Protokoll der Sitzung vom 21.04.2016

Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Hessens Innenminister Beuth muss sich erklä- ren – wird gegen Journalisten ermittelt?) – Drucks. 19/3300 –

Als Erste hat Frau Justizministerin Kühne-Hörmann ums Wort gebeten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dieser Aktuellen Stunde möchte ich vorab Folgendes ausführen: Die hessischen Staatsanwaltschaften führen ihre Verfahren selbstständig und eigenverantwortlich. Die Fach- und Rechtsaufsicht wird vornehmlich von der Generalstaatsanwaltschaft wahrgenommen. Einzelfallbezogene Weisungen des Hessischen Ministeriums der Justiz in konkreten Ermittlungsverfahren erfolgen nicht.

Dies vorangestellt, teile ich Ihnen mit, was mir die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main als Herrin des Ermittlungsverfahrens zu dem Sachverhalt Ermittlungsverfahren gegen einen „Bild“-Journalisten berichtet hat.

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verrats von Privatgeheimnissen und Verleumdung gemäß den §§ 203 und 187 StGB gegen einen Journalisten der „Bild“-Zeitung. Die Einleitung dieses Ermittlungsverfahrens beruht auf einer im Februar 2016 erstatteten Anzeige eines in anderer Sache Beschuldigten.

Bereits im Januar 2016 wurde durch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main aufgrund der Presseberichterstattung über denselben Lebenssachverhalt von Amts wegen ein Ermittlungsvorgang angelegt und der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zur Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens übergeben. Dort wurde sodann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses – § 353b StGB – und der Verletzung des Privatgeheimnisses – § 203 StGB – gegen unbekannt eingeleitet.

Da eine durch eine Arbeitsgruppe der Generalstaatsanwältinnen und Generalstaatsanwälte erarbeitete sowie durch Rundverfügung der Generalstaatsanwaltschaft bekannt gemachte Handreichung zur Eintragungspraxis der Staatsanwaltschaften die Ermittlung mehrerer Taten eines zusammenhängenden Lebenssachverhalts in einem gemeinsamen Verfahren vorgesehen ist, wurden beide Verfahren unter demselben Aktenzeichen zusammengeführt.

Das ändert jedoch nichts daran, dass nach wie vor wegen der beschriebenen unterschiedlichen Tatvorwürfe ermittelt wird.

Im Hinblick auf das noch laufende Verfahren kann zu näheren Einzelheiten bzw. zum Stand der Ermittlungen keine Auskunft erteilt werden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als Nächster hat Kollege Rudolph, SPDFraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Justizministerin, das waren eher Nebelkerzen als erhellende Hinweise zu der Thematik. Die öffentliche Berichterstattung und Diskussion darüber, dass gegen den „Bild“-Reporter Max S. strafrechtlich ermittelt wird, wirft viele Fragen auf.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Gestern gab es dazu einen „ZAPP“-Bericht. Ein grüner Abgeordneter hat da markig gesprochen, man solle sich als Politiker erst informieren, bevor man Interviews gibt. Man solle als Politiker auch wenigstens versuchen, sich zu informieren, und nicht Pressemitteilungen des Innenministers einfach 1 : 1 übernehmen. – Das würde ich dem Abgeordneten der GRÜNEN dann auch einmal empfehlen. Deswegen wirft der gesamte Tatbestand durchaus Fragen auf.

Meine Damen und Herren, wir fragen hier im Hessischen Landtag, und die Landesregierung hat Gelegenheit – die Justizministerin hat ja auch als Erste das Wort ergriffen –, zu den jetzt von mir thematisierten Fragen öffentlich Stellung zu nehmen.

(Zuruf von der SPD: Genau!)

Stehen diese Ermittlungen gegen den „Bild“-Reporter im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die vermeintlich unsicheren Schutzwesten bei der Polizei und dem Verschweigen von Zahlen zur Flüchtlingskriminalität? – Darauf kann man hier klare Antworten geben. Dies erwarten wir auch. Der Hessische Landtag ist dafür der richtige Ort.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))

Herr Bauer, wenn Sie mehr wissen, bin ich Ihnen für Hinweise dankbar. Sie haben dann auch Gelegenheit, in fünf Minuten etwas zu sagen.

Meine Damen und Herren, spannend ist allerdings auch die Frage, ob gegen einen Journalisten gemäß § 26 StGB –

Anstiftung zum Geheimnisverrat – in Verbindung mit § 353b StGB – Verletzung des Dienstgeheimnisses – ermittelt wird, wie die „Bild“-Zeitung in ihrer gestrigen Ausgabe berichtet hat.

Wenn es ein Ermittlungsverfahren gegen einen Journalisten wegen dieses Tatbestandes gibt, muss auch ein sogenannter Anfangsverdacht vorliegen. Deswegen frage ich hier vor dem Hessischen Landtag sowohl die Justizministerin als auch den Innenminister: Wird gegen einen Journalisten der „Bild“-Zeitung oder gegen andere Journalisten genau wegen des Straftatbestandes gemäß § 26 StGB – Anstiftung zum Geheimnisverrat – in Verbindung mit § 353b StGB – Verletzung des Dienstgeheimnisses – ermittelt?

Genau darüber ist in der Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Frankfurt vom 14. April nicht berichtet worden. Dort wird nur über die Anzeige dieser Privatperson berichtet. Das ist hier aber nicht der Fokus, sondern hier geht es um etwas anderes, meine Damen und Herren.

Deswegen, Herr Innenminister, nehmen Sie Stellung. Sie haben gestern gegenüber „ZAPP“ schriftlich erklären lassen, nicht mündlich erläutert – ich zitiere wörtlich –:

Der Vorwurf, die hessische Polizei ermittle gegen einen Journalisten der „Bild“-Zeitung auf Initiative des hessischen Innenministers, ist völlig absurd.

Darum geht es gar nicht. – Wird gegen einen Journalisten wegen dieses Tatbestandes ermittelt, das ist die relevante Frage. Das wirft Fragen auf. Dazu muss hier heute im Landtag Stellung genommen werden.

(Beifall bei der SPD – Zuruf von der CDU)

Dass einiges im Hause des Innenministers nicht rund läuft, wissen wir. Er ist auch sehr dünnhäutig, schnell mit Anzeigen dabei. Sein Pressesprecher wurde abgelöst. All das spricht ja nicht für souveränes Handeln im Hause des Innenministers, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Frau Kühne-Hörmann, Sie haben eben gesagt, Verfahren würden zusammengeführt, weil sie zusammenhängen. Sie können das hier gern auch noch einmal erläutern. Da gibt es zwei Anzeigen einer Privatperson gemäß § 187 StGB – Verleumdung – und § 203 – Verletzung von Privatgeheimnissen. Die werden jetzt angeblich in einem Verfahren zusammengeführt wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353b StGB gegen unbekannt. Wo ist da der Zusammenhang? – Das sind Fragen, die wir heute hier von Ihnen beantwortet wissen möchten.

(Beifall bei der SPD)

Herr Innenminister, Sie haben auch die Gelegenheit, zu dem Anzeigenerstatter, einem CDU-Kommunalpolitiker aus dem Odenwald, Stellung zu nehmen. Hatten Sie da Kontakt?

(Alexander Bauer (CDU): Was soll das denn?)

Sie haben Gelegenheit, hier dazu Stellung zu nehmen. Denn das ist schon eine Frage. Mehr als 30 Polizeibeamte werden jetzt befragt, ob es um dienstliche Kontakte zu Journalisten geht.

Na ja, man kann schon auch auf subtilere Art und Weise versuchen, Leute hier unter Druck zu setzen oder zu signalisieren: Wehe dem! Auf wem bestimmte Sachen basieren, für den hat das bestimmte Konsequenzen.

Meine Damen und Herren, deswegen ist das ein ernster Vorgang. Ich frage noch einmal beide Vertreter der Landesregierung: Wird gegen einen Journalisten der „Bild“Zeitung – wir nennen ihn Max S. – im Zusammenhang mit Verletzung von Dienstgeheimnissen, Anstiftung dazu, ermittelt?

(Zustimmung bei der SPD)

Denn diese Frage wird durchaus dafür relevant sein: Wer sagt wann die Wahrheit? Deswegen empfehle ich, auf diese Frage sehr genau einzugehen. Wir erwarten die Antwort.

Sie wissen doch alle: Es wird immer Wege und Möglichkeiten geben, im parlamentarischen Verfahren die Wahrheit aufzuklären. Wir erwarten hier und heute Aufklärung. Sie können dazu beitragen. Dann ist die Angelegenheit möglicherweise erledigt. Aber nur Nebelkerzen zu werfen, das geht keinesfalls. Es geht hier um einen schwerwiegenden Verdacht, den die „Bild“-Zeitung ausgesprochen hat. Das können wir nicht abschließend beurteilen. Deswegen liegt es an der Justizministerin, an dem Innenminister, dazu Stellung zu nehmen. Der Hessische Landtag ist der richtige Ort. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Bauer, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, ich hätte eigentlich gedacht, Sie würden ein englisches Sprichwort beherzigen, das da lautet: Wer in der Grube sitzt, soll aufhören zu graben.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das ist ein chinesisches Sprichwort!)

Ich darf deshalb für meine Fraktion feststellen: Der Knochen, mit dem Sie Ihr politisches Süppchen kochen, ist abgenagt. Daran ist nichts, und er ist lediglich geschmacklos, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von der CDU: Völlig abge- lutscht!)

Es gibt keine Zweifel: In Hessen gilt die Pressefreiheit uneingeschränkt. In Hessen gibt es niemanden in der Landesregierung, der Journalisten einschüchtern möchte. Und in Hessen gilt wie in jedem Rechtsstaat: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Das gilt auch für Journalisten. Deshalb tut die unabhängige Justiz ihre Arbeit und führt Ermittlungen, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Das sind die Fakten, meine Damen und Herren.

Der Versuch der Opposition, hier wider besseres Wissen etwas zu skandalisieren, ist durchschaubar. Er ist in Zeiten einer aufgeheizten Stimmung, in der viele Menschen verunsichert sind, geradezu unverantwortlich. Er ist deshalb unverantwortlich, weil Demokratie insgesamt Schaden nimmt. Wer wie Herr Rudolph mit kleiner parteipolitischer Münze hier Nebelkerzen suggeriert und Fragen in den Raum wirft, die die Justizministerin eben eindeutig beantwortet hat, der zerstört das Vertrauen in die Politik.

(Günter Rudolph (SPD): Gar nichts hat sie gesagt! Gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen Journalisten?)

Sie hat ganz klar gesagt, um was es geht. Ich will Ihnen die Fakten noch einmal erläutern.

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Sagen Sie Ja oder Nein!)

Worum geht es? Hören Sie doch einmal zu.

(Günter Rudolph (SPD): Sie wissen es offensichtlich nicht! Dann sagen Sie es!)