In vielen Besoldungsgruppen liegen die hessischen Beamtinnen und Beamten im vorderen Drittel, beispielsweise bei der A 13 – das entspricht dem, was Lehrer an Gymnasien verdienen.
Gelegentlich findet man hier falsche und andere Zahlen, die wahrscheinlich auch der Kollege Schaus im Hinterkopf hat. Denn häufig werden die allgemeinen Stellenzulagen und die Sonderzahlungen wirklichkeitsverzerrend einfach weggelassen. Es wird in unzulässiger Weise mit einem Stundensatz gerechnet, anstatt den maßgeblichen Gesamtbetrag der Besoldung zu nennen. – Meine Damen und Herren, das ist die Wahrheit, wenn man Statistiken betrachtet.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Die Besoldungszulagen haben auch andere Bundesländer, die gibt es nicht nur in Hessen!)
Man kann Beamte nicht in Stundensätzen abgleichen. Die Arbeitszeit ist sicher ein wichtiges Thema, aber bei der Besoldungsanpassung hat es der Sache nach nichts verloren.
Selbst der Sachverständige des DGB, Herr Prof. Battis, kam nicht umhin, in der Anhörung festzustellen – ich darf ihn gemäß Ausschussprotokoll vom 30. Juni 2016, Seite 16, zitieren –:
Sie haben die Ungleichbehandlung von Angestellten und Beamten angesprochen. Das ist völlig richtig. Das sind zwei unterschiedliche Systeme. Das wird hier in Hessen auch gelebt. Und das ist auch völlig in Ordnung als solches. Das ist die traditionelle Sicht, zwei Systeme, und deshalb muss das nicht alles gleich sein. Das gilt auch bis heute.
aber da muss ich jetzt ehrlich sagen …, so einfach geht es im Beamtenrecht nun wieder nicht. Beamte rechnen nicht nach der Uhr ab. Die werden auch nicht nach Stunden bezahlt.
(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
In der vergangenen Woche haben wir im Nachgang zu der Anhörung im Wege eines Änderungsantrags den Erhöhungsbetrag auf mindestens 420 € im Jahr aufgestockt. Die Besoldung für die unteren Besoldungsgruppen wächst damit teils deutlich stärker als um 1 %.
Damit profitieren alle Beamten von der Regelung, die weniger als 3.500 € im Monat verdienen. Das sind immerhin über 25.000 Landesbedienstete und damit ein Viertel aller Beamtinnen und Beamten in unserem Land; dazu kommen nochmals viele Tausend kommunale Beamte.
Meine Damen und Herren, mit dieser Maßnahme liegen wir bei den Anfangsgrundgehältern in den Besoldungsgruppen A 7, A 9 und A 12 zum Stichtag gut im vorderen Drittel und können den Vergleich mit anderen Bundesländern durchaus aufnehmen.
In den Stellungnahmen der Anzuhörenden wird auch häufig zum Ausdruck gebracht, dass es Sorge um qualifizierte Nachwuchskräfte gibt. Auch das haben wir in unserem Änderungsantrag aufgegriffen und schlagen deshalb vor, die Anwärterbezüge in Hessen um 600 € im Jahr zu erhöhen. Das betrifft immerhin 7.200 Anwärter im Landesdienst. Damit ist gewährleistet, dass die Ausbildung in Hessen – sei es im Polizeiberuf, sei es in der Verwaltung oder im Lehramtsreferendariat – weiterhin attraktiv bleibt. Diese soziale Ergänzung bei der Besoldung schlägt im Landes
Zudem wird auch die Arbeitszeit ab August nächsten Jahres für Beamtinnen und Beamte, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auf 41 Stunden gesenkt. Damit dies gerade nicht zu einer Arbeitsverdichtung führt, werden hierfür im kommenden Jahr rund 970 neue Stellen geschaffen. Dafür sollen im Haushalt 2017 über 44 Millionen € eingeplant werden.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also: Wir tun durchaus etwas, im Rahmen unserer Möglichkeiten, für die hessischen Beamtinnen und Beamten.
Deshalb verweise ich zum Schluss darauf: Die Landesbediensteten stehen in Hessen gut da. Natürlich kann man sagen, in anderen Bundesländern verdienen die Beamten mehr. Doch schauen wir einmal hin, wo das der Fall ist.
Bei allen Besoldungsvergleichen liegt Bayern an der Spitze, während das seit Jahren SPD-regierte, hoch verschuldete Berlin meist Schlusslicht ist. Meine Damen und Herren, aber auch in Bayern mussten den Beamtinnen und Beamten schmerzhafte Maßnahmen zugemutet werden, damit der Landeshaushalt konsolidiert werden konnte. Wir können sehen, dass gerade finanzstarke, solide wirtschaftende Bundesländer am ehesten in der Lage sind, ihren Beamtinnen und Beamten hohe Bezüge zu zahlen. Wo die öffentlichen Haushalte in Ordnung sind, geht es den Beamten besser.
Unser Weg einer konsequenten Haushaltskonsolidierung ist deshalb kein Widerspruch zu einer beamtenfreundlichen Politik.
Vielmehr sind das für uns zwei Seiten einer Medaille, der wir uns weiterhin, im Verbund mit den Beamtinnen und Beamten, verpflichtet sehen.
Meine Damen und Herren, es muss allen klar sein, wer aufseiten der Beamtinnen und Beamten steht. Wer – wie die SPD und DIE LINKE – sich als Anwälte der Beamten geriert, dann aber auf Bundesebene solche Dinge fordert wie eine allgemeine Bürgerversicherung – die nichts anderes ist als die vollständige Abschaffung der privilegierten Gesundheitsversorgung für Beamte –
oder wer, wie im SPD-Grundsatzprogramm, die gesetzliche Rentenversicherung zur Pflichtversicherung macht, der legt die Axt an das Beamtentum. Das wird mit uns nicht zu machen sein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Marjana Schott (DIE LINKE): Das ist lächerlich! – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))
Wir müssen deutlich machen: Wir machen das im Rahmen unserer Möglichkeiten für die Beamtinnen und Beamten.
Meine Damen und Herren, wer sich hier zum Anwalt der Beamtinnen und Beamten aufspielt, der muss auch sagen, was er wirklich für die Beamtinnen und Beamten getan hat.
Mit unserem Gesetzentwurf, aber auch mit unserem Änderungsantrag haben wir eine Möglichkeit ergriffen, um im Rahmen der finanziellen Machbarkeiten das Richtige zu tun. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 30. Juni hatten wir im Innenausschuss eine umfangreiche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Koalition und zu unserem Änderungsantrag.
Meine Damen und Herren, in den letzten acht Jahren habe ich schon einige Anhörungen zu Gesetzentwürfen erlebt, bei denen die Landesregierung und die jeweiligen Koalitionsfraktionen schlecht weggekommen sind. Was wir aber bei dieser Anhörung erleben konnten, das sprengt alles Dagewesene.
Vorweg eine eindeutige Zahl: 39 von 40 schriftlichen Stellungnahmen haben sich gegen die Koalitionsvorlage mit der 1-%-Erhöhung ausgesprochen.
Bisher habe ich es nicht erlebt, dass Sachverständige, Juristen, Verwaltungsrichter, Vertreter der Polizei, der Gerichte, des Justizvollzugs, Professoren von Hochschulen sowie alle Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Berufsverbände, die Hauptpersonalräte und sogar die Vertreter der Städte und Landkreise einen Gesetzentwurf so niederschmetternd zerrissen haben.
Mehr als die Hälfte der Sachverständigen hat sich explizit für den Änderungsantrag der LINKEN, für eine 4,4-%-Erhöhung, ausgesprochen.
Viele Weitere haben gesagt, unsere Änderung gehe in die richtige Richtung. Meine Damen und Herren von der Koalition, darüber sollten Sie in der Tat einmal nachdenken. CDU und GRÜNE unterschätzen nämlich offenbar noch immer, was sie bei den Beamtinnen und Beamten derzeit anrichten. Die Wut und Verbitterung ist nämlich weiterhin riesengroß. Die Beamten gehen Ihnen in Hessen von der Fahne – das ist die Realität.
Meine Damen und Herren von der CDU und den GRÜNEN, ich weiß, Sie wollen mir nicht glauben, oder Sie wollen es sich selbst nicht eingestehen, aber dieses Gesetz ist der Demoti-Wahnsinn.
Deshalb lasse ich einfach einige zu Wort kommen, die in der mündlichen Anhörung gesprochen haben, die vielen Sachverständigen, Personalräte, Gewerkschaften, Wissenschaftler und auch die Vertreter der Städte und Landkreise – diejenigen also, die Ihnen „einseitige Zersetzung des Dienstverhältnisses“ vorwerfen, die Ihnen „Dreistigkeit“ vorwerfen und das Gesetz als „Affront“ und „Besoldungsdiktat“ verstehen, die Ihnen sagten, die Dienstfähigkeit sei
All jene Abgeordneten, die in dieser eindrucksvollen Anhörung nicht dabei waren, sollten nun besonders gut zuhören. Ich zitiere die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes Hessen, Frau Kailing. Sie sagte:
Hessen ist das einzige Bundesland, das die Tarifergebnisse der Jahre 2015 und 2016 nicht übertragen hat, und Hessen ist auch das einzige Bundesland, das auch heute noch eine 42-Stunden-Woche hat. …