelne Geschäft haben. Ich glaube, wir sollten den Einzelhändlern, aber auch den Bürgern an dieser Stelle nicht im Wege stehen.

Ich möchte nicht, dass immer weniger Möglichkeiten für den Einzelhandel bestehen, sich darzustellen, Kunden zu werben und an sich zu binden, und Menschen stattdessen ausweichen auf Internetplattformen und anderes, wo man am Sonntag übrigens von 0 bis 24 Uhr unbeschränkt einkaufen kann. Sie erklären uns dann: Der Sonntag muss aber frei bleiben, damit da nicht eingekauft wird.

Meine Damen und Herren, wir leben im Jahr 2016. Das Kaufverhalten der Menschen hat sich geändert. Man muss das nicht schön finden – Horst Klee ist schon hinausgegangen; ich weiß aus der Koalition mit den Kollegen der Union, dass er das sehr kritisch sieht. Aber Fakt ist, die Menschen und ihr Einkaufsverhalten haben sich geändert. Ich glaube, wir müssen dringend dafür Sorge tragen, dass der Einzelhandel in Hessen eine rechtssichere Chance hat, die nicht zum Schluss von Gerichten bestimmt wird, sondern zu der vom Gesetzgeber klar festgelegt worden ist, was geht und was nicht geht.

(Vizepräsidentin Heike Habermann übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren, deshalb ist doch die Phalanx, über die wir heute diskutieren – vom ehemaligen Oberbürgermeister Vaupel, SPD, der nicht zu den ganz konservativen Sozialdemokraten gehört, glaube ich, bis zum Kollegen Frank, dem Wirtschaftsdezernenten der Stadt Frankfurt –, eine parteiübergreifende, die wir als Landesgesetzgeber ernst nehmen sollen. Lassen Sie uns hier eine sinnvolle neue rechtliche Regelung schaffen, die Rechtssicherheit bietet.

Kollege Rentsch, Ihre Redezeit ist schon lange überschritten.

(Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Frau Präsidentin, vielen Dank für diesen netten Hinweis. – Deshalb will ich zum Schluss sagen – ich will nicht bis Sonntag reden –: Wir haben heute hier die große Chance als Landtag, eine rechtssichere Regelung zu schaffen. Lassen Sie uns das machen, und lassen Sie uns den Wünschen sowohl des Kollegen Frank als auch des Kollegen Vaupel Rechnung tragen. Das wäre heute das richtige Signal dieses Hessischen Landtags. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Decker, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus unserer Sicht gibt es heute eigentlich in dieser Aktuellen Stunde keine wesentlichen und revolutionären Neuigkeiten oder ganz neue Erkenntnisse, die wir besprechen und austauschen könnten, jedenfalls gegenüber den Debatten, die wir hier schon mehrfach zu diesem Thema geführt haben.

(Günter Rudolph (SPD): Stimmt! – Zuruf des Abg. Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Aber der Reihe nach: Herr Fraktionsvorsitzender Rentsch, im Februar dieses Jahres sind Sie auf die anderen Fraktionen schriftlich zugegangen und haben für Ihren Entwurf, für Ihre Änderung, geworben. Sie hatten mitgeteilt, dass der FDP-Fraktion nicht mehr an der Ausweitung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage gelegen sei. Das haben wir begrüßt, weil das aus unserer Sicht schon einmal ein Schritt in die richtige Richtung gewesen ist.

(Florian Rentsch (FDP): So ist es auch gewesen!)

Wenn Sie jetzt auch noch auf den von Ihnen geforderten Wegfall der Anlassabhängigkeit verzichten würden, wäre das genial. Aber dann hätten wir kein Gesetz mehr, über das wir an der Stelle diskutieren könnten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Rentsch, Scherz beiseite. Es ist ein ernst zu nehmendes Thema. Das wollen wir hier auch gar nicht verleugnen. Wir hatten Ihnen damals daraufhin mitgeteilt, dass wir es begrüßen, dass es Ihrer Fraktion nicht mehr um die Erweiterung der sonntäglichen Ladenöffnung geht – so weit, so gut.

Ein kleiner Hinweis: Wir hätten das auch in der Praxis auf der anderen Seite für möglicherweise fatal gehalten; wenn man nämlich mit dem einen oder anderen Fachmann spricht, dann sagt dieser Ihnen auch deutlich: Man muss aufpassen, dass man bei solchen Sondergeschichten keine Inflation erzeugt, weil das dann auch ganz schnell dazu führen kann, dass die Dinge an dieser Stelle wieder unattraktiv werden.

Sie nehmen jedenfalls heute das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum Anlass für Ihre Aktuelle Stunde. Ich fürchte allerdings, dass uns das in der Sache nicht viel weiter bringen wird; denn über alldem schweben nach wie vor die einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Sie haben das eben in Ihrer Weise interpretiert. Diese Interpretation hält aber der Verfassungswirklichkeit wahrscheinlich nicht stand, wie Sie das glauben.