Einen Punkt will ich noch erwähnen: die Infrastrukturkosten, nämlich die Trassen- und Stationspreise. Da hat der Bund bisher nicht geliefert. Wir haben uns geeinigt, dass sichergestellt werden muss, dass diese Trassen- und Stationspreise nicht immer stärker steigen.
Wir bestehen darauf, dass die Steigerung bei den Trassenund Stationspreisen, also bei dem, was Schienenfahrzeuge sozusagen an Maut bezahlen müssen – um das einmal mit dem Lkw-Verkehr zu vergleichen –, nicht mehr als 1,8 % im Jahr sein darf. Wir sind mit dem, was uns der Bund bisher vorgelegt hat bzw. was er nicht vorgelegt hat, und mit dem, was bisher im Eisenbahnregulierungsgesetz steht, sehr unzufrieden. Wir müssen dringend dafür sorgen, dass es mit den exorbitanten Steigerungen nicht weitergeht, die am Ende für die Verkehrsleistungen fehlen.
Wenn wir gerade dabei sind, Stichwort: Infrastrukturförderung. Wir wollen, dass es auch schnell Klarheit über die Frage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes gibt, also über den Anteil der Kosten, den der Bund für Investitionskosten in den Ländern zur Verfügung stellt. Die Verkehrsministerkonferenz hat sich im letzten Monat darauf geeinigt – übrigens einstimmig –, zu sagen, dass 500 Millionen € pro Jahr benötigt werden und auch dort eine Dynamisierung benötigt wird. Das ist gerade für Hessen exorbitant wichtig, weil wir ohne die Mittel aus dem GVFG die nötigen Ausgaben für die Main-WeserBahn, den Ausbau der S 6, die Nordmainische S-Bahn, die Regionaltangente West und die großen Stadtbahnprojekte in und um Frankfurt nicht hinbekommen. Deswegen brauchen wir schnell Klarheit.
Letzter Punkt, Stichwort: Entflechtungsgesetz. Auch hier haben wir keine Klarheit, wie es weitergeht. Die BundLänder-Finanzbeziehungen sind noch ungeklärt.
Das bedeutet, wir haben einen weiter wachsenden Finanzierungsbedarf im öffentlichen Personennahverkehr, den wir decken müssen. Wir haben mit dem ÖPNV einen hohen Nutzen für die Allgemeinheit, für die Anlieger und auch für die Unternehmen. Frau Wissler, deswegen prüfen wir ergebnisoffen auch die Möglichkeit einer Finanzierungsbeteiligung Dritter an den ÖPNV-Erschließungskosten.
Ich sage aber ausdrücklich: ergebnisoffen. Wir wissen, dass es in der Wirklichkeit am Ende meistens nicht so einfach ist, wie in den Anträgen der Linksfraktion.
und dafür sorgen können, dass die ÖPNV-Finanzierung in Hessen auf eine langfristige und gute Grundlage gestellt wird. Ich hoffe, dass wir an dieser Stelle die Unterstützung des ganzen Hauses bekommen werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir beenden damit die Aussprache und überweisen beide Anträge zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss. – Keiner widerspricht, dann ist das so beschlossen.
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schlösser, Gärten und Burgen in Hessen als kulturelles Erbe erhalten – Drucks. 19/2646 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hessen lässt seine bedeutenden kunst- und kulturhistorischen Schätze nicht verfallen, sondern investiert 10 Millionen € im Zeitraum von 2015 bis 2019 zusätzlich in Schlösser, Gärten und Burgen.
Mit dem von uns eingebrachten Antrag begrüßen wir die Neuauflage des hessischen Kulturinvestitionsprogramms Ende des vergangenen Jahres. Es ist eine gute und richtige Entscheidung, Investitionen in der genannten Größenordnung möglich zu machen. Unsere Schlösser und Burgen, unsere kunst- und kulturhistorischen Schätze erhöhen die Attraktivität unseres Landes für uns alle, für unsere Einwohner, aber auch für Zugewanderte, um ihnen unsere Kultur näherzubringen. Sie sind ein wichtiger Anziehungspunkt für unseren Tourismus.
Für kulturelle Identität ist es von herausgehobener Bedeutung, wie ein Land mit seinen baulichen Schätzen umgeht. Lässt es sie verfallen, kürzt es die Mittel für die Bauunterhaltung und Denkmalpflege, oder investiert es vorausschauend? Wir können sagen: Hessen investiert vorausschauend. Wo andere kürzen, legen wir ein Programm von 10 Millionen € für die nächsten drei Jahre fest.
Das KIP erstreckt sich über ganz Hessen, in vielen unterschiedlichen Maßnahmen und Standorten. Ich greife einfach einmal drei Maßnahmen aus insgesamt 28 heraus, damit noch einmal deutlich wird, wofür der Geldsegen im Einzelnen Verwendung findet.
Ein hessisches Kleinod ist die romanische Klosterkirche im Kloster Konradsdorf aus dem 12. Jahrhundert: derzeit in einem miserablen baulichen Zustand, künftig restauriert, der Öffentlichkeit zugänglich und barrierefrei.
Die zweite große Summe aus dem Programm dient der Einrichtung des Odenwälder Elfenbeinmuseums und weiteren Umbauten im landeseigenen Schloss Erbach, was mit über 1 Million € zu Buche schlägt. – Als Odenwälder Abgeordnete musste ich mir dieses Beispiel herausgreifen, Sie werden es mir verzeihen.
Oder, weithin sichtbar auf einem Berghügel stehend und dadurch besonders Wind und Wetter ausgesetzt, die Burg Münzenberg. Mauerkronen und Geländer des Wehrgangs
müssen dringend instand gesetzt werden. Mit den zur Verfügung gestellten Mitteln ist es nun möglich, Pflaster neu zu verlegen, Toiletten zu bauen, Treppen instand zu setzen, Brücken zu sanieren, besondere Ausstellungen einzurichten und vieles mehr. Die Barrierefreiheit soll bei diesem Programm ebenfalls nicht zu kurz kommen; denn es ist uns wichtig, dass auch alten und behinderten Menschen Zugang zu Kunst und Kultur möglich ist.
Ich finde die Unruhe hier sehr schade; denn es ist ein wegweisendes Programm, und ich glaube, die Hälfte bekommt hier gar nicht mit, was ich sage.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Hessen ist ein Land mit einzigartigen Traditionen, mit 14 großen Schlossanlagen, mit 23 Burgen und etlichen Ruinen, mit Kirchen, Klöstern, Bauern- und Gutshäusern sowie mit mehreren Tausend Hektar historischer Parkanlagen. Dies alles besitzt einen hohen Stellenwert für die jeweilige regionale, aber auch für die kulturelle Identität unseres Hessenlandes. Dieses wertvolle kulturelle Erbe unseres Landes bleibt erhalten, bleibt erlebbar für die uns nachfolgenden Generationen, aber es dient auch der Steigerung und Erhaltung unserer touristischen Attraktivität.
Mit diesem Investitionsprogramm ist es nun möglich, in ganz Hessen Maßnahmen zur Werterhaltung unserer Schätze einzuleiten, in dem Bewusstsein, dass es sich immer nur um generationenübergreifende Aufgaben handelt, die niemals vollständig erfüllt sein können.
Abschließend möchte ich mich noch einmal ganz herzlich bei der Landesregierung und Herrn Minister Rhein für die Schwerpunktsetzung in diesem Bereich bedanken. – Ich bedanke mich ebenfalls für Ihre geteilte Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kunst und Kultur machen die Seele eines jeden Landes – nicht nur unseres Bundeslandes – aus. Ich gebe der Kollegin Lannert recht, dass man es angesichts der Lautstärke hier nicht so richtig nachempfinden konnte; das war eine andere Form der Kultur, die hier gerade gepflegt wurde. Deswegen versuche auch ich, einen Gang schneller zu schalten.
Ja, ich bemühe mich. Sie kennen mich ja. Ich hadere eher mit dem Präsidenten hinsichtlich der Redezeit. – Ich will darauf verweisen, dass das Land Hessen eine ganz besondere Tradition in der Pflege, der Bewahrung und dem Ausbau seines kulturellen Angebots hat, haben wir doch in unserer Hessischen Verfassung ein Kulturstaatsgebot, das
dies von der Stunde null dieses Bundeslandes an quasi festlegt. Insofern ist es sehr schön, dass wir nun ein weiteres Programm für diese Legislaturperiode haben, das mit 10 Millionen € dotiert worden ist, Herr Minister und meine Damen und Herren der Regierungsfraktionen. Ich finde es etwas schade, dass davon nur Landesliegenschaften profitieren werden, auch wenn ich weiß, dass es sehr viele, sehr wichtige und sehr bedeutende sind. Aber Sie können sich vorstellen, dass ich als Freie Demokratin es ganz schön gefunden hätte, wenn auch das ehrenamtliche Engagement bei der Kulturpflege im Denkmalbereich – wir sind ja dankbar, dass es so viele Hessinnen und Hessen gibt, die sich auch privat darum kümmern – in irgendeiner Weise hätte profitieren können, zumal man wohl zugeben muss, dass man aus dieser Summe über einen gewissen Hebel sogar noch mehr Investitionen und noch mehr Liegenschaften hätte erreichen können.
Möglicherweise sahen Sie sich angesichts der Dotierung in Höhe von 10 Millionen € auf fünf Jahre auch nicht wirklich in der Lage, diese – ich will nicht sagen: durchaus überschaubare – Summe auch noch auf Private mit aufzuteilen, Herr Minister. Wenn man einmal in Ihren Haushalt schaut, sieht man, dass allein das Produkt „Erhaltung, Nutzung und Präsentation der landeseigenen, geschichtlich bedeutsamen Kulturdenkmäler und Gesamtanlagen“ im Kapitel „Historisches Erbe“ im Haushalt 2016 20 Millionen € beträgt. Man hätte die 2 Millionen € pro Jahr einfach noch dort reinpacken können, aber ein Kulturinvestitionsprogramm hat ja einen guten Ruf. Sie knüpfen an das Erbe Ihrer Vorvorvorgängerin Ruth Wagner an, die allerdings damals für einen nahezu gleich langen Zeitraum 265 Millionen € zur Verfügung hatte – das war schon ein bisschen mehr. Daher konnten damals auch knapp 5 Millionen € an Vorhaben anderer, auch privater Träger im landeskulturpolitischen Interesse gehen.
Aber selbst wenn es nicht die größten Summen aller Zeiten sind, die hier zur Verfügung stehen, kann man vor Ort durchaus Sinnvolles damit anfangen. Frau Kollegin Lannert hat auf eine ganze Reihe von Projekten hingewiesen, die damit vorangetrieben werden: Kloster Konradsdorf, oder auch unser Sorgenkind Schloss Erbach findet jetzt mit der Geschichte des Elfenbeinmuseums eine sinnvolle Nutzung; das ist auch eine lange Diskussion, was dort passieren soll. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Frage des Substanzerhalts und der Verkehrssicherung diese 10 Millionen € – ich will es vorsichtig einmal so ausdrücken – ein bisschen dominiert. Wesentlich sympathischer ist mir da die Idee der Nutzbarmachung leer stehender oder nicht zugänglicher Denkmäler; denn am Ende ist es in meinen Augen ein besonderer Mehrwert, ein Denkmal mit Leben zu erfüllen. Wir wissen, dass Investitionen in den Denkmalschutz nicht nur Investitionen in die Tourismusförderung, sondern gleichzeitig auch in die regionale Wirtschaft sind. Das wird entsprechend vor Ort in Handwerk und Gewerbe umgesetzt.
Es sind auch Investitionen in die Kulturwirtschaft, jenseits der Frage des Kulturstaatsgebots und der Seele eines Landes – Sie erinnern sich an den Anfang meiner Ausführungen.
Summa summarum: Gut, dass es diese 10 Millionen € zusätzlich gibt, gut, dass wir sie entsprechend sinnvoll einsetzen. Es sind auch 1 Million € als zusätzliche 10-prozentige Reserve für kleinere Maßnahmen vorgesehen. Damit verbinde ich schlicht die Hoffnung, dass nicht die bislang in der Liste ausgewählten Maßnahmen diese Reserve auffressen mögen, sondern dass es uns gelingt, davon weitere Maßnahmen zu fördern – seien sie nun aus den weiteren Vorschlägen Ihres Ministeriums oder vielleicht doch von Privaten, Herr Minister. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Koalition von Schwarz-Grün hat es sich zum Ziel gesetzt, den kulturellen Reichtum Hessens zu bewahren und zu fördern. Hierzu gehört auch der Erhalt des kulturellen Erbes.
Der Erhalt des kulturellen Erbes ist so wichtig, weil es uns zeigt, woher wir kommen, weil es zur Identitätsstiftung beiträgt und die kulturelle Vielfalt abbildet – da schließe ich mich auch den Worten von Frau Lannert und von Frau Beer an.
In Zeiten wie diesen, in denen Rechtspopulisten von der AfD oder andere meinen, dass unsere Kultur nur aus dem besteht, was sie unter Pflege der sogenannten deutschen Leitkultur verstehen, finde ich es auch wichtig, in dieser Debatte noch einmal zu betonen, dass unser reichhaltiges Kulturerbe auch in Hessen so nicht existieren würde, wenn es nicht diese Vielfalt an Religionen, Traditionen und keine Migrationsbewegungen gegeben hätte und geben würde.
Auch da ist es gut, dass wir ein Kulturinvestitionsprogramm von 10 Millionen € zusätzlich bis 2019 aufgelegt haben und dass Mittel für den Erhalt und die Sanierung von Baudenkmälern bereitgestellt werden.