Allein dieser formale Mangel hat mindestens 3 Millionen € Schaden verursacht. Alle wissen: Es droht ein noch viel höherer Schaden. Wir werden sehen, was das Landgericht in Essen am Ende entscheiden wird.
Die dafür Verantwortlichen müssen endlich haftbar gemacht werden. Frau Puttrich darf nicht aus durchsichtigen Gründen geschont werden. Sie soll aber anscheinend geschont werden, weil ansonsten auch Ministerpräsident Bouffier verstärkt in den Blickpunkt rücken würde. Denn er war es, der zusammen mit Frau Bundeskanzlerin Merkel an Recht und Gesetz vorbei den Ausstieg verkündete, nachdem er noch wenige Wochen zuvor die Laufzeit der
Aber anscheinend soll sie nun doch aus der Schusslinie gezogen werden. Denn die kritischen Veröffentlichungen nehmen zu. Das merken Sie selbst an der Resonanz in der Presse.
Herr Ministerpräsident, deswegen frage ich Sie: Stimmen denn die Gerüchte, dass Frau Puttrich möglicherweise als Nachfolgerin ihres Kumpels Schwarz bei der OVAG untergebracht werden soll?
Ich bin einmal gespannt. – Das Unternehmen sollte schon einmal Rückstellungen für die künftigen Entscheidungen der Ministerin bilden.
Tarek Al-Wazir lacht auch. Was machen eigentlich die GRÜNEN bei dieser Debatte? – Herr Al-Wazir hat noch vor dreieinhalb Jahren gesagt, es sei unglaublich, welche Fehlentscheidungen die Ministerin getroffen habe.
Sie sei nicht in der Lage gewesen, „das Verfahren sorgfältig und rechtssicher durchzuführen“. Das hat er gesagt.
Es war sicher ein Fehler, auf ein Anhörungsverfahren zu verzichten und keine ausreichende Begründung anzuführen.
Ich will einen mündlichen Änderungsantrag einbringen. Denn in unseren Antrag hat sich ein Fehler eingeschlichen.
Das ist der Unterschied zu Ihnen. Wir hören auf juristischen Rat. In dem Fall hört sogar ein Heppenheimer auf den juristischen Rat eines Bensheimers aus der FDP-Fraktion.
Ich will deswegen den mündlichen Änderungsantrag einbringen. Die Formulierung „gemäß § 91 Abs. 1 Hessisches Beamtengesetz“ soll in den Zeilen vier und fünf des Antragstextes gestrichen werden. In der Begründung des Antrags soll im dritten Absatz die Formulierung „gemäß § 91 Abs. 3 Hessisches Beamtengesetz“ gestrichen werden.
Der Hintergrund ist eine Änderung des Gesetzes. Inhaltlich hat sich gar nichts geändert. Da brauchen Sie keine formale Debatte zu führen. Inhaltlich hat sich gar nichts geändert.
Meine Damen und Herren, die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN können diesen Antrag ablehnen. Sie können zunächst auch verhindern, dass ein unab
hängiges Gericht über diese Frage endlich einmal entscheidet. Sie werden dann aber vor der Frage stehen, ob sich der Ministerpräsident, der Finanzminister, die Justizministerin und die Umweltministerin der Untreue schuldig machen. Deswegen sage ich Ihnen: Die Frage bleibt auf der Tagesordnung, unabhängig davon, wie Sie sich entscheiden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei der LINKEN und der Abg. Mürvet Öztürk (fraktions- los))
Vielen Dank. – Für das Protokoll sage ich: Der mündliche Änderungsantrag ist beim Präsidium auch in schriftlicher Form eingegangen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Schmitt, das, was Sie heute Morgen ausgeführt haben, aber auch schon die Überschrift Ihres Antrages, der heute Morgen behandelt wird, ist eine einzige Unverschämtheit. Das will ich im Namen meiner Fraktion entschieden zurückweisen.
Sie vergleichen zwei Vorgänge – die Veräußerung der VW-Aktien und die Stilllegungsverfügung –, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Frau Ministerin Puttrich hat keineswegs, wie Sie sagen, aus rein politischen Gründen auf eine Anhörung verzichtet.
Ich werde Ihnen nachweisen und aufgrund der Aussagen im Untersuchungsausschuss deutlich machen, dass sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig, sondern wohl abgewogen entschieden hat. Das ist die Wahrheit, und das ist der Unterschied zu dem, was Sie heute Morgen vorgetragen haben.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Janine Wissler (DIE LINKE): Auf die Beweisführung bin ich einmal gespannt!)
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat, wie wir alle wissen, am 27. Februar 2013 die Stilllegungsverfügungen in seinem Urteil als rechtswidrig bezeichnet, und zwar aus formellen Gründen, wegen der fehlenden Anhörung, und aus materiellen Gründen, nämlich wegen der Rechtsgrundlage und auch wegen der Begründung.
Der Untersuchungsausschuss 19/1 wurde im März 2014 vom Hessischen Landtag mit dem Auftrag eingesetzt, verschiedene Fragen zu dieser rechtswidrigen Stilllegungsverfügung zu klären. Er kommt zu folgendem Beschluss. Damit wird das, was Sie vorgetragen haben, klar widerlegt.
Der Ausschuss ist nach umfangreicher Beweisaufnahme davon überzeugt, dass keiner der damals Verantwortlichen in Hessen leichtfertig oder unbedacht
Dass Sie sich möglicherweise daran stören, dass die Mehrheit im Ausschuss zu dieser Auffassung gekommen ist, mag so sein.
Das ändert aber nichts daran, dass wir die Tatsachen bewertet haben und deswegen zu diesem Schluss gekommen sind.
In diesem Untersuchungsausschuss saßen über mehrere Monate 14 Mitglieder dieses Landtags zusammen. Wir haben stundenlang in insgesamt 17 Sitzungen 20 Zeugen zu den Vorgängen vom 11. März 2011 – das war der Tag des Unglücks in Fukushima – bis zum 18. März 2011 – das war der Tag der Versendung der hessischen Stilllegungsverfügung – gehört. Herr Kollege Schmitt, wir beide waren Mitglied in diesem Untersuchungsausschuss. Wir haben uns die Zeugen sehr genau angehört und unsere Wertung zusammen mit den anderen Kollegen gemacht. Dabei haben sich eindeutig folgende Erkenntnisse ergeben:
Zum einen ging es um die materielle Seite. Der damalige Umweltminister Dr. Norbert Röttgen hat dem Ausschuss bestätigt, dass die vorübergehende Stilllegung der sieben älteren Kernkraftwerke, also das sogenannte Moratorium, im Bundesumweltministerium erarbeitet wurde. Das gilt genauso für die Rechtsgrundlage. Das ist § 19 Abs. 3 Atomgesetz. Das Ganze geschah in den ersten Tagen ganz ohne die Mitwirkung der Länder.
Aus Sicht des hessischen Umweltministeriums und der Hessischen Landesregierung leitete der Bund bereits mit dieser Sachentscheidung für das Moratorium die Sachkompetenz auf sich über und bestätigte dies erneut am Nachmittag des 15. März 2011, als er den Ländern im Bundesumweltministerium die Verfahrensweise genau vorgegeben hat.