Protokoll der Sitzung vom 24.11.2016

Wir lehnen diesen Gesetzentwurf auch ab, weil es schwer vorstellbar ist – auch das wurde in der Anhörung deutlich: wir haben leider eine Fortbildungsindustrie, das Land hat sich in großen Teilen verabschiedet –, eine Fortbildung zu organisieren, die nur in den Ferien oder nur abends stattfindet. Finden Sie Räume, finden Sie ausreichend Leute dafür? Auch das ist nicht praktikabel.

Herr Kollege Greilich, die Frage, die mir keiner beantwortet hat oder die mir immer noch unklar ist, ist: Was hat das, was Sie mit diesem Gesetzentwurf fordern, noch mit der viel gepriesenen Selbstverantwortung von Schule zu tun? Was hat das mit Selbstverantwortung zu tun?

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Sie wollen doch jetzt die Schulleitungen gängeln und ihnen Vorgaben machen. Vertrauen Sie doch auf die Verantwortung der Schulleitungen, die darüber entscheiden, wann sie Kolleginnen und Kollegen freistellen können und wann eben nicht.

Wir lehnen diesen Gesetzentwurf aber auch grundsätzlich ab, und zwar deswegen, weil Fortbildung kein notwendiges Übel ist, das man irgendwie nebenher macht. Fortbildung ist vielmehr das wesentliche Instrument, um Unterrichtsqualität voranzubringen. Fortbildung ist auch dann wirksam, wenn sie nicht in sogenannten One-Shot-Workshops kurz nach dem Unterricht, nach der Unterrichtsvor- und -nachbereitung in einer Abendveranstaltung stattfindet. Wir hatten das Thema auch in einer Sitzung der Enquetekommission in diesem Jahr. Ich will kurz einen Beitrag zitieren:

National wie international wird kurzen Fortbildungen (halb- oder ganztägige Workshops, die nur ein- malig stattfinden) eine nachhaltige Wirksamkeit abgesprochen. Solche One-Shot-Workshops sind schon

gar nicht geeignet, das Handeln von Lehrpersonen im Unterricht zu beeinflussen. Das Handeln (Kön- nen) von Lehrpersonen speist sich in Teilen aus Routinen und Skripts, die sich über einen langen Zeitraum aufbauen und die sich daher kaum durch eine – wenige Stunden umfassende – Fortbildung verändern oder aufbrechen lassen.

Meine Damen und Herren, das bringt es auf den Punkt. Fortbildungen, die effektiv sind, dauern länger als eine Abendveranstaltung. Da kann es eben auch einmal dazu kommen, dass sie während Unterrichtszeiten stattfinden.

Herr Greilich, auch das wissen Sie selbst ganz genau: Auch bei Fortbildungen, die vormittags stattfinden, heißt es nicht, dass es zu Unterrichtsausfall kommt. Auch dann gibt es Vertretungsregelungen. Auch das sollte alles planbar sein.

Meine Damen und Herren, ich komme zum letzten Punkt. Da will ich auf die Anhörung zu sprechen kommen. Ich fand es ganz interessant. Der Verband Bildung und Erziehung hat es noch einmal deutlich zum Ausdruck gebracht. Er hat den Gesetzentwurf als oberflächlich und nicht durchdacht bezeichnet oder auch als überflüssig und zynisch. Er sagt auch, dass der Gesetzentwurf am eigentlichen Problem der Lehrerfortbildung vorbeigeht. Das eigentliche Problem der Lehrerfortbildung ist doch – das hat erst kürzlich die gemeinsam von Bund und Ländern in Auftrag gegebene Studie „Bildung in Deutschland“ belegt –, dass wir in Hessen leider eine Fortbildungsbesuchsquote haben, die im Bundesschnitt viel zu niedrig ist, sodass wir eigentlich schauen müssten, wie wir Lehrkräfte viel mehr motivieren können, an Fortbildungen teilzunehmen, weil eben – das sagte ich schon – Fortbildungen wesentlich für die Unterrichtsqualität sind.

Gerade vor dem Hintergrund, dass wir einen Lehrermangel haben, dass wir zunehmend Kollegen – leider zum Teil nur mit Zeitverträgen – einstellen müssen, die nicht immer die volle Lehrerausbildung haben, wissen wir, dass wir die natürlich auch fortbilden müssen. Wir müssen schauen, wie man Quereinsteiger entsprechend qualifiziert. Dementsprechend müssen wir Lehrkräfte motivieren, müssen wir Arbeitsbedingungen verbessern.

Herr Kollege Greilich, das geht nicht durch Gängeln, sondern das geht dadurch, dass man Lehrkräfte angemessen bezahlt, dass man Lehrkräfte in der Wochenarbeitszeit schrittweise entlastet und dass man Arbeitsbedingungen verbessert. Das ist der richtige Weg, und dazu braucht es ein ausreichendes Angebot an Fortbildungen.

In diesem Sinne bleiben wir bei unserer Position aus der ersten Lesung und lehnen diesen Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Gabriele Faul- haber (DIE LINKE))

Das Wort hat Herr Kollege May, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der FDP ist unnütz, er schürt Misstrauen gegenüber Lehrerinnen und Lehrern, und er ist

weltfremd. Das alles ist in der Anhörung auch sehr deutlich rübergekommen. Es gab, glaube ich, selten einen Gesetzentwurf, der so viel Ablehnung erfahren hat wie in diesem Fall. Man könnte es schon fast als Akt der politischen Selbstverletzung werten, wenn die FDP ihn heute wieder aufruft. Ich verstehe wirklich nicht, dass Sie sich das antun wollen, dass wir heute noch einmal darüber reden müssen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Der Gesetzentwurf ist deswegen unnütz, weil er nichts ändert. Die ganzen Aussagen von Herrn Kollegen Greilich, was alles so schlimm sei, müssen doch als Täuschungsversuch verstanden werden, wenn man sich genau anschaut, was Sie in Ihren Gesetzentwurf geschrieben haben. Was macht der Gesetzentwurf? – Zu dem Satz, der schon im Gesetz steht, dass Fortbildung grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit stattzufinden hat, wird das Gleiche hinzugefügt und noch einmal das Gleiche.

Man kann es kaum glauben, aber es ist so, dass der Gesetzentwurf der FDP darin besteht, das, was sowieso im Gesetz steht, ein paarmal zu wiederholen. Ich frage mich: Wie ernst nehmen Sie sich noch selbst?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Es wirft auch kein gutes Licht, wenn Sie dann sagen, Sie wollten die Eltern ernst nehmen, Sie wollten diejenigen, die Petitionen eingereicht haben, vertreten. Denn ich gehe davon aus, dass Sie ihnen nicht so deutlich gesagt haben: Wir machen einen Gesetzentwurf, und der ändert materiell überhaupt nichts. – Oder haben Sie das gemacht?

Stattdessen tun Sie so, als ob Sie massive Änderungen vornehmen wollten. Das ist der Versuch, die Öffentlichkeit zu täuschen. Das ist nicht in Ordnung. Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will an dieser Stelle noch einmal betonen: Natürlich muss man es ernst nehmen, wenn Eltern irritiert sind. Die Schulleitungen nehmen, glaube ich, sehr ernst, dass man so wenig Unterrichtsausfall wie möglich hat, dass Fortbildung im Grundsatz in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden soll. Aber wer „soll“, der darf auch anders. Dafür kann es auch gute Gründe geben. Dafür sind schon Beispiele genannt worden. Es gibt das Beispiel, dass Fortbildung mit Unterricht verknüpft wird. Es kann auch sein, dass Fortbildung so günstiger stattfinden kann. Oder es ist auch so, dass es die unterrichtsfreie Zeit, auf die Sie sich immer beziehen, bei Ganztagsschulen so gar nicht mehr gibt.

Da wäre es unsere Aufgabe als Politiker, zu sagen, wieso es im Einzelfall dazu kommen kann, dass eine Fortbildung in der Unterrichtszeit stattfindet. Das meine ich, wenn ich sage, dass Sie mit dem, was Sie hier vortragen, Misstrauen gegenüber den Lehrerinnen und Lehrern schüren. Ich finde, so kann man mit Lehrerinnen und Lehrern nicht umgehen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Was machen Sie stattdessen? Sie haben dem Gesetzentwurf eine Hochrechnung über den angeblichen Unterrichtsausfall beigefügt. Sie haben gerade noch einmal gesagt, es hätte Ihnen niemand vorgerechnet, warum das nicht stimme. Das ist erstens hier im Plenum schon gesche

hen. Das ist zweitens auch in der Anhörung geschehen. Ich kann auf Ihre Anhörungsunterlagen verweisen. Auf Seite 31 unten können Sie das fein säuberlich nachlesen. Dort sagen die Anzuhörenden, dass der Ausfall von 347.000 Unterrichtsstunden pro Jahr als erheblich zu hoch gegriffen zu werten ist. Das sei zum einen dadurch zu erklären, dass die Zeit ab 14 Uhr grundsätzlich als unterrichtsfreie Zeit gewertet wird, obwohl gar nicht gesagt ist, dass die Lehrkraft, die an einer Fortbildung vor 14 Uhr teilnimmt, in dieser Zeit noch im Unterricht gewesen wäre. Gesagt wird weiter:

Die Teilnahme von Fortbildungen innerhalb der so definierten Unterrichtszeit muss nicht zwingend mit einem Versäumnis von Unterrichtsstunden verbunden sein. Eine ausreichende Personalausstattung der Schulen vorausgesetzt, kann zudem Vertretungsunterricht ohne wesentliche Abstriche gegenüber dem Fachunterricht … sichergestellt werden.

Und weiter:

Die in der Überschlagsrechnung angenommene Unterrichtsverpflichtung von fünf Stunden pro Tag dürfte zudem deutlich zu hoch gegriffen sein, auch da hier offensichtlich weder der hohe Anteil der Lehrkräfte in Teilzeit noch gegebenenfalls vorhandene Deputate – insbesondere von Mitgliedern der Schulleitung, auf die etwa ein Zehntel aller Fortbildungstage entfällt – ausreichend berücksichtigt wurden.

Das alles wurde lang und breit ausgeführt. Dass Sie das trotzdem immer wieder vortragen, zeigt nicht, dass Sie sich wirklich ernsthaft mit der Angelegenheit auseinandersetzen wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Ich bleibe dabei, dass Ihr Gesetzentwurf dazu dient, Misstrauen gegenüber Lehrerinnen und Lehrern zu schüren. Das kann man nicht hinnehmen. Der Kollege Degen hat richtigerweise schon darauf hingewiesen, wie das läuft und dass das in Eigenverantwortung der Schulen geschieht.

Ich möchte kurz noch einmal auf die Stellungnahme der Interessenvertretung der Schulleiterinnen und Schulleiter hinweisen, die dort letztendlich in der Verantwortung stehen. Sie sagt zum Thema Fortbildung von Lehrkräften:

Das machen sie bislang, mit wenigen Ausnahmen, in Absprache mit den Schulleitungen sehr verantwortungsvoll. Hierbei berücksichtigen sie, dass ihre Unterrichte und die Qualität eben dieser nicht negativ beeinflusst werden. In Ausnahmefällen werden diese, da Unterrichte nicht ausfallen dürfen, über VSSLehrkräfte kompensiert. Hierfür steht den Schulen ein entsprechendes Budget zur Verfügung. Zudem erleben wir die Praxis, dass Lehrkräfte aller Schulformen, die ganztägige Fortbildungen besuchen, ihren Unterricht bereits im Vorfeld gewissenhaft vorbereiten, damit eben kein Qualitätsverlust entsteht.

Das zeigt doch noch einmal sehr deutlich, dass Sie nicht bereit waren, auf die Einwände aus der Praxis zu hören, sondern dass Sie einfach Ihrem Bild folgen wollten, und dieses Bild sieht so aus, dass Lehrerinnen und Lehrer mutwillig Unterrichtsausfall produzieren. Das kann so nicht stehen bleiben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Wir werden Ihren Gesetzentwurf deswegen heute ablehnen, weil er, wie gesagt, von falschen Voraussetzungen ausgeht, weil er Misstrauen gegenüber der Lehrerschaft streuen will und weil er letztendlich auch überhaupt nichts ändern würde. Was Sie dort heute auf den Tisch gelegt haben, ist vielmehr ein Änderungssurrogat.

(Heiterkeit der Abg. Angela Dorn (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN))

Sie versuchen damit diejenigen Eltern, die sich in der Vergangenheit beschwert haben, hinter die Fichte zu führen. Das machen wir nicht mit.

Wir sind uns der immensen Bedeutung der Fortbildung für die Unterrichtsqualität bewusst. Wir werden das Hessische Lehrerbildungsgesetz deswegen beizeiten verantwortungsvoll und mit großer Sorgfalt bearbeiten. Diesen Prozess gehen wir dann aber gemeinsam mit Lehrerinnen und Lehrern, mit den Eltern und mit der Wissenschaft an, um die Unterrichtsqualität gemeinsam zu verbessern.

Der Gesetzentwurf, den Sie heute vorgelegt haben, ist dafür untauglich. Er ist vielmehr eine Verschwendung von Energie und Zeit. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Kollegin Faulhaber für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Hessen ist ein Thema, dessen sich der Landtag unbedingt annehmen muss, aber auf keinen Fall auf diese Weise.

(Beifall bei der LINKEN)

Sie haben es schon vermutet, Herr Greilich: Ich werfe Ihnen eine Diskreditierung der Lehrerinnen und Lehrer vor; denn mit diesem Gesetzentwurf wird unterstellt, unsere Lehrkräfte würden sich durch die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen vor ihrer Unterrichtsverpflichtung drücken. Das ist eigentlich schon ziemlich dreist.

(Beifall bei der LINKEN)

In der Umfrage, die Sie zitiert haben, haben die Lehrer auf die Frage „Wollen Lehrerinnen und Lehrer fünf Stunden Fortbildung?“ mit Ja geantwortet. Das zeigt eigentlich ihr Engagement. Natürlich wollen Lehrerinnen und Lehrer Fortbildungen. Sie haben aber den zweiten Teil der Frage weggelassen, nämlich ob sie diese Fortbildung in ihrer unterrichtsfreien Zeit oder in ihren Ferien haben möchten. Das haben Sie nicht beantwortet – dazu haben Sie sicher nicht die Zustimmung bekommen.