Protokoll der Sitzung vom 17.05.2016

Der Vorschlag ist, es heute nach Tagesordnungspunkt 6 zu behandeln.

Der Aufruf soll also heute nach Tagesordnungspunkt 6 erfolgen. So lautet der Vorschlag. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann verfahren wir so.

Eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Abg. Cárdenas (DIE LINKE) und Fraktion und der Abg. Öztürk (fraktionslos) betreffend Initiative „Züge der Hoffnung“, Drucks. 19/3390. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird der Antrag Tagesordnungspunkt 64. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion.

Weiterhin eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist der Dringliche Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schutzschirmbilanz 2015 zeigt gemeinsame Erfolge von Land und Kommunen, Drucks. 19/3397. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird er Tagesordnungspunkt 65. Wir können ihn zusammen mit Tagesordnungspunkt 2, der auch zu diesem Thema ist, aufrufen. – Das wird auch akzeptiert. Dann verfahren wir so.

Noch eingegangen und an Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Abg. Merz, Alex, Decker, Di Benedetto, Gnadl, Roth, Dr. Sommer (SPD) und Fraktion betreffend „Züge der Hoffnung“, Drucks. 19/3400. – Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Damit wird er Tagesordnungspunkt 66. Wir werden ihn zusammen mit Tagesordnungspunkt 64 aufrufen. – Auch das ist Konsens. Dann wird so verfahren werden.

Schließlich haben wir noch zu Tagesordnungspunkt 6, dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2016, Drucks. 19/ 3373, den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/3399. Ich habe das nur gesagt, damit Sie wissen, dass er jetzt mit dabei ist.

Das war es zur Tagesordnung. – Herr Kollege Rudolph und dann Herr Schaus.

Herr Präsident, wir bitten unseren Antrag unter Tagesordnungspunkt 11, der das Hessische Ried betrifft, noch einmal eine Runde zu schieben. Das hat sich erst während der Fraktionssitzung ergeben. Es geht um Tagesordnungspunkt 11 und um das Hessische Ried.

Okay.

Dann bitten wir noch, den Antrag unter Tagesordnungspunkt 25 nach unserer Aktuellen Stunde – das Stichwort dazu lautet Glyphosat – am Donnerstag aufzurufen und abzustimmen.

Alles klar. Ich wiederhole: Der Antrag unter Tagesordnungspunkt 11 soll geschoben werden. Der Dringliche Antrag unter Tagesordnungspunkt 25 wird nach der Aktuellen Stunde der SPD zum Thema Glyphosat aufgerufen werden. – Es besteht Konsens. Damit ist das in Ordnung.

Herr Kollege Schaus.

Herr Präsident, wir bitten, unseren Dringlichen Antrag unter Tagesordnungspunkt 64 – er betrifft die „Züge der Hoffnung“ – am Donnerstag nach der Aktuellen Stunde unter Tagesordnungspunkt 59 direkt abzustimmen.

Das ist der Tagesordnungspunkt 64? – Er soll nach der Aktuellen Stunde abgestimmt werden. Das heißt, der andere, der dazugehört, bleibt separat? – Okay. Damit ist beschlossen, dass der Dringliche Antrag unter Tagesordnungspunkt 64 am Donnerstag nach der Aktuellen Stunde zur Abstimmung aufgerufen werden wird.

(Unruhe)

Gibt es noch Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Herr Kollege, bitte seid ruhig da.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass wir heute bis 19 Uhr tagen und, wie immer, mit der Fragestunde beginnen. Dann folgt die Regierungserklärung des Hessischen Ministers der Finanzen betreffend „Engagieren, sparen, investieren: Ersten Kommunen gelingt bereits jetzt der Einstieg in den Ausstieg aus dem Schutzschirmprogramm des Landes“. Sie wird nach der Fragestunde zusammen mit Tagesordnungspunkt 65 aufgerufen werden.

Heute Mittag ab 15 Uhr fehlt Herr Minister Grüttner. Kollege Banzer fehlt heute noch einmal den ganzen Tag. Heute Abend wird die Fußballmannschaft des Hessischen Landtags gegen eine Mannschaft antreten, die sich aus Politik und Vorstand des SV Bischofsheim zusammensetzt, also hier in unserer Nachbarschaft. Wer sich das antun und das erleben will, kann hinfahren.

(Heiterkeit)

Ich habe beide Dinge genannt. Ich fahre ja selbst hin; Wolfgang, nur wegen dir. Spaß beiseite. – Weitere Mitteilungen liegen nicht vor.

Meine Damen und Herren, wir kommen damit zum Punkt 1 unserer Tagesordnung. Das ist die Fragestunde in der 72. Plenarsitzung.

Fragestunde – Drucks. 19/3320 –

Wir beginnen mit der Frage 508 des Kollegen Bellino.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie – zehn Jahre nach dessen Einrichtung – die Bedeutung des Krisenstabs der Landesregierung?

Gibt es hier jemanden, der den Lautsprecher lauter stellen kann? Denn der Kollege Bellino, der sonst immer zu hören ist, war kaum zu hören.

Wir haben die Frage gelesen. Ich lasse sie deswegen zur Beantwortung zu. – Das Wort hat der Herr Innenminister.

Herr Präsident, Herr Abg. Bellino! Seit 2005 bildet der Krisenstab der Hessischen Landesregierung die Spitze des Krisenmanagements in Hessen. Er führt die polizeiliche und nicht polizeiliche Gefahrenabwehr zusammen und trifft bei Terroranschlägen, Katastrophen, Großschadenslagen und Verletzungen kritischer Infrastrukturen landesweit bedeutsame Entscheidungen. Hessen ist in den vergangenen zehn Jahren zum Glück von Großschadenslagen und landesweiten Katastrophen verschont geblieben.

Die Einrichtung des Krisenzentrums wurde jedoch genutzt, um Einheiten des hessischen Katastrophenschutzes bei dem Hochwasser an der Oder im Jahr 2010, bei seinem ersten Auslandseinsatz anlässlich der Eiskatastrophe in Slowenien 2014 und aktuell bei der Unterbringung der Asylsuchenden und Flüchtlinge zu koordinieren. Der Krisenstab hat zudem bereits mehrere länderübergreifende Übungen absolviert.

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass es sich bei der Einrichtung des Krisenstabs um eine äußerst sinnvolle Maßnahme gehandelt hat, die sich bereits in der Vergangenheit bewährt hat und auch zukünftig weiter bewähren wird. Er ist ein wichtiger Baustein für die Sicherheit in Hessen. Zudem war und ist er bundesweit einmalig. Hessen ist mit dem Krisenstab der Landesregierung für den Ernstfall gut gewappnet.

Nächte Frage, Frage 509, Herr Abg. Bauer.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele verdachtsunabhängige Kontrollen hat die hessische Polizei 2015 durchgeführt?

Herr Innenminister.

Im Jahr 2015 wurden bei insgesamt 131.108 Kontrollen 254.508 Personen und 163.398 Fahrzeuge kontrolliert.

Zusatzfrage, Herr Abg. Bauer.

Welche Fahndungserfolge wurden dadurch erzielt?

Herr Innenminister.

Im Jahr 2015 kam es zu 6.880 Festnahmen und 13.767 eingeleiteten Ermittlungsverfahren mit 12.315 Tatverdächtigen, bei denen allein in 4.904 Fällen Betäubungsmittel sichergestellt wurden. Von den 12.315 Tatverdächtigen waren etwas über 50 % nicht Deutsche. Dabei hatte der überwiegende Teil der ausländischen Tatverdächtigen den Wohnsitz im Inland.

Keine weiteren Zusatzfragen? – Dann kommen wir zu Frage 510. Herr Abg. Klein (Freigericht).

Ich frage die Landesregierung:

Ist nach ihrer Auffassung das Programm „Qualifizierte Berufspädagogische Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb“ (QuABB) zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen auch geeignet, eine erfolgreiche Integration junger Flüchtlinge in eine berufliche Erstausbildung zu unterstützen?

Herr Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das Programm „Qualifizierte Berufspädagogische Ausbildungsbegleitung in Berufsschule und Betrieb“, kurz QuABB, ist ein Qualifizierungsprogramm, mit dem sehr gute Ergebnisse zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen erzielt wurden und werden. QuABB setzt frühzeitig bei Problemen an, die während der Ausbildung entstehen können, und erarbeitet gemeinsam mit den ausbildenden Betrieben und Berufsschulen Lösungen. QuABB ist grundsätzlich auch geeignet, um eine erfolgreiche Integration junger Flüchtlinge in eine berufliche Erstausbildung zu unterstützen. QuABB ist allerdings nicht auf eine dauerhafte Begleitung während der gesamten Ausbildung angelegt.

Um gezielt auf die speziellen Bedürfnisse von Flüchtlingen in der Ausbildung eingehen zu können, wird zurzeit eine zusätzliche Begleitstruktur für die Berufsorientierung, -qualifizierung und -ausbildung im Rahmen des Programms „Wirtschaft integriert“ gemeinsam mit der Arbeitsverwaltung und den Kammern entwickelt. Am Anfang der Förderkette in diesem Programm steht die dreimonatige Phase der Berufsorientierung. Rund 1.000 Plätze für Berufsorientierung mit Sprachförderung werden 2016 mit Beteiligung der Bildungszentren des Handwerks zur Verfügung stehen. An die Phase der Berufsorientierung schließt sich die Phase der sechs bis zwölf Monate dauernden Einstiegsqualifizierung an. In Ausbildungsbetrieben leisten die Teilnehmenden Praktika und werden dabei sozi

alpädagogisch und sprachlich begleitet und auf den Ausbildungsbeginn, den dritten Baustein der Förderkette, vorbereitet.

Der dritte Programmteil wird im Herbst 2016 mit bis zu 20 Ausbildungsbegleiterinnen und -begleitern an den Start gehen. Die dafür vorgesehenen Ausbildungsbegleiterinnen und -begleiter sollen über die für diese Arbeit erforderlichen interkulturellen Kompetenzen verfügen und hessenweit zur Verfügung stehen. Sie werden innerhalb von „Wirtschaft integriert“ sowohl die jungen Flüchtlinge in betrieblicher Ausbildung als auch die ausbildenden Betriebe während der gesamten Ausbildung beratend begleiten. Die Ausbildungsbegleitungen werden in den Berufsbildungszentren der Kammern auf die jungen Flüchtlinge zugehen und bei der Kontaktaufnahme mit den Betrieben helfen.

Damit wird eine zusätzliche Stützstruktur im Rahmen des Programms „Wirtschaft integriert“ aufgebaut und QuABB im Hinblick auf die sich aktuell stellende Integrationsaufgabe bedarfsgerecht ergänzt.

Zusatzfrage, Herr Abg. Klein.

Herr Minister, teilen Sie meine Auffassung, dass der erfolgreiche Einstieg in eine Berufsausbildung gerade für junge Flüchtlinge von elementarer Bedeutung für deren weitere Lebensplanung und erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft ist?

(Janine Wissler (DIE LINKE): Wer kann denn auf diese Frage mit Nein antworten?)