Kollege Lenders, bleiben Sie ganz ruhig. – Wir haben in vielen Runden über das Für und Wider sehr ausführlich und sehr ernsthaft diskutiert. Herr Kollege Lenders, das war dem Thema angemessen. Wir wollen auch anerkennen, dass die FDP-Fraktion den Versuch unternommen hat, den Gesetzentwurf zu entschärfen und jetzt nur noch den Anlassbezug zu streichen.
Meine Damen und Herren, es hat für die SPD aber triftige Gründe gegeben, dennoch nicht zuzustimmen – übrigens auch für die übrigen Fraktionen im Hause. Kollege Rentsch, wir haben uns darüber bereits sehr sachlich ausgetauscht. Wir sind mit einer unterschiedlichen Meinung auseinandergegangen; aber wir haben versucht, das ruhig und sachlich zu klären.
Aus Sicht der SPD-Fraktion gibt es mehrere Gründe dafür, das bestehende Gesetz beizubehalten und keine Streichung des Anlassbezugs vorzunehmen.
Erstens, weil wir uns noch immer und auch in Zukunft den Interessen der Beschäftigten verpflichtet fühlen
und weil wir uns den Interessen der Vereine und der Kirchen mit ihrem berechtigten Bedürfnis nach sonntäglicher Ruhe verpflichtet fühlen.
Zweitens – ein sehr gewichtiger Grund, der mindestens genauso schwer wiegt –: Wir haben aufgrund der klaren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts große rechtliche Bedenken gegen eine solche Gesetzesänderung. Das Gericht – das wissen Sie alle hier in diesem Hause – hält das in Art. 140 Grundgesetz verankerte Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit für so bedeutsam, dass es nicht ohne einen bestimmten Grund aufgehoben werden kann.
Insofern halten wir den Wegfall eines konkreten Ereignisses als Anlass für die sonntägliche Öffnung auch für wenig geeignet, den innerstädtischen Einzelhandel wirksam zu unterstützen.
Kollege Lenders, Sie haben das Ladensterben in bestimmten Regionen, gerade in den mittleren Regionen, völlig zu Recht beschrieben. Aber das hat andere Gründe, die nicht darin liegen, dass wir eine erweiterte Öffnung an Sonntagen nicht genehmigen würden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gründe liegen ganz woanders, und wir werden das Ladensterben damit nicht verhindern.
Im Übrigen will ich darauf hinweisen – wir haben das auch schon bilateral besprochen –, dass es Marketingfachleute gibt, die sagen: Lasst den Anlass nicht wegfallen. Sonst beraubt ihr uns der Attraktion dieser freien Sonntage, an denen wir den Laden aufmachen, nämlich maximal viermal im Jahr. – An der Stelle kann man das Kind auch mit dem Bade ausschütten.
Wir reden jetzt immer nur von den Fällen, in denen ein Gericht einen Antrag abgelehnt hat. Es gibt aber auch viele Beispiele dafür, dass es funktioniert. Ich will Ihnen einmal zwei Beispiele aus meiner Heimatstadt Kassel nennen, bei denen es immer funktioniert: Das ist das Frühlingserwachen auf dem Königsplatz, und es ist die Casseler Freyheit auf dem Friedrichsplatz – das ist inzwischen schon Tradition. Weder mit Kirchen noch mit Gewerkschaften gibt es Probleme, um eine Genehmigung für den Einzelhandel zu bekommen. Es gibt ein weiteres festes Event im Bereich des dez, und es gibt eines im Gewerbegebiet Waldau. Seitdem wir das klar geregelt haben, haben wir Ruhe.
Wenn z. B. in Frankfurt etwas danebengegangen ist, ist das doch nicht zwangsläufig ein Problem des Gesetzes, sondern weil offensichtlich im Vorhinein Dinge besprochen und genehmigt worden sind, die vor Gericht nicht standhalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt auch die Aufgabe, vor Ort darüber zu reden. Insofern sagen wir: Es gibt auch für uns derzeit keinen gesellschaftlichen Konsens für eine Änderung des Gesetzes.
Wenn ich schon hier vorne stehe, will ich bei dieser Gelegenheit auch auf den Vorschlag der Fraktion der GRÜNEN eingehen, der vor einigen Wochen plötzlich durch die Medien geisterte. Ich habe davon nichts mehr gehört. Er war aus unserer Sicht alles andere als ein tauglicher Kompromissvorschlag: Die Allianz für den Sonntag hat völlig zu Recht kritisiert, dass der Vorschlag, die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf drei zu reduzieren und die Entscheidung auf die örtliche Ebene zu verlagern, keine Lösung ist. Die Kirchen und die Gewerkschaften sind keine Genehmigungsinstanzen und deswegen auch keine Verhandlungspartner. Das muss nach wie vor in den Kommunen funktionieren, und zwar in Absprache mit allen Akteuren. Wenn das vernünftig gemacht wird, dann funktioniert es auch.
Liebe Kollegen und Kolleginnen von den GRÜNEN, insofern hat Ihr Vorschlag für mehr Verwirrung gesorgt, als dass er in der Sache geholfen hätte. Man kann es auch so sagen: Es war ein Schuss in den Ofen. Aber gut, jeder kann einmal sein Glück versuchen. Wir gehen davon aus, dass Sie diesen Vorschlag eingestampft haben.
Ich sage zum Schluss: Mit dem heutigen Tage ist das Thema aus unserer Sicht erst einmal beendet. Aber es wird sicherlich wiederkommen. Der Minister hat in den letzten Runden zu Recht darauf hingewiesen, dass 2019 eine Eva
luierung des Gesetzes ansteht. Wenn der Wähler und die Wählerin es so wollen und wir uns in dieser Runde wieder treffen,
werden wir das Thema dann sicher wieder gemeinsam besprechen, und zwar genauso ernsthaft, wie wir das jetzt auch getan haben. – Recht herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach dem gültigen Hessischen Ladenöffnungsgesetz können Gemeinden vier verkaufsoffene Sonn- oder Feiertage im Jahr genehmigen, wenn ein besonderer Anlass festgestellt wird. Diese Ausnahme kann nicht betriebswirtschaftlich begründet sein. Bei dem Änderungswunsch im vorliegenden Gesetzentwurf der FDP geht es im Wesentlichen darum, diesen Anlassbezug zu streichen. Wir hingegen wollen am Anlassbezug festhalten, weil der arbeitsfreie Sonntag eine Grundlage unserer Kultur ist, weil darüber ein gesellschaftlicher Konsens besteht und weil dieser Sonntagsschutz auch einen Verfassungsrang hat.
Das Bundesverfassungsgericht hat bei Prüfungen von Ladenöffnungsgesetzen anderer Bundesländer klar festgestellt: Die Regel ist, dass Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen sind. Der verkaufsoffene Sonn- oder Feiertag ist eine Ausnahme, die gesetzlich definiert werden muss.
Zu dem Gesetzentwurf der FDP wurde nun eine Anhörung durchgeführt. Sehr geehrter Herr Lenders, unsere Wahrnehmung der Anhörung war eine etwas andere als Ihre. Zumindest wurde die Äußerung, dass die Kommunen und der Einzelhandel Ihren Gesetzentwurf befürwortet hätten, von Ihnen etwas undifferenziert wahrgenommen – um das freundschaftlich und vorsichtig auszudrücken.
Von besonderem Interesse waren für uns – wie immer – die Stellungnahmen der Kommunalen Spitzenverbände. Ich zitiere der Einfachheit halber aus dem Schreiben des Hessischen Landkreistags vom 9. April 2015:
Insgesamt wird der Gesetzentwurf als nicht zielführend betrachtet. Denn grundsätzlich besteht Einigkeit dahin gehend, dass der Schutz der Sonn- und Feiertage auch weiterhin bestehen bleiben muss und nur in Ausnahmefällen aufgehoben werden darf. Das Erfordernis des „Sonderereignisses“ wird deshalb auch weiterhin als sinnvoll angesehen …
Meine Damen und Herren, das gibt die Meinung der kommunalen Familie zusammenfassend treffend wieder.
Meine Damen und Herren, der Städte- und Gemeindebund sieht das dem Grunde nach auch so, beklagt allerdings Unsicherheit im Genehmigungsverfahren. – Dies wäre nun aber keine Begründung dafür, dem Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfes zuzustimmen. Vielmehr werden die Erfahrungen aus den Gerichtsentscheidungen und die aktuellen Hilfestellungen des Sozialministeriums an die Kommunalen Spitzenverbände, wie der Anlassbezug in der Praxis zu bewerten ist, bei den Kommunen Rechtssicherheit schaffen. Ich bin sicher, dass hier auch die Folgen der Urteile, die dem Veranstalter kurzfristig zugegangen sind, abnehmen werden. Es wird Rechtssicherheit geschaffen, und durch einen eindeutigen Beschluss dieses Landtags, in dem wir diesen Gesetzentwurf der FDP ablehnen, wird diese Rechtssicherheit gestärkt werden.
Meine Damen und Herren, dies alles spricht dafür, die Erfahrungen zu sammeln und das Evaluierungsverfahren im Jahr 2018 durchzuführen. Gegebenenfalls wird dann das Hessische Ladenöffnungsgesetz weiterzuentwickeln sein.
Die allgemeine Stimmung im Einzelhandel ist es auch keinesfalls, den Anlassbezug zu streichen. Es gibt einige, die das wünschen. Aber gerade die kleineren Einzelhändler in den Stadtteilen, in den kleineren Gemeinden sagen sehr häufig: Macht so etwas bloß nicht, denn wir würden gar nicht das Personal finden, damit wir an den Sonntagen öffnen können. – Dies aber wäre eine weitere Zentralisierung bei den Verkäufen des Einzelhandels.
Meine Damen und Herren, bei der Evaluierung werden wir sämtliche Gesichtspunkte sorgfältig prüfen und einen gesellschaftlichen Konsens bei der Weiterentwicklung des Ladenöffnungsgesetzes anstreben. Das wird uns auch gelingen. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute versucht die FDP zum wiederholten Male, ihre Klientelpolitik bei der Sonntagsöffnung durchzusetzen.
Herr Lenders, schon in der Debatte am 21. April habe ich Sie auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel vom 5. April 2016 zur Untersagung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag, dem 10. April, in Frankfurt hingewiesen. Diese Entscheidung sowie die danach ergangenen weiteren Entscheidungen – das haben Sie auch angesprochen – der Verwaltungsgerichte zur Sonntagsöffnung, z. B. in Weiterstadt, Offenbach, Neu-Isenburg und anderen Städten, ergingen in Anbetracht der klaren Rechtslage, die durch das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 01.12.2009 und das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 11.11.2015 geschaffen wurde. Im Übrigen ist das die Schlüsselentscheidung, auf die sich mittlerweile alles bezieht.
Danach ist die Voraussetzung für eine Sonntagsöffnung unter anderem, dass ein auch ohne die Sonntagsöffnung stattfindendes Ereignis – in Frankfurt war das die Musikmesse – für alle Bereiche, in denen die Öffnung gestattet wird, prägend ist. Im Falle Frankfurt hatte nämlich insbesondere der VGH festgestellt, dass es nicht rechtens ist, wenn in den großen Einkaufszentren weitab vom Messegelände – z. B. in der Nordweststadt – wegen der Messe verkaufsoffen ist. – Eigentlich ist das auch logisch.
Die Gewerkschaft ver.di und die Kirchen haben in dieser langjährigen Auseinandersetzung endlich dem bestehenden Verfassungsrecht zum Durchbruch verholfen.
In Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung heißt es nämlich – ich zitiere –:
Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.