Es ist mein letzter Satz, lassen Sie mich zum Ende kommen. – Der Herr Minister hat in einer populären Form Karl Marx mit den Worten zitiert: „Das Sein bestimmt das Bewusstsein“, und er hat auch – ganz im Gegensatz zu dem, was Herr Hahn heute gesagt hat: „Lassen Sie das Eigentum in Ruhe, hören Sie auf, das Eigentum anzugreifen“ – dar
auf hingewiesen, dass der Grundsatz „Eigentum verpflichtet“ im Grundgesetz eigentlich viel zu wenig Bedeutung einnimmt, dass man ihn in den Vordergrund stellen sollte.
Das kann ich nur unterstützen. – Sie haben vielleicht Angst gehabt, das sei zu revolutionär, und haben gesagt, das machen Sie lieber selbst. – Ich danke Ihnen.
Danke, Frau Kollegin Alex. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Feldmayer für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Frau Landtagspräsidentin! Wir haben schon viel darüber geredet, welche Aufgaben der Denkmalschutz hat. Ich möchte kurz darauf eingehen. Hier wurden schon verschiedene Belange genannt, nämlich die Eigentümerinteressen, aber auch der Denkmalschutz. Der ist in Art. 62 der Hessischen Verfassung verankert. Er lautet:
Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und Kultur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Geschichte des Landes Hessen ist ein wertvolles Gut, das wir erhalten wollen. Darüber wurde auch schon gesprochen. Ich möchte im allgemeinen Teil meiner Rede darauf eingehen, dass es an der einen oder anderen Stelle beim Denkmalschutz – Herr Kollege Schmitt, Sie haben darauf hingewiesen –, was den Klima- und Ressourcenschutz angeht, hakt. Aus diesem Grunde ist es sinnvoll, in diesem Gesetz einen Schwerpunkt darauf zu legen bzw. darauf hinzuweisen, dass auf der einen Seite der Denkmalschutz Verfassungsrang genießt. Auf der anderen Seite haben wir aber auch den Umweltschutz als Staatsziel in unserer Verfassung.
Von daher denke ich, dass wir, wenn wir das Denkmalschutzgesetz so weiterentwickeln, wie es im Entwurf vorgesehen ist, diese Belange sehr gut und harmonisch in Einklang bringen können. Denn es ist tatsächlich so, dass, wenn Besitzer einer denkmalgeschützten Immobilie – ich wohne in Frankfurt-Höchst, da ist ein ganzes Ensemble, die Fachwerkstadt, denkmalgeschützt – in erneuerbare Energien investieren wollen, wenn sie energetisch sanieren wollen, wenn sie vielleicht eine Fotovoltaik-Solaranlage auf dem Dach anbringen wollen, es an der einen oder anderen Stelle Probleme gibt.
Wir wissen alle, dass die Menschen, die in einer denkmalgeschützten Immobilie wohnen, mehr Geld für Sanierungen ausgeben. Eine denkmalgeschützte Immobilie kommt teurer. Von daher ist es auch im Sinne der Eigentümerinnen und Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie, wenn wir in diesem Gesetzentwurf bzw. dem Gesetz, wenn es beschlossen wird, darauf hinweisen, dass der Klimaschutz eine besondere und wichtige Aufgabe ist.
Meine Damen und Herren, in dem Spannungsfeld, das ich gerade aufzumachen versucht habe, bewegt sich dieser Gesetzentwurf. Ich bin der Kollegin Wissler dankbar, dass sie darauf hingewiesen hat, dass der Klimawandel unsere UNESCO-Welterbestätten bedrohen kann. Deswegen ist Klimaschutz im Hinblick auf den Denkmalschutz wichtig. Es gibt einen Hinweis der UNESCO. Die Direktorin des UNESCO-Welterbezentrums sagt: Der Klimawandel bedroht unsere UNESCO-Welterbestätten. – Von daher liegen wir mit unserem Entwurf für das Denkmalschutzgesetz goldrichtig.
Vielleicht noch ein kleiner Hinweis auf das Ehrenamt. Man mag es vielleicht lustig finden, dass das Ehrenamt in diesem Gesetzentwurf an herausragender Stelle steht. Aber ich glaube, es nützt uns nichts, wenn wir uns immer wieder gegenseitig beteuern, dass das Ehrenamt ganz wichtig ist, es aber keinen Niederschlag in dem einen oder anderen Gesetzentwurf findet. Sie haben es lustig dargestellt, Kollegin Alex, aber ich finde, es ist auch wichtig, das in einem Gesetz festzuschreiben.
Es ist auch nicht nur so, dass dann darin steht, dass das Ehrenamt wichtig ist, sondern es ist so, dass die ehrenamtlich tätigen Menschen als Sachverständige beigezogen werden können, wenn es notwendig ist. Von daher haben sie eine ganz wichtige beratende Funktion. All das war uns wichtig mit diesem Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, meine Damen und Herren.
(Jürgen Lenders (FDP), zum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gewandt: Jetzt hättet ihr klatschen müssen! – Beifall der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Klatschen ist nicht notwendig zu so später Stunde. – Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, wie viele Menschen in einem Förderverein beim Thema Denkmalschutz tätig sind. Ich habe es mir angeschaut. Stellvertretend möchte ich die Archäologische Gesellschaft in Hessen e. V. nennen. Das ist ein wichtiger Förderverein, in dem sich mittlerweile 1.600 Mitglieder befinden.
Ja, ich komme zum Ende. – Er ist 1979 gegründet worden und engagiert sich seitdem hervorragend im Bereich der archäologischen und paläontologischen Denkmalpflege. In diesem Sinne möchte ich mich bei diesen Mitgliedern, aber auch bei allen, die sich im ehrenamtlichen Denkmalschutz engagieren, noch einmal bedanken.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und bin gespannt, was zum Thema Klima- und Ressourcenschutz gesagt wird.
Vielen Dank, Frau Kollegin Feldmayer. – Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Rhein. Bitte schön, Herr Minister.
Aber die Debatte hat eines gezeigt: Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in der Tat ein schwieriges Geschäft. Wissen Sie, den einen kann es nie reichen, und den anderen ist es immer zu viel.
Die Debatte hat im Übrigen auch gezeigt: Die Denkmalpflege lebt von einer Art anekdotischer Begleitung von beiden Seiten. Das haben wir insbesondere erfahren können, als Herr Schmitt, der sich sonst mit Haushaltsfragen befasst, sich ausnahmsweise einmal mit Denkmalfragen befasst hat. – Schuster, bleib lieber bei deinem Leisten, kann ich dazu nur sagen.
Eines ist aber auch klar. Lieber Herr Schmitt, ich kann da Ihren Fraktionsvorsitzenden zitieren. Ich habe das während der Brexit-Debatte mit Vergnügen gehört. Diese Materie eignet sich nicht für einen parteipolitischen Geländegewinn. Das tut diese Materie nun wirklich nicht.
Auch das will ich sehr deutlich herausstreichen. Dieses Denkmalrecht hat gerade im Nachkriegsdeutschland, einem Land, das von Bomben zerstört wurde und das tiefe Wunden gehabt hat, eine wohltuende und identitätstiftende Rolle gespielt. Deswegen ist das eine außergewöhnlich wichtige Materie. Schon in den ersten Nachkriegsjahren hat sich sehr schnell gezeigt, dass es eine starke Notwendigkeit gegeben hat, die entsprechende historische Bausubstanz, die verschont geblieben ist, vor weiterer Dezimierung zu retten.
Es kam zur Zerstörung der Altstadtkerne. Man muss sich da gerade auch die Situation in Hessen anschauen. In Frankfurt, Darmstadt, Kassel, Gießen und Hanau war in den Altstädten alles zerstört. Das sind doch mahnende Beispiele dafür, wie die Ereignisse des Zweiten Weltkriegs den Bestand historischer Ortsbilder einfach in einem wirklich apokalyptischen Ausmaß dezimiert haben.
Dann kam die zweite Welle, nämlich eine erneute Gefährdung der historischen Substanz durch den schnell einsetzenden Straßenbau, durch einsetzende Sanierungsmaßnahmen, die mehr und mehr in die historisch gewachsenen Ortskerne eingegriffen haben. Darauf muss man auch immer wieder einmal hinweisen. Insoweit will ich doch etwas anführen. Der damalige Bundespräsident Walter Scheel hat
1975 darauf hingewiesen, dass in den 30 Jahren seit Kriegsende mehr Kulturdenkmäler als im gesamten Zweiten Weltkrieg verloren gegangen sind.
Deswegen ist der Grundgedanke des Denkmalschutzes so wichtig. Der überlieferte Bestand ist zu bewahren. Trotzdem soll dazu beigetragen werden, dass es eben nicht zu einer musealen Erstarrung dieser zu bewahrenden historischen Immobilien kommt. Es bedarf vielmehr einer Abwägung zwischen den Interessen des Denkmalschutzes und vieler anderer öffentlicher Interessen. Das können die Kirchen oder der Katastrophenschutz sein. Das können auch die Belange der Energiewende und der Nutzung der erneuerbaren Energien sein. Das können auch die Belange der Menschen mit Behinderungen sein. Neben diesen Belangen ist auch ein Ausgleich zwischen diesen Interessen und den Interessen der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer, also den Nutzern des Kulturdenkmals, zu suchen.
Insoweit haben die Mütter und Väter der Hessischen Verfassung wieder eine kluge Entscheidung getroffen. Sie haben Art. 62 der Hessischen Verfassung formuliert. Sie haben geschrieben:
Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und Kultur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates und der Gemeinden.
Ich glaube, dass wir genau das mit der erneuten Novellierung des Denkmalschutzgesetzes fortsetzen werden. Nehmen Sie das Ehrenamt. Das wurde heute angesprochen. Ich muss das nicht weiter vertiefen. Nehmen Sie die Klarstellung, dass der Träger der öffentlichen Belange für die Denkmalpflege und den Denkmalschutz künftig das Landesamt für Denkmalpflege sein wird.
Verehrte Frau Abg. Beer, bei allen Respekt und bei aller Sympathie: Dass dieser Gesetzentwurf als ein Antidenkmalschutzgesetz angesehen werden wird, ist doch wirklich Unsinn. Denn das, was damit geschehen wird, wird die maßvolle und ausgewogene Herstellung einer Balance zwischen einzelnen Belangen sein. Er sieht nichts anderes als das vor, was wir formuliert haben und was in der Verfassung steht. In der Verfassung steht natürlich das Staatsziel Denkmalschutz. In dieser Verfassung stehen aber auch die Staatsziele Klima- und Ressourcenschutz. Das werden wir zueinanderbringen.
Sehr geehrte Frau Alex, sehr geehrte Frau Abg. Beer, hinsichtlich der Frage, wer den Gesetzentwurf vorlegt, war ich schon ein bisschen verwundert. Wo bin ich denn hier? Ich bin im Hessischen Landtag. Sind Sie der Gesetzgeber, oder sind Sie nicht der Gesetzgeber?
Jetzt wollen Sie, dass die Regierung alle Gesetzentwürfe formuliert, und beschweren sich darüber, dass im Parlament Gesetzentwürfe formuliert werden. Ich darf Sie einmal fragen: Was ist denn das für ein Selbstbewusstsein? Auf der anderen Seite ist ein gesundes Selbstbewusstsein vorhanden.
Verehrte Frau Präsidentin, ich komme sofort zum Ende meiner Rede. – Ein weiterer Punkt. Wir werden das denkmalrechtliche Verfahren an ein paar Stellen renovieren. Dort wird positiv und im Übrigen bürgerfreundlich formuliert werden, wann eine Genehmigung zu erteilen ist. Das wird beim Vorliegen von drei einschlägigen Gründen der Fall sein. Ich glaube, das wird es für den Anwender vereinfachen. Über das Denkmalverzeichnis will ich aufgrund der Redezeit nicht sprechen.
Lassen Sie mich noch etwas zum Thema Bodendenkmal sagen. Der bisherige und inzwischen veraltete Begriff wird jetzt angepasst werden. Früher wurden die Bodendenkmäler ausschließlich als Zeugnisse der Ur- und Frühgeschichte angesehen. Das ist ein veralteter Bodendenkmalbegriff. Heute gilt fachlich als Bodendenkmal, was mit Mitteln der Archäologie und der Paläontologie untersuchbar ist. Insoweit wird die neue Formulierung eine weiche Zeitgrenze enthalten. Das Bodendenkmal wird künftig in der vorangestellten Begriffsbestimmung, nämlich in § 2 Abs. 2, definiert werden.