Protokoll der Sitzung vom 23.11.2016

Es gab keine Obdachlosigkeit. Die Zelte wurden bald wieder abgebaut. Die Sporthallen werden wieder von Schulen und Vereinen genutzt. Das Land und die kommunale Familie vereinbarten eine Pauschale – eine der höchsten im Ländervergleich.

Heute kommen nur noch 50 Flüchtlinge pro Tag nach Hessen. Die Integration der Menschen, die hierbleiben, ist jetzt die größte Herausforderung. Auch hier ist Hessen beispielgebend. Nur Hessen hat einen umfassenden, nachhaltigen Aktionsplan zur Integration der Flüchtlinge und Bewahrung des Zusammenhalts der Gesellschaft. Wir werden diesen Aktionsplan im Haushalt mit 1,6 Milliarden € ausstatten. Gleichzeitig kommt es nicht zu Einschränkungen in anderen Bereichen der Sozialpolitik. Die Schuldenbremse bleibt. Hierfür danken wir der Landesregierung, insbesondere Finanzminister Schäfer und Sozialminister Grüttner.

(Beifall bei der CDU)

Der Aktionsplan betrifft nahezu alle Einzelpläne. Im Einzelplan 08 geht es neben den Erstaufnahmeeinrichtungen um unbegleitete minderjährige Ausländer und um Aufgaben nach dem Landesaufnahmegesetz, vor allem die Förderung von Integration durch zusätzliche Deutschkurse, durch eine berufsspezifische Sprach- und Arbeitsmarktförderung und durch bürgerschaftliches Engagement. Die Haushaltsmittel für diesen Förderungskomplex werden im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt.

Im Einzelplan 08 wird die Sozialpolitik bedarfsgerecht weiterentwickelt. Von herausragender Bedeutung ist die Unterstützung der Kommunen und der freien gemeinnützigen Träger bei der Finanzierung der Kindertagesstätten. Für die Kinderbetreuung werden 435 Millionen € eingestellt – pro Kind so viel wie nie zuvor. 4.300 Einrichtungen in Hessen profitieren hiervon. Da nunmehr fast alle Träger nach dem Kinderförderungsgesetz abrechnen, wissen wir, wie die Zusatzpauschalen – die Qualitätspauschalen, die Schwerpunktpauschalen und die Kleine-Gruppen-Pauschalen – wirken.

Mehr als 90 % der Einrichtungen erhalten einen Zuschlag für die Anwendung des Bildungs- und Erziehungsplanes.

Mehr als 50 % der Einrichtungen bekommen eine Pauschale für einen vermehrten Zuwendungsbedarf für Kinder mit Migrationshintergrund oder aus einkommensschwachen Familien. Für 500 Einrichtungen im ländlichen Raum mit nur einer Gruppe wird eine Zusatzpauschale geleistet. In fast allen Gemeinden besteht mindestens ein Angebot der inklusiven Betreuung. All dies dokumentiert die erfolgreiche Umsetzung eines flächendeckenden Angebots, der Wahlfreiheit der Eltern und der Anhebung der Qualität der frühkindlichen Bildung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir verstehen unter Qualität das Anstreben gleicher Startchancen bei Schulbeginn sowie das Ausgleichen von Defiziten, etwa in der Sprache oder im Sozialverhalten. Dies tun wir in Umsetzung unseres Koalitionsvertrages. Das ist ein anderer Ansatz als eine obligatorische Vorschule, etwa der Ecole Maternelle in unserem Nachbarland Frankreich. Wir werden diesen Weg fortsetzen, insbesondere auch nach der Evaluation des KiföG unter Berücksichtigung der dabei gewonnen Ergebnisse.

Meine Damen und Herren, die Förderung der Familienzentren wird verstärkt. Insgesamt fast 150 Familienzentren erhalten bis zu 12.000 € im Jahr. Sie entwickeln sich z. B. aus einer Kindertagesstätte oder aus einem Seniorencafé. Durch ein familienbezogenes Konzept, durch den Aufbau von Netzwerken werden sie zu einem Familienzentrum. Sie festigen den Zusammenhalt der Generationen, und sie sind aktivierende regionale Angebote.

Durch den demografischen Wandel, das häufigere Auftreten demenzieller Erkrankungen und den Anstieg der Zahl der Einpersonenhaushalte ist der Bedarf an gesetzlicher Betreuung in den letzten Jahren erheblich angestiegen. Die Berufsbetreuer und die Betreuer in karitativen Organisationen leisten ganz ausgezeichnete Arbeit. Ein erhöhter Unterstützungsbedarf besteht insbesondere durch mehr präventive Beratung. Die Beratung von Angehörigen vor Eintreten des Betreuungsfalles vermeidet oft die durch ein Gericht angeordnete Betreuung durch eine fremde Person. Daher haben die Koalitionsfraktionen diesen ergänzenden Etatantrag gestellt.

Frauenhäuser, Schuldnerberatungsstellen und Anlaufstellen für Opfer sexueller Gewalt werden auch in diesem Haushalt über das Sozialbudget finanziert. Das Sozialbudget garantiert Zuwendungen über die gesamte Legislaturperiode.

Meine Damen und Herren, die Förderung der Investitionen in hessische Krankenhäuser wurde in diesem Jahr von einer projektbezogenen Einzelförderung auf eine Pauschalförderung umgestellt. Die Krankenhäuser haben jetzt mehr Entscheidungsfreiheit und mehr Planungssicherheit. Das Bewilligungsvolumen im Rahmen dieser pauschalen Mittelzuweisungen bleibt stabil bei 145 Millionen €. Wir begrüßen Überlegungen des Sozialministeriums, in diesem Rahmen finanzielle Anreize zu setzen, in Krankenhausverbünden arbeitende Krankenhäuser verstärkt zu fördern.

Der hessische Gesundheitspakt zur Sicherung der ambulanten medizinischen Versorgung wird in größerem Umfang fortgesetzt. Das Land stellt insgesamt über vier Jahre 4 Millionen € zur Verfügung. Es werden Praxisansiedlungen im ländlichen Raum und die Stärkung der Allgemeinmedizin schon in der Aus- und Weiterbildung junger Mediziner gefördert. In Gesundheitsnetzen kooperieren Kom

munen, Ärzte und Pflegedienste. Diese Projekte werden in den Modellregionen seit 2014 gefördert. Wegen des Erfolges sollen die Mittel von 2,2 Millionen € auf 3 Millionen € erhöht werden. Ich nenne zwei Beispiele: In Frankfurt wird ein Projekt zur Früherkennung von Demenz, in Fulda ein Projekt zur Optimierung der Wundversorgung pflegebedürftiger Menschen unterstützt. Außerdem wollen wir zum Wohle der Patienten moderne Technologien im Rahmen des E-Health-Gesetzes auf Landesebene fördern.

Meine Damen und Herren, dieser Haushalt dient dem Zusammenhalt der Gesellschaft. Er setzt Schwerpunkte bei den Hilfen für Menschen, die Unterstützung benötigen. Das ist eine aktivierende Sozialpolitik. Er fördert auch die Akzeptanz von Integrationsmaßnahmen, da sie eben nicht zulasten schwacher Menschen der aufnehmenden Gesellschaft gehen.

Abschließend danken wir allen, die beruflich oder ehrenamtlich in Kindertagesstätten, Krankenhäusern oder Altenheimen Dienst an Menschen leisten. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Dr. Bartelt. – Das Wort hat Frau Abg. Schott, Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dem Dank an die zuletzt Genannten kann ich mich unmittelbar anschließen. Es ist sicherlich eine ganz wichtige Aufgabe, diese Menschen immer wieder zu berücksichtigen.

Mich dem Dank an die Regierung anzuschließen, fällt mir deutlich schwerer. Um es an dieser Stelle in aller Deutlichkeit zu sagen: Ich denke, sich bei einer Regierung zu bedanken, die im Sozialbereich einen Teil von dem zurückgibt, was die Vorgängerregierung – die zu wesentlichen Teilen aus denselben handelnden Personen bestanden hat – den Menschen erst einmal weggenommen hat, und zwar ziemlich radikal, ist äußerst überflüssig.

Ich möchte mich heute auf einige Punkte konzentrieren, da ich glaube, dass die Sozialpolitik insgesamt deutlich zu umfangreich ist, um alles aufzugreifen, was hier zu sagen wäre. Die gesamte Redezeit würde dafür nicht ausreichen. Aber ich will ebenfalls etwas zum Thema Krankenhaus sagen, auch wenn ich weiß, dass das erst im Einzelplan 17 vorkommt.

Wir werden unseren Änderungsantrag zu unserem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs, mit dem wir die Erhöhung der Pauschalen sowie die Freistellung der Eltern von den Beiträgen für die Betreuung in der Kindertagesstätte fordern, in überarbeiteter Form einreichen. Dieser Antrag, der sich auch in unseren Haushaltsanträgen wiederfindet, hat zwei Ziele: In dem einen Fall sollen die Eltern von kleinen Kindern entlastet werden, und zwar sehr zielgerichtet. Das macht sich im Geldbeutel bemerkbar, zumindest bei denjenigen, die Beiträge bezahlen müssen. Wir haben vom Kollegen Merz vorhin bereits ausführlich gehört, wie sich die Beiträge in der letzten Zeit entwickelt haben.

In den anderen Fällen entlasten wir die Kommunen von der Übernahme der Beiträge. Es ist nämlich nicht so, dass wir, wenn die Eltern nicht betroffen sind, niemanden entlasten würden, sondern die Kommunen sind, sowohl finanziell als auch logistisch, unmittelbar betroffen: von der Eintreibung der Beiträge, von der komplizierten Berechnung, wenn es Staffelrabatte gibt, usw. Die Pauschalen werden vereinfacht, was noch einmal zu einer Ersparnis im administrativen Bereich führt. All das Geld soll für unser mindestens gleichrangiges Anliegen, für eine bessere Qualität in den Kindertagesstätten zu sorgen, zur Verfügung gestellt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Die Kommunen brauchen dringend mehr Spielräume, um mehr Personal besser bezahlen zu können. Letztendlich tragen wir damit auch zur Gleichheit der Lebensverhältnisse im Land bei, weil inzwischen in jeder Kommune andere und immer komplexere Tarife für die Elternbeiträge gelten. Eigentlich bestechen diese Herangehensweisen. Das müssten sogar Sie von den Regierungsfraktionen zugeben, wenn Sie bereit wären, dafür das Geld in die Hand zu nehmen. Leider sehe ich das in nächster Zeit nicht.

Mein zweites Thema ist die Gesundheit im Krankenhaus. Herr Minister Grüttner, Sie haben vor Kurzem eine nette Kampagne für mehr Hygiene in den Kliniken vorgestellt. Patientinnen und Patienten sollen entsprechend informiert werden. Das ist eine schöne Idee, die einem einfällt, wenn man nicht weiß, dass die Hygienemängel ganz oft einfach die Folge von Personalmangel sind. Wenn die Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken gar nicht die Zeit haben, um die Vorschriften einzuhalten, sich oft genug die Hände zu waschen und all die Dinge anzuwenden, die anzuwenden sind, stimmt doch etwas grundsätzlich nicht. Im Gesundheitswesen stimmt vieles nicht.

Es gibt aber eine Schraube, an der die Landesregierung tatsächlich drehen kann. Das ist nicht nur Bundesangelegenheit; sie kann die Investitionen im erforderlichen Maß an die Krankenhäuser weitergeben. Ich habe mich damals deutlich gegen die Pauschalierung der Investitionsmittel ausgesprochen. Heute wissen die Kliniken immer noch nicht, wie viel sie für dieses Jahr zu erwarten haben; eventuell ist es etwa 1 Million € pro Jahr. Dank der aktuell niedrigen Zinsen kann man etwas mehr tilgen und etwas mehr aufnehmen, wenn man kreditfinanziert arbeiten will; aber all das sind keine wirklich großen Sprünge.

Was ist mit den Kliniken, die vor der Reform nicht mehr zum Zuge kamen und grundlegend sanieren und investieren müssen, was aber im Moment eigentlich gar nicht möglich ist? Diese haben sozusagen Pech gehabt und werden mit auf den Krankenhausstrukturfonds verwiesen, mit dem in Hessen defizitäre kleine Krankenhäuser, Stationen und Betten abgewrackt werden. In anderen Bundesländern wird der Fonds durchaus zur Strukturveränderung und Stabilisierung von Kliniken beitragen. In Hessen sind aber leider nur die Plattmacher am Werk, und das, Herr Minister, darf so nicht sein.

(Beifall bei der LINKEN – Minister Stefan Grüttner: Woher wissen Sie das denn?)

Weil Sie den Nachweis selbst angetreten haben. Als Beispiele nenne ich nur Lindenfels und Alsfeld.

(Minister Stefan Grüttner: Was ist denn damit?)

Die Beispiele kann man lange weiterführen. Sie haben kein Interesse, Krankenhäuser zu retten. Sie haben das gegenteilige Interesse. Den Nachweis treten Sie immer wieder an. Fragen Sie die Bevölkerung in den Regionen; die Menschen werden es Ihnen sagen. Ich glaube, Sie trauen sich nicht dahin, um mit den Menschen zu reden. Dort reden Sie vielleicht gerade einmal mit den Politikern.

(Beifall bei der LINKEN)

Hinzu kommt das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das bereits eingebracht ist. Wenn man den Grundsatz „ambulant vor stationär“ tatsächlich ernst nimmt, muss man eine ambulante Struktur stärken und weiterentwickeln. Dazu müsste man mehr Geld in die Hand nehmen. Allein die Gesundheitsämter in die Lage zu versetzen, dieses Gesetz umzusetzen, braucht viel mehr Geld, als in der Haushaltsstelle hinterlegt ist. Schließlich haben die Gesundheitsämter schon seit Jahren Schwierigkeiten, für das Salär, das sie dort zahlen, überhaupt noch qualifiziertes Personal zu bekommen.

Das wird auch in der Zukunft nicht besser werden. Wenn man hier ein Mehr an ambulanter Versorgung und ein Mehr an Verantwortung durch die Gesundheitsämter – die sie übernehmen sollen – haben will, muss man diese auch in die Lage versetzen, das umsetzen. Ich bin ganz und gar für den Grundsatz „ambulant vor stationär“, aber dann muss man ambulante Strukturen schaffen, die das ermöglichen, und darf kein Gesetz schaffen, das, weil die Strukturen nicht da sind, im Grunde so ausgehöhlt ist, dass am Ende doch wieder das Stationäre greift. Damit hat man es gelöst und kann sagen: Auf dem Papier haben wir das alles ordentlich gemacht. Jetzt müssen die das vor Ort noch ordentlich machen. – Das ist doch doppelbödig.

(Beifall bei der LINKEN)

Wir wissen aus anderen Bundesländern, dass es auch anders geht. Wir haben auch in Hessen erste Erfahrungen mit Hometreatment gemacht. Diese sollten alle gesammelt werden. Der offene Dialog, der weitgehende Verzicht auf stationäre Einrichtungen und Zwangsbehandlungen und vieles mehr sind am Ende gut und interessant für die Menschen, aber auch wirtschaftlich. Da müssen wir hinkommen.

Dann will auch ich noch ein paar Worte über die Flüchtlingsaufnahme in diesem Lande verlieren. Damit meine ich nicht nur die Unterbringung, die in Hessen unzureichend organisiert ist. Geflüchtete, die neu bei uns in Hessen sind, benötigen Orientierung und Begleitung. Sie müssen auf die Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorbereitet werden oder benötigen Beratung bei psychosozialen Problemen, im Zusammenhang mit sozialleistungsrechtlichen Fragestellungen bei der Familienzusammenführung oder beim Zugang zum Arbeitsmarkt.

Herr Minister, Sie schütteln den Kopf und sagen, hier sei alles gut. In meinem Büro vor Ort wird seit einiger Zeit ehrenamtlich eine Flüchtlingsberatung gemacht. Diese ist proppenvoll. Ich frage Sie: Warum ist das so, wenn hier alles gut ist?

(Minister Stefan Grüttner: Von wem kriegen Sie das denn?)

Ich hätte es wirklich gern, dass wir das nicht brauchen, weil Sie das gut organisieren. Nein, Herr Minister, es wird ehrenamtlich gemacht, und zwar von Menschen, die daran

ein Interesse haben. Der Bedarf ist hoch. Nehmen Sie das ernst.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Mürvet Öz- türk (fraktionslos))

Ich denke, dass die ehrenamtliche Arbeit wirklich sehr wertzuschätzen ist – da bin ich wieder bei dem von mir am Anfang Gesagten angekommen –, aber wir müssen das Ganze auf professionelle Füße stellen; denn das ist von vielen Ehrenamtlichen nicht mehr zu leisten. Wir haben überall Druck, was die Ehrenamtlichen auch zum Ausdruck bringen. Sie sagen, dass sie das eigentlich gar nicht mehr schaffen, sich aber in der Verantwortung fühlen.

Asylsuchende sind bei ihrer Ankunft in Deutschland oft stark traumatisiert. Hier setzt ihnen das prekäre Leben in den deutschen Flüchtlingsunterkünften weiter zu. Sie leben in Armut auf engstem Raum mit primitiven Sanitäreinrichtungen, Sachleistungen und Essenspaketen. Die dringend benötigte psychotherapeutische Behandlung erhalten sie leider nur im Einzelfall. Die Gründe hierfür sind die Minimalregelung beim Asylbewerberleistungsgesetz und natürlich die geringe Zahl an verfügbaren Therapieplätzen in Hessen. Wir meinen aber, dass alle in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus eine würdige gesundheitliche, psychotherapeutische sowie psychosoziale Versorgung erhalten müssen.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Mürvet Öz- türk (fraktionslos))

Hierzu bedarf es einer flächendeckenden Versorgungsstruktur. Mit einem Modellprojekt in Darmstadt ist es nicht getan. Die vorhandenen Strukturen im Rhein-Main-Gebiet müssen verstärkt werden. Zusätzlich sollten drei weitere Zentren in Nord-, Mittel- und Südhessen eingerichtet werden.

Meine Damen und Herren, Geflüchtete müssen mit der selbst für viele Juristinnen und Juristen schwer zu durchschauenden Materie des Asylrechts und des Aufenthaltsrechts zurechtkommen. Mit den Asylrechtsverschärfungen der vergangenen Monate wurden drakonische Sanktionsmechanismen und kaum noch als rechtsstaatlich zu bezeichnende Rechtsmittelfristen eingeführt. Wir meinen, dass eine gute juristische Beratung in diesem sich im Eiltempo verändernden Rechtsgebiet elementar für Menschen ist, denen die Abschiebung in Krieg und Folter droht.

Daher fordern wir Mittel für eine unabhängige Asylverfahrensberatung in den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen und den ihnen zugeordneten Außenstellen, insbesondere für die Vermittlung von Informationen zum Asylverfahren, für die Hilfestellung bei der Asylantragstellung und für die Information zu Verfahren gemäß der Dublin-III-Verordnung.

Sicherlich gibt es am Einzelplan 08 noch mehr zu kritisieren. Völlig unzureichend sind die Maßnahmen zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit; kurzfristige Projekte sind noch immer die Regel. Ein öffentlicher Beschäftigungssektor, der Menschen, die schon lange arbeitslos sind, eine gute und unbefristete Arbeit gibt, von der sie leben können, wäre eine sinnvolle Maßnahme. Erwerbslose und ALG-IIEmpfänger brauchen vor Ort gut erreichbare und unabhängige Beratungsstellen. Auch dies wäre eine Möglichkeit für die Landesregierung, Menschen zu unterstützen, die am Rande der Gesellschaft stehen, aber inzwischen schon 10 % der Menschen in Hessen darstellen. Ich habe un