Fest steht auch, dass in neun von zehn Fällen Alleinerziehen Frauensache ist. Das muss uns klar sein.
So gibt es darunter eine nennenswerte Anzahl von Frauen, die durch die frühe Schwangerschaft keine Berufsausbildung begonnen haben, die ihre Ausbildung abbrechen mussten, aber auch solche, die länger vom Beruf pausiert
Sie stehen jetzt nach der Trennung vor der Herausforderung, ihren Lebensunterhalt ohne Partner für sich und ihre Kinder abzusichern. Das haben wir eben schon gehört. Natürlich ist auch die mangelnde schulische und berufliche Qualifikation ein Hauptgrund für die Armutsgefährdung. 90 % der Alleinerziehenden, die noch nicht berufstätig sind, geben an, wenn sie gefragt werden, dass sie arbeiten wollen – natürlich aus wirtschaftlichen Gründen, das wissen wir. Deswegen brauchen wir Beratungs- und Unterstützungsleistungen, damit sie auch arbeiten können.
Eines ist klar, das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen: Mittlerweile sind 80 % der Alleinerziehenden in Hessen erwerbstätig. Das hat sich in den letzten Jahren sehr stark geändert. Ich möchte auch für meine Fraktion betonen: Wir haben hohen Respekt vor der Doppelbelastung der Alleinerziehenden, vor dem, was sie tagtäglich leisten.
Frau Schott, das Bild, das Sie von den Studentinnen in Hessen an die Wand malen und das Sie auch immer pauschalieren, trifft mich doch sehr. Sie nehmen nicht zur Kenntnis, welche Bemühungen wir schon unternommen haben, um Studieren mit Kind zu erleichtern, welche Bemühungen auch die Hochschulen in Hessen einsetzen und wie viele Kinderbetreuungseinrichtungen mittlerweile an den Universitäten zur Verfügung stehen. Wir können natürlich die Belastungen, die ein Studium mit sich bringt, nicht wegdiskutieren. Das ist völlig richtig. Es gibt aber Mittel und Wege, das Studium zu strecken und Möglichkeiten zu finden, wie Studium mit Kind machbar ist.
Eines ist mir noch wichtig, wenn es um Arbeitsmarktpolitik geht. Es geht eben nicht allein darum, Alleinerziehende schnellstmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Es geht uns um die Qualifizierung und Weiterbildung mit dem klaren Ziel, eine auskömmliche Berufstätigkeit zu ermöglichen, die dann den Lebensunterhalt dauerhaft absichert.
Deshalb hat die Hessische Landesregierung schon im Jahr 2005 begonnen, Müttern, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, für die eine Vollzeitberufsausbildung nicht möglich ist, eine Ausbildung in Teilzeit mit organisierter Kinderbetreuung und mit einer Begleitung anzubieten.
Wir waren es, die eine Bundesratsinitiative eingebracht haben und dies auch auf Bundesebene weit verbreitet haben. Wir sind sehr froh, dass diese Aufgabe jetzt eine Querschnittsaufgabe geworden ist. Kollege Bocklet hat es eben zum Thema Jobcenter ausführlich erwähnt; das Gleiche gilt auch für die Bundesagentur für Arbeit. Im Netzwerk „Berufsabschluss in Teilzeit“ unterstützen die Arbeitsagenturen und die Jobcenter die Alleinerziehenden, die diesen Weg gehen wollen. Dafür stehen die regionalen Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbudgets zur Verfügung.
Dafür gibt es auch immer extra Beraterinnen. Das sind nicht diejenigen, die die Leistungen ausrechnen. Es gibt extra Beraterinnen, die Wege für die Alleinerziehenden aufzeigen, wie sie diese Teilzeitausbildung leisten können.
Lassen Sie mich auch noch etwas zum Thema Kinderbetreuung erwähnen. Es wird ein Bild gezeichnet, als gäbe es
das nicht. Wir haben erhebliche Anstrengungen in allen Bereichen der Kinderbetreuung unternommen. Wir haben den Rechtsanspruch. Wir haben die U-3-Plätze ausgebaut. Wir qualifizieren die Tagesmütter. Wir haben Netzwerke dort. Deshalb kann man diese enormen Anstrengungen, die Bund, Land und die Kommunen in Hessen leisten, nicht einfach so vom Tisch wischen.
Wir haben auch eine Baustelle, das wissen wir. Das ist die Grundschulbetreuung in der Schulzeit und in den Ferien. Das packen wir an. Der Pakt für den Nachmittag setzt genau hier ein. Davon werden auch die Alleinerziehenden profitieren, dass wir Betreuungssicherheit bis 17 Uhr gewährleisten und den Alleinerziehenden damit eine wesentliche Unterstützung bieten.
Ein drittes Handlungsfeld möchte ich erwähnen, die familienfreundlichen Arbeitsplätze. All das kann natürlich nicht funktionieren, wenn wir in Hessen nicht viele familienfreundliche Unternehmen hätten, die sagen: Das ist für uns eine wichtige Aufgabe, und wir beteiligen uns daran. Wir lassen uns bei „Beruf und Familie“ auditieren.
Die Landesregierung hat viele Initiative unternommen, um Unternehmen zu beraten und für die Familienfreundlichkeit zu werben. Angesichts des Fachkräftemangels erkennen die Betriebe auch zunehmend, dass sie flexiblere Arbeitsbedingungen schaffen müssen, wenn sie die Alleinerziehenden als Arbeitskräftepotenzial nutzen wollen. Dazu gehört beispielsweise auch die Bereitschaft der Betriebe, die Teilzeitausbildung zu ermöglichen. Ich danke deswegen allen Arbeitgebern, die solche Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Es erfordert auch die Bereitschaft von Arbeitgebern, mit dem Risiko von Fehlzeiten umzugehen. Das ist bei Befragungen immer wieder ein Problem, wenn plötzlich aufgrund von Erkrankungen der Kinder das Betreuungssystem wegbricht und wenn aufgrund von gewünschten Arbeitszeiten in der Frühe oder spät am Abend die Randzeitenbetreuung für die Mütter an Grenzen stößt.
Ich weiß, das sind Hemmnisse, die besonders für Alleinerziehende mit kleinen Kindern existieren, die nicht wegdiskutiert werden und nicht so einfach geregelt werden können. Auch hier gibt es intelligente Lösungen. Ich bin der Überzeugung, dass sich in den nächsten Jahren viel tun wird.
Zum Handlungsfeld Unterstützungsleistungen. Frau Özgüven, Sie haben viele Themen erwähnt, die eigentlich auf der Bundesebene von der Bundesfamilienministerin zu regeln wären. Herr Bocklet hat das Thema Unterhaltsvorschussrecht erwähnt. Das ist eine Baustelle.
Ich möchte noch eine Baustelle erwähnen, das sind die Alleinerziehenden, die in die Ausbildung gehen. Wenn sie vorher SGB-II-Bezug hatten und dann eine Ausbildungsvergütung bekommen, fallen sie nach geltendem Recht aus der SGB-II-Alimentierung heraus.
Ja, sofort. – Der neue Gesetzentwurf zum SGB II wird Abhilfe leisten. Das wird von uns sehr begrüßt.
Ich möchte zusammenfassen und feststellen: Wir lassen die Alleinerziehenden nicht allein, sondern wir arbeiten weiter daran, die Rahmenbedingungen, die Unterstützungssysteme kontinuierlich im Sinne der Alleinerziehenden und ihrer Kinder zu verbessern.
Vielen Dank, Frau Kollegin Ravensburg. – Für die FDPFraktion hat sich nun Kollege Rock zu Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Bei der Debatte über eine Große Anfrage ist es immer schwierig, sich nicht in den Zahlen zu verlieren; vor allem wenn man als letzter Parlamentarier spricht, nicht alle Zahlen zu wiederholen, die vorgetragen worden sind. Dennoch bleibt es einem nicht erspart, das eine oder andere zu den Zahlen zu sagen. Es ist schon interessant gewesen, als ich die Große Anfrage durchgearbeitet habe, bedauernd feststellen zu müssen, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben.
Ehrlich gesagt, dachte ich, dass wir ein Stück weiter wären. Daher ist diese Anfrage sehr wichtig gewesen, um uns hier noch einmal den Handlungsrahmen aufzuzeigen. Ich bin meiner Vorrednerin Frau Ravensburg sehr dankbar, dass sie noch einmal deutlich gemacht hat, dass wir nicht von „der Alleinerziehenden“ sprechen, sondern dass wir es mit einer Vielzahl von Lebensentwürfen zu tun haben, für die es keine generelle Lösung geben kann. Dass wir hier nicht mehr über ein Randthema in der Gesellschaft reden, sollte mittlerweile auch jedem klar sein, und die vorliegenden Zahlen machen es einem noch einmal viel deutlicher. Wir sprechen von 8 % der Bevölkerung in Hessen, die betroffen sind, und zumindest bundesweit sprechen wir mittlerweile von 29 % der Familien, was mich, ehrlich gesagt, überrascht hat. Wir sprechen also von fast einem Drittel der Familien in Deutschland, die von diesem Phänomen betroffen sind.
Das ist keine Krankheit, das ist kein Stigma, sondern das ist eine Lebenssituation, die sich auch ändern kann. Es ist eine vorübergehende Lebenssituation, auf die man sich freiwillig oder nicht freiwillig eingelassen hat, die aber nun einmal vorliegt und die nachhaltige Auswirkungen auf die Kleinstfamilie hat. Man wird mit Dingen konfrontiert, die sich früher auf zwei Schultern verteilt haben und die man nun alleine tragen muss. Genau an dieser Stelle ist es auch so – und es hat mich, wie gesagt, ein Stück weit überrascht –, dass wir schon unglaublich viel getan und in diesem Landtag schon sehr viel darüber diskutiert und viele Dinge losgetreten haben. Viele Punkte und Zielvereinbarungen sind mit großem Konsens beschlossen worden. Dennoch zeigt sich, dass es hier noch großen Handlungsbedarf gibt.
Es geht nicht nur darum, passgenaue Hilfen zu entwickeln, sondern es geht auch ein Stück weit um Gerechtigkeit. Es geht darum, für diese Familien – mittlerweile fast ein Drit
tel der Familien in Deutschland – eine Chancengerechtigkeit zu entwickeln, dass auch die Frauen – überwiegend sind es Frauen, aber auch einige Männer – in einer solchen Lebenssituation auf ihrem Lebensweg nicht eine so problematische Situation vorfinden, dass sie nicht wieder in ausreichender Art und Weise mit ihrer Familie an unserer Gesellschaft teilhaben können. Daher bin ich wirklich dankbar, dass wir aufgrund dieser Anfrage alle die Möglichkeit haben, unsere Überlegungen zu schärfen, was noch getan werden kann.
Besonders ärgerlich finde ich die Frage der gemeinsamen Verantwortung für Kinder, beispielsweise den Punkt, wie der Trennungspartner womöglich mit der Unterstützung der Kleinstfamilie umgeht. Wenn ich mir das Thema Unterhaltsvorschuss ansehe – jeder, der sich ein bisschen damit auskennt, weiß, dass es ein Mindestbetrag ist – und unterstelle, dass der Unterhalt von dem Lebenspartner ermittelt würde, würde er deutlich über dem liegen, was der Staat zahlt bzw. was dieser Vorschuss beinhaltet. Dass 80 % der Partner nicht ermittelt werden können oder nicht in der Lage sind, einen vernünftigen Unterhaltsvorschuss zu zahlen, weil sie alle kein Geld haben, dieser Glaube fehlt mir. Der Staat ist in der Lage, viele Dinge zu exekutieren und durchzusetzen, aber hier besteht sicherlich noch Handlungsbedarf, weil es nicht nur um die Frage des Mindestunterhalts geht, sondern darum, eine gerechte Unterstützung auch im Hinblick auf die Entwicklungsmöglichkeiten dieser Kleinstfamilien sicherzustellen.
Natürlich kommt es gerade für diejenigen, die mehr als ein Kind in der Kleinstfamilie haben und besonders auf zusätzliche Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, ganz besonders auf die Möglichkeiten der Weiterentwicklung an. Zurzeit bietet das SGB II nicht ausreichend Möglichkeiten für besagte Gruppe – gerade in dem Bereich der Ausbildung –, sich nachhaltig für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Es ist eine Gruppe, die in ihrer Größe mittlerweile entscheidend in unserer Gesellschaft ist.
Ich will es nicht zu sehr vertiefen, da die Probleme bereits herausgearbeitet wurden, und alles zu wiederholen macht nun auch keinen Sinn. Aber diese Anfrage macht deutlich, dass wir noch einen weiten Weg vor uns haben, nicht nur passgenaue Lösungen für spezielle Lebenssituationen für Kleinstfamilien zu finden, sondern auch die Herausforderung zu bewältigen, eine gewisse Chancengerechtigkeit herzustellen. An dieser Stelle ist ganz klar der Bundesgesetzgeber am längeren Hebel. In vermittelnder Position kann vielleicht der Landesgesetzgeber noch ein bisschen mehr machen. Es ist eine Herausforderung, was wir hier gelesen haben, und es zeigt sich weiterhin Handlungsbedarf. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Grüttner. Bitte schön, Herr Minister, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mir relativ sicher, dass das Thema – die Situation Alleinerziehender in Hessen – nicht für einen parteipolitischen Zank geeignet ist, sondern dass es notwendig ist, sich der Gegebenheiten und der Schwierigkeiten anzunehmen, die Menschen haben, die sich für einen Lebensentwurf entweder entschieden haben oder aber entscheiden mussten, der sie vor besondere Herausforderungen stellt.
In diesem Kontext bin ich sehr dankbar, dass Herr Kollege Rock deutlich gemacht hat, dass man dies nicht in einer Pauschalität betrachten kann, sondern dass man das sehr differenziert sehen muss, während gleichzeitig deutlich wird, dass die Zahl der Menschen, die diesen Lebensentwurf entweder freiwillig gewählt haben oder in diesen Lebensentwurf hineingekommen sind, keine Minderheit darstellt, sondern durchaus eine beträchtliche Zahl in unserem Land.
Über 112.000 Menschen, die alleinerziehend sind – natürlich die meisten Mütter mit Kindern, aber auch Väter mit ihren Kindern –, das ist eine Zahl, die man in Hessen nicht negieren kann. Es sind Einelternfamilien, die in ihrem Alltag eine Menge Herausforderungen zu bewältigen haben. Sie organisieren nicht nur den eigenen Haushalt, sie tragen nicht nur die Verantwortung für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder und begleiten ihre schulische und erzieherische Entwicklung; oftmals steht in diesem Kontext noch eine Reihe von Fragen mit im Raum, die fast existenziell sind: Wie sichere ich meine eigene Existenz, wie sichere ich meine berufliche Zukunft, meine Wohnsituation? Wir sollten vielleicht auch nicht vergessen, dass häufig auch noch die Frage mit im Raum steht, wie mit dem anderen Elternteil umzugehen ist.
All das sind Fragen, die einer intensiven Betrachtung und nach meiner Überzeugung einer Antwort in Form von Hilfestellungen bedürfen. Dabei dürfen wir aber nicht die Hilfestellungen allein auf einen Personenkreis oder eine Gruppe beziehen, die einer besonderen Unterstützung bedarf. Vielmehr müssen auch Alleinerziehende mit ihren Kindern in den großen Kontext einer Familienpolitik einbezogen sein. Sie darf nicht zwischen Zweielternfamilien und Einelternfamilien mit Kindern unterscheiden, sondern sie muss zwischen Gesichtspunkten unterscheiden, welche Angebote wir den Menschen, die unserer Hilfe bedürfen, in den unterschiedlichen Lebensbereichen machen.
Diese Hilfestellungen müssen vielfältig sein. Sie sind auf der einen Seite mit Sicherheit in der Fragestellung zu sehen, ob wir es tatsächlich schaffen, diesen Eltern bzw. Einelternfamilien eine Wahlfreiheit im Hinblick darauf zu ermöglichen: Ja, ich kann mich meiner beruflichen Existenz widmen, weil ich auf der anderen Seite sicher bin, dass es eine gute Kinderbetreuung gibt. – Mit der Kinderbetreuung ist natürlich der Hebel von allem, was wir Einelternfamilien als Hilfestellungen anbieten müssen, gegeben.
Das ist letztendlich die Fragestellung: Haben wir durchgehend von der Unter-3-Betreuung bis zur Über-3-Betreuung ein konsistentes System der Kinderbetreuung, von dem wir nicht mit Blick auf den Ersatz der erzieherischen Aufgaben, sondern auf die Unterstützung der Familien reden?
Wir alle wissen – das müssen wir an dieser Stelle nicht diskutieren –, dass die Kinderbetreuung nach unseren gesetzlichen Vorschriften originäre kommunale Aufgabe ist. Aber wir haben als Land eine Verantwortung, inhaltlich unterstützend zu wirken. Das tun wir, indem wir nicht unbeträchtliche Mittel in die Hand nehmen, um Kinderbetreuung zu sichern. Immerhin sind es knapp 435 Millionen € jährlich, die das Land in die Hand nimmt, um die Kommunen bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Es ist eine Aufgabe, die in vielen Bereichen für Einelternfamilien existenziell ist, sowohl was die Länge der Öffnungszeiten als auch die Inhalte der Betreuung anbelangt. Es kann eben nicht nur Aufbewahrung sein, sondern es müssen auch Bildungsangebote gemacht und erzieherische Aufgaben wahrgenommen werden. In diesem Kontext sehen wir die Kinderbetreuung in unserem Land.
Das Zweite ist: Wir müssen eine ganze Reihe von Maßnahmen ergreifen, um Existenzsicherung im eigenen Beruf sicherstellen zu können. Hier haben wir im Hinblick auf die Fragen, die wir mit den Jobcentern diskutieren, eine ganze Reihe von Angeboten, die wir vorhalten, seien es niedrigschwellige Angebote, Beratungsangebote für Alleinerziehende, natürlich auch Motivation und Unterstützung für diesen Personenkreis, eine Frühaktivierung, die Erhöhung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung, die Optimierung der Randzeitbetreuung für Kinder und interne Prozessoptimierung in den Jobcentern.
In der Praxis hat sich gezeigt, dass der Unterstützungsbedarf der Alleinerziehenden im Integrationsprozess eben nicht pauschal dargestellt werden kann, sondern häufig individuell ist, weil sich die jeweiligen Lebenssituationen sehr wohl unterscheiden.
Deswegen haben wir unter dem Dach des Programms „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ zahlreiche Projekte etabliert, durch die Netzwerke für Alleinerziehende aufgebaut bzw. weiterentwickelt wurden und werden. So konnten lokale Strukturen zur Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt gestärkt und regionale Unterstützungsangebote gebündelt werden.
Im Übrigen ist in den Zielvereinbarungen, die wir mit den kommunalen Jobcentern und den gemeinsamen Einrichtungen abschließen, die Integration von Alleinerziehenden in den Arbeitsmarkt eines der Hauptaugenmerke, die wir innerhalb dieser Zielvereinbarungen legen. Wir sagen: Auf diese Stelle muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden, und es kann nicht sein, dass beispielsweise wegen fehlender Kinderbetreuung eine Integration in den Arbeitsmarkt nicht möglich ist. – Deswegen verfolgen wir dieses Ziel, das wir in den Vereinbarungen niederlegen, mit aller Entschiedenheit. Denn das ist schlicht und einfach einer der entscheidenden Schritte für ein selbstbestimmtes Leben.