Protokoll der Sitzung vom 15.09.2016

Sie haben die Schonzeiten und die Jagdzeiten geregelt. Zu dieser Gesamtbetrachtung kommen wir mit Herrn Dr.

Brenner als Gutachter. Herr Kollege Arnold, er hat auch schon als Gutachter für die CDU-Fraktion massiv gearbeitet. Ich würde ihn nicht als dümmlich bezeichnen. Das gebe ich hier nur kurz zu Protokoll. Denn ich gebe ehrlich zu: Man kann kritisieren. Man kann auch in der Sache unterschiedlicher Meinung sein. Die Wortwahl würde ich mir an Ihrer Stelle noch einmal überlegen. Sie haben gestern viel Wert auf die Wortwahl gelegt. Ich glaube, das gilt dann für beide Seiten.

(Beifall bei der FDP)

Frau Ministerin und Frau Vizepräsidentin der GRÜNEN, es geht doch nicht darum, dass wir kritisieren, dass Sie eine Rechtsverordnung gemacht haben. Vielmehr kritisieren wir, dass das, was in dieser Rechtsverordnung steht, in ein Gesetz gehört hätte. Ich sage einmal, das ist analog zu dem in Baden-Württemberg.

Herr Kollege Rentsch, Sie müssen bitte zum Schluss Ihrer Rede kommen.

Frau Staatsministerin, das ist eine Grundsatzfrage, die wir klären werden. Es geht um die Frage, was wo geregelt werden muss.

Als letzte Sätze sage ich: Dass Sie am Anfang nicht den Mut hatten, den Gesetzentwurf den Mitgliedern der CDUFraktion vorzulegen, kann ich verstehen. Ich gebe ehrlich zu: Wahrscheinlich wäre es trotzdem durchgelaufen.

Wir sagen: Sowohl der Inhalt als auch die formale Vorgehensweise sind nicht in Ordnung. Das wird jetzt der Staatsgerichtshof klären. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Stunde unter Tagesordnungspunkt 35 besprochen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf:

Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend eine Aktuelle Stunde (Kinder müssen schwimmen lernen – auch in Hessen) – Drucks. 19/3773 –

Als Erster erhält Herr Kollege Schaus für die Fraktion DIE LINKE das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits zum zweiten Mal in dieser Legislaturperiode beschäftigen wir uns mit dem Schwimmbäder-Sterben in Hessen. Im März 2014 schlug die DLRG vor dem Hintergrund von 37 bereits geschlossenen und 48 akut im Bestand gefährdeten Schwimmbäder Alarm. Die DLRG stellte damals schon fest, dass die Schwimmprüfungen innerhalb von 12 Jahren um 76.000 Prüfungen auf nur noch rund 130.000 pro Jahr gesunken seien. Es gilt also: SOS – Seepferdchen in Not.

Die Situation hat sich seitdem in Hessen weiter verschlimmert. Inzwischen sind es bereits 44 geschlossene Bäder. Vielerorts ist der Schwimmunterricht damit gar nicht mehr möglich oder nur noch mit langen und teuren Anfahrtswegen möglich. Das schreckt die Schulen ab.

Das Ergebnis dieser Entwicklung ist besorgniserregend und beschämend zugleich. Zwei Drittel aller Kinder in Hessen sollen, so wird berichtet, nach der Grundschule nicht oder nur unsicher schwimmen können.

Wenn nicht endlich ein Umdenken einsetzt, müssen sich die Kommunen in ein paar Jahren die Schuld dafür geben lassen, dass bei ihnen die Kinder ertrinken.

So drastisch beschrieb der DLRG-Sprecher Achim Wiese die Situation. Auf unseren Apell, die Kommunen so zu finanzieren, dass sie den laufenden Betrieb ihrer Schwimmbäder sicherstellen können, wurde uns in unserer Aktuellen Stunde im März 2014 „SOS – Seepferdchen in Not“ bereits entgegnet, dass die Schwimmbäder in der Verantwortung der Kommunen liegen würden und das Land doch allerhöchstens Hilfestellungen anbieten könne. Die ist gefragt.

Nun hat sich auch der Präsident des Landessportbundes, der Ihnen allen bekannte Rolf Müller, zu Wort gemeldet und fordert, dass das Land nun endlich seinen Beitrag zum Erhalt der Schwimmbäder leisten müsse. Ich kann ihm nur beipflichten. Recht hat er.

(Beifall bei der LINKEN)

Den Lösungsvorschlag des Landessportbundes, einen Bonus für Schwimmbäder einzuführen, halten wir für nicht ausgereift. So wichtig Schwimmbäder und die Gewährleistung des Schwimmunterrichts auch sind, genauso gut könnte man einen Bonus für Bibliotheken oder Volkshochschulen fordern. Auch diese Einrichtungen sind massiv bedroht oder stehen oft kurz vor der Schließung.

Um eine ausreichende und flächendeckende Versorgung mit Schwimmbädern, in denen das Schwimmen erlernt werden kann, zu ermöglichen, müssen die Kommunen in die Lage versetzt werden, diese aus eigener Kraft finanziell zu unterhalten – aus eigener Kraft.

(Beifall bei der LINKEN)

Die kommunalfeindliche Politik der Landesregierungen der vergangenen Jahre hat aber leider genau das Gegenteil bewirkt. Im Grunde sind diese bisherigen Schließungen politisch von der Landesregierung gewollt, Herr Klee. Denn schon im Konsolidierungshandbuch für Kommunen, das die alte Landesregierung herausgegeben hat, wird unter Punkt 50 a die Schließung der kommunalen Bäder ausdrücklich empfohlen. Es wird von der Landesregierung empfohlen.

Auch die Hoffnung, darauf zu setzen, dass Trägervereine das Schwimmbadsterben auffangen könnten, ist fahrlässig. Es mag punktuell Fälle geben, bei denen das funktioniert, wie beispielsweise in Limburg-Offheim. Die große Zahl an geschlossenen Schwimmbädern zeigt aber mehr als deutlich, dass dies eben nicht der Regelfall ist.

Was die Kommunen wirklich brauchen, ist eine nachhaltige, ausreichende und langfristige Finanzierung ihrer Aufgaben. Die bestehenden Schwimmbäder, sowohl die Hallen- wie auch die Freibäder, zu erhalten, ist eine wichtige Aufgabe der Gesundheitsvorsorge, bei der die Kommunen vom Land nicht alleingelassen werden dürfen.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Mürvet Öz- türk (fraktionslos))

Hier warten wir auf den notwendigen Druck und die Unterstützung des Kultusministeriums. Deren Nachlässigkeit und mangelndes Interesse an einem flächendeckenden Schwimmunterricht ist Teil des Problems und muss endlich beendet werden.

(Zuruf)

Herr Klee, doch, das ist Teil des Problems. Das sagen alle.

(Beifall bei der LINKEN – Zuruf von der CDU: Das sagen nicht alle!)

Es besteht in der Tat das Problem, dass die Schulen – insbesondere die Grundschulen – nicht angehalten werden, ihren Auftrag entsprechend wahrzunehmen. Deshalb sage ich zum Schluss meiner Rede: Alle Kinder in Hessen müssen schwimmen lernen können. Das ist unsere Forderung. Das muss unser Auftrag sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Kollege Bauer für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist das Können der entscheidende Punkt bei dieser Debatte. Denn die Fraktion DIE LINKE hat eine Aktuelle Stunde mit dem Titel beantragt:

Kinder müssen schwimmen lernen – …

Da fehlt das Wort „können“. Ich sage ausdrücklich, dass wir Gegner einer Zwangsbeglückung sind. Natürlich wollen wir ermöglichen, dass Kinder schwimmen lernen können. Aber das, was Sie fordern, ist, dass der allmächtige Staat dafür sorgt, dass alle Kinder schwimmen lernen. Das ist zunächst einmal der völlig falsche Politikansatz.

(Beifall des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Janine Wissler (DIE LINKE): Da klatschst du auch noch!)

Ich freue mich, dass wir über diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Aktuellen Stunde zum Thema Schwimmen bei herrlichem Badewetter sprechen können. Aber das schöne Wetter hat auch seine Schattenseiten. Denn in den Sommermonaten häuft sich in der Tat, dass in unseren Gewässern Personen zu Tode kommen.

Eines möchte ich vorneweg sagen: Jeder Ertrunkene ist einer zu viel. – Laut der Jahresstatistik der DLRG waren es im vergangenen Jahr bundesweit 488 Menschen, die in Gewässern zu Tode gekommen sind. In Hessen waren es 24.

Man muss den statistischen Zahlen schon ein bisschen Gewalt antun, um daraus Honig für Ihre politischen Forderungen zu ziehen. Zumindest aus der Statistik lässt sich das nicht ableiten. Sie gibt keine Auskunft darüber, wie die Personen zu Tode gekommen sind und welche schwimmerischen Voraussetzungen sie vorweisen konnten. Die Zahlen sagen nicht einmal etwas darüber, wie viele der Ertrunkenen Nichtschwimmer waren.

Die Lebenserfahrung, die Lektüre der Tageszeitung und die DLRG geben doch Hinweise darauf, weshalb die Menschen ertrinken. Man kann sagen, zu den Hintergründen zählen: Selbstüberschätzung, gesundheitliche Vorschädigungen, Übermut, Leichtsinn und die Unkenntnis über mögliche Gefahren. Das sind die entscheidenden Ursachen für tödliche Unfälle im Wasser. Das sind die Fakten, an denen Sie in der Debatte nicht vorbeikommen.

Es wirkt schon ein bisschen hilflos, aufgrund dieser Umstände Kritik und Forderungen nach Handeln der Hessischen Landesregierung zu konstruieren, zumal wir in vielen Bereichen schon etwas vorweisen können.

Natürlich ist der Schwimmunterricht von der Möglichkeit abhängig, ein nahe gelegenes Schwimmbad besuchen zu können. Aber Sie haben es erwähnt: Die Zuständigkeit für die Schwimmbäder ist Teil der kommunalen Selbstverantwortung.

Die Hessische Landesregierung hat in der Vergangenheit auch unterstützend gewirkt. Man muss der Ehrlichkeit halber zugestehen, dass es in der Vergangenheit ein auskömmlich finanziertes Hallenbad-Investitionsprogramm gab – über 100 Hallenbäder wurden saniert. Während der fünfjährigen Laufzeit wurden im Programm 45 Millionen € aufgewendet, um Schwimmbäder zu modernisieren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das darf man bei einer solchen Debatte doch nicht unter den Tisch fallen lassen.

(Holger Bellino (CDU): Das passt nicht in deren Konzept!)

Wenn Sie sagen, die Kommunen bräuchten eine auskömmliche Finanzierung, dann muss ich Ihnen sagen: Dann müssen Sie auch die Realität zur Kenntnis nehmen. Der neue Kommunale Finanzausgleich startet in diesem Jahr mit einem Rekordvolumen von 4,4 Milliarden €. Für das Jahr 2017 gibt es ein Allzeithoch. Die kommunale Familie kann sich auf noch mehr Geld freuen; insgesamt fast 4,6 Milliarden € wird das neue kommunale Finanzvolumen betragen. Das sind positive Signale an die Kommunen für eine auskömmliche Finanzausstattung. Dafür hat diese Landesregierung Sorge getragen. Die Kommunen können das mit der neuen finanziellen Ausstattung leisten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus gibt es weitere Unterstützung für die kommunale Familie. Ich erwähne hier nur am Rande das Kommunalinvestitionsprogramm mit über 643 Projekten. Im Rahmen dieser Projekte werden über 1 Milliarde € für Infrastrukturmaßnahmen auf der kommunalen Ebene ausgeschüttet. Meine Damen und Herren, diese Beispiele zeigen, dass die Finanzen der Kommunen und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei dieser Landesregierung in guten Händen sind.