Protokoll der Sitzung vom 14.09.2016

Die Neuroleptikagabe wurde in den letzten fünf Jahren um fast 50 % reduziert. Der Chefarzt Dr. Zinkler hat im Übrigen seine ersten beruflichen Erfahrungen an einer psychiatrischen Klinik in Großbritannien gemacht. Dort gibt es nur wenige Belegbetten; ein großer Teil der Arbeitszeit des Psychiaters besteht in Hausbesuchen. Glücklicherweise werden aktuell die Voraussetzungen für Home Treatment etwas besser.

Wir brauchen die Fortsetzung oder eher die Renaissance einer Psychiatriereform und müssen mit dem Wegsperren, Festbinden und Ruhigstellen von Patientinnen und Patienten mittels Medikamenten endlich aufhören.

(Beifall bei der LINKEN)

Frau Kollegin, es gibt den Wunsch einer zu später Stunde intelligenten Zwischenfrage des Kollegen Bocklet. Wie sieht es aus?

(Marjana Schott (DIE LINKE): Ich würde gern zum Ende kommen, weil ich noch ein paar Punkte habe!)

Sie möchten zum Ende kommen. – Kollege Bocklet, Sie haben wie immer noch alle Chancen.

Ob das Gesetz mit der UN-Behindertenrechtskonvention, der Verfassung und höchstrichterlichen Entscheidungen konform geht, ist zu bezweifeln. Aufgefallen ist mir zuerst, dass keine Normprüfung entsprechend der UN-Konvention erforderlich sein soll und die Kommentare wenig hilfreich sind – dies alles, obwohl die abschließenden Bemerkungen des UN-Ausschusses keine freundlichen Worte über

Zwangsbehandlungen enthalten. Im Gegenteil, der Ausschuss drückte seine Besorgnis darüber aus, dass „die Verwendung körperlicher und chemischer Freiheitseinschränkungen, die Absonderung und andere schädliche Praktiken nicht als Folterhandlungen“ anerkannt werden, und empfahl „eine Überprüfung mit dem Ziel der offiziellen Abschaffung aller Praktiken …, die als Folterhandlungen angesehen werden“.

(Beifall bei der LINKEN)

Das sollte die Maxime sein, nach der hier Gesetze gemacht werden. Aber auch an vielen anderen Stellen muss der Gesetzentwurf entsprechend der UN-Konvention nachgebessert werden. Wenn jetzt nicht nur das Leben und die Gesundheit anderer, sondern auch „andere besonders bedeutende Rechtsgüter“ ein Grund sein können, dass jemand mit einer psychischen Störung gegen seinen Willen untergebracht wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Frau Kollegin Schott, Sie wissen, es ist Zeit.

Ich denke, an der Stelle müssen wir noch viel nacharbeiten. Ein Arzt hat gesagt: Das ist ein Law-and-Order-Entwurf. Ich glaube, an diesem Entwurf sollten wir noch einmal arbeiten.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege René Rock, FDP, Seligenstadt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schön, wenn man an einem solchen Plenartag das letzte Wort hat. Das muss man auskosten. Obwohl: Der Minister könnte theoretisch noch das Wort ergreifen.

Ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie zwei Jahre an diesem Gesetzentwurf gearbeitet haben. Ich finde es löblich, dass man die heterogene Gruppe der von dem Gesetz Betroffenen einbindet, dass man den Dialog sucht. Natürlich wird man auch an dieser Stelle nicht allen Beteiligten gerecht werden können. Trotzdem ist das ein guter Ansatz. Jetzt müssen wir uns anschauen: Was ist bei dieser zweijährigen Diskussion herausgekommen? Was haben Sie vorgelegt?

Ich schließe mich der Aussage meiner Vorredner an: Eine Modernisierung war in diesem Bereich zwingend. Es war notwendig, einen solchen Gesetzentwurf zu machen. Natürlich begrüßen auch wir, dass es diesen Vorstoß gegeben hat. Minister Grüttner hat darauf hingewiesen: Vielen in diesem Hause war bekannt, dass es notwendig war, einen solchen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Aber oftmals ist die Frage, wie man Änderungen am Ende finanzieren kann.

Ich will auf einige Punkte eingehen, bei denen ich zwar abwarten muss, was in der Anhörung zutage tritt, die mich aber schon nachdenklich stimmen. Der Sozialpsychiatri

sche Dienst gehört – wie ich trotz meiner natürlich nicht vollständigen Kenntnis der sozialen Landschaft in Hessen feststellen muss – nicht zu den am besten ausgestatteten Diensten in Hessen. Viele Sozialpsychiatrische Dienste sind so ausgestattet, dass sie den heutigen Herausforderungen nicht gewachsen sind. Das ist ein persönlicher Eindruck, den ich aber nicht empirisch belegen kann. Diese Dienste werden also, wenn die Vorgaben, die das Gesetz an sie stellt, ernsthaft erfüllt werden sollen, erweitert und ausgebaut werden müssen. Da fragt man sich: Wie passt die Struktur, die Sie hier zugrunde gelegt haben, in das Hilfenetz, das wir bereits haben?

(Beifall bei der FDP)

Ich bin gespannt, welche Rückmeldungen wir auf diese Frage bekommen.

Der einen oder anderen Stellungnahme haben wir den Hinweis entnommen, dass sich die Arbeit in diesem Bereich – die Ärzte mögen mir das nicht übel nehmen – auf das Geben von Medikamenten konzentriert. Das muss man deutlich hinterfragen, weil psychische Erkrankungen durch Medikamente zwar behandelt werden können – die Menschen können sediert werden, man kann ihnen durch entsprechende Gaben von Medikamenten ermöglichen, unter meist starken Nebenwirkungen wieder einigermaßen vernünftig zu leben –, aber es stellt sich die Frage: Wie kann man das Umfeld der Kranken und eine entsprechende Unterstützung für sie organisieren? Da sind noch Fragen offen.

(Beifall bei der FDP)

Jeder, der verfolgt hat, wie das Gesetz geändert werden soll, hat die Überlegung, ob das Geld reichen wird, mit einem großen Fragezeichen versehen. Die Verbände sagen, das Geld reicht nicht. Das ist klar. Ich bin aber gespannt, wie sich die Kommunen an dieser Stelle äußern und was wir von ihnen für Hinweise bekommen werden.

Auch die Prävention wird ein, wie ich glaube, sehr wichtiges Thema sein. Ich könnte mich an der Stelle an den Kollegen der GRÜNEN abarbeiten, weil sie Gesetzesänderungen unterstützen, die enorme Eingriffe ermöglichen sollen. Die halte ich zwar für notwendig, aber ich habe bei anderen Maßnahmen, die an der Stelle ebenfalls wichtig sind, hier im Parlament nicht von einem „Kinderknast“ gesprochen. Aber man kann in Koalitionen ja dazulernen und erkennen, dass solche Eingriffe in ganz besonderen Ausnahmesituationen notwendig werden können.

(Beifall bei der FDP)

Wir haben die Situation, dass es immer mehr Menschen gibt, die psychisch erkrankt sind, die alleine leben, Menschen, die ein Stück weit alleine gelassen werden – von ihrer Familie, durch soziale Umstände, wenige oder weggezogene, nicht mehr greifbare Kinder, der Partner gestorben –, denen das soziale Umfeld fehlt, das auf diese Menschen vielleicht einwirken könnte, sich in Behandlung zu begeben.

In diese Lücke stoßen Sie zur Recht hinein. Sie haben ein abgestuftes Modell gewählt. Aber hier beginnt aus meiner Sicht schon die notwendige Kritik. Wir wissen, dass wir in einem rechtlich hoch problematischen Umfeld agieren, in dem schon viele Gesetze keinen Bestand hatten, weil sie auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben und die rechtlichen Konkretisierungen zu wenig Rücksicht genommen haben. Sie arbeiten in dem vorliegenden Gesetzentwurf mit

unbestimmten Rechtsbegriffen, mit Ermessensentscheidungen, mit der Formulierung „so weit wie möglich“, mit den Worten „sollen“ und „können“. Das tun Sie auf einem hochsensiblen rechtlichen Feld. Das halte ich für sehr bedenklich. Dabei kann es zu enormen Problemen kommen.

Ich bin auch der Meinung, dass der Gesetzentwurf so, wie er formuliert ist, in Teilen gegen die Regelungen der UNBehindertenrechtskonvention verstößt. In der heißt es: Folter ist verboten; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen muss genau geregelt werden; sie muss zeitlich befristet werden. – All das muss im Gesetz stehen, ich habe das in dem Gesetzentwurf aber nicht in entsprechender Form gefunden. Das macht die Vorlage sicherlich angreifbar.

In der Debatte, aber auch in einer Stellungnahme ist schon auf die Formulierung „bedeutende Rechtsgüter anderer“ hingewiesen worden, die in dem Gesetzentwurf mehrfach vorkommt. Ich bin mir nicht sicher, ob diese Formulierung am Ende verfassungsrechtlich haltbar ist. Wir haben die besondere Situation, dass die Hessische Verfassung in diesen Bereichen weiter geht als das Grundgesetz, dass die Hessische Verfassung an der Stelle höhere Hürden vorsieht.

Ich kann zusammenfassend nur sagen: Trotz der zwei Jahre, die Sie diesen inhaltlichen Themen – aus meiner Sicht zu Recht – gewidmet haben, ist die rechtliche Ausarbeitung, die juristische Sicherheit des Gesetzentwurfs höchst fraglich. Es wäre sehr bedauerlich, wenn wir nach einer so langen Zeit und angesichts der Tatsache, dass wir alle der Meinung sind, dass wir eine solche Änderung des Gesetzes benötigen, über rechtliche Fallstricke stolpern würden. Darum sollten wir uns in der Anhörung intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen und auf die Argumente der Anzuhörenden eingehen.

Sie haben sich zwei Jahre Zeit zur Vorbereitung des Gesetzentwurfs genommen. Der Herr Minister hat persönlich sehr lange auf diesen Gesetzentwurf gewartet, wie er uns mitgeteilt hat. Deshalb sollten wir in der Anhörung großen Wert auf die Frage legen: Steht dieser Gesetzentwurf mit seinen Formulierungen in Übereinstimmung mit der Verfassung? Dieser Frage sollten wir uns intensiv widmen und uns in der Anhörung Zeit nehmen. Ich sehe großen Nachbesserungsbedarf, damit die Änderungen in dem Gesetzentwurf Eingang in das Gesetz finden können.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Kollege Rock, für den Beitrag.

Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Das war die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Regelung des Rechts der Hilfen und Unterbringung bei psychischen Krankheiten.

Der Gesetzentwurf wird zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Fachausschuss überwiesen.

In dem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss im Anschluss an die Plenarsitzung im Sitzungsraum 204 M zusammenkommt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 19/3726 –

Hier gibt es den Wunsch der Fraktion DIE LINKE, dass über die Petition Nr. 2598/19 getrennt abgestimmt wird. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu dieser Petition zu? – CDU, SPD, FDP und die GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE einstimmig so beschlossen.

Wir stimmen nun über die Drucks. 19/3726 – die übrigen Petitionen – ab. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Alle stimmen zu; auch Frau Öztürk stimmt zu. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Jetzt haben wir noch Aufruf und Abstimmung der Beschlussempfehlungen ohne Aussprache; da gibt es auch noch ein bisschen was.

Tagesordnungspunkt 21:

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozial- und Integrationspolitischen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Unterstützung besonders schutzbedürftiger Flüchtlingsgruppen im Nordirak – Drucks. 19/3598 zu Drucks. 19/3513 –

Herr Kollege Tipi verzichtet dankenswerterweise auf die Berichterstattung.

Wer stimmt zu? – CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, LINKE, Frau Öztürk – alle, einstimmig.

Dann kommt Tagesordnungspunkt 30:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Antrag der Fraktion der SPD betreffend Tierschutzverbandsklage in Hessen einführen – Drucks. 19/3736 zu Drucks. 19/3156 –

Wer stimmt zu? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP. Wer ist dagegen? – SPD und LINKE. Damit beschlossen.

(Mürvet Öztürk (fraktionslos): Hallo!)